mini|Original der Mediationsakte im Bundesarchiv (Scan zum Blättern) mini|Titelblatt der Mediationsakte 1803
Als Mediation oder Mediationszeit wird der Abschnitt in der Geschichte der Schweiz zwischen 1803 und 1813 bezeichnet, in der die Schweiz faktisch ein französischer Vasallenstaat war. Der Begriff leitet sich vom französischen ab, da die Umgestaltung der zentralistischen Helvetischen Republik in die föderalistische Schweizerische Eidgenossenschaft durch die Vermittlung Napoleon Bonapartes zustande kam. Als Mediationsakte () wird das Dokument bezeichnet, das die verfassungsrechtliche Grundlage der Schweizerischen Eidgenossenschaft und ihrer Kantone zwischen 1803 und 1813 bildete.
Geschichte Übergang von der Helvetischen Republik zur Schweizerischen Eidgenossenschaft 1802/1803 mini|«Die Politische Schaukel». Zeitgenössische Karikatur auf die Mediation: Während der Erste Konsul Napoleon Bonaparte als Mediator die aristokratisch-föderalen und die revolutionär-unitarischen Hanswurste auf der «politischen Schaukel» beschäftigt, reisst er sich das strategisch wichtige Wallis unter den Nagel. mini|Karte Helvetische Republik 1799 nach dem Anschluss Graubündens als 19. Kanton
Im Juli/August 1802 zog Napoleon Bonaparte, Erster Konsul der Französischen Republik, die letzten französischen Truppen aus der Helvetischen Republik ab, die seit 1798 dort stationiert gewesen waren. Damit schwächte er die Position der Unitarier, der Verfechter des Einheitsstaates, in der instabilen Helvetischen Republik entscheidend. In den vier Jahren ihres Bestehens hatte die Republik vier Staatsstreiche erlebt, den letzten im April 1802. Während die Unitarier den 1798 nach französischem Vorbild errichteten zentralistischen Einheitsstaat erhalten wollten, strebten die Föderalisten einen Umbau der Republik zu einem Staatenbund an, der möglichst einer Restauration der Alten Eidgenossenschaft entsprechen sollte.
Napoleon versuchte bereits 1801 die Situation dadurch zu klären, dass er den streitenden Parteien in ultimativer Form einen eigenen Verfassungsentwurf, die «Verfassung von Malmaison», übergab. Sie sah als Kompromiss zwischen Zentralismus und Föderalismus die Errichtung eines Bundesstaates vor. Zum Missfallen Napoleons ergab sich aus seinem Entwurf aber keine Beruhigung der Lage in der Schweiz, da die Föderalisten und Unitarier fast ein ganzes Jahr um eine Abänderung der Verfassung von Malmaison stritten. Nach dem vierten Staatsstreich vom 17. April 1802 wurde eine in unitarischem Sinn abgeänderte Version des napoleonischen Entwurfs ausgearbeitet und durch eine Volksabstimmung in Kraft gesetzt. Da Napoleon mit der Situation in der Helvetischen Republik nicht zufrieden war, zog er im Sommer 1802 die französischen Truppen ab, was zuvor verschiedentlich von helvetischen Vertretern gefordert worden war. Damit schien er vordergründig der Republik einen Dienst zu erweisen, hoffte aber wahrscheinlich auf einen baldigen föderalistischen Umsturz in seinem Sinn.
Tatsächlich erhoben sich im Spätsommer die Föderalisten in der Innerschweiz, Graubünden, Glarus und Appenzell. Der als «Stecklikrieg» bekannte Aufstand erfasste bald auch die Städte Zürich und Bern. Die helvetische Regierung musste nach Lausanne fliehen, während die Föderalisten in Schwyz die eidgenössische Tagsatzung wieder ins Leben riefen. Die Hilferufe der helvetischen Regierung erhörte Napoleon erst am 30. September 1802, als der Sieg der Föderalisten praktisch feststand. In der sog. «Proklamation von St-Cloud», die von General Jean Rapp überbracht wurde, kündigte er seine Vermittlung an. An den Grenzen der Helvetischen Republik liess er gleichzeitig französische Truppen mobilisieren, um seinen Forderungen Nachdruck zu verleihen. Auf seinen Befehl sollten alle beteiligten Parteien sofort die Waffen niederlegen, die Helvetische Verfassung wieder eingeführt werden und Abgeordnete aus allen Kantonen und Parteien in Paris zu Verhandlungen zusammenkommen. Der passive Widerstand der Tagsatzung in Schwyz wurde schliesslich durch eine erneute Besetzung der Schweiz durch französische Truppen gebrochen.
