mini|Vorderseite des biometrischen deutschen Reisepasses in der Fassung vom März 2017

Der deutsche Reisepass (offiziell: Reisepass der Bundesrepublik Deutschland) ist ein Reisedokument, das für allgemeine Reisen der deutschen Staatsangehörigen ins Ausland ausgegeben wird.

Zu unterscheiden sind hiervon insbesondere der Dienstpass und der Diplomatenpass, die für Reisen der Repräsentanten des ausgebenden Staates in dienstlicher Eigenschaft bestimmt sind.

Beim deutschen Reisepass handelt es sich um ein hoheitliches Dokument, dessen Ausgestaltung im Passgesetz (PassG) und in der Passverordnung (PassV) geregelt wird. Im Gegensatz zu anderen hoheitlichen deutschen Dokumenten, beispielsweise Personenstandsurkunden, ist die Bundesrepublik Deutschland nicht völlig frei bei der Gestaltung und technischen Ausrüstung von Reisedokumenten. Es sind vielmehr internationale Konventionen zu beachten, insbesondere die Empfehlungen und Richtlinien, die die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) für maschinenlesbare Reisedokumente herausgibt. Zudem ist den EU-Mitgliedstaaten an einer Angleichung der Gestaltung ihrer nationalen Reisepässe gelegen.

Mit dem deutschen Reisepass lassen sich 185 Länder visafrei bereisen. Im Henley Passport Index 2026 belegte er zusammen mit Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Spanien und der Schweiz den 4. Platz.

Übersicht Von der Bundesrepublik Deutschland wird der Reisepass an deutsche Staatsbürger im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ausgegeben. Die Rechtsgrundlage hierfür ergibt sich aus dem Passgesetz. Es werden gemäß PassG folgende Versionen des Passes ausgegeben:Die Macht des richtigen Passes auf Deutschlandfunk Nova, 7. Juli 2022.

Der bordeauxrote Reisepass mit kontaktlosem Chip für die Speicherung biometrischer Daten (= Biometrischer Reisepass – auch ePass genannt). Der grüne vorläufige Reisepass als kurzfristig ausgestelltes Übergangsdokument ohne Chip. amtlicher Pass: Der rote Dienstpass, der für Reisen von staatlichen Repräsentanten in dienstlicher Eigenschaft (nicht für Diplomaten und andere Amts- oder Mandatsträger in politischer Funktion) vorgesehen ist. Der dunkelblaue Diplomatenpass, der nur an Diplomaten sowie hochrangige Amts- und Mandatsträger (beispielsweise Abgeordnete eines Parlaments oder Ministerialbeamte mit politischer Funktion) ausgegeben wird. vorläufiger Dienstpass vorläufiger Diplomatenpass

Jeder deutsche Staatsangehörige kann von Geburt an einen Reisepass erhalten, bei Minderjährigen bedarf der Antrag jedoch der Zustimmung der Sorgeberechtigten.

Die Passgültigkeit richtet sich gemäß PassG nach dem Alter des Antragstellers: Bei Personen bis zum 24. Lebensjahr ist er sechs Jahre gültig, bei älteren Personen zehn Jahre. Der Grund für die verkürzte Gültigkeit ist vor allem, dass sich die äußere Gestalt bei Babys, Kindern, Jugendlichen und jüngeren Erwachsenen schneller ändert als bei älteren Erwachsenen. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht zulässig. An Bedeutung verloren hat vor dem Hintergrund der Aussetzung der Wehrpflicht die Absicht, durch kurze Passgültigkeiten ein unerlaubtes Auswandern von Wehrpflichtigen, die der Wehrüberwachung unterliegen, zu verhindern. Die Ausstellungsgebühr eines nur sechs Jahre gültigen Passes ist geringer als die eines zehn Jahre gültigen Reisepasses.

Die Beantragung eines Passes muss persönlich erfolgen, damit die Abgabe der notwendigen Unterschrift auf dem Ausweisdokument von der zuständigen Behörde kontrolliert werden kann. Zudem werden Fingerabdrücke mit einem Fingerabdruckscanner erfasst. Außerdem ist ein Identitätsnachweis sowie ein aktuelles biometrisches Passbild erforderlich. Ausgedruckte Papierfotos werden bei den Behörden seit dem 1. Mai 2025 nicht mehr akzeptiert, das Passbild muss ausschließlich digital übermittelt werden (entweder durch ein Aufnahmeterminal direkt in der Behörde oder über eine gesicherte digitale Übermittlung durch zertifizierte Fotodienstleister via Code). Der Passbewerber ist grundsätzlich ohne Kopfbedeckung abzubilden. Der Kopf muss vom Kinn bis zur Stirn erkennbar sein.Kopfbedeckung – Anforderungen an ein biometrisches Passbild, bei: biometrisches-passbild.net Die Passbehörde kann vom Gebot des Fehlens der Kopfbedeckung insbesondere aus religiösen Gründen sowie aus medizinischen Gründen, die nicht nur vorübergehender Art sind, Ausnahmen zulassen. Die Gesichtshöhe muss 70–80 % des Fotos einnehmen. Das Foto kann in Schwarzweiß oder Farbe abgegeben werden. Der Gesichtsausdruck muss „neutral“ sein. Die Abbildung von Uniformteilen ist unzulässig.§ 5 und Anlage 8 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes

