Die medizinisch-psychologische Untersuchung (abgekürzt: MPU) beurteilt in der Bundesrepublik Deutschland die Fahreignung des Antragstellers. Im Volksmund mit dem herabsetzenden Begriff Idiotentest belegt, lautet die gesetzliche Bezeichnung Begutachtung der Fahreignung (entsprechend: Begutachtungsstelle für Fahreignung).

Die MPU gibt es seit 1954. Sie stellt eine Prognose zur Verkehrsbewährung des Antragstellers und dient als Hilfe für Fahrerlaubnisbehörden zur Vorbereitung der Entscheidung über die Entziehung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Im europäischen Ausland sind anstelle fachlich begründeter Einzelfallprüfungen häufig erhebliche Strafen bei schwerwiegenden Verkehrsstraftaten oder gehäuften Verstößen üblich.

Begriff der Fahreignung Der Begriff der Fahreignung umfasst die körperliche Eignung, die geistige Eignung (zum Beispiel Reaktionsfähigkeit) und Persönlichkeitsmerkmale wie die persönliche Zuverlässigkeit. Fahreignung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Rechtssystematisch ist die Überprüfung der Fahreignung ein Realakt (vgl. auch schlichte Hoheitsverwaltung).

Alternativ wird der Begriff der Mobilitätskompetenz diskutiert, der den Aspekt der Verhaltensentwicklung stärker hervorhebt. Verkehrspsychologen definieren Mobilitätskompetenz als die Gesamtheit überdauernder körperlicher, geistiger und verhaltens- bzw. einstellungsbezogener Voraussetzungen eines Fahrers zum sicheren und partnerschaftlichen Führen von Kraftfahrzeugen.

Aufgabe der MPU Ein MPU-Gutachten liefert eine Prognose der Verkehrsbewährung des Auftraggebers, also eine auf Fakten und Erfahrungswissen basierende Wahrscheinlichkeitsaussage über die Entwicklung des Verhaltens in der Zukunft. Die Fakten sind im Fahreignungsregister und in der Führerscheinakte dokumentiert. Die Prognose ist immer dann günstig (= „positives“ Gutachten), wenn die Zweifel der Fahrerlaubnisbehörde durch die verkehrsmedizinischen und verkehrspsychologischen Befunde ausgeräumt werden können, also belegbare Hinweise auf stabile Verhaltens- und Einstellungsänderungen vorliegen.

Vor der Entscheidung über die Neuerteilung der Fahrerlaubnis prüft die zuständige Behörde, ob das Gutachten nachvollziehbar ist. Die formalen und inhaltlichen Standards müssen erfüllt sein (Widerspruchsfreiheit, logische Ordnung, wissenschaftliche Nachprüfbarkeit, Beachtung gesetzlicher Vorgaben sowie der Begutachtungs-Leitlinien und Beurteilungskriterien zur Kraftfahrereignung). Bestehen begründete Zweifel an der Objektivität oder werden diese Standards nicht beachtet, kann ein Gutachten von der Fahrerlaubnisbehörde abgelehnt werden. Dies kommt in der Praxis so gut wie nicht vor.

Die Qualität der MPU-Gutachten und der Arbeitsweise der MPU-Stellen wird darüber hinaus von der Begutachtungsstelle Fahrerlaubniswesen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) kontrolliert (vgl. Abschnitt Qualitätssicherung durch die BASt).

Auch von Personen, die gar keine Fahrerlaubnis besitzen, kann ein MPU-Gutachten eingefordert werden, wenn sie mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr mit dem Fahrrad im Straßenverkehr aufgefallen sind. Ansonsten droht ein Verbot, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge (Fahrrad und Mofa) zu führen. Diese Praxis wird derzeit als rechtmäßig angesehen,OVG Rheinland-Pfalz vom 17. August 2012: Az. nachdem in der Vergangenheit Gerichte dies auch schon als unzulässig bewertet hatten.OVG Rheinland-Pfalz vom 25. September 2009: Az.

Seriöse Hilfsangebote Seit Juli 2013 bietet die BASt selbst Informationen über die MPUBASt 2017: Informationen zur MPU Abgerufen am 14. November 2018 und Möglichkeiten der seriösen Vorbereitung / Beratung auf ihrer Webseite an und gibt konkrete Empfehlungen für die Auswahl geeigneter Berater. Auslöser hierfür waren Bemühungen des Bundesministeriums für Verkehr unter Verkehrsminister Ramsauer, mehr Transparenz im Zusammenhang mit der MPU herzustellen. „Die MPU soll für die Betroffenen transparenter werden. Wir wollen die Akzeptanz dieser Maßnahme und damit die Verkehrssicherheit erhöhen. Im neuen Internetportal können die Betroffenen schnell und unkompliziert Informationen über die zuständigen Ansprechpartner finden. Mit einem Klick auf die Organisation, bei der die MPU durchgeführt wurde, erscheinen die Kontaktdaten. Beschwerden landen direkt auf dem Schreibtisch der Verantwortlichen.“ Ziel der MPU-Überarbeitung ist laut BMVBS: „Mehr Einzelfallgerechtigkeit, Rechtsgleichheit, Qualität und Transparenz. Fachlich erfolgt die Überarbeitung durch die BASt als unabhängige wissenschaftliche Einrichtung, also losgelöst von wirtschaftlichen Interessen. Denn gerade der MPU-Markt ist von mannigfaltigen wirtschaftlichen Interessen geprägt, die es bei einer wissenschaftlich fundierten Überarbeitung außer Acht zu lassen gilt.“

Informationsveranstaltungen vor der MPU werden überwiegend von Einrichtungen angeboten, die im Vorfeld Beratungen durchführen oder die MPU selbst durchführen (Begutachtungsstellen für Fahreignung, BfF, auch MPU-Stelle). Dabei wird der allgemeine Ablauf erläutert und es werden die Erfolgskriterien benannt sowie Fragen der Vertraulichkeit und Schweigepflicht gegenüber Dritten (wie zum Beispiel den Mitarbeitern der Fahrerlaubnisbehörde, Angehörigen oder Verkehrsanwälten) angesprochen. Weiter werden Verhaltenshinweise und allgemeine Beratungsempfehlungen gegeben, etwa der Hinweis, dass ein (negatives) Gutachten nicht bei der Führerscheinstelle vorgelegt werden muss (der Auftraggeber ist hier Herr des Verfahrens, die MPU-Stelle unterliegt der strikten Schweigepflicht).

Den fachkompetenten MPU-Stellen sind individuelle Fahreignungsberatungen und konkrete auf den Einzelfall bezogene Maßnahmeempfehlungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Neutralität) verwehrt. Auch Führerscheinstellen dürfen aufgrund ihres Aufgabenprofils und mangels fachlicher Kompetenz in der Regel keine Fahreignungsberatungen durchführen.

In diese vom Gesetzgeber geschaffene Lücke stoßen diverse Berater und Coaches, die meist über das Internet Kunden zu werben versuchen. MPU-Vorbereitung und MPU-Beratung kann in Deutschland jeder betreiben, der sich für kompetent hält. Deshalb sehen sich neben ehemals Betroffenen und Fahrlehrern auch zahlreiche andere Berufsgruppen autorisiert, kostenpflichtige MPU-Vorbereitungskurse anzubieten. Es existieren weder einheitliche fachliche Standards, noch gesetzlich geregelte Qualitätskontrollen oder Anforderungen an die Qualifikation und Weiterbildung der MPU-Vorbereiter. Genau das wird im Sinne des Verbraucherschutzes und zur Verbesserung der Reputation des Arbeitsgebietes seit Jahren vom Gesetzgeber gefordert.

Verkehrspsychologische Fahreignungsberatung Verkehrspsychologische Fahreignungsberatung im Vorfeld einer MPU wird von Fachpsychologen für Verkehrspsychologie für Fachpsychologen für Verkehrspsychologie oder verkehrspsychologischen Beratern durchgeführt. für amtlich anerkannte verkehrspsychologische Beraterinnen und Berater Ziel der Beratung ist es, die Zeit der Fahrerlaubnissperre sinnvoll zur Vorbereitung auf die MPU zu nutzen und die Fahreignung dauerhaft wiederherzustellen. Sie zielt somit über den Zeitpunkt der Neuerteilung der Fahrerlaubnis hinaus. Anerkannte verkehrspsychologische Berater und Fachpsychologen für Verkehrspsychologie unterliegen strikten Fortbildungsverpflichtungen. „Ein seriöser und kompetenter Berater oder Verkehrstherapeut ist Diplom-Psychologe, hat eine verkehrspsychologische Ausbildung absolviert und bildet sich regelmäßig fort“.

Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hat in ihrer Rubrik "Verhalten und Sicherheit" Informationen zur Qualitätssicherung von MPU und Beratung herausgegeben, die es Betroffenen erleichtern soll, seriöse und kompetente Anbieter zu finden.Qualitätssicherung von MPU und Beratung, auf bast.de

Sperrfristverkürzung Neue Bestrebungen gehen dahin, in bestimmten Fällen die Sperrfrist abzukürzen (in der Regel um ein bis zwei Monate). Dies ist aber nur unter bestimmten Bedingungen möglich, zum Beispiel bei erstmaliger Fahrt unter Alkoholeinfluss mit einer Blutalkoholkonzentration unter zwei Promille. Die Entscheidung trifft der zuständige Richter. Vorausgesetzt wird in der Regel eine frühzeitige Intervention (z. B. verkehrspsychologische Therapie) in der Sperrfrist.

Verkehrspsychologische Beratung nach § 71 FeV Die „verkehrspsychologische Beratung nach FeV“ ist bis in die Details der Anerkennung und Umsetzung hinein durch die Verordnung geregelt. Sie dient als „Maßnahme mit Rechtsfolge“ ausschließlich dazu, Inhabern einer Fahrerlaubnis auf Probe, die wegen Ordnungswidrigkeiten und/oder Verkehrsstraftaten aufgefallen sind, über die Ursachen der Verkehrsauffälligkeiten aufzuklären und Wege zu einem angemesseneren Verhalten im Straßenverkehr aufzuzeigen. Sie ist damit Teil des staatlichen Verwaltungshandelns.

Verbraucherschutz Mit der Angst vor der MPU werden Geschäfte gemacht. Verschiedene unseriöse Angebote sollen die Notlage der Betroffenen ausnutzen (Stichworte: EU-Führerschein,Sog. Geld-zurück-Garantien Telefon-Abzocke mit 0900er-Nummern).

Dazu gibt der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. (BDP) detaillierte Hinweise zum Verbraucherschutz. Der Berufsverband verweist auf objektive und hilfreiche Ratgeberliteratur zur MPU und führt Register aller in Deutschland amtlich anerkannten MPU-Stellen und verkehrspsychologischen Berater.

MPU-Foren Hilfe zur Selbsthilfe gibt es in unabhängigen Internetforen, welche oft von Betroffenen betrieben und moderiert werden. Sie legen ihre persönlichen Probleme und Erfahrungen öffentlich dar und tauschen Informationen und Tipps aus, zum Beispiel über besonders kundenfreundliche und fachlich kompetente Untersuchungsstellen. Argumentiert wird häufig, es sei letztlich egal, wohin man gehe, die Kriterien seien ohnehin gleich. Allerdings wird auch auf deutliche Unterschiede im Kundenservice und im Engagement der Mitarbeiter hingewiesen.

In manchen Foren engagieren sich Verkehrspsychologen und geben konkrete Ratschläge (vgl. die Hinweise zum Verbraucherschutz). Auch persönlicher Rat von Betroffenen, die eine MPU bereits hinter sich haben, kann eine Entscheidungshilfe für die weitere Vorgehensweise darstellen. Es fehlen allerdings Qualitätskriterien.

Qualitätssicherung durch die Begutachtungsstelle Fahrerlaubniswesen Die 16 amtlich anerkannten Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung in Deutschland unterliegen regelmäßigen Begutachtungen durch die „Begutachtungsstelle Fahrerlaubniswesen“ bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) – frühere Bezeichnung: Akkreditierungsstelle Fahrerlaubniswesen (BGBl vom 23. April 2014). Die Bundesanstalt überprüft, ob die in der Richtlinie über die Anforderungen an Träger von Begutachtungsstellen und deren Begutachtung durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (VkBl. S. 110–120 vom 27. Januar 2014) festgelegten Standards eingehalten werden.

Die Richtlinie umfasst ca. 85 Regelungspunkte, betreffend (a) das Begutachtungsverfahren der BASt mit regelmäßigen Begutachtungen und der regelmäßigen Gutachtenüberprüfung und (b) das Qualitätsmanagement der Träger der Begutachtungsstellen für Fahreignung, ihre personelle, räumliche und sachliche Ausstattung und die Durchführung der MPU-Begutachtungen. Die Durchführung der medizinisch-psychologischen Untersuchung und die Erstellung der Gutachten ist in der Richtlinie detailliert geregelt und erfolgt weitgehend standardisiert (Aufbau der Gutachten, Archivierung, Schweigepflicht, Beurteilungskriterien etc.). Gutachten der amtlich anerkannten Begutachtungsstellen werden grundsätzlich von Fahrerlaubnisbehörden in ganz Deutschland akzeptiert. Im Einzelfall obliegt es der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu entscheiden, ob ein vorgelegtes medizinisch-psychologisches oder ärztliches Gutachten für die anstehende Entscheidung verwertbar ist.