Am 10. Dezember 1802 wurde in Paris die Versammlung der Schweizer Abgeordneten, die sog. «Helvetische Consulta», eröffnet. 45 unitarischen Abgeordneten standen 18 Föderalisten gegenüber. Der helvetische Senat hatte Karl von Müller-Friedberg, Auguste Pidou und Vinzenz Rüttimann entsandt. Sonst war alles vertreten, was in der Helvetischen Republik Rang und Namen hatte. Den Deputierten liess Napoleon in der Eröffnungsrede die Leitlinien seiner «Médiation» vorlesen: Eine föderative Verfassung sollte eingeführt werden, die Rechtsgleichheit aber bestehen bleiben. Dies war eine klare Absage an die aristokratischen Restaurationsversuche. Das Weiterbestehen der Helvetischen Republik stand also schon zu Beginn der Versammlung gar nicht mehr zur Debatte, die Deputierten hatten nicht zu verhandeln, sondern Napoleons Beschlüsse nur entgegenzunehmen. Die Detailverhandlungen und Erarbeitung der Verfassungen der Kantone und der Bundesverfassung für den neuen Staat dauerten trotzdem bis Ende Januar 1803. Auf der Seite Frankreichs waren die Kommissare François Barthélemy, Jean-Nicolas Desmeunier, Joseph Fouché und Pierre-Louis Roederer massgeblich am Zustandekommen der Mediationsakte beteiligt.19. Februar 2003.
Am 19. Februar 1803 übergab Napoleon die sog. «Vermittlungsakte» (frz. ), die alle Kantonsverfassungen und die Bundesverfassung enthielt, an den von ihm selbst zum Landammann der Schweiz ernannten Föderalisten Louis d’Affry. Die letzte Amtshandlung der alten Behörden der Helvetischen Republik war die Zustimmung des Senates zur Mediationsakte am 5. März 1803. Am 10. März trat der neue Landammann d’Affry sein Amt an, womit die Helvetische Republik offiziell zu existieren aufhörte. Auf eine Volksabstimmung zur Einführung der neuen Ordnung wurde verzichtet.
Schweiz während der Mediationszeit 1803–1813 mini|hochkant|Porträt von Louis d’Affry, Schultheiss von Freiburg und erster Landammann der Schweiz 1803
Die Anbindung der Schweiz als Quasi-Protektorat an Frankreich wurde am 27. September 1803 durch den Abschluss einer Militärkapitulation und einer Defensivallianz zwischen beiden Staaten bekräftigt. Damit war die von vielen zeitgenössischen Schweizer Politikern angestrebte Neutralität in weite Ferne gerückt. Die Schweiz war nun klar Teil der französischen Allianz in Europa.
Die neue Ordnung bedeutete vor allem für die Landschaften der Stadtkantone einen Rückschritt gegenüber der Helvetik. Die Stadtbürger hatten nun wieder ein stärkeres politisches Gewicht. Da gleichzeitig durch das Zensuswahlrecht die Begüterten bevorzugt wurden, hatten die vermögenden Stadtbürger fast eine Restauration der alten aristokratischen Ordnung erreicht. Im März/April 1804 kam es deshalb im Kanton Zürich zu einem Aufstand der Gemeinden am Zürichsee, dem Bockenkrieg. Hauptgrund waren als ungerecht empfundene Zehnt- und Grundzinsloskaufgesetze. Der Aufstand wurde mit Hilfe der Tagsatzung niedergeschlagen, die Führer hingerichtet. Die exemplarisch strenge Bestrafung der Aufständischen verhinderte weitere Revolten.
Zwischen 1804 und 1813 erlebte die Schweiz eine Zeit des äusseren und inneren Friedens. Im Gegensatz zur turbulenten Zeit zwischen 1798 und 1803 wurde die Mediationszeit deshalb als positiv empfunden. Die Wirtschaft und der Zustand des Landes erfuhren eine Erholung. Innenpolitisch wurde vor allem in den Alten Orten eine weitgehende Restauration durchgeführt. Die aristokratische Schicht kehrte auf ihre Landsitze und Ämter zurück und übernahm weitgehend wieder die politische Macht, ergänzt nur durch die neue Elite der ländlichen Aristokratie und der helvetischen Notabeln. Die Güter der Klöster wurden wieder zurückerstattet, aufgehobene Klöster wiederhergestellt. Eine Ausnahme bildete die Fürstabtei St. Gallen, da eine Wiederherstellung der Abtei die Substanz des neu gegründeten Kantons St. Gallen gefährdet hätte. Obwohl Rechtsgleichheit, Niederlassungs-, Handels- und Gewerbefreiheit theoretisch gewährleistet blieben, wurden sie doch in der Praxis durch verschiedene Massnahmen der Kantone wieder eingeschränkt.