Die Passdokumente bleiben selbst nach der Aushändigung an den Inhaber Eigentum der Bundesrepublik Deutschland ( PassG, vermerkt auf der letzten Innenseite des Passes). Nach allgemein anerkannten völkerrechtlichen Grundsätzen folgt daraus, dass andere Staaten über Pässe der Bundesrepublik Deutschland nicht verfügungsberechtigt sind. In umgekehrter Weise gilt dies auch hinsichtlich der Reisepässe anderer Staaten.

Seit dem 1. Juli 2003 können Vielreisende statt des üblichen – 32 Seiten umfassenden – Reisepasses gegen einen Gebührenaufschlag einen 48-Seiten-Pass beantragen.

Aufgrund eines Europäischen Übereinkommens ist es möglich, mit einem bis zu einem Jahr abgelaufenen Reisepass in bestimmte Mitgliedstaaten der Europäischen Union einzureisen. Allerdings verlangen manche Fluggesellschaften zwingend die Vorlage eines gültigen Dokumentes.

Im Mai 2007 befanden sich rund 28,2 Millionen deutsche Reisepässe in Umlauf, jährlich wurden in diesem Zeitraum rund 400.000 vorläufige Reisepässe ausgestellt.

In einer Umfrage im Dezember 2021 gaben mehr als die Hälfte der Befragten an, keinen gültigen Reisepass zu besitzen, 41 % der Befragten verfügten jedoch über das Ausweisdokument.L. Graefe: Haben Sie derzeit einen gültigen Reisepass? Bei: Statista, 25. Januar 2022.

Aufbau des Reisepasses

Ausgestaltung mini|Passkartentitelseite in der ab 2. Mai 2024 ausgegebenen Fassung

Der Reisepass im international üblichen ID-3-Format (125 mm × 88 mm; das entspricht dem Format DIN B7) weist einen bordeauxroten Einband mit goldfarbener Prägung auf. Die seit 1988 verwendete Einbandfarbe im RAL-Farbton 4004 Bordeauxviolett geht auf einen Beschluss der EU-Mitgliedstaaten von 1981 zurück (darin wurde noch die Farbe Lila für den Einband des Passes vorgesehen), der wiederum ergänzt wurde um einen Beschluss über die Einführung eines nach einheitlichem Muster gestalteten Passes der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften vom 30. Juni 1982. Grund für die einheitliche Farbgebung innerhalb der EU ist das Bestreben nach Angleichung der Reisepässe der EU-Mitgliedstaaten, „um den Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten auf jede erdenkliche Weise verstärkt das Gefühl zu geben, dass sie ein und derselben Gemeinschaft angehören“.

Der Reisepass enthält eine Datenseite, auf der die persönlichen Daten des Inhabers eingetragen sind, sowie 32 bzw. 48 nummerierte Seiten für amtliche Eintragungen und Sichtvermerke (Visa). Der Reisepass ist zudem mit mehreren Sicherheitsmerkmalen ausgestattet. In deutschen Pässen ist die Datenseite eine Kunststoffkarte (die Reisepasskarte; auch Humanseite genannt), in der sich das Papier-Inlett (nur bis Ende Februar 2017) sowie seit 2001 das Identigram-Merkmal befinden.

Die Inhaltsseiten des Reisepasses, d. h. der Buchblock bzw. die Papierseiten mit amtlichen Vermerken und die Seiten für Sichtvermerke im Inneren des deutschen Reisepasses, werden im unteren Bereich mit der Passnummer des Reisepasses versehen. Dieses sogenannte durchdringende Sicherheitsmerkmal wird mittels Laserperforation eingebracht. Das Reisedokument wird in dieser Form seit dem 1. Januar 1988 in der Bundesdruckerei hergestellt.

