mini|Staatliche Unterstützung für politische Parteien in Europa: 🟦 wird gewährt 🟥 wird nicht gewährt Die Parteienfinanzierung als Begriff der Politikwissenschaft umfasst Einnahmen, Ausgaben und Vermögensentwicklung der politischen Parteien.
Die Einnahmen politischer Parteien stammen in den meisten Demokratien aus vier Hauptquellen: Mitgliedsbeiträge, Parteispenden, (direkte und indirekte) öffentliche Zuwendungen sowie Mandatsträgerabgaben/Parteisteuern (Abgaben bzw. „Sonderbeiträge“ von Abgeordneten und Ministern). Diese Einnahmearten haben bei Parteien in den verschiedenen Ländern unterschiedliche Bedeutung. Zuweilen tragen bei einzelnen Parteien zusätzlich Erträge aus der Beteiligung an wirtschaftlichen Unternehmen zur Finanzierung bei.
Die Parteienfinanzierung ist abzugrenzen vom weiter gefassten Begriff der Politikfinanzierung, welche auch die Finanzierung der Fraktionen in supranationalen, nationalen, regionalen und kommunalen Parlamenten, der Abgeordneten (und ihrer Mitarbeiter) in Parlamenten aller Art sowie ggf. der politischen Stiftungen mit einbezieht.
Einzelne Länder Deutschland
Arten der Parteifinanzierung
Im internationalen Vergleich zeichnet sich die Parteienfinanzierung in Deutschland durch einige Besonderheiten aus. Der Anteil der Mitgliedsbeiträge an den Einnahmen der Parteien ist relativ hoch (bei sinkenden Mitgliederzahlen und hohen Durchschnittsbeiträgen), der Anteil der Parteispenden ist deutlich geringer, jedenfalls der Spenden von juristischen Personen. Dieser betrug 2008 durchschnittlich 5 %. Die Bedeutung von Spenden für die Parteienfinanzierung in Deutschland hat sich seit den siebziger Jahren erheblich geändert. Während (große und kleine) Spenden im Jahre 1972 noch 44–45 % aller Einnahmen von CDU und CSU ausmachten (bei der FDP 1976 sogar 51 %), stammten aus dieser Geldquelle 2011–2012 noch 13–19 % der Gesamteinnahmen von CDU, CSU und FDP.Peter Schindler: Datenhandbuch zur Geschichte des Deutschen Bundestages 1949 bis 1982. Deutscher Bundestag. Bonn 1983, S. 97, 100; Deutscher Bundestag, Drucksache Nr. 18/400, S. 3, 179 und dsgl., Nr. 18/401, S. 3.
Bei der öffentlichen Finanzierung der Parteitätigkeit werden in Deutschland unterschiedliche Wege nebeneinander genutzt: Die staatliche Teilfinanzierung (früher: Wahlkampfkostenerstattung) deckt einen beachtlichen Teil der Gesamtkosten. Hinzu kommen die steuerliche Begünstigung von „Kleinspenden“, Mitgliedsbeiträgen und Mandatsträgerabgaben. Als weitere Formen der indirekten Finanzierung sind kostenlose Sendezeiten für Wahlwerbung in öffentlichem Rundfunk und Fernsehen sowie die Bereitstellung von Plakatflächen durch kommunale Behörden zu erwähnen. In den Grenzbereich zur Politikfinanzierung gehören öffentliche Mittel für die Arbeit von Parlamentsfraktionen und die „Globalzuschüsse“ an die politischen Stiftungen.
Als Konsequenz aus Artikel 21 Grundgesetz berichten die deutschen Parteien durch internetverfügbare Bundestags-Drucksachen alljährlich über alle Einnahmen, Ausgaben und den Stand ihres Vermögens für sämtliche Organisationsebenen (Bund, Land, Kreis und Gemeinde). „Dieser Grad an Transparenz wird von keiner anderen westlichen Demokratie auch nur ansatzweise erreicht“.Wolfgang Rudzio: Das politische System der Bundesrepublik Deutschland. 8. Auflage. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2011, S. 170f. Am 4. Dezember 2009 hat die Staatengruppe des Europarates gegen Korruption (GRECO) Deutschland weitergehende Regelungen empfohlen, so etwa die Veröffentlichung von Rechenschaftsberichten für Wahlkämpfe, ein generelles Verbot für anonyme Spenden, eine deutliche Absenkung der Publizitätsgrenze von derzeit € 10.000. Das Ergebnis einer international vergleichenden empirischen Analyse von Unternehmensspenden unterstützt die Transparenzforderung für Firmenspenden.Iain McMenamin: If Money Talks, What Does It Say? Oxford University Press, Oxford 2013, S. 138 („The case for disclosure is straightforward in a co-ordinated economy. If disclosure can minimize both pragmatic and ideological financing, there is little reason to introduce bans or limits on business funding“). Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages lehnte diese Vorschläge mit der Mehrheit der (damaligen) Regierungsparteien CDU/CSU und FDP ab.Deutscher Bundestag, Drucksache 17/8200, S. 6f.
