mini|450px|Das Schnellstrassennetz der Schweiz ab 2026
Die Autobahnen und Autostrassen der Schweiz sind vom Bund und in geringem Umfang von einzelnen Kantonen betriebene Strassen, die Motorfahrzeugen vorbehalten sind, welche mindestens 80 km/h erreichen können.
Schweizer Autobahnen sind kreuzungsfrei, richtungsgetrennt und haben mindestens zwei Fahrstreifen pro Richtung; Autostrassen sind in der Regel ebenfalls kreuzungsfrei, aber im Gegensatz zu Autobahnen selten richtungsgetrennt und oft einspurig.
Autobahnen und Autostrassen sind grün signalisiert, die Nummerierung besteht aus weissen Zahlen auf rotem Untergrund. Eine Liste aller Autobahnen und Autostrassen der Schweiz befindet sich unter Liste der Autobahnen und Autostrassen in der Schweiz.
Abgrenzung von Nationalstrassen Das Autobahn- und Autostrassennetz der Schweiz entspricht nicht dem Nationalstrassennetz der Schweiz. Letzteres umfasst alle vom Bund betriebenen Strassen – auch solche, die nicht nur Motorfahrzeugen vorbehalten sind. Prämisse zur Aufnahme in das Nationalstrassennetz ist dabei eine gesamtschweizerische Bedeutung, darunter können auch kleinere Verbindungen fallen.
Ein Beispiel dafür ist die durch den Bund betriebene Prättigauerstrasse N28, welche als Hauptstrasse klassifiziert ist und auf Teilstrecken auch von nicht motorisierten Fahrzeugen befahren werden darf. Sie ist als wintersichere Verbindung ins Unterengadin von nationaler Bedeutung. Bei Nationalstrassen ist das Bundesamt für Strassen für Finanzierung, Betrieb, Unterhalt und Ausbau zuständig.
Gleichzeitig gibt es auch umgekehrt Autobahnen und Autostrassen, welche ohne Bundeshilfe gebaut wurden und somit nicht Teil des Nationalstrassennetzes sind oder erst später Teil davon wurden. Für den Unterhalt kommt der jeweilige Kanton auf. Sie stellen nur einen kleinen Anteil am Autobahn- und Autostrassennetz der Schweiz dar, sind aber ausschliesslich für Motorfahrzeuge zugelassen und entsprechend den Schweizerischen Signalisationsvorschriften für Autobahnen und Autostrassen beschriftet. Kantonale Autobahnen und Autostrassen sind primär als Entlastungsstrassen im dicht besiedelten Mittelland zu finden. Die Forchstrasse A52 oder die Autostrasse ins Toggenburg beispielsweise sind kantonal betrieben.
Definition, Signalisation und Nummerierung Eine Autobahn ist im Sinne einer Nationalstrasse 1. Klasse stets kreuzungsfrei, richtungsgetrennt und mit mindestens zwei Spuren pro Richtung vorgesehen. Eine Autostrasse hingegen ist im Sinne einer Nationalstrasse 2. Klasse wie Autobahnen kreuzungsfrei angelegt, aber im Gegensatz zu Autobahnen selten richtungsgetrennt und oft einspurig.
Signalisation von Autobahnen und Autostrassen Die Signalisationstafeln für Autobahnen und Autostrassen sind in der Schweiz seit 1972 grün gehalten, vorher waren sie blau. Einfahrts- und Endsignale bestehen aus einem weissen Piktogramm auf grünem Grund – unabhängig davon, ob es sich um eine kantonale oder nationale Autobahn bzw. -strasse handelt. Autobahnen sind dabei mit dem Signal 4.01 Autobahn (weisse Strasse mit weisser Brücke auf grünem Grund), Autostrassen mit dem Signal 4.03 Autostrasse (weisses Auto auf grünem Grund). ausgeschildert. Ab dem Signal gilt bzw. endet, sofern nicht anders definiert, die entsprechende Höchstgeschwindigkeit.
Die Beschilderungsregeln sind sowohl auf kantonalen als auch nationalen Autobahnen und Autostrassen dieselben (Grösse der Signale, Ausfahrtvorankündigungen, Entfernungsangaben zu nächsten Städten nach der Einfahrt etc.).
