Soziale Arbeit bezeichnet sowohl eine wissenschaftliche Disziplin als auch die Tätigkeit der als Sozialarbeiter und Sozialpädagogen bezeichneten Berufsgruppe.
Grundlagen Definition Im internationalen Kontext wurde im Jahr 2014 in Melbourne durch den internationalen Sozialarbeitsverband, die International Federation of Social Workers (IFSW), folgende grundlegende Definition vorgeschlagen:
Der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) übernahm diese Definition mit folgenden Anmerkungen:
dass „praxisorientiert“ im Deutschen als „handlungsorientiert“ aufgefasst wird, „Befreiung der Menschen“ im übertragenen Sinn als „Selbstbestimmung von Menschen“ übersetzt wird, „Vielfalt“ auch Heterogenität umfasst, unter „Theorien der Sozialen Arbeit“ auch empirisches Wissen fällt.
Des Weiteren fügte er zusätzliche Erläuterungen zu indigenem Wissen und zur Begründung Sozialer Arbeit an. Eine vorangehende Fassung war 2000 in Montreal von der International Federation of Social Workers (IFSW) und der International Association of Schools of Social Work (IASSW) vorgelegt und in leicht abgewandelter Form von der Deutschen Gesellschaft für Soziale Arbeit (DGSA) übernommen worden.
Im Zuge der fortschreitenden Entwicklung eigenständiger Berufsfelder in sozialen Arbeits- und Handlungssystemen hat sich der Oberbegriff Soziale Arbeit herausgebildet. Die Teilgebiete dieser Systeme wurden immer weniger klar differenzierbar und der Oberbegriff hat bereits eine lange Tradition. Genauso werden die akademischen Studiengänge zunehmend mit den Begriffen Soziale Arbeit oder Sozialwesen bezeichnet.socialnet.de Der klassische Unterschied zwischen Sozialpädagogik und Sozialarbeit lag grundsätzlich darin, dass die Sozialpädagogik präventiv „agierte“, „anbot“ und „initiierte“. Die Sozialarbeit „reagierte“, „intervenierte“ nach Aufforderung und wurde „administrativ tätig“, wenn ein Missstand gemeldet wurde. Eine andere Begriffsversion unterscheidet zwischen der Hilfe bei der Änderung von Lebensverhältnissen (Sozialarbeit) und der Änderung der Lebensführung (Sozialpädagogik). Dieses Verständnis orientiert sich stärker an der Begriffsgeschichte. Dieser zufolge wurde „Sozialpädagogik“ eher für pädagogische Theorieentwürfe sowie für die Institutionen der Jugendhilfe verwendet. Dagegen bezeichnete „Sozialarbeit“ eher nicht-pädagogische Tätigkeitsfelder wie die Armenfürsorge. Verwirrend war und ist die oft unreflektiert vermischende Benutzung der Begriffe. Bisweilen wird versucht, die eine Arbeit der anderen Arbeit per Definition unterzuordnen bzw. eine der Formen aus der anderen abzuleiten. Neuere Ansätze benutzen Soziale Arbeit als Oberbegriff für beide gleichrangigen Arbeitsgebiete. Darüber hinaus wird unter Sozialer Arbeit ein eigenes Interventionssystem verstanden, welches von anderen Professionen abgrenzbar ist und sich auf handlungswissenschaftliche Regeln gründet.
Arbeitsfelder und Zielgruppen Arbeitsfelder und Zielgruppen der Sozialen Arbeit werden (zusammengenommen) oft in folgende große Bereiche unterteilt:Rudolf Bieker, Peter Floerecke: Zu diesem Buch. In: dies.: Träger, Arbeitsfelder und Zielgruppen der Sozialen Arbeit. Kohlhammer, Stuttgart 2011, ISBN 978-3-17-021380-7; S. 8–9. Kindheit, Jugend, Familie Arbeitsmarktintegration Wohnen Migration Alter und Pflegebedürftigkeit Gesundheit abweichendes Verhalten und Resozialisierung
Sie lassen sich auch nach Lebensphase (u. a. Jugendsozialarbeit, Erwachsenensozialarbeit), nach Lebenslage, nach Art und Dauer der Hilfeleistung und nach Interventionstiefe (lebensweltergänzend / lebensweltunterstützend / lebensweltersetzend) aufschlüsseln.
Die Praxis der Sozialen Arbeit ist mit verschiedenen, teils widersprüchlichen Imperativen konfrontiert. So kommt es etwa in der Kinder- und Jugendhilfe zu Abwägungen zwischen dem Kindeswohl, den elterlichen Rechten und dem Datenschutz. Staatliche Interventionen können verschiedene Formen annehmen. Sie können paternalistischer Art sein (das heißt, das Individuum gegebenenfalls auch vor sich selbst zu schützen) oder die Autonomie und Eigenverantwortung des Individuums oder das Empowerment betonen, S. 20. und sie können die Betonung auf individuelle oder auf kollektive Hilfen setzen. S. 24.