Unabhängige Wahlkreisbewerber (Direktkandidaten), für die mindestens 10 % der gültigen Erststimmen abgegeben wurden, erhalten für jede gültige Erststimme eine Wahlkampfkostenerstattung.
Einschränkung staatlicher Finanzierung bei festgestellter Verfassungsfeindlichkeit Nach dem Scheitern des NPD-Verbotsverfahrens im Jahr 2017 hatte der Gesetzgeber durch die Änderung von Artikel 21 Grundgesetz in Gestalt des neuen Absatzes 3 und 4 die Möglichkeit für einen Ausschluss von der staatlichen Finanzierung geschaffen. 2019 hatten dann Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung gemeinsam den 150-seitigen Antrag gestellt, die NPD von der Parteienfinanzierung auszuschließen. Mit Urteil vom 23. Januar 2024 schloss das Bundesverfassungsgericht die zwischenzeitlich in „Die Heimat“ umbenannte Partei von der staatlichen Parteienfinanzierung aus. Die aus ehemaligen Verbänden der alten NPD gegründete neue NPD ist von dem Urteil hingegen nicht betroffen.
Frankreich In Frankreich sahen sich alle Parteien lange Zeit berechtigt, ihren politischen Einfluss auf Bau- und Rüstungsvorhaben in Parteispenden umzuwandeln. Auch kam es zu großen Parteispenden, speziell vor Wahlen, aus ehemaligen Kolonien Frankreichs an Parteien oder einzelne Politiker.
Der Journalist Jean Montaldo veröffentlichte 1994 ein Buch unter dem Titel Mitterrand und die 40 Räuber. Darin warf er Mitterrand vor, Korruption sozialistischer Parteifreunde um sich geduldet zu haben und sich mit fragwürdigen Freunden wie Bernard Tapie zu umgeben. Montaldo stützte sich dabei überwiegend auf angebliche Informationen von François de Grossouvre. Dieser war über 35 Jahre einer der engsten Vertrauten Mitterrands und beging 1994 im Élysée-Palast Suizid.
Im Sommer 2010 gab es zwei Spendenaffären: eine um den Staatspräsidenten Sarkozy, eine um seinen Arbeitsminister Éric Woerth.Bettencourt-Affäre fordert Bauernopfer. In: taz, 13. Juli 2010.
Das Wahlrecht wurde in Frankreich mit dem Parité-Gesetz 2000 geändert. Seitdem erhalten Parteien weniger Geld, wenn sie die gesetzlichen Vorgaben nach einer Frauenquote innerhalb ihrer Fraktionen nicht einhalten.
Niederlande
In den Niederlanden gibt es seit 1999 ein Gesetz zur Unterstützung von Parteien. Eine so begünstigte Partei erhält einen Grundbetrag und zusätzlich Geld pro Parlamentsmitglied und pro Mitglied (ab tausend Mitgliedern, die mindestens je 12 € im Jahr zahlen). Dazu kommen: kostenlose Sendezeit im Rundfunk Geld für Personal von Fraktionen Die meisten Parteien verlangen von Volksvertretern, dass sie einen Teil ihrer Diäten an die Partei abführen.
Dazu kommen private Spenden. Ab 4.537,80 € muss der Spender veröffentlicht werden. Allerdings gilt dies nur für Parteien, die tatsächlich Unterstützung durch das besagte Gesetz erhalten. Die Partij voor de Vrijheid hat streng genommen nur ein einziges Mitglied und profitiert daher nicht von staatlicher Unterstützung, muss aber nicht die Namen ihrer Spender bekanntgeben. Sie wehrt sich besonders gegen Pläne, die Veröffentlichungspflicht für alle Parteien einzuführen.
Skandale mit Bezug zur Parteienfinanzierung gibt es kaum.