Nicht selten gehen Autobahnen in dünner besiedelten Gebieten in Autostrassen über und somit mit einer Spurverengung einher. Bekannte Übergänge von Autobahnen in Autostrassen dieser Art sind die San-Bernardino-Route (Teil der A13) oder der Gotthard-Strassentunnel (Teil der A2).
mini|Wegweiser zu einer Schweizer Autobahn
Nummerierung der Autobahnen und Autostrassen
Heutige Nummerierung von Autobahnen und Autostrassen Es ist somit nicht verwunderlich, dass hinsichtlich der Signalisation unterschieden, die Nummerierung (weisse Ziffern auf rotem Grund) zur Einfachheit jedoch übergreifend verwendet wird. So weist beispielsweise die als signalisierte Strasse sowohl Teilstücke als Autostrasse (der Gotthard-Strassentunnel) als auch Teilstücke als Autobahn (Rest der Nord-Süd-Verbindung) auf. Diese sogenannte A-Nummerierung wird somit Strassenklassen-übergreifend verwendet. Anhand der rotweissen A-Nummern ist somit nur erkennbar, dass es sich um eine Autobahn oder Autostrasse handelt, der genaue Ausbaustand der Strecken ist jedoch nicht erkennbar.
Frühere N-Nummerierung Die zum Nationalstrassen-Netz gehörenden Autobahnen und Autostrassen tragen zusätzlich zur A-Nummerierung eine N-Nummerierung. Diese hat geschichtlichen Hintergrund und wird heutzutage nur noch behördenintern zur Unterscheidung zwischen nationalen Strassen und kantonalen Strassen verwendet. Zur Aussenkommunikation (Kartenmaterial, Signalisation, Radiomeldungen etc.) wird ausschliesslich die A-Nummerierung (bspw. ) verwendet.
Bis Ende 1996 trugen Autobahnen, Autostrassen und Hauptstrassen des Nationalstrassennetzes dieselben Bezeichnungen und liessen sich anhand dieser nicht voneinander unterscheiden. Hinzu kam, dass neben der N-Nummer des Projekts (N1b, N1c) die fertige Strasse gelegentlich eine zweite N-Nummer (N20, N11) erhielt, mit der sie ausgeschildert wurde. Um Verwechslungen zu vermeiden, wurde ab Ende 1996 die N-Nummerierung nur noch von Behördenseite und im Zusammenhang mit dem Nationalstrassennetz verwendet. Die Autobahnen und Autostrassen erhielten eine neue – an die alte Nummerierung angelehnte – A-Nummerierung. Diese wurde funktional vergeben und ordnete Teilstücken, welche von mehreren Strecken verwendet werden, alle notwendigen Nummern zu. Mittlerweile sind alle Verkehrstafeln den neuen Regeln angepasst.
Ausnahmen Bei der Umstellung wurde aber versäumt, die Nomenklatur für kantonale Strecken und Autobahnzubringer verbindlich festzulegen. Kurze, kantonal betriebene Abschnitte sind nicht selten wie Hauptstrassen blau nummeriert. Diese werden von den Kantonen individuell benannt, was die Übersicht erschwert.
Geschichte mini|Nordportal des San-Bernardino-Tunnels (1969) mini|Bau des Anschlusses Hunzenschwil (1967)
Der Autobahnbau der Schweiz beginnt verhältnismässig spät mit dem steigenden Wohlstand nach dem Zweiten Weltkrieg. 1950 waren in der Schweiz nur 147.000 Autos registriert. Innert zehn Jahren wuchs der Bestand um das Dreieinhalbfache. Ziel war es primär, Zentren vom Verkehr zu entlasten.
mini|Bau der Verzweigung Härkingen mit der Belchenrampe (1967)
Erste Autobahn Als erste Autobahn der Schweiz gilt die am 11. Juni 1955 eröffnete Ausfallstrasse Luzern-Süd. Diese noch nicht kreuzungsfrei ausgeführte vierspurige Strasse diente der Umfahrung von Horw und sollte die Stadt Luzern schneller mit den Innerschweizer und den Berner Touristenorten verbinden. Sie führte vom heutigen Anschluss Luzern-Kriens nach Ennethorw und diente als vierspurige Umfahrung der Gemeinde Horw. Die Finanzierung erfolgte ohne Bundeshilfe alleine durch den Kanton Luzern.Alexander Rechsteiner: Die erste Autobahn der Schweiz Im Blog des Schweizerischen Nationalmuseums vom 27. Dezember 2021
Die Strasse galt von Beginn an als Attraktion und war eine schweizweite Pionierleistung. Nicht selten warben Wohnungsinserate mit den Worten: ... mit Sicht auf die Autobahn. Mit den heutigen Standards verglichen, war die Strasse eher einer komfortablen Chaussee ähnelnd. Die Einfahrten waren äusserst kurz, zudem fehlten Markierungen, Pannenstreifen und Leitplanken zu diesem Zeitpunkt weitgehend. Die Autobahn war nicht kreuzungsfrei und in der Nähe von Horw führte ein Industriegeleise über die Autobahn. Dafür war ausreichend Platz für Pferdefuhrwerke vorhanden. Die harmonische Linienführung habe die betroffene Landschaft nicht nur nicht verschandelt, sondern geradezu bereichert, hielt die damalige Zeitung Vaterland fest. Autobesitzer nutzten die aus Beton gebaute Piste, um Geschwindigkeiten zu erfahren, die auf normalen Strassen nicht möglich waren, zumal zu diesem Zeitpunkt noch keine rechtlich verbindlichen Höchstgeschwindigkeiten galten. Noch heute ist dieses Teilstück – wenn auch der heutigen Zeit angepasst – als Bestandteil der A2 in Betrieb. Aufgrund der Bauart gilt dieses Stück bis heute als erste Autobahn der Schweiz.
