Die Bundesautobahn 93 (Abkürzung: BAB 93) – Kurzform: Autobahn 93 – ist eine 268 km lange Bundesautobahn, die vollständig im Bundesland Bayern liegt und in zwei Teilstrecken von Hof in die Holledau und weiter südlich von Rosenheim nach Kiefersfelden an der deutsch-österreichischen Grenze führt.
Verlauf Übersicht Die Autobahn besteht aus zwei unzusammenhängenden Teilstrecken: Dem Nordteil Autobahndreieck Hochfranken – Autobahndreieck Holledau und dem Südteil Autobahndreieck Inntal – Grenzübergang Kiefersfelden (Österreich).
Der Nordteil beginnt an der A 72 im Dreieck Hochfranken nordöstlich von Hof bzw. südwestlich von Plauen nahe der ehemaligen innerdeutschen Grenze bei Trogen. Die A 93 verläuft zunächst durch Oberfranken und bindet die Städte Hof, Rehau und Selb an. Die Autobahn durchquert das Fichtelgebirge und führt an Marktredwitz und Mitterteich vorbei. Die Strecke verläuft durch die Oberpfalz, den nördlichen Teil des Oberpfälzer Waldes und das Waldnaabtal. Bei Windischeschenbach überquert die A 93 die Waldnaab. Sie bindet Weiden in der Oberpfalz an.
Die A 93 quert die Bundesautobahn 6 am Autobahnkreuz Oberpfälzer Wald. Sie führt durch das Oberpfälzer Seenland und ist teilweise parallel zum Fluss Naab angelegt. Sie bindet Schwandorf an. Die A 93 verlässt bei Teublitz das Naabtal und verläuft ab Regenstauf unweit westlich des Regen.
Bei Regensburg überquert die Autobahn die Donau und bindet am Autobahnkreuz Regensburg die Bundesautobahn 3 an. Sie führt östlich an Bad Abbach vorbei. Am Dreieck Saalhaupt zweigt die Bundesstraße 15n ab, die zusammen mit der A 92 eine Alternative zur Relation Regensburg – München darstellt.
Die A 93 verläuft nun südwestlich und durchquert den nördlichen Teil des Bezirks Niederbayern und zwischen Siegenburg und dem Dreieck Holledau das Hopfenanbaugebiet Hallertau. Nach Mainburg wird der Bezirk Oberbayern erreicht. Am nahe Wolnzach gelegenen Dreieck Holledau mündet die A 93 schließlich in die A 9.
Der Südteil zweigt am Dreieck Inntal von der A 8 ab und geht am deutsch-österreichischen Grenzübergang Kufstein/Kiefersfelden in die Inntal Autobahn über.
Die Verbindung der beiden Teilstrecken war geplant, wurde aber bis heute nicht vollständig verwirklicht. Der ursprünglich vorgesehene Teil vom Dreieck Saalhaupt bis zum Kreuz Landshut an der Bundesautobahn 92 ist auf einer Länge von 35 km als „gelbe Autobahn“ B 15n in Betrieb. Ein zweites Teilstück verbindet als Westtangente B 15 weiter südlich Rosenheim mit der Autobahn A 8.
Sondersituation Regensburg Im Großraum Regensburg ist die A 93 als Stadtautobahn angelegt. Die Autobahn durchtrennt hier Wohngebiete. Es besteht eine hohe Dichte von Ausfahrten: In der Regel hat die Autobahn keinen Standstreifen, sondern einen durchgängigen Beschleunigungs- bzw. Verzögerungsstreifen von einer Einfahrt zur nächsten Ausfahrt. Am Autobahnkreuz Regensburg fehlen auf Seiten der A 93 die Verteilerstreifen.
Zwischen AS Regensburg-West und AS Regensburg-Prüfening wurde die A 93 aus Lärmschutzgründen zwischen 1999 und 2002 mit einer Einhausung versehen. Die Oberseite des Deckels wird als Park-and-Ride-Anlage genutzt.
Die 1966 fertiggestellte Pfaffensteiner Autobahnbrücke ist eine von nur drei Donaubrücken in der Stadt, die ohne Beschränkungen befahrbar sind. Deshalb wird dieser Abschnitt der A 93 auch häufig für innerstädtischen Verkehr genutzt.
Die Bundesautobahn A 93 durchquert die Winzerer Höhen zwischen den Anschlussstellen Regensburg-Nord und Regensburg-Pfaffenstein auf einer Länge von 880 m im Pfaffensteiner Tunnel. Der Tunnel besteht aus zwei Röhren mit je zwei Fahrstreifen ohne Standspur und ist seit 1977 in Betrieb. Stand November 2022 laufen Planungsüberlegungen bezüglich eines Umbaus bzw. einer Sanierung.
Inntalautobahn Rosenheim–Kiefersfelden Dem Abschnitt zwischen Rosenheim und Kiefersfelden kommt ebenfalls eine große Bedeutung zu, da er mit den österreichischen Autobahnen A 12, A 13 sowie der italienischen A22 Teil einer bedeutenden Nord-Süd-Route über die Alpen ist, die über Innsbruck, den Brennerpass, Bozen nach Verona führt.