Am 23. Februar 2017 stellte Bundesinnenminister Thomas de Maizière einen neuen Reisepass unter dem Arbeitstitel Reisepass 3.0 vor, der seit 1. März 2017 ausgegeben wird. Zur umfangreichen Änderung der Gestaltung gehören neben der Abkehr vom bisherigen Hardcover hin zu einem flexiblen, biegsamen Einband auch die Abschaffung der laminierten Datenseite zugunsten einer Vollkunststoffkarte aus Polycarbonat. Der neue Reisepass enthält zudem zahlreiche neue Sicherheitsmerkmale und grafische Neuerungen. So ist beispielsweise unter UV-Licht eine großflächige Darstellung des Brandenburger Tores und des Bundesadlers in Anlehnung an die deutschen Nationalfarben erkennbar.

Auf der Passkartentitelseite (Rückseite der Reisepasskarte) stehen die Worte ‚Europäische Union‘, ‚Bundesrepublik Deutschland‘ und ‚Reisepass‘ in den 24 Amtssprachen der Europäischen Union. Außerdem sind der Bundesadler sowie Noten und Text der ersten Zeile der deutschen Nationalhymne in das Polycarbonatmaterial eingeprägt.

Enthaltene Daten Die im Pass enthaltenen Daten sind in PassG festgelegt. Die Nummerierung der Angaben im Pass richtet sich nach PassV, diese orientiert sich dabei an einer EU-weiten Konvention:

mini|Passkartendatenseite in der ab 2. Mai 2024 ausgegebenen Fassung mini|Passbuchinnenseite 1 in der ab 2. Mai 2024 ausgegebenen Fassung Auf der Datenseite (auch ‚Datenkarte‘ oder ‚Passkarte‘ genannt), die gemäß ICAO-Vorgaben gestaltet und mit einem Lichtbild des Inhabers versehen wird, sind folgende Angaben zum Inhaber vermerkt: Name, (bis Mai 2024 ggfs. Doktorgrad) ggfs. Geburtsname Vorname(n) Geburtstag (bis Februar 2017: Staatsangehörigkeit) Geschlecht (bis Februar 2017: Geburtstag) Staatsangehörigkeit (bis Februar 2017: Geschlecht) Geburtsort Ausstellungsdatum (Datum der Beantragung) Gültig bis Behörde Unterschrift des InhabersWeiterhin ist auf der Datenseite die Passnummer, der Typ des Dokumentes (P=Pass) und der Kode für die Staatsangehörigkeit (i. d. R.: „D“) angegeben.Auf der Innenseite 1 des Passes finden sich weitere Angaben zum Inhaber: Wohnort Größe Augenfarbe [a] ggfs. Doktorgrad (seit Mai 2024) und [b] ggfs. Ordens- oder Künstlername In der maschinenlesbaren Zone (MRZ) der Datenseite enthaltene Angaben sind gemäß : Folgende Abkürzungen: „P“ für Reisepass (bis Oktober 2025), „PC“ für Kinderreisepass (bis Oktober 2025), „PP“ für Reisepass und vorläufigen Reisepass, „PO“ für Dienstpass und vorläufigen Dienstpass und „PD“ für Diplomatenpass und vorläufigen Diplomatenpass, die Abkürzung „D“ für die Bundesrepublik Deutschland als ausstellenden Staat, der Familienname, den/die Vornamen Umlaute, diakritische Zeichen, ‚ß‘ und andere Sonderbuchstaben im Namen werden in der maschinenlesbaren Zone (MRZ) entweder umschrieben (z. B. Müller → MUELLER, Groß → GROSS) oder durch einfache Buchstaben ersetzt (z. B. Jérôme → JEROME). Das bedeutet, dass der Name im Dokument auf zweierlei Weise geschrieben ist, was – besonders im Ausland – für Verwirrung und Verdacht auf Dokumentenfälschung sorgen kann. Es wird empfohlen, für Visa, Flugtickets usw. exakt die in der MRZ benutzte Schreibweise zu verwenden und sich im Zweifelsfall auf diese zu berufen. Das deutsche Namensrecht (Nr. 38 NamÄndVwV) erkennt Sonderzeichen im Familiennamen als Grund für eine offizielle Namensänderung an (auch eine bloße Änderung der Schreibweise, z. B. von MÜLLER zu MUELLER oder von WEIß zu WEISS gilt als solche). Am 1. Oktober 1980 stellte das Bundesverwaltungsgericht noch einmal fest, dass die technisch bedingte fehlerhafte Wiedergabe von Sonderzeichen auf elektronischen Systemen ein wichtiger Grund für die Änderung des Familiennamens sein kann (der Kläger wollte die Schreibweise seines Namens von GÖTZ in GOETZ ändern, war aber damit zunächst beim Standesamt gescheitert).Aktenzeichen: 7 C 21/78 die Passnummer (siehe unten) die PrüfzifferBundesdruckerei: Infoschreiben für Meldebehörden, Nr. 4/September 2007.