mini|„Der Stellungsbefehl“ (Gemälde aus dem 19. Jahrhundert) Die Musterung (in Deutschland), Stellung (in Österreich) oder Rekrutierung (in der Schweiz) ist eine Untersuchung der körperlichen und geistigen Eignung eines Menschen für den Wehrdienst.

Der Begriff wurde in dieser Bedeutung zuerst bei der Anwerbung der Landsknechte und Söldner im 15. und 16. Jahrhundert verwendet. Auch bei der Aushebung von Untertanen zur Landesverteidigung gab es Musterungen.

Geschichte Musterungen gibt es nicht erst seit der Einführung der gesetzlichen Wehrpflicht zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Schon bei der Aushebung der Legionen in der Römischen Republik wurden die römischen Besitzbürger im wehrfähigen Alter bei einer Versammlung auf dem Kapitol von speziell ernannten Tribunen gemustert, die sich der Reihe nach die am besten geeigneten Männer für ihre Legionen aussuchten.Peter Connolly: Die Römische Armee. Übersetzt von Thomas M. Höpfner. Hamburg 1976, S. 10.

Der Begriff Musterung (von lat. monstrare, „zeigen“) findet sich im Zusammenhang mit der Truppenwerbung zuerst in der 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts. Der Werbeherr kontrollierte dabei am Musterplatz, ob die für den Feldzug Angeworbenen auch tatsächlich die geforderten Waffen mit sich führten. Gleichzeitig führte er seinem Auftraggeber vor, dass er seinen Teil des Werbevertrags erfüllt hatte und nun die Bezahlung fordern konnte. Auch von den Landesherren und Reichsständen wurden Musterungen durchgeführt, um einen annähernden Überblick über die zahlenmäßige Stärke und den Ausrüstungsstand der nach Lehnsrecht und Landfolge dienstpflichtigen Adligen, Bürger und BauernSoweit sie Haus- und Grundbesitzer waren, also nicht Besitzlose; soweit eine Witwe Haus und Hof besaß, musste ein Ersatzmann gestellt oder Geldersatz bezahlt werden. zu erlangen. Im 18. Jahrhundert musterten die Militärbehörden ihre Truppen in regelmäßigen Abständen, um ihren ZustandAlter der Soldaten, Befähigung der Vorgesetzten, Brauchbarkeit der Bewaffnung und Ausrüstung zu überprüfen. mini|Elf junge Männer nach ihrer Musterung am 24. November 1915 mit den damals üblichen Accessoires nach einer Musterung: Blumen und SchärpenJunge Männer nach der Musterung in Bensheim-Auerbach, 25. November 1915

Kreissekretär Keller schilderte die Musterung der Reiterei am 17. August 1674 bei Ulm wie folgt:

Preußen Im Blick auf die Türkengefahr wurde in Preußen ein dreigeteilter Ausschuss gebildet, wobei ein Drittel – die „geradesten, stärksten, tugendhaftesten und frömmsten“ jungen Männer – für ein stehendes Heer ausgewählt wurden, der Rest für die Reserve. Diese Musterungen erfolgten unter der Aufsicht von Musterherren (Truppeninspektoren) oder Kommissaren und wurden regelmäßig und nach genaueren Maßstäben durchgeführt. Nach dem damals herrschenden Kantonsystem war mit dem Geburts- und Aufenthaltsort – und damit dem Aushebungsort – schon die Verbindung zu dem zum Kanton gehörenden Regiment hergestellt. Erst als Folge der Ersetzung des Kantonalsystems durch die Einrichtung von Rekrutierungsbezirken im 19. Jahrhundert (Baden 1832) wurde die Musterung von der Verwendung des gemusterten Soldaten abgekoppelt.

mini|Musterung für die Wehrmacht (1935)

Drittes Reich Im Dritten Reich erfolgte die Musterung durch die Wehrbezirke im Einvernehmen mit den gleichgeordneten Kreispolizeibehörden.

Deutsche Demokratische Republik In der DDR wurden die Wehrpflichtigen in wenigen Wochen im Frühjahr durch die Wehrkreiskommandos gemustert; zusätzliche Aufgabe der Musterung war die „weitere Vorbereitung der Bürger auf die Wahrnehmung ihres verfassungsmäßig garantierten Rechtes sowie die ehrenvolle Erfüllung ihrer staatsbürgerlichen Pflicht, Wehrdienst zu leisten“.

Bundesrepublik Deutschland von 1955 bis 2011 Während der Zeit der Wehrpflicht war die Musterung für alle männlichen Staatsangehörigen in Deutschland gesetzlich in Wehrpflichtgesetz geregelt und wurde bei den Kreiswehrersatzämtern durchgeführt. Die Erfassung im Vorlauf einer Musterung erfolgte ein Jahr vor Vollendung des 18. Lebensjahres oder später. Dies war auch vor 1975 so, als die Volljährigkeit erst mit Vollendung des 21. eintrat.

Für die Einstufung des Wehrpflichtigen waren durch entsprechende Richtlinien (Zentralen Dienstvorschriften (ZDv)) ein Rahmen festgelegt, nach dem die körperlichen Mängel klassifiziert waren, so dass je nach deren Erheblichkeit ein entsprechender Tauglichkeitsgrad vergeben wurde. Auch über die Verwendbarkeit, also die Fähigkeiten und Kenntnisse, die einen Wehrpflichtigen für besondere Tätigkeiten besonders befähigten, wurde entschieden. Im Rahmen der Musterung wurde auch über so genannte Wehrdienstausnahmen entschieden. Nicht jeder Wehrpflichtige wurde sofort zum Wehrdienst herangezogen. In vielen Fällen wurde eine Zurückstellung gewährt, z. B. beim Besuch einer Schule oder für die Zeit einer Ausbildung. Unterschiedliche Gründe konnten auch zu einer Befreiung vom Wehrdienst führen ( WehrPflG).

Bei einigen Kreiswehrersatzämtern wurde im Anschluss an die EUF bei tauglichen Wehrpflichtigen eine computergesteuerte Vermessung durchgeführt, um die passende Uniform und andere Ausrüstungsgegenstände einzuplanen. Dazu war es nötig, eine schwarze oder zumindest sehr dunkle Unter- oder Badehose zu tragen, da ansonsten kein ausreichender Kontrast zum Hintergrund bestand und die Messung nicht möglich war. Verwendete das Kreiswehrersatzamt eine solche Anlage, wurde im Anschreiben zur Ladung auf das Mitbringen einer dunklen Hose hingewiesen.

In Deutschland wurden im Jahr 2008 456.546 Wehrpflichtige gemustert, davon wurden 243.166 (53,3 %) für wehrdienstfähig befunden, 199.667 (43,7 %) galten als nicht wehrdienstfähig und 13.713 (3,0 %) Wehrpflichtige wurden als vorübergehend nicht wehrdienstfähig eingestuft.Deutscher Bundestag, Drucksache 16/12522, 26. März 2009 Im Rahmen der Aussetzung der Wehrpflicht in Deutschland ist ab 2011 auch die Musterung weggefallen. mini|Untersuchung durch den Arzt während der Musterung im bayerischen Kempten (1968)

Mit der Aussetzung der Wehrpflicht am 1. Juli 2011 ist die Musterung nur noch für Bewerber durchzuführen, die sich zur Ableistung eines Freiwilligen Wehrdienstes entscheiden. Für Frauen gelten geringere körperliche Leistungsanforderungen bei Aufnahmetest und späterer Berufsausübung.

Tauglichkeitsstatistik +Musterungsergebnis des Geburtsjahrgangs 1946 Ergebnis Anzahl Anteil Taugliche 192.855 65,4 % Eingeschränkt Taugliche 90.886 30,8 % Vorübergehend Untaugliche 4.632 1,6 % Dauernd Untaugliche 5.794 2,0 % Ärztliche Untersuchung noch nicht abgeschlossen 558 0,2 % Gesamt 294.725 100,0 %

Die Verteilung der Einstufungen „tauglich“, „vorübergehend untauglich“ und „dauerhaft untauglich“ hat sich in den letzten Jahren der Wehrpflicht folgendermaßen entwickelt:

2000: 86,28 % tauglich, 3,68 % vorübergehend untauglich, 10,04 % untauglich 2002: 83,9 % tauglich, 3,35 % vorübergehend untauglich, 12,74 % untauglich 2004: 79,2 % tauglich, 2,9 % vorübergehend untauglich, 17,89 % untauglich 2006: 61,6 % tauglich, 9,22 % vorübergehend untauglich, 29,18 % untauglich 2008: 54,1 % tauglich, 2,62 % vorübergehend untauglich, 42,28 % untauglichAntworten der Bundesregierung auf Kleine Anfragen vom 18. März 2008, S. 6 und vom 26. März 2009, S. 5.