Mandate der Sozialen Arbeit Sozialarbeiter und Sozialarbeitswissenschaftler haben verschiedene Mandate, also Handlungsaufträge durch bestimmte Interessensgruppen. Klassischerweise beinhaltet das „doppelte Mandat“ das Mandat der Klientel und das Mandat des Staates. Demnach seien die Fachkräfte den Bedürfnissen des Individuums sowie der Mikrosysteme genauso verpflichtet wie den Bedingungen des staatlichen Rechtssystems oder der aktuellen Sozialpolitik. Diese verschiedenen Mandate der Sozialen Arbeit bilden ein Spannungsfeld, in dem Interessenskonflikte zwischen den einzelnen Standpunkten auftreten können. Dadurch ließe sich eine fachliche Autonomie begründen, innerhalb derer die Fachkräfte ihre fachlichen Entscheidungen im Rahmen verschiedener Interessen abwägen. Konkret ergibt sich ein Spannungsfeld zwischen Hilfe einerseits und Kontrolle andererseits. Ulrich Oevermann geht aus von einem „Strukturdilemma“, sowohl „Agentur sozialer Kontrolle“ als auch „quasi-therapeutische“ Unterstützung für den Klienten sein zu müssen.Ulrich Oevermann: Dienstleistungen der Sozialbürokratie aus professionalisierungstheoretischer Sicht. In: E.-M. Harrach, T. Loer, O. Schmidtke (Hrsg.): Verwaltung des Sozialen. Formen der subjektiven Bewältigung eines Strukturkonflikts. UVK, Konstanz 2000, S. 72. Zitiert nach Nina Thieme: Hilfe und Kontrolle. In: Fabian Kessl, Elke Kruse, Sabine Stövesand, Werner Thole (Hrsg.): Soziale Arbeit – Kernthemen und Problemfelder. Barbara Budrich, Opladen 2017, ISBN 978-3-8252-4347-0, S. 22.
Die Soziologin Silvia Staub-Bernasconi hat mit der Verpflichtung der Fachkräfte gegenüber ihrer eigenen Profession ein zusätzliches Mandat formuliert. Dies beinhaltet eine wissenschaftliche Aufarbeitung der Thematik und eine damit einhergehende ethische Bewertung der Situation. Entscheidend für diese Bewertung sind der Ethikkodex der Sozialen Arbeit sowie die Menschenrechte. Diese Erweiterung des Doppelmandats (oft kurz als „Tripelmandat“ bezeichnet) macht die Soziale Arbeit, nach Staub-Bernasconi, zu einer Profession der Menschenrechte, die politisch unabhängig ist.Silvia Staub-Bernasconi: Menschenwürde – Menschenrechte – Soziale Arbeit. Die Menschenrechte vom Kopf auf die Füsse stellen. Barbara Budrich, Opladen/Berlin/Toronto 2019, ISBN 978-3-8474-0166-7, S. 83–97.
Beispiel: Eine Klientin, bei der das Jugendamt eine Gefährdung des Kindeswohls prüft. Für die Klientin gilt, sie bei der gelingenden Lebensführung zu unterstützen, sodass dem Kind ein geschütztes Aufwachsen möglich ist. Für das Jugendamt gilt, die Vorgaben und Definitionen nach BGB sowie SGB VIII einzuhalten und für den Staat die geringsten Kosten zu erhalten. Für die Professionellen der Sozialen Arbeit gilt, die Situation unter den oben beschriebenen Umständen zu erfassen und anschließend eine Entscheidung zu treffen. Stimmt diese nicht mit den Rahmenbedingungen überein, kann auch gegen einzelne Akteure gehandelt werden, wie etwa einer Anrufung des Bundesverfassungsgerichts bei einer Menschenrechtsverletzung durch die Gesetzgebung.
Die Sozialpädagogin Karin Lauermann betont die Freiheit als Ziel menschlicher Entwicklung und formuliert daraus einen „Auftrag an die Soziale Arbeit für eine Optimierung der Handlungs- und Entscheidungsfreiheit aller Menschen zu deren höchstmöglicher Entfaltung“.Karin Lauermann: Freiheit, , Kurztext. In: Hans-Uwe Otto, Hans Thiersch, Rainer Treptow, Holger Ziegler (Hrsg.): Handbuch Soziale Arbeit: Grundlagen der Sozialarbeit und Sozialpädagogik. Ernst Reinhardt Verlag, 6. Auflage ebenda 2018, ISBN 978-3-497-02745-3.