Geschichte Gesamtstrecke In der Weimarer Republik war im Vorentwurf zu einem Kraftwagenstraßennetz Deutschlands als Ergänzungsstrecke die Linie Hof (Saale) – Weiden – Regensburg – Landshut – München enthalten. Zudem enthielt das Netz die Verbindung von Rosenheim nach Kufstein mit Fortsetzung über Innsbruck zum Brennerpass.Vorentwurf zu einem Kraftwagenstraßennetz Deutschlands – Spitzennetz
Während die Planung und die Arbeiten für die Reichsautobahnverbindung Regensburg – Dreieck Holledau unter der Herrschaft der Nationalsozialisten frühzeitig begannen, fand sich erst nach der mit dem Münchner Abkommen erfolgten Zerschlagung der Tschechoslowakei ab 1938 die Linie Regensburg – Wolnzach – Augsburg in den Netzplänen, die im Norden weiter nach Karlsbad verlief. Ähnlich verhielt es sich mit der Strecke Rosenheim – Kufstein, die erst mit der Annexion Österreichs 1938 in das Reichsautobahnnetz offiziell Aufnahme fand und bis Innsbruck geführt werden sollte.
Das Gesetz über den Ausbauplan für die Bundesfernstraßen vom 27. Juli 1957 sah eine Autobahnverbindung von Hof über Weiden, Regensburg mit Anschluss an die einbahnig fertiggestellte ehemalige Reichsautobahnstrecke bei Mainburg bzw. Elsendorf zunächst nicht vor. Stattdessen wurden die Strecken der B 15 von Hof über Marktredwitz, Weiden und Schwandorf nach Regensburg sowie der B 16 von Abensberg (B 301) bis Regensburg in das Blaue Netz der auszubauenden Bundesstraßen aufgenommen. Unter Geltung des zweiten Vierjahresplans 1963–1966 kam die Autobahnverbindung Elsendorf – Regensburg als Ergänzungsstrecke hinzu. Zwischen der heutigen Anschlussstelle Altenstadt an der Waldnaab (B 22) und der Anbindung an die A 3 bei Regensburg befand sich eine neue Linie der Bundesstraßen 15 und 16 in Planung, wobei die Strecke Pfreimd – Schwarzenfeld noch unter Geltung des 2. Vierjahresplans in Angriff genommen wurde, während der Bau der Abschnitte zwischen Weiden und Pfreimd sowie zwischen Schwarzenfeld und Regensburg erst im 3. Vierjahresplan 1967–1970 folgen sollte. Nördlich von Weiden waren lediglich die Ortsumgehung von Selb und eine Verlegung der B 15 südlich von Hof vorgenommen. 1969 wurde die Planung der Autobahnverbindung vom Dreieck Holledau über Regensburg hinaus bis Pfreimd mit Einmündung in die Strecke Nürnberg – Prag verlängert.
Das am 30. Juni 1971 verabschiedete Gesetz über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 sah eine vierstreifige Bundesstraße 15/15n zwischen der A 9 bei Hof und Weiden vor. Hieran sollte sich die A 88 Weiden–Pfreimd–Regensburg–südlich Augsburg mit Einmündung in die Bundesstraße 17n Augsburg–Schongau anschließen. Folgende Maßnahmen waren vorgesehen:
Kurzform Abschnitt geplante Maßnahme DringlichkeitsstufeB 15Autobahndreieck mit der A 9 – B 2 südlich Hof-Krötenbruckvierstreifiger NeubauIIIB 15B 2 südlich Hof-Krötenbruck – Abzweig B 15 Südzubringer Hofvierstreifiger Ausbau (2. Fahrbahn)IIIB 15AS Hof-Moschendorf – AS Mitterteich-Nordvierstreifiger Ausbau (2. Fahrbahn); 1. Fahrbahn bei Selb und Rehau als laufende VorhabenIIIB 15nAS Mitterteich-Nord – AS Altenstadt an der Waldnaabvierstreifiger Neubau1. Fahrbahn: II; 2. Fahrbahn: IIIB 15AS Altenstadt an der Waldnaab – AS Weiden-Südvierstreifiger Ausbau (2. Fahrbahn), zwischen AS Altenstadt a. d. W. und AS Weiden-West 1. Fahrbahn als laufendes VorhabenIIA 88AS Weiden-Süd – Behelfs-AS nördlich Pfreimdvierstreifiger Neubau1. Fahrbahn: I; 2. Fahrbahn: IIA 88Behelfs-AS nördlich Pfreimd – AS Pfreimdvierstreifiger Ausbau (2. Fahrbahn)laufendes VorhabenA 88AS Pfreimd – AS Schwandorf-Nordvierstreifiger Neubaulaufendes VorhabenA 88AS Schwandorf-Nord – AS Regensburg-Pfaffensteinvierstreifiger NeubauIA 88AS Regensburg-Pfaffenstein – AK Regensburgvierstreifiger Neubaulaufendes VorhabenA 88AS Regensburg-Süd – AD Saalhauptvierstreifiger Neubau1. Fahrbahn: I; 2. Fahrbahn: III