Volksabstimmung zur Verbesserung des Strassennetzes Im Februar 1956 reichen ACS und TCS die Volksinitiative zur Verbesserung des Strassennetzes ein, welche die Verwendung mindestens der Hälfte aller Einnahmen durch die Mineralölsteuer auf Kraftstoffen für den Bau von Autostrassen – im Besonderen für eine West-Ost- und eine Nord-Süd-Verbindung – vorschlägt. Am 6. Juli 1958 wird der Gegenentwurf des Bundes vom Schweizer Volk mit 85 % Ja-Stimmen-Anteil angenommen.Liste der eidgenössischen Volksabstimmungen 35. Legislatur (1955–1959) Am 21. Juni 1960 trat das Bundesgesetz über die Nationalstrassen in Kraft, welches die Kompetenzen zur Planung und zum Bau von Strassen mit nationaler Bedeutung dem Bund überträgt. Das Gesetz legt im Artikel 2 fest, dass die höchste Klasse dieser Strassen ausschliesslich für die Benutzung mit Motorfahrzeugen bestimmt ist, nur an besonderen Anschlussstellen zugänglich ist, richtungsgetrennte Fahrbahnen aufweisen soll und andere Strassen nicht höhengleich kreuzt.
Bau wichtiger Teilstücke des Nationalstrassennetzes Am 10. Mai 1962 wurde die Grauholzautobahn als erstes Teilstück der N1 eröffnet. Dieses war somit dem Bund für Bau und Unterhalt unterstellt. Das acht Kilometer lange Teilstück dient der Entlastung der Strasse durch Zollikofen. Bereits 1963 folgte ein erstes längeres Stück Autobahn, der Abschnitt Genf–Lausanne der N1. Am 10. Mai 1967 entstand mit der Fertigstellung des Teilstücks Oensingen–Hunzenschwil zwischen Bern–Lenzburg ein 85 km langer Abschnitt der N1. Es war damals die längste zusammenhängende Autobahn der Schweiz.
mini|Zufahrt zum Gotthard-Strassentunnel (2008)
In den kommenden Jahren folgten zahlreiche neue Abschnitte, sowohl auf kantonaler Ebene als auch im Nationalstrassennetz. So konnte am 1. Dezember 1967 der San-Bernardino-Tunnel, rund zwei Jahre nach dem Durchschlag, für den Verkehr eröffnet werden. Der 6,6 km lange Strassentunnel ermöglichte erstmals eine ganzjährige Verbindung für die Bündner Südtäler Misox und Calancatal in die Hauptstadt Chur und verbindet als Teil der A13 die Ostschweiz mit der Alpensüdseite und dem Tessin. 1968 folgte ein Teilstück der A3 bei Freienbach, in den Jahren danach weitere Stücke der A1 in der Ostschweiz.
Bereits 1965 beschlossen die Eidgenössischen Räte, die Planung des Nationalstrassennetzes durch den Gotthard-Strassentunnel zu ergänzen. Bisher verlief der Verkehr über den Gotthardpass beziehungsweise per Autoverlad durch den Gotthardtunnel. Baubeginn des Tunnels war 1970, die Eröffnung der Autostrasse konnte schliesslich nach zehnjähriger Bauzeit am 5. September 1980 stattfinden.
Umfahrungen von Zürich Ebenfalls früh wurde die Notwendigkeit einer Umfahrung der Stadt Zürich erfasst. Dennoch stellte sich diese als langwieriges Problem heraus. Das sogenannte Zürcher Expressstrassen-Y wurde erstmals in die Nationalstrassenplanung von 1960 mit den Abschnitten Hardturm und Aubrugg–Letten–Brunau aufgenommen. 1962 genehmigte der Bundesrat das Projekt und legte es 1969 durch einen ergänzenden Beschluss genauer fest. Dabei sollte die aus Süden kommende Autobahn A3 im Stadtzentrum nahe dem Hauptbahnhof Zürich in die Autobahn A1 münden. Gegen das Projekt regte sich bald vehementer Widerstand, und es wurde Gegenstand heftiger politischer Auseinandersetzungen in den 1970er Jahren.