Im systemischen Ansatz ist es nach Walter Milowiz die Aufgabe von Sozialarbeitern, dort präventiv oder funktionalisierend einzugreifen, wo dysfunktionale Beziehungen sich stabilisieren oder eskalieren.Zitat: „Wo immer Beziehungskonflikte, d. h. dysfunktionale Beziehungen, zwischen Gesellschaft einerseits und Individuen bzw. kleinen, privaten Subsystemen andererseits sich stabilisieren oder eskalieren, funktionalisierend einzugreifen, wo solche Stabilisierungen oder Eskalationen von Beziehungskämpfen zu erwarten sind, präventiv aktiv zu werden, das ist das Feld der Sozialarbeit.“ Walter Milowiz, Teufelskreis und Lebensweg — Systemisches Denken in der Sozialarbeit, Springer, 1998, ISBN 978-3-211-83129-8. S. 6.
Professionelle Soziale Arbeit und Freiwilligenarbeit Im Bereich der Sozialen Arbeit werden ehrenamtliches, freiwilliges und bürgerschaftliches Engagement oft synonym verwendet. In der Zusammenarbeit mit der Freiwilligenarbeit können sich professionelle Expertise einerseits und Ressourcen Ehrenamtlicher andererseits ergänzen. Zur Verdeutlichung der Unterschiede hebt der DBSH-Landesverband Bayern hervor:
Die Sozialwissenschaftlerin Gisela Jakob betont, dass es in vielen Handlungsfeldern und Organisationen ausdrücklich zum Auftrag für Professionelle der Sozialen Arbeit zählt, Engagement zu fördern und die Adressaten bei der Wahrnehmung ihrer Bürgerrechte zu unterstützen. Als ein Beispiel nennt sie Abs. 1 SGB VIII. Dieser sieht vor, dass Angebote der Jugendarbeit junge Menschen unter anderem „zur gesellschaftlichen Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen“ sollen. Kritisch sieht sie die Ausweitung gering bezahlter ehrenamtlicher Tätigkeiten, etwa durch Aufstockung eines Minijobs durch die Übungsleiterpauschale, da dies einen Niedriglohnbereich mit prekären Arbeitsverhältnissen schaffe und professionelle Standards unterlaufe. Die Bezahlung von Engagement schade der Kultur des freiwilligen bürgerschaftlichen Engagements und entwerte zudem die berufliche Arbeit. Sie plädiert daher für eine klare begriffliche Trennung zwischen bürgerschaftlichem Engagement und Erwerbsarbeit, bei der stundenweise bezahltes Engagement ebenso wie ein mit hohen Aufwandsentschädigungen entgoltenes Engagement als nebenberufliche Tätigkeit und somit als Erwerbsarbeit eingestuft werden. Die Integration von freiwillig Engagierten und die Abgrenzung der Aufgaben der einbezogenen Personalgruppen zählt sie zur Organisationsentwicklung. Diese verortet sie bei der Geschäfts- und Organisationsleitung. Sie betont ferner die Bedeutung einer professionellen Freiwilligenkoordinierung.
Entwicklungen und Einflussfaktoren der Praxis Die Jahrtausendwende brachte vermehrt eine an betriebswirtschaftlichen Prinzipien orientierte Strömung in die Soziale Arbeit. Neben pädagogischen Erwägungen gewinnen Überlegungen zur Qualitätsprüfung und -maximierung, Effizienzsteigerung, Standardisierung etc. mehr und mehr an Bedeutung. Dies geschieht insbesondere durch Spardruck (Mittelkürzungen) und auch durch die gesteigerte Pflicht zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit der Dienstleistungen, durch die Neufassung des § 93 BSHG im Jahr 1994.
Angesichts neoliberaler Prozesse, die Sozialpolitik „nach marktwirtschaftlichen und wettbewerbsstrategischen Gesichtspunkten“, und damit auch Soziale Arbeit, umstrukturiert, finden in der Fachwelt wieder vermehrt Stimmen Gehör, die gesellschaftliche Verhältnisse behandeln. Die Profession der Sozialen Arbeit ist noch und wieder durch die aktuellen Entwicklungen im Spannungsfeld zwischen Gesellschaft, Individuum und Sozialarbeitern zu verorten. Dabei muss das Handlungsfeld insbesondere durch die Gesellschaft definiert werden, die gleichzeitig sowohl als Auftraggeberin, Problemursache und Problemlösungs-Teilinhaberin anzusehen ist. 2006 verabschiedeten 70 Fachbereiche für Soziale Arbeit an deutschen Hochschulen einen „Qualifikationsrahmen“.
Die Soziale Arbeit wird bisweilen zusammen mit weiteren Berufsgruppen mit dem Akronym SAHGE (Soziale Arbeit, haushaltsnahe Dienstleistungen, Gesundheits- und Erziehungsberufe) bezeichnet.
Begriffsgeschichte