mini|Altenpflege durch einen Zivildienstleistenden

Altenpflege befasst sich als professionelles Berufsfeld mit der Betreuung und Pflege von alten Menschen in Institutionen und Organisationsformen, wie der Hauskrankenpflege, Ambulante Pflegedienste, Altenheim, Pflegeheim, Gerontopsychiatrie, sowie bedingt auch in Palliativstationen und Hospizen. Die berufliche Altenpflege wird in der Regel von Altenpflegern und Altenpflegehelfern ausgeübt.

Ziel der Altenpflege, als Langzeitpflege, ist die Erhaltung einer guten stabilen Lebensqualität. Weil die geistigen, körperlichen und sozialen Fähigkeiten im Alter abnehmen, besteht die Aufgabe der Altenpflege darin, die Fähigkeiten der Selbstpflege des Betroffenen so weit wie möglich zu erhalten und zu fördern. Rehabilitation steht in jedem Fall vor einer pflegerischen Versorgung. Notwendige Pflege, die der Betroffene nicht mehr oder nicht immer selbst leisten kann, ist nach Möglichkeit mit Zustimmung des Betroffenen zu planen, festzulegen und zu erbringen. Die staatliche und private Pflegeversicherung dient einer teilweisen finanziellen Absicherung dieser Leistungen. Insgesamt sind die Angehörigen wie auch andere in dem Umfeld tätigen Berufsgruppen mit einzubinden. Primär sind dabei Hausärzte zu nennen.

Die Altenpflege, als allgemeiner Begriff, besteht neben der beruflichen Tätigkeit im Bereich Alten- oder Krankenpflege auch aus verschiedenen Aufgaben im familiären, privaten oder ehrenamtlichen Umfeld. Die Koordination professioneller und informeller (privater oder ehrenamtlicher) Versorgung teilweise hilfebedürftiger alternder Personen ist eine anspruchsvolle Aufgabe in der Altenpflege, da es dabei oft um Eingriffe in das Selbstbestimmungsrecht von Erwachsenen geht.

Wandel der Pflege Aufgrund der demografischen Entwicklung und des medizinischen Fortschritts nimmt der Anteil älterer Menschen in den Industrieländern stetig zu. Eine Folge davon ist, dass immer mehr professionelle Betreuung notwendig wird. Der medizinische Fortschritt, der Einsatz von zunehmend komplexen Medizinprodukten, die Verfügbarkeit von technischen Alltagshilfen (Sammelbegriff Ambient Assisted Living) und die Umsetzung moderner Pflegekonzepte erfordern von den Pflegekräften eine immer höhere Qualifizierung. Daraus ergeben sich ein steigender Bedarf an ausgebildeten Fachkräften und ein zunehmender finanzieller Aufwand.

Nach der Heimpersonalverordnung, die im Zuge der Föderalismusreform zwischenzeitlich teils durch landesspezifische Normen ersetzt wurde, müssen in Deutschland bis zu 50 % der Beschäftigten eine, in der Regel dreijährige, Ausbildung zur Pflegefachkraft„Fachkräfte im Sinne dieser Verordnung müssen eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, die Kenntnisse und Fähigkeiten zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Wahrnehmung der von ihnen ausgeübten Funktion und Tätigkeit vermittelt. Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer, Krankenpflegehelferinnen und Krankenpflegehelfer sowie vergleichbare Hilfskräfte sind keine Fachkräfte im Sinne der Verordnung.“ Heimpersonalverordnung, §6 (link geprüft am 5. Januar 2014). haben. Dies bedeutet aber auch einen hohen Anteil angelernter, eventuell nur vorübergehend tätiger Mitarbeiter in einem Arbeitsgebiet, das stark auf Kontinuität bisheriger Lebensweisen zielt. Trotz verschiedener Schutzbestimmungen, auch zur Heimaufsicht, werden immer wieder gravierende Missstände in Pflegeeinrichtungen festgestellt. Das geht von Vernachlässigung oder Gewalttaten durch einzelne Pflegekräfte bis hin zu systematischen Mängeln in Pflegeheimen, die immer wieder kritisiert werden.Beispielsweise von Claus Fussek, den Grauen Panthern, Markus Breitscheidel u. a.. Online-Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (Link geprüft am 5. Januar 2014).