mini|Die Linthkorrektion war das erste gemeineidgenössische Grossprojekt der Schweiz. Stich mit der unregulierten und der regulierten Linth von 1811
Auf vielen Gebieten wurden aber auch die Reformen der Helvetik weitergeführt. Das Schulwesen wurde in allen Kantonen stark ausgebaut. Die Schweizer Pädagogik erhielt Weltruf durch die Persönlichkeiten von Johann Heinrich Pestalozzi, Philipp Emanuel von Fellenberg, Johann Jacob Wehrli und Jean Baptiste Girard. Der Bergsturz von Goldau im Jahr 1806 weckte die gemeineidgenössische Solidarität. Im Jahr darauf wurde die Linthkorrektion als gemeinnütziges eidgenössisches Werk begonnen, um die Linthebene von Malaria und Überschwemmungen zu befreien.
1806 gelangte das Fürstentum Neuenburg von Preussen an Napoleon. Eine Integration in die Schweiz scheiterte, da dieser seinen Generalstabschef Marschall Louis-Alexandre Berthier zum Fürsten von Neuenburg erhob. Im Juli 1806 musste die Tagsatzung unter französischem Druck die Einfuhr aller britischen Manufakturwaren verbieten und sich damit der Kontinentalsperre anschliessen.
mini|Das erste Unspunnenfest, 1805
Politisch erfuhr die Beziehung zwischen der Schweiz und Frankreich schwere Belastungen durch die Annexion des Wallis und die militärische Besetzung des Tessins durch Frankreich 1810. Weiter stand die Schweiz ständig unter Druck, Soldaten für den Dienst in Frankreich auszuheben. Schweizer Söldner (→ Reisläufer) kämpften während der Revolutionskriege und der Napoleonischen Kriege in den Streitkräften aller beteiligten Staaten. Offizielle Schweizer Truppen durften seit der Militärkapitulation vom März 1812 nur noch in französischen Diensten kämpfen. 12'000 Söldner sollten stets für den Dienst in Frankreich zur Verfügung gestellt werden. Die schwierige Werbung der Truppen blieb der Schweiz überlassen. Besonders hohe Verluste erlitten die Schweizer Truppen in französischen Diensten im Spanischen Unabhängigkeitskrieg und auf dem Russlandfeldzug. In der kollektiven Schweizer Erinnerung blieb besonders haften die Schlacht an der Beresina, in der sich das Schweizer Kontingent besonders auszeichnete. Im Beresinalied wird die Aufopferung der Schweizer in fremden Diensten besungen. Vom Schweizer Kontingent der Grossen Armee von ca. 9000 Mann kehrten nur ca. 700 zurück.
Während der Mediation bildete sich zumindest in der geistigen Elite ein schweizerisches Nationalbewusstsein aus. Die alte aristokratisch-patrizische Elite der Kantone verschmolz mit der neuen sozialen Elite aus Politik und Wirtschaft. Als Integrationskraft diente das Nationalgefühl. Höhepunkte des nationalen Lebens bildeten die Unspunnenfeste 1805 und 1808, wo das schweizerische Selbstbild eines Volkes von Hirten, des einfachen Berglebens und der Freiheit präsentiert wurde.
Ende der Mediation 1813 mini|Hans von Reinhard, Bürgermeister von Zürich und Landammann der Schweiz, während der Auflösung der Mediationsordnung
Nach der Niederlage Napoleons in den Befreiungskriegen 1812/1813 und dem Rückzug der französischen Truppen über den Rhein proklamierte die Tagsatzung einseitig die bewaffnete Neutralität der Schweiz. Der Landammann Hans von Reinhard verfolgte eine sehr zögerliche Politik und lavierte zwischen Napoleon und der sechsten Koalition. Das eidgenössische Aufgebot zur Grenzbesetzung von 12'500 Mann wurde als sehr dürftig empfunden, eine klare Loslösung von Frankreich unterblieb, die Schweizerregimenter blieben im französischen Heer.