„Vorschussbetrug“ ist die kriminologische Bezeichnung für eine Unterart des Betrugs in Deutschland ( StGB) und in Österreich ( ff. StGB). Die Empfänger werden unter Vorspiegelung falscher Tatsachen (vgl. Social Engineering) dazu bewogen, an Schneeballsystemen teilzunehmen oder in Erwartung zugesagter Vermittlungsprovisionen gegenüber den Absendern (den Betrügern) finanziell in Vorleistung zu treten. Dem Opfer wird zunächst glaubhaft gemacht, ein enormes Vermögen verdienen zu können. Auf diese Gegenleistung des Geschäfts – Geld oder Waren – wartet der Vorschussleistende vergeblich, weil eine Gegenleistung von Anfang an nicht beabsichtigt war.
Potentielle Opfer werden zu diesem Zweck heute oft in sozialen Medien durch Nachrichten oder Gruppeneinladungen angelockt oder mit Massen-E-Mails („Spam“) kontaktiert. Früher war auch der Massen-Fax-Versand verbreitet. Auch normale Post-Briefe oder Telefonanrufe finden zur Kontaktaufnahme weiterhin Verwendung.
Geschichte
Vorschussbetrug ist im Englischen unter dem Begriff Spanish PrisonerSiehe Spanish Prisoner in der englischen Wikipedia, im Französischen unter Lettre de JérusalemSiehe Lettre de Jérusalem in der französischen Wikipedia bekannt.
In den 1950er und 60er Jahren, als ein allgemeiner Arbeitskräftemangel herrschte, war die besondere Form des Lohnvorschussbetrugs recht verbreitet, bei der sich Betrüger auf eine Stellenanzeige meldeten und den künftigen Arbeitgeber um Zahlung eines Vorschusses auf den Lohn baten, etwa zur Finanzierung des notwendigen Umzugs. Nach Erhalt dieses Vorschusses meldeten sie sich nicht mehr.
Ein Massenphänomen wurde der Vorschussbetrug mit der zunehmenden Verbreitung von Faxgeräten Mitte der 1980er Jahre, als vor allem nigerianische Banden in hunderttausenden von Faxen (und später in E-Mails) potentiellen Opfern in oft fehlerhaftem Englisch hohe Gewinne versprachen. Daher wird diese Art des Betruges inzwischen auch four-one-niner oder 419 scam (nach dem relevanten § 419 des nigerianischen Strafgesetzbuchs, der sich mit dieser Straftat vor Erlass der Vorauszahlungsverordnung Nr. 13 im Jahre 1995 befasste) oder aber auch Nigerianischer Brief (Nigeria-Connection) genannt.
Methodik Das System dieser Betrügerei zielt darauf ab, das Opfer zu einer Zahlung für verschiedene fiktive Kosten zu veranlassen, z. B. für einen Rechtsanwalt, damit der Geldtransfer abgeschlossen werden kann, oder als sogenannte Aktivierungsgebühr für angeblich ruhende Konten. Dem deutschen Bundeskriminalamt zufolge handelt es sich um einen schematischen Tatablauf: Bekundet jemand sein Interesse an dem angebotenen „Geschäft“ und antwortet auf das Angebot per E-Mail, erhält er per Telefax zahlreiche offiziell aussehende Schreiben, etwa der „Central Bank of Nigeria CBN“, der „Nigerian National Petroleum Corporation NNPC“ oder anderen fiktiven oder tatsächlichen Behörden oder Banken, wo er als Empfänger einer hohen Summe eingetragen ist. Die angebliche Freigabe der Gelder wird anschließend durch unterschiedliche fiktive Behörden wie „The Presidency – Debt Reconciliation Committee“, „The Foreign Payment Office“, „Debt Management Department“, „Office of the Accountant General“, „Federal Inland Revenue Service“, „Central Bank of Nigeria – Department of Foreign Operation“, „Fund Release Authority“, „International Fund Remittance“ u. ä. bestätigt.
Vor der Auszahlung werden jedoch in allen Fällen Provisions-, Verwaltungs- oder Versicherungsgebühren fällig, die von dem „Geschäftspartner“ gefordert werden. Hat dieser dann Vorauszahlungen geleistet, verzögert sich die Auszahlung des Millionenbetrages immer wieder wegen unterschiedlichster „Schwierigkeiten“, die nur durch Zahlung weiterer Beträge beseitigt werden können. Nicht selten werden zur Übergabe des Geldes persönliche Treffen im europäischen Ausland (bevorzugt London, Amsterdam und Madrid) arrangiert.
Bei den Opfern dieses Betrugs ist häufig eskalierendes Commitment zu beobachten. Dieser Effekt tritt ein, wenn es gelingt, dem Opfer schon früh größere Geldsummen abzunehmen. Das Opfer neigt dann eher dazu, den – nüchtern betrachtet – bereits verlorenen Geldbetrag als „Investition“ fehlzuinterpretieren, so dass die Bereitschaft, noch größere Beträge einzuspeisen, eher ansteigt, als abnimmt. Während die Anwender dieser Methode anfangs noch eher kleine Geldbeträge von wenigen hundert Euro gefordert hatten, gingen sie daher schließlich dazu über, sehr hohe „Einsätze“ zu verlangen und bei zahlenden Opfern weitere Nachzahlungen zu fordern, da diesen sehr häufig auch nachgekommen wurde. Schließlich kamen existenzgefährdende Beträge zusammen.
Neben Nigeria sind in den letzten Jahren viele weitere Staaten als Absenderländer bekannt geworden. Die angebliche Herkunft der Gelder reicht von unterschlagenem Firmenvermögen über unverhofft aufgetauchte Familienschätze, Kriegsbeute, Lotterie- oder Gewinnspiele bis hin zu angeblichen Erbschaften nach plötzlichen Todesfällen.
Obwohl die Geschichten, die in den Betrugsbriefen erzählt werden, häufig fantastisch und unglaubwürdig sind, fallen immer wieder einzelne leichtgläubige Personen und sogar staatliche Stellen auf diese Masche herein. So zahlte die Stadt Ennigerloh 2001 einem Sozialhilfeempfänger 145.000 €. Er hatte den Bürgermeister durch einschlägige Dokumente von einem angeblich in Afrika festsitzenden Vermögen von 34 Mio. € überzeugt und versprochen, nahezu den doppelten Betrag des Vorschusses an die Stadt zurückzuzahlen, sobald er an sein Geld gekommen sei. In der Folge dieser Vorkommnisse verlor der Bürgermeister sein Amt und musste sich wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder vor Gericht verantworten.Nigeria-Connection - Millionen auf der Einbahnstraße auf spiegel.deDeutscher Bürgermeister stürzt über die Nigeria-Mail auf welt.de
Gefahren Neben Geld, das man beim Betrug als Vorschussleistung entrichtet und verliert, besteht auch die Gefahr, sich schwerwiegend strafbar zu machen. Manche Betrüger geben vor, dass man aus abstrusen Gründen Geldsummen über ein Zwischenkonto des Betrogenen transferieren müsse, und der Betrogene wird dafür mit einer Provision belohnt. Tatsächlich handelt es sich dabei meistens um Geldwäsche.
Das transferierte Geld stammt aus den Gewinnen krimineller Organisationen, vor allem Rauschgifthandel. Daher wird der Tatbestand der Geldwäsche hart bestraft. In der Regel ist mit Haftstrafen zu rechnen, wodurch der Schaden weit höher ausfallen kann als der Verlust aller Ersparnisse.
Manche Betrugsopfer nehmen zudem gutgläubig Kredite auf oder leisten eine Bürgschaft, die sie, wenn sie später daraus in Anspruch genommen werden, nur durch jahrelange Ratenzahlungen abbezahlen können. In Einzelfällen beschaffen sie sich auch größere Summen durch Betrug oder aus dem Bekanntenkreis.
Bekannte Formen Einige verbreitete Formen des Vorschussbetruges sind unter eigenen Bezeichnungen bekannt und werden in den folgenden Abschnitten beschrieben.
Nigeria-Scam Ein bekannter und typischer Vertreter dieser Spielart ist der sogenannte Nigeria-Scam. Hier behaupten die Absender, Kenntnisse von Konten ehemaliger Machthaber oder Großkonzerne in Entwicklungsländern zu besitzen und nun die Hilfe des Mailempfängers zu benötigen, um die Millionensummen ins Ausland zu transferieren. Die dafür in Aussicht gestellten Provisionen im zweistelligen Prozentbereich locken die Opfer, im Vorfeld Gelder – vorgeblich für Gebühren, Bestechungen etc. – zu bezahlen. Oftmals werden täuschend echt gestaltete Webseiten erstellt, die denen von Behörden und Banken sehr ähnlich sehen und von der Seriosität des Angebots überzeugen sollen. Auch unverhoffte Lotteriegewinne, die eingelöst werden müssen, und Treuhandbetrug (mit Hilfe eigener Treuhänder) bei Online-Auktionshäusern gehören zum Repertoire der Nigeria-Scammer. Hierbei werden teure, meist elektronische Artikel erstanden, die dann ins Ausland verschickt werden sollen, und zur Zahlung soll ein vom Käufer ins Spiel gebrachter Treuhänder verwendet werden, der natürlich niemals Geld an den Verkäufer weiterleitet, nachdem die Ware verschickt wurde. Es gibt auch angebliche Erbschaften aus dem westlichen Raum. Die Schriftstücke sind mit dem echten Logo einer Bank oder einer Behörde versehen. Die Anschreiben appellieren in mehrfacher Hinsicht an das humanitäre Gefühl der Adressaten: Oft in Christi Namen wird eine Erbschaft angekündigt, etliche Millionen Pfund, die der Empfänger zu einem Teil für sich verwenden dürfe, zu einem Teil für einen guten Zweck weiterleiten solle. Dadurch soll das Opfer Hoffnung auf eine sorglose Zukunft schöpfen und sich gleichzeitig als Wohltäter beweisen. Durch die geringere Gebühr, etwa 1.000 Euro, ist eine Einstandssumme gewählt worden, die möglicherweise leichter zum Risiko verlockt.
In diversen Foren, die sich mit diesem Thema beschäftigen, gibt es Hinweise, wie sich die Unseriosität dieser Angebote auf den zweiten Blick einfach erkennen lassen: kleine Veränderungen bei den E-Mail-Adressen der Absender (die meist als seriöse Banken oder Behörden mit deren Logo, Fotos von leitenden Mitarbeitern und Telefonnummern auf dem entsprechenden Briefpapier auftauchen) oder ein zweifelhafter Weg für das Geld (über eine bestimmte Bank im Inland an eine große ausländische Bank zugunsten eines Empfängers, ohne Angabe einer Kontonummer), das zu zahlen ist, um die Erbschaft amtlich zu regeln und auszahlen zu können.
Die Opfer dieser Betrügereien werden von den Betrügern als „Mugu“ bezeichnet, das Wort für „Vollidiot“ im nigerianischen Pidgin.
2013 wurden erstmals Kontaktaufnahmeversuche einer Nigeria-Connection über Dienste wie Skype oder Facebook beobachtet.Mimikama.net – Achtung – „Nigeria-Connection“ auf Facebook unterwegs
Internet Love Scam
Hier handelt es sich um eine Art von Vorschussbetrug mittels einer fiktiven Liebesgeschichte mit Hilfe von E-Mail und Chatsystem (Bridescam für Verlobungen, die aus Sicht einer Beteiligten von Anfang an nicht stattfinden sollen). Ausländische Betrüger nehmen in einer Singlebörse oder auch in sozialen Netzwerken Kontakt auf und suggerieren ihren Opfern, sie hätten sich verliebt. Die Täter geben sich z. B. als Ingenieure auf Ölplattformen, als Ärzte für die US Army oder als amerikanische Soldaten im Auslandseinsatz aus, welche aufgrund dieser Tätigkeit derzeit nicht an ihr privates Geld gelangen. Da bei manchen Portalen, etwa Facebook, durch die dortigen Kontrollmechanismen eine mögliche Blockierung droht, wird der oder die Angesprochene unter dem Vorwand der besseren Erreichbarkeit („Ich darf Facebook nicht im Dienst benutzen“) zum Wechsel auf einen anderen Messengerdienst (z. B. WhatsApp oder Google Hangouts) gedrängt. Mitunter werden auch gezielt falsche Profile in sozialen Netzwerken unter dem angeblichen Namen des Täters und mit (meist unerlaubt verwendeten) Fotos der gleichen Person verwendet, so dass das Opfer bei Überprüfung der Angaben einen vermeintlichen Beweis für die Richtigkeit der Erzählungen findet.
Einige Dialoge später, worin es unverfänglich um Privates und Familie geht, garniert mit Komplimenten und Liebesbekundungen, bittet der Betrüger sein Opfer unter einem Vorwand um Geld:
für das Internetcafé, weil der Betrüger sonst den Kontakt nicht aufrechterhalten könne für die Realisierung eines Treffens, z. B. einen Vorschuss für Flugticket, Visumsgebühren, BTA (Basic Travel Allowance), Pass für einen zur Realisierung des Treffens nötigen Freikauf von der Wehrpflicht oder für Urlaub, der von der Armee nur gegen Bezahlung/Kaution gewährt wird für einen (angeblichen) Krankenhausaufenthalt/Operation des Betrügers oder eines nahen Angehörigen für teure, lebenswichtige