Österreich
Auch in Österreich sind Parteien im 19. Jh. als freiwillige Organisationen von Bürgern entstanden, die sich ursprünglich nur aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden finanzierten.Zu beiden Einnahmearten siehe Hubert Sickinger: Politikfinanzierung in Österreich. 2. Auflage. Czernin-Verlag, Wien 2009, S. 136–182. Inzwischen sind mit den Mandatsträgerabgaben („Parteisteuern“)s.d. H. Sickinger: Politikfinanzierung. 2009, S. 226–235. und öffentlichen Mittelns.d. H. Sickinger: Politikfinanzierung. 2009, S. 236–265, 288–350. weitere Säulen der Mittelbeschaffung hinzugekommen. Grundlage für die öffentliche Parteienfinanzierung sind in Österreich das Parteiengesetz („PartG“) und das Parteienförderungsgesetz („PartFörG“), zuletzt neu gefasst 2012. Im Rahmen dieses „Transparenzpakets“ sind im Juli 2012 zahlreiche neue Vorschriften in Kraft getreten, darunter verschärfte Offenlegungspflichten u. a. für Spenden (jetzt über 7.260 EUR). Auch die nicht im Nationalrat vertretenen Parteien haben im Wahljahr Anspruch auf Fördermittel für ihre Tätigkeit (Wahlkampfkostenrückerstattung), falls sie mehr als ein Prozent der gültigen Stimmen erhalten haben.Parteien-Förderungsgesetz 2012 §1 Abs. 3. Gesetzestext. Abgerufen am 1. Oktober 2013.
Das österreichische Recht unterscheidet zwischen der (auf dem Stimmzettel erscheinenden) wahlwerbenden Partei, der für das politische Tagesgeschäft zuständigen politischen Partei und den Parlamentsklubs (in Deutschland Fraktionen genannt) mit jeweils unterschiedlichen Einnahmen.Stephan Lenzhofer: jusportal.at, abgerufen am 11. Juni 2013. Klubs werden seit 1963 gefördert; aktuelle Grundlage ist das Klubfinanzierungsgesetz von 1985. Daneben werden parteinahe Organisationen (darunter im Rahmen der Presseförderung auch die Parteimedien) und Politische Akademien gefördert.
Im Jahr 2009 wurden die Parlamentsklubs mit 18,5 Mio. EUR gefördert, es folgten die Öffentlichkeitsarbeit nach § 2 PartG mit 16 Mio. EUR, die Wahlkampfkostenrückerstattung mit 12,4 Mio. EUR und die Parteiakademien mit 11,6 Mio. EUR, gesamt: 58,6 Mio. EUR. Die Förderung nach § 2 PartG (der eigentliche Kern der öffentlichen Parteienförderung) war zuletzt leicht rückläufig und betrug im Jahr 2012 15,3 Mio. EUR, darunter 4,6 Mio. EUR für die SPÖ vor der ÖVP mit 4,1 Mio. EUR. (PDF; 38 kB) Website des Österr. Bundeskanzleramt, abgerufen am 11. Juni 2013. Die Parteien- und Klubförderung auf Ebene von Bund und Ländern, betrug 2014 insgesamt 205 Millionen Euro. ÖVP und SPÖ allein erhielten 63,8 bzw. 60,2 Millionen.Parteienförderung: ÖVP vor SPÖ größter Subventionsempfänger. In: Der Standard. 14. Dezember 2014.
Im März 2019 wurde vom Nationalrat eine Änderung der Valorisierungsklausel rückwirkend mit 1. Jänner 2019 beschlossen. Gemäß dem Gesetzesbeschluss sollen die Förderungen künftig jedes Jahr automatisch steigen und nicht erst bei Erreichen eines Inflationsschwellenwerts von 5 Prozent. Für 2019 wurde eine Erhöhung um zwei Prozent beschlossen.Nationalrat: Parteienförderung wird künftig jährlich erhöht. Parlamentskorrespondenz vom 29. März 2019, abgerufen am 29. März 2019.
Polen Die Finanzierung der Parteien in Polen ist im Parteiengesetz (ustawa o partiach politycznych) geregelt. Im Jahr 2001 wurde eine Finanzierung der Parteien aus Staatsmitteln eingeführt. Diese Umstellung der Finanzierung sollte mehreren Anforderungen gerecht werden. So sollten die Möglichkeiten der Korruption verringert werden, der finanzielle Druck der Parteien gemindert und jüngeren Parteien bessere Chancen gegeben werden. Seit 2001 dürfen sich die Parteien nur durch die staatlichen Mittel, Mitgliedsbeiträge und Erbschaften finanzieren. Spenden sind nur von natürlichen Personen und hier auch nur in begrenzter Höhe erlaubt.