Physikum (verwandt mit „Physik“ im Sinne von Naturphilosophie, mit lateinisch Physicus und Physica sowie englisch physicianVgl. August Buck: Die Medizin im Verständnis des Renaissancehumanismus. In: Rudolf Schmitz, Gundolf Keil (Hrsg.): Humanismus und Medizin. Weinheim an der Bergstraße 1984 (= Deutsche Forschungsgemeinschaft: Mitteilungen der Kommission für Humanismusforschung. Band 11), S. 181–198, hier: S. 185.) ist in Deutschland die traditionelle Bezeichnung für die Zwischenprüfung im Rahmen des Medizinstudiums. Die offizielle Bezeichnung lautet im Studiengang Humanmedizin seit 1. Oktober 2003 Erster Abschnitt der ärztlichen Prüfung (nach den vorher gültigen Approbationsordnungen: Ärztliche Vorprüfung) und in dem der Zahnmedizin Zahnärztliche Vorprüfung. Die Bezeichnung Physikum wird jedoch inoffiziell weiterhin oft verwendet: In der universitären Alltagssprache ist sie die allgemein übliche, auch in Forschungsliteratur wird sie weiter benutztArthur Boniface Pranada: Internetbasierte Untersuchung zum Zusammenhang zwischen Schlafqualität, Lebensqualität und dem Verlauf des Studiums bei Bochumer Medizinstudenten. Medizinische Dissertation, Bochum 2005, S. 66: Ebenso in dem Fachaufsatz, der im Unterkapitel Physikums-Forschung vorgestellt wird.Manfred Spitzer: In: Nervenheilkunde. Band 31 (2012), S. 378–381.Christian Götz, Ursula Pohl, Ute Schlasius-Ratter, Hossein Shahla: Does matter? Prognosekraft der vorklinischen Grundlagenfächer für die Prüfungsleistungen beim Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung.Gemeinsame Jahrestagung der Gesellschaft für Medizinische Ausbildung (GMA) und des Arbeitskreises zur Weiterentwicklung der Lehre in der Zahnmedizin (AKWLZ). Münster, 20. - 23.9.2017. German Medical Science Publishing House, Düsseldorf 2017. und in FachwörterbüchernPschyrembel Fachwörterbuch Medizin Deutsch-Englisch. 4., überarbeitete Auflage von Fritz-Jürgen Nöhring. De Gruyter, Berlin 2010, ISBN 978-3-11-022030-8, S. 1196. Dort wird Physikum übersetzt mit “preliminary (medical) examination, first medical examination”. sowie anderen neueren Titeln großer Fachbuchverlage taucht sie regelmäßig auf.Aktuelle Beispiele zu verschiedenen Spezialthemen und aus verschiedenen Verlagen sind: T. Brockfeld, V. Lippek, B. Müller: Lernstrategien: MC-Techniken und Prüfungsrhetorik; in 30 Tagen durch das mündliche und schriftliche Physikum. 6. Auflage. Medi-Learn-Verlag, Marburg 2015, ISBN 978-3-95658-018-5. O. Strompen, T. Vogt, L. A. Cömert: Biochemie für Mediziner: Prüfungsfragen und Antworten für das Physikum. Lehmanns Media, Berlin 2015, ISBN 978-3-86541-840-1. Mihai Ancau: Klinische Grundlagen fürs Physikum. Springer Verlag, Heidelberg / Berlin 2016, ISBN 978-3-662-46713-8. Endspurt – die Skripten fürs Physikum. 4., aktualisierte Auflage. Buchreihe im Thieme-Verlag, Stuttgart 2017. Examensfragen: Generalprobe Physikum H 17, Tag 1 + 2. Medi-Learn-Verlag, Ottendorf 2018, ISBN 978-3-95658-084-0. Davon abweichend ist im Studiengang Veterinärmedizin der traditionelle Sprachgebrauch der offizielle geblieben und somit wird Physikum parallel zum neuen Ausdruck Tierärztliche Vorprüfung auch in Dokumenten weiterhin verwendet. Im Studiengang Humanmedizin ist durch gesetzliche Neuregelung im Jahr 2002 aus einer traditionellen Zwischenprüfung dieses Namens rechtlich ein integraler erster Teil einer staatlichen Prüfung geworden, was sich in der neuen amtlichen Benennung niederschlug und vor allem Konsequenzen für die Bewertung hat.

Das Physikum stellt die erste umfassende Prüfung im Rahmen des Humanmedizinstudiums dar. In der Zahn- wie auch der Veterinärmedizin wird zuvor das Vorphysikum (in der Zahnmedizin offiziell: Naturwissenschaftliche Vorprüfung) abgelegt, in dem die Grundlagenwissenschaften Physik, Chemie und Biologie (in der Veterinärmedizin aufgeteilt in Botanik und Zoologie) abgeprüft werden.

In der Bezeichnung – wie auch in den Inhalten – spiegelt sich bis heute das Programm der Reformbewegung wider, die im 19. Jahrhundert zur Einrichtung dieser Prüfung führte. Sie wurde zunächst für den Studiengang Humanmedizin eingeführt und später für die Studiengänge der Veterinär- und Zahnmedizin übernommen. Im Jahr 1858 reformierte der Königsberger Anatom Heinrich Rathke das Physikum, das 1861 in Preußen eingeführt und später im ganzen Deutschen Reich übernommenPaul Diepgen, Heinz Goerke: Aschoff/Diepgen/Goerke: Kurze Übersichtstabelle zur Geschichte der Medizin. 7., neubearbeitete Auflage. Springer, Berlin/Göttingen/Heidelberg 1960, S. 45. wurde.

Inhalte und Regelungen der Prüfung Für den Studiengang Humanmedizin Rechtliche Grundlagen Die rechtliche Grundlage für die deutschlandweiten Prüfungen im Studiengang Humanmedizin bildete und bildet seit dem späten 19. Jahrhundert die Approbationsordnung für Ärzte (AOÄ) für das Deutsche Reich (siehe das spätere Kapitel Historische Hintergründe) bzw. nachfolgend für die Bundesrepublik Deutschland. Heute gilt sie in der Fassung vom 27. Juni 2002 (zuletzt geändert am 17. Juli 2017). Sie wurde vom Bundesminister für Gesundheit erlassen und stellt juristisch eine Verordnung und damit im materiellen Sinne ein Bundesgesetz dar. Darin enthalten die Paragraphen 9 bis 21 Allgemeine Prüfungsbestimmungen und die §§ 22–26 regeln Einzelheiten für den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung, das Physikum (Der Wortlaut findet sich in elektronischer Veröffentlichung über den betreffenden Anhang zu diesem Artikel).

Organisation, Durchführung und Inhalte Die Zwischenprüfung bestand früher für die Studierenden aller medizinischen Fakultäten aus dem traditionellen Physikum. Heute wird es jedoch an einigen Universitäten, die Modell- und Reformstudiengänge durchführen, durch andere Prüfungen ersetzt. Die Prüfung findet nach vier Semestern Regelstudienzeit statt. Im Bundesland Hessen ist bei der Anmeldung eine „Verwaltungsgebühr“ in Höhe von zurzeit (bei Anmeldung für die Prüfung im Frühjahr 2019) 95 Euro zu entrichten, mit der „für die Bearbeitung der Prüfungsanmeldung“ bezahlt werden soll.Merkblatt des Hessischen Landesprüfungs- und Untersuchungsamtes im Gesundheitswesen: Erster Abschnitt der ÄP (M1) im Frühjahr 2019. (Auch zur Zeit der Einführung des Physikums – sowie bei der Vorgänger-Prüfung – war eine Gebühr in beträchtlicher Höhe zu entrichten, die damals der Besoldung der Prüfer diente. / Siehe unten das Kapitel Historische Hintergründe.)

Die Prüfung gliedert sich in zwei aufeinanderfolgende Teile, einen schriftlichen und einen mündlich-praktischen, die an verschiedenen Terminen abgehalten werden. Der schriftliche Teil ist im Studiengang Humanmedizin in Form einer deutschlandweit einheitlichen Prüfung zu bearbeiten. Diese wird jährlich an zwei Terminen, im März und im August, angeboten und an jedem der beiden Termine an zwei aufeinanderfolgenden Tagen durchgeführt. Für das Jahr 2019 waren sie auf den 12. und 13. März bzw. den 20. und 21. August festgesetzt, für das Jahr 2020 um jeweils zwei und für 2021 um wiederum einen Kalendertag(e) früher. Im Frühjahr 2018 nahmen deutschlandweit 2493 Kandidaten teil, im „Herbst“ (späten August) desselben Jahres 6552 (siehe Unterkapitel Prüfungsergebnisse). Die inhaltliche Ausrichtung der Prüfungen, die Vorbereitung der Unterlagen und die Auswertung erfolgen zentral im Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP – siehe Anhang zu diesem Artikel). Die Meldung zum Examen und die Entscheidung über die Zulassung erfolgen dezentral bei den Landesprüfungsämtern (LPÄ). Diese Ämter führen auch die Prüfungen durch und informieren die Prüfungsteilnehmer über ihre Ergebnisse. Die Prüfung umfasst 320 Single-Choice-Fragen aus den Fächern Physiologie/Physik (80 Fragen) und Biochemie/Chemie (80 Fragen) am ersten Tag, sowie Anatomie/Biologie (100 Fragen) und Medizinische Psychologie/Soziologie (60 Fragen) am zweiten Tag. Der Prüfling hat an jedem der beiden Tage vier Stunden Zeit für die Bearbeitung der Fragen. Bei der Bewertung werden alle Fragen gleich gewichtet: Für jede der Erwartung entsprechende Antwort wird ein Punkt vergeben. Es können also 320 Punkte in diesem Prüfungsteil erzielt werden. Wenn im Zuge der Auswertung Fehler in der Aufgabenstellung entdeckt werden und die betroffenen Fragen aus der Bewertung entfernt werden, reduziert sich die Zahl der maximal erreichbaren Punkte, an denen sich die Benotungsskala bemisst, geringfügig.