Die Zahl der Ausmusterungen vervierfachte sich somit innerhalb von acht Jahren. Es ist jedoch zu beachten, dass nach 2004 der Tauglichkeitsgrad T3 (eingeschränkt tauglich) entfallen war und alle Personen mit diesem Grad als T5 (untauglich) deklariert wurden. In der Presse und bei den Oppositionsparteien hat dies vielfach die Kritik nach sich gezogen, dass die Musterung eher als Verfahren zum Aussortieren überschüssiger Personen eines Jahrgangs diene; indem man die Tauglichkeitskriterien immer weiter anhebe um nur noch wenige junge Männer überhaupt einzuberufen, werde die Wehrgerechtigkeit ausgehebelt.Siehe z. B.

Musterungsverweigerung Als Musterungsverweigerung wird das absichtliche, wiederholte Fernbleiben von der Musterung bezeichnet. Anders als die Weigerung, einer Einberufung Folge zu leisten, war die Weigerung, einer Ladung zur Musterung zu folgen – selbst wenn sie wiederholt und offen ausgesprochen erfolgte –, keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Dementsprechend wurde die Musterungsverweigerung auch nicht mit strafrechtlichen Schritten sanktioniert oder führte nicht zu Einträgen im polizeilichen Führungszeugnis des Betreffenden.

Die Kreiswehrersatzämter reagierten auf das Nichterscheinen zur Musterung bei den ersten zwei bis drei Ladungen in der Regel mit weiteren, zum Teil schärfer formulierten, Neuladungen. Erschien der zur Musterung Einbestellte darüber hinaus weiterhin nicht, wurden Bußgelder oder die zwangsweise Vorführung durch die Polizei angedroht. Rechtliche Voraussetzung für diese Maßnahmen war ein nachweisbar schuldhaftes Nichterscheinen des Musterungskandidaten.Wolfgang Pooch: Wehrpflicht und Wehrersatzwesen in der Bundesrepublik Deutschland, 1985 (Kapitel mit Übungsfragen zur Beamtenunterweisung).

Bundesrepublik Deutschland von 2011 bis 2027 Aufgrund der Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011 wurde auch die Wehrüberwachung sowie die verpflichtenden Musterungen ausgesetzt und die Kreiswehrersatzämter abgeschafft. Stattdessen müssen nur jene Bewerber, die sich zu einem freiwilligen Wehrdienst oder anderen freiwilligen Dienst bei der Bundeswehr melden in eines der 15 Karrierecenter der Bundeswehr. Dort wird die Untersuchung der körperlichen und intellektuellen Leistungsfähigkeit sowie der charakterlichen und gesundheitlichen Eignung zum Soldatenberuf festgestellt. Die am 1. Juli 2011 ausgesetzte Wehrerfassung bzw. Musterung ist nach dem entsprechenden Gesetzestext § 24 gemäß nur noch im Spannungs- oder Verteidigungsfall verpflichtend. Mit dem 1. Januar 2026 wird dieses Gesetz geändert und mit 1. Januar 2027 müssen männliche Staatsbürger, maßgeblich ist hier der Eintrag im Personenstandsregister, d. h. auch Transpersonen, die das männliche Geschlecht angenommen haben, verpflichtend zur Musterung.https://www.bmvg.de/de/aktuelles/alles-wichtige-rund-um-den-neuen-wehrdienst-6040510

Heutige Lage / Länderbesonderheiten

Deutschland

Seit der Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011 werden Musterungen bzw. entsprechende Untersuchungen nur noch nach der freiwilligen Meldung zum Wehrdienst durchgeführt. Im November 2025 einigte sich die CDU/CSU/SPD-Regierung auf die Wiedereinführung der verpflichteten Musterung für männliche Staatsbürger in Deutschland, eine Verpflichtung zur Ableistung des Wehrdienstes ist darin nicht enthalten. Das Gesetz soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten, die obligatorischen Musterungen für den Jahrgang 2008 sollen am 1. Januar 2027 beginnen.https://www.bmvg.de/de/aktuelles/alles-wichtige-rund-um-den-neuen-wehrdienst-6040510Sueddeutsche.de: Der neue Wehrdienst und die Rückkehr der Musterung , 27. August 2025

Ablauf Mit der Musterung sind Musterungsärzte betraut, die in den Karrierecentern der Bundeswehr eingesetzt sind. Der Bewerber bringt Personalausweis und soweit gewünscht Impfbuch, Allergiepass und ggf. Atteste oder andere in seinem bzw. ihrem Besitz befindliche ärztliche Dokumente mit.

Die zu musternde Person durchläuft bei der Musterung folgende Stationen: Personalaufnahme: Hier werden die bereits vorhandenen Daten abgeglichen und weitere Daten erhoben (Adresse, Führerschein, Ausbildung). Fahrgeld wird von der Zahlstelle zurückerstattet (entweder sofort in bar oder per Banküberweisung)