Am Dreieck Saalhaupt sollte die Bundesstraße 299n abzweigen. Der damals geplante Verlauf entsprach im Wesentlichen bis Landshut der später als A 93 bezeichneten und heute als Bundesstraße 15n realisierten Strecke. Südlich des Autobahnkreuzes Landshut folgte die Linie jedoch der alten B 299 über Vilsbiburg, Neumarkt-Sankt Veit, Mühldorf am Inn bzw. Töging am Inn, Garching an der Alz, Trostberg, Traunreut und Traunstein mit Anschluss an die Autobahn München – Salzburg (heute: A 8). Im Einzelnen waren folgende Vorhaben festgelegt:
Kurzform Abschnitt geplante Maßnahme DringlichkeitsstufeB 299nAD Saalhaupt (A 88) – AS nördlich Vilsbiburgvierstreifiger NeubauIIIB 299nAS nördlich Vilsbiburg – AS südlich Vilsbiburgvierstreifiger Neubau1. Fahrbahn: I (als Teil der OU Vilsbiburg), 2. Fahrbahn: IIIB 299nAS südlich Vilsbiburg – AS Garching an der Alzvierstreifiger NeubauIIIB 299AS Garching an der Alz – AD Traunsteinvierstreifiger Neubau1. Fahrbahn: I; 2. Fahrbahn: III
Noch unter der Geltung des Bedarfsplans dieses Gesetzes wurde jedoch eine neue Nummerierung und Struktur des Autobahnnetzes 1974 vorgenommen. Der neue Streckenzug Hof – Weiden – Regensburg – Landshut – Rosenheim – Kiefersfelden/Kufstein wurde durchgehend als A 93 vorgesehen. Hierfür wurde die Autobahn südlich Landshut weiter westlich an Vilsbiburg vorbei über Velden (Vils), östlich Haag in Oberbayern, westlich Wasserburg am Inn und Kolbermoor an die A 8 südöstlich von Rosenheim geführt. Die bisherigen Verbindungen Vilsbiburg – Traunstein sowie Haar (bei München) – Rosenheim (bisherige A 87) entfielen.
Mit dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 vom 5. August 1976 ergaben sich folgende Maßnahmen:
Kurzform Abschnitt geplante Maßnahme DringlichkeitsstufeA 93Autobahndreieck mit der A 9 – B 2 südlich Hof-Krötenbruckvierstreifiger Neubaumöglicher weiterer BedarfA 93B 2 südlich Hof-Krötenbruck – Abzweig B 15 Südzubringer Hofvierstreifiger Ausbau (2. Fahrbahn)möglicher weiterer BedarfA 93AS Hof-Moschendorf – nördlich Rehauvierstreifiger Ausbau (2. Fahrbahn)möglicher weiterer BedarfA 93nördlich Rehau – nördlich Selbvierstreifiger Neubau1. Fahrbahn: Ia; 2. Fahrbahn: möglicher weiterer BedarfA 93nördlich Selb – AS Mitterteich-Nordvierstreifiger Ausbau (2. Fahrbahn)möglicher weiterer BedarfA 93AS Mitterteich-Nord – AS Altenstadt an der Waldnaabvierstreifiger Neubau1. Fahrbahn: Ia; 2. Fahrbahn: möglicher weiterer BedarfA 93AS Altenstadt an der Waldnaab – AS Weiden-Südvierstreifiger Ausbau (2. Fahrbahn)möglicher weiterer BedarfA 93AS Weiden-Süd – Behelfs-AS nördlich Pfreimdvierstreifiger Neubau1. Fahrbahn: Ia; 2. Fahrbahn: möglicher weiterer BedarfA 93Behelfs-AS nördlich Pfreimd – AS Nabburgvierstreifiger Ausbau (2. Fahrbahn)möglicher weiterer BedarfA 93AS Lindenlohe – AS Schwandorf-Südvierstreifiger Neubaulaufendes VorhabenA 93AS Schwandorf-Süd – AS Regensburg-Nordvierstreifiger NeubauIaA 93AS Regensburg-Nord – AS Regensburg-Pfaffensteinvierstreifiger Neubaulaufendes VorhabenA 93AS Regensburg-Süd – AD Saalhauptvierstreifiger Neubau1. Fahrbahn: Ia; 2. Fahrbahn: möglicher weiterer BedarfA 93AD Saalhaupt – westlich Wasserburg (B 304)vierstreifiger Neubau1. Fahrbahn: Ib; 2. Fahrbahn: möglicher weiterer BedarfA 93westlich Wasserburg (B 304) – AD Rosenheimvierstreifiger Neubau1. Fahrbahn: Ia; 2. Fahrbahn: möglicher weiterer Bedarf
Das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 vom 25. August 1980 brachte für die A 93 wesentliche Veränderungen mit sich. Die Strecke Saalhaupt – Rosenheim wurde aus dem Streckenzug gestrichen und als vierstreifige Bundesstraße 15n weiterverfolgt. Die Anlage (Bedarfsplan) zum Gesetz sah jedoch zunächst zwischen Saalhaupt und AD Holledau weiterhin die A 90 vor. Folgende Maßnahmen waren enthalten: