200px Der Echo, Eigenschreibweise ECHO, war ein deutscher Musikpreis, der von der Deutschen Phono-Akademie, dem Kulturinstitut des Bundesverbandes Musikindustrie (BVMI), von 1992 bis 2018 jährlich für die herausragendsten Leistungen nationaler und internationaler Künstler, Musikproduzenten und Partner vergeben wurde. Design und Namensgebung des Preises stammten von Gerd Gebhardt und Oliver Renelt.

Geschichte 1991 nahm Oliver Renelt noch als Student an der Hochschule für bildende Künste Hamburg an einer Ausschreibung der Deutschen Phono-Akademie teil. Die Ausschreibung war auf die Gestaltung eines Musikpreises gerichtet. Renelt kreierte den Namen „Echo“, nachdem er „Sirene“ und „Resonanz“ verworfen hatte. Seither stellt er diese Trophäen für jede Verleihung in seiner Werkstatt her. Die rund zweieinhalb Kilogramm schwere und 45 Zentimeter hohe Echo-Trophäe symbolisiert dieses „Echo“ aus Schallquelle und -wellen. Der Fuß ist aus Bronze, die Bänder sind aus Messing und das Zwischenteil sowie die Kugel aus Stahl gefertigt. Die gesamte Trophäe ist vernickelt.

Am 18. Mai 1992 wurde in Köln in der Flora erstmals der Echo Pop vor 450 geladenen Gästen in 15 verschiedenen Kategorien vergeben. Er wurde vom Koordinierungsausschuss der deutschen Phonoverbände initiiert und vom ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Gerd Gebhardt umgesetzt. Anfangs deckte der Echo Pop alle Musikrichtungen ab. So wurden in den Jahren 1992 und 1993 noch Künstler der klassischen Musik mit der Verleihung des Echo Pop geehrt. Seit 1994 wurde der Echo Klassik in einer eigenen Zeremonie wie der Echo Pop jährlich in mehreren Kategorien vergeben. Von 1994 bis 2009 wurden die Jazzmusiker ebenfalls mit dem Echo Pop prämiert. Seit 2010 wurden diese, wie die klassischen Musiker, auch während einer eigenen Veranstaltung mit dem Echo Jazz ausgezeichnet. Während der ersten Verleihung wurden nur 15 Echos verteilt, zuletzt wurden jährlich über 100 Echos verliehen. Somit wurden zuletzt jährlich mehr Künstler mit einem Echo als mit einem Grammy ausgezeichnet.

Einstellung der Echoverleihung

Am 25. April 2018 gab der Vorstand des Bundesverbandes Musikindustrie bekannt, dass der Echo infolge anhaltender Kritik an der Preisverleihung von 2018 und zahlreicher Künstler, die ihre gewonnenen Echos aus Protest gegen die Auszeichnung für Kollegah und Farid Bang zurückgaben, nicht länger vergeben wird. Als Begründung wurde die Echoverleihung 2018 genannt. Der Preis dürfe „keinesfalls als Plattform für Antisemitismus, Frauenverachtung, Homophobie oder Gewaltverharmlosung wahrgenommen“ werden. Das Geschehene könne „zwar nicht mehr rückgängig gemacht werden“, allerdings solle „sich ein solcher Fehler in Zukunft nicht“ wiederholen. Die Marke Echo sei so stark beschädigt worden, dass ein Neuanfang notwendig sei, für den die bisherigen Gremien ihre Tätigkeit einstellen werden, dies umfasst auch eine Neuaufstellung bei Echo Klassik und Echo Jazz. Als Nachfolger des Echo Klassik wurde 2018 der Opus Klassik ins Leben gerufen.Website des Opus Klassik Am 22. November 2019 wurden erstmals die International Music Awards verliehen und gelten dabei als Nachfolger des Echo Pop.

Grundlage und Einreichungsregularien Echo Jazz und Klassik Grundlage für die Einreichung sind Tonträgerveröffentlichungen eines Künstlers aus dem Genre Jazz beziehungsweise Klassik. Ob der Tonträger dem jeweiligen Genre zuzuordnen ist, entscheidet die Einordnung in der Phononet-Datenbank. Zur Einreichung berechtigt sind alle Tonträgerhersteller, deren Tonträger ständig im deutschen Markt vertrieben werden und die entsprechenden Vertriebsrechte an den Tonträgeraufnahmen der Künstler besitzen. Für die Preisvergabe sind, unabhängig von ihrer Nationalität, alle Künstler der Jazzmusik qualifiziert, die zum Zeitpunkt der Einreichung im Musikleben und am Tonträgermarkt tätig sind. Beim Echo Jazz müssen die Tonträger darüber hinaus zwei herausragende, unabhängige Besprechungen von Musikjournalisten erhalten haben.

Der Einreichungszeitraum umfasst etwa drei Wochen; der Einreichungszeitraum für den Echo Jazz 2014 beispielsweise begann am 12. November und endete am 3. Dezember 2013. Für das Einreichungsverfahren für den Echo Jazz 2014 waren alle Jazz-Neuveröffentlichungen qualifiziert, die vom 31. Oktober 2012 bis zum 1. November 2013 veröffentlicht worden waren. Der Einreichungszeitraum beim Echo Klassik fällt auf den März eines jeden Jahres (es gilt der Poststempel). Der Bewertungszeitraum erstreckt sich vom Jahresanfang des abgelaufenen Kalenderjahres bis zum Einreichungszeitraum des aktuellen Jahres.

Die Tonträger müssen im Bewertungszeitraum erstmals veröffentlichte Aufnahmen enthalten, deren Anteil an der Gesamtspieldauer der Veröffentlichung mindestens 50 % betragen muss. Im Vorjahr eingereichte Produkte dürfen nicht erneut eingereicht werden. Jede Einreichung besteht aus drei Teilen: dem Einreichungsformular, mindestens zwei Rezensionen und 12 CDs/DVDs. Es können von einer Firma beliebig viele Einreichungen erfolgen. Darüber hinaus kann jede Einreichung für beliebig viele Kategorien vorgeschlagen werden. Für jedes eingereichte Produkt wird eine einmalige Gebühr in Höhe von 50,00 Euro erhoben. Wird ein Tonträger für mehrere Kategorien eingereicht, entstehen keine zusätzlichen Kosten. Eine Jury wählt aus den Einreichungen für die einzelnen Kategorien den jeweiligen Preisträger mit einfacher Mehrheit. Gegen die Entscheidung der Jury ist der Rechtsweg ausgeschlossen. Ein Rechtsanspruch auf Berücksichtigung im Einreichungsverfahren oder auf die ausgelobten Preise existiert nicht.

Echo Pop Grundlage des Echo Pop sind überwiegend die durch die GfK Entertainment ermittelten offiziellen deutschen Album- und Singlecharts (Verkaufszahlen) als Ausdruck der Wertschätzung durch den Endkunden und die Gewinner einer Jury. Als Zeitraum werden ab März jeweils rückwirkend 12 Monate für die jährliche Echo-Nominierung berücksichtigt. Auszeichnungen wie Bester Live-Act, Lebenswerk oder auch für das Soziale Engagement werden unabhängig von Chart- und Verkaufserfolgen verliehen.

Kritik Die Orientierung der Preisvergabe an den Verkaufszahlen und Chartplatzierungen ist Gegenstand von Kritik. Bis 2017 waren allein sie für die Vergabe ausschlaggebend, was zum „Vorwurf der stumpfen Kommerzvergoldung“ führte, dann kam eine Jury hinzu. Jan Böhmermann kritisierte die „deutsche Industriemusik“ und den Echo in einem Monolog und dem Lied Menschen Leben Tanzen Welt.

Vor der Verleihung des Echo Pop 2018 kommentierte Jens-Christian Rabe

Kontroversen Oomph! Für die Echoverleihung 2006 war ursprünglich ein Auftritt von Oomph! und dem Titel Gott ist ein Popstar geplant. Die Band wurde kurzfristig ausgeladen. Die Absage erfolgte seitens RTL mit folgenden Worten: „Im Kontext der aktuellen, internationalen religiösen Diskussionen [s. Mohammed-Karikaturen] und im Lichte einer allgemeinen Verantwortung sehen wir eine Aufführung des Liedes Gott ist ein Popstar sehr skeptisch, ja als nicht zu verantworten“.

Frei.Wild Die Südtiroler Deutschrockband Frei.Wild wurde zum ersten Mal 2010 für einen Echo nominiert. Nach einer weiteren Nominierung 2013 wurde die Band wieder ausgeladen, nachdem Bands wie Mia, Kraftklub, Jupiter Jones und Jennifer Rostock die Nominierung kritisierten hatten und damit drohten, ihre Teilnahme wegen der Förderung rechter Tendenzen durch Frei.Wild abzusagen Als Frei.Wild 2014 wieder für einen Echo nominiert wurden, lehnte die Band ihrerseits die Teilnahme ab. Aufgrund einer weiteren Nominierung im Jahr 2016 gab es eine Aussprache mit der Band, welche dann auch den Echo Pop in der Kategorie „Rock Alternative national“ gewann. In ihrer Dankesrede sprach die Band davon, dass die Veranstalter ihre „Fehler korrigiert“ hätten.

Kollegah und Farid Bang Vor der Verleihung des Echo Pop 2018 an Kollegah und Farid Bang in der Kategorie Hip-Hop/Urban National verurteilte das Internationale Auschwitz Komitee die geplante Teilnahme des Rap-Duos: Sie sei „für alle Überlebenden des Holocaust ein Schlag ins Gesicht und ein für Deutschland beschämender Vorgang“; insbesondere aufgrund der Textzeilen aus dem Song 0815 „Mein Körper definierter als von Auschwitzinsassen“ und „Mache wieder mal ’nen Holocaust, komm’ an mit dem Molotow“. Der Ethik-Rat hatte sich im Vorfeld mit Blick auf die Meinungsfreiheit gegen einen Ausschluss der Sänger entschieden; Provokationen seien allgemeines Stilmittel der Rapper. Der Frage, inwiefern Antisemitismus in den Texten auf JBG 3 eine Rolle spielt, sind die Sprachwissenschaftler Sven Bloching und Jöran Landschoff nachgegangen.Sven Bloching, Jöran Landschoff: Diffamierungen, Humor und Männlichkeitskonstruktionen. In: Sprachreport 4/2018. Zur umstrittenen Zeile stellen sie fest: „Im Kontext dieser Analyse liegt die Vermutung eines systematischen Antisemitismus allerdings fern, da sich diese zwei Zeilen als drastische Tabubrüche lesen und der Auschwitz-Vergleich sich in die Kategorie der Diffamierung von Opfern historischer Ereignisse generell, die Holocaust-Zeile als der Versuch der Darstellung einer maximal grausamen Gewaltanwendung einordnen lassen.“

Bei der Verleihung am 12. April 2018 erklärte der Sänger Campino, Provokation sei ein wichtiges Stilmittel; wenn diese aber frauenfeindlich, homophob, rechtsextrem oder antisemitisch sei, sei eine Grenze überschritten.

In der Folge wurde die Verleihung des Preises an Kollegah und Farid Bang und deren Auftritt bei der Verleihung von zahlreichen Medien, Künstlern und Politikern scharf kritisiert. Der jüdische Autor Oliver Polak schrieb: „Rapper wie Kollegah sind schuld, dass jüdische Jugendliche auf Schulhöfen Angst haben. Und so jemand bekommt einen Preis – am Holocaustgedenktag. Warum mir bei der Echo-Verleihung schlecht wurde.“ Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, erklärte, derartige Textstellen seien inakzeptabel. Sie „verletzten nicht nur Holocaustüberlebende, sondern auch ihre Familien. Das missbraucht die Kunstfreiheit. Es ist sehr problematisch, dass damit auch noch Hunderttausende junger Menschen erreicht werden.“ Ähnlich urteilte Außenminister Heiko Maas.

Peter Maffay, der die Echoverleihung nach dem Auftritt der beiden Rapper aus Protest mit einigen anderen Personen vorzeitig verlassen hatte, bezeichnete die Verleihung als „Ohrfeige für das demokratische Verständnis in unserem Land“; sie zeige „die Erosion in unserer Gesellschaft und im Musikgeschehen“ auf und sei Ausdruck einer „Mischung aus Dummheit, Feigheit und fachlicher Inkompetenz“.Peter Maffay: Stellungnahme vom 16. April 2018. In: Facebook.com, abgerufen am 18. April 2018.

Wolfgang Börnsen als Mitglied des Echo-Ethikbeirats verteidigte hingegen die Verleihung. Es gehe „um die Grenzen der Meinungs- und Kunstfreiheit in unserem Land“. Hätte der Beirat „das Album nicht zur Preisverleihung zugelassen, wäre das Zensur“. Er räumte allerdings ein, „Grundlage jeder Kunst muss immer die Würde des Menschen sein“, und er hielte es für angemessen, „wenn die beiden umstrittenen Musiker ihren Echo-Preis zurückgeben würden“.Wolfgang Börnsen: „Ich stehe zu dieser Entscheidung“. In: Schleswiger Nachrichten, 18. April 2018. Dieser Auffassung widersprach Igor Levit, der darauf hinwies, dass es nicht um Zensur gehe, sondern darum, ob man diese Musik auch noch auszeichnen müsse. Er wies darauf hin, dass die Freiheit der Kunst ebenfalls bedeute, dass man die entsprechenden Inhalte auch ablehnen und bekämpfen dürfe.

Aus der Hip-Hop-Szene äußerte sich die Antilopen Gang. Ihre Sprecher sehen Antisemitismus nicht allein bei Kollegah; er sei vielmehr „ein Teil der Szene“. Kendra Stenzel sah hingegen in einem Spiegel-Artikel keine Belege einer antisemitischen Grundhaltung.