Andauernde Probleme der Altenpflege sind auch der Pflegekräftemangel, der unter dem Schlagwort „Pflegenotstand“ bekannt ist, sowie die Finanzierung. Die Verweildauer im Beruf ist wissenschaftlich nicht eindeutig untersucht, sie gilt jedoch als niedrig. Als Gründe werden häufig die körperlichen und seelischen Belastungen und die Frustration über das Auseinanderklaffen von Anspruch und Wirklichkeit des Berufes angegeben.

„Seitdem in den 1990er Jahren in Deutschland Pflegestudiengänge eingeführt wurden, professionalisiert sich die Pflege; man bemüht sich darum, ein gemeinsames Pflegeverständnis und ein gemeinsames Profil professioneller Pflege zu entwickeln und zu etablieren. Dass eigenständige Wissensbestände durch Pflegeforschung und Expertenstandards entwickelt werden, ist ein Zeichen der Emanzipation, aber auch der eigenständigen Profilierung der Pflege.“Sechster Altenbericht (PDF) an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin 2010, S. 190.

Der Bedarf an Pflegekräften wird in Zukunft weiter steigen. Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder zufolge wird die Zahl der Pflegebedürftigen im Jahr 2020 auf etwa 2,9 Millionen Menschen geschätzt.

Pflege in Deutschland Die Pflegearbeit in Deutschland wird hauptsächlich von Angehörigen oder anderen nahestehenden Personen zuhause übernommen. Dies betrifft vor allem niedrige Pflegestufen. 2013 waren 2,6 Millionen Menschen pflegebedürftig, also etwa 3,3 % der Bevölkerung.71 % der Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt (PDF). Diese, wie die professionelle Pflege, ist größtenteils (> 85 %) Frauenpflege und wird meistens von Ehefrauen und Töchtern durchgeführt. Wo dies nicht oder nicht vollständig möglich ist, ergänzen oder übernehmen ambulante Pflegedienste die häusliche Pflege (2005 wurden im Flächenstaat Baden-Württemberg auf diese Weise 65 % der pflegebedürftigen Personen versorgt)Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, ., bundesweit beschäftigen ambulante Pflegedienste etwa 290.000 Mitarbeiter. Diese Zahl derjenigen, die zuhause gepflegt wurden, bezieht all die Personen, die von der Pflegeversicherung keine Leistungen erhalten bzw. nicht beantragt haben, noch gar nicht ein (sogenannte Stufe 0). Etwa bei einem Drittel der aufwändig zu pflegenden Personen erfolgt eine stationäre Pflege. Ambulante Dienste und Heime beschäftigen ausgebildete Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger, Altenpflegehelfer, Pflegehelfer, Sozialpädagogen, Ergotherapeuten sowie in unterschiedlichem Ausmaß angelernte Helfer. Mit Stand 2013 gibt es in Deutschland rund 13.000 Pflegeheime mit insgesamt etwa 900.000 Plätzen. Im Schnitt werden in einem Heim 63 pflegebedürftige Menschen betreut.Pflegestatistik 2013 (PDF).

Finanzierung, Organisationsebenen Finanziert wird die Altenpflege neben privaten Aufwendungen in Deutschland vor allem durch die Leistungen der Pflegeversicherung, im Bedarfsfall auch subsidiär durch die Hilfe zur Pflege, eine Leistungsart der staatlichen Sozialhilfe, in Österreich durch staatliche Leistungen aufgrund des Bundespflegegesetzes und der Landespflegegesetze. in der Schweiz teilweise von der Person selbst und zum Teil durch Vergütungen der Krankenkasse. Die Kosten fallen an für die Pflege und Betreuung zu Hause sowie die Alterseinrichtungen (Heime, Pflegewohnungen). Verschiedene öffentliche und private Institutionen bieten ebenfalls punktuelle Unterstützung (z. B. Pro Senectute). Die Gemeindezweigstelle der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) erteilt Auskünfte über die AHV und das Anrecht auf Ergänzungsleistungen und Hilflosenentschädigung. Einige Kantone haben im Falle von Streitigkeiten Mediationsstellen (Ombudsstellen) geschaffen, an die man sich wenden kann, um sich bei etwaigen Problemen in Zusammenhang mit einem Alters- und Pflegeheim oder mit den Organisationen Spitex oder Pro Senectute beraten zu lassen.

In anderen Ländern, insbesondere in den USA gehört institutionalisierte Altenpflege in den kommerziellen Gewerbebereich. Dort ist z. B. der große Altenhilfe-Betreiber „Evangelical Lutheran Good Samaritan Society“ eine Ausnahme, weil er eine Non-Profit-Organisation ist.

Die fachliche Aufbau-Organisation innerhalb einer Pflegeinstitution (z. B. einem Pflegeheim, Ambulanten Dienst) geht vom Pflegehelfer und evtl. freiwillig Dienstleistenden (FSJ, Menschen im Bundesfreiwilligendienst) über Pflegefachkräfte (und dazu Auszubildende) über die Stations- (auch Wohnbereichsleitung) bis zur Pflegedienstleitung. Diese trägt aber nicht überall selbst die Personalverantwortung, sondern ist einem organisatorischen Geschäftsführer oder Direktorium unterstellt.

Versorgungsformen Die Hilfen für Ältere sind dadurch gekennzeichnet, dass sie zunächst von Angehörigen oder anderen, nicht dafür ausgebildeten Personen geleistet werden, bei zunehmendem Hilfebedarf jedoch immer mehr von professionellen Kräften. Pflegebedürftige Menschen wünschen sich meist, dass die Betreuung so lange wie möglich in der vertrauten Umgebung der eigenen Wohnung stattfindet. Neben dem Wunsch der Betroffenen führt teilweise auch der Umstand, dass einige Familien sich andere Lösungen nicht leisten können oder wollen zur Wahl des Modells häusliche Pflege. Die Pflegeversicherung ist in Deutschland vergleichbar einer Teilkaskoversicherung. Übersteigen die tatsächlichen Kosten die Zahlungen der Pflegeversicherung muss die Finanzierungslücke mit der Rente und etwaigem Vermögen geschlossen werden.

Stand Ende 2017 waren in Deutschland 3,41 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI). Nach der bundesweiten Statistik stieg im Vergleich zu 1999 in den Heimen der Anteil versorgter Personen um 18 % und bei den ambulanten Pflegediensten um 13,5 %. Bei den Pflegegeldempfängern gab es dagegen einen Rückgang von 4,6 %. Dadurch sank der Anteil der zu Hause Versorgten von 72 % im Jahr 1999 auf nun 68 % aller Pflegebedürftigen. (s. a. Demografische Entwicklung)

Häusliche Pflege

Teilstationäre Pflege „Tagespflege für Senioren“ oder „Nachtpflege“ ist ein Angebot in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung, wenn die Pflege im häuslichen Umfeld nicht ausreichend sichergestellt werden kann oder dies zur Ergänzung und Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist. In der anderen Tageshälfte wird die Pflege aber zuhause fortgeführt. Dies gilt ergänzend auch für die stundenweise Betreuung pflegebedürftiger Personen, die an einzelnen Tagen stundenweise in einer Tagesstätte untergebracht sind. Einrichtungen zur Tages- und Nachtpflege werden nicht im Sinne des, mit Ausnahme von Thüringen, landesrechtlich geregelten Heimrechts als stationäre Einrichtung verstanden.

Stationäre Pflege mini|Bewohnerin einer Pflegestation in einem Altenheim in München, 1990

Dazu gehören das Altenwohnheim, das Altenheim und das Pflegeheim. Notwendige Krankenhausbehandlungen erfolgen, z. B. in einer gerontopsychiatrischen oder in einer geriatrischen Abteilung, sind jedoch kein Teilbereich der stationären Altenpflege, weil sie nicht auf Dauer, sondern erkennbar nur vorübergehend erfolgen sollen.

Durch das Prinzip der Pflegeversicherung, „ambulant vor stationär“ zu fördern, leben immer weniger nicht pflegebedürftige ältere Menschen in stationären Altenpflegeeinrichtungen (Seniorenheimen, früher auch Altenheim oder Altersheim genannt). Diese Einrichtungen bieten aber zunehmend Plätze für Pflegebedürftige an, d. h. auch sie wandeln sich teilweise in Pflegeheime um, die für Personen mit hohem Pflegebedarf bestimmt sind.

Alleinstehend, schwer demenzkrank und ein Alter von über 85 Jahren sind die hauptsächlichen Merkmale, die einen Einzug ins Pflegeheim begründen. 2003 waren von den Frauen im Pflegeheim 73 % verwitwet (von den Männern 38 %, Angaben von destatis, neueste Zahlen von 2007).

Die Verweildauer in stationären Altenpflegeeinrichtungen ist insgesamt rapide gesunken, zum Teil auf unter ein Jahr (dabei gibt es regional erhebliche Unterschiede). Nicht zuletzt dadurch sollten Konzepte der Sterbebegleitung, wie sie für Hospize entwickelt wurden, Einzug in stationäre Pflegeeinrichtungen finden.