Der mündliche Teil (eigentlich: mündlich-praktischer Teil) umfasst nach der neuen Approbationsordnung die Fächer Anatomie, Physiologie und Biochemie/Molekularbiologie. Nach der alten Approbationsordnung wurden zwei mündliche Prüfungsfächer ausgelost (Anatomie, Biochemie, Physiologie, Medizinische Psychologie/Medizinische Soziologie). Der eigentlichen Prüfung geht an manchen Universitäten ein halbstündiger praktischer Vortermin voraus, während andere Universitäten den praktischen Teil in die mündliche Prüfung integrieren. Die mündliche Prüfung wird von den Hochschullehrern der Universität abgehalten, an der der Prüfling studiert. Die Approbationsordnung sieht bis zu vier Prüflinge je Prüfungsgruppe vor und legt eine Prüfungsdauer zwischen 45 Minuten und einer Stunde je Prüfling fest.In § 24 (siehe den Gesetzestext am Anhang zu diesem Artikel).

Bewertung Die beiden Prüfungsteile müssen nicht in demselben Halbjahr absolviert werden. Sie werden zunächst jeweils getrennt benotet und die Gesamtnote für das bestandene Physikum errechnet sich abschließend als arithmetischer Mittelwert aus den zunächst vergebenen Noten für beide Teile. Schriftliche und mündliche Prüfung werden also gleich gewichtet. Ein nicht bestandener Teil kann zweimal wiederholt werden. Für einen bereits bestandenen Teil ist dies – etwa zum Erzielen einer besseren Note – jedoch nicht gestattet. Die Gesamtnote für das Physikum geht später zu einem Drittel in die Gesamtnote der Ärztlichen Prüfung ein.Gemäß § 33 der Approbationsordnung für Ärzte (siehe den über den Anhang zu diesem Artikel einsehbaren Gesetzestext). Durch diese Bewertungsweise hat das Physikum gegenüber früheren Zeiten inzwischen seinen Charakter und Status grundsätzlich geändert: Handelte es sich seit seiner Einführung im 19. Jahrhundert um eine Zwischenprüfung im traditionellen Sinne, deren Bestehen für die Zulassung zu der einige Jahre später erfolgenden Abschlussprüfung lediglich vorausgesetzt und nachzuweisen war (wie dies auch in anderen Studiengängen in Deutschland praktiziert wurde und wird), so gilt sie infolge der späteren Umorganisation im Rahmen einer erneuten Studienreform seit der Approbationsordnung aus dem Jahr 2002 dem Gesetz nach als integraler erster Teil einer medizinischen Prüfung, deren drei Teile jeweils gleich gewichtet werden, was durch den Wechsel der offiziellen Bezeichnung (siehe oben die Einleitung zum Artikel) zum Ausdruck gebracht wurde.Wie die Approbationsordnung aus dem Jahr 1970 sprach auch die Approbationsordnung für Ärzte vom 14. Juli 1987 in deren §§ 22 - 24 von einer Ärztlichen Vorprüfung, die inhaltlich dem traditionellen Physikum entsprach. Dieser schloss sich später die in den §§ 25 ff. geregelte Ärztliche Prüfung an, die wiederum aus drei Teilen bestand, sodass sich die Gesamtnote aus deren drei Einzelnoten errechnete, was in § 34 geregelt war. Seit der Approbationsordnung für Ärzte vom 27. Juni 2002 (in Kraft getreten am 1. Oktober 2003) jedoch wird das traditionelle Physikum nicht mehr als Vorprüfung, sondern als Erster Teil der Ärztlichen Prüfung sowohl bezeichnet als auch gewertet, was aus deren §§ 22 - 26 bzw. aus § 33 hervorgeht.

Das erfolgreiche Bestehen des Physikums beendet den vorklinischen Teil des Medizinstudiums und leitet in den klinischen Teil über. (Für gegenwärtige Planungen, diese seit Einführung des Physikums bestehende Trennung wieder aufzuheben, siehe das nachfolgende Kapitel Zukunftaussichten etc.)

Für den Studiengang Veterinärmedizin Durchführung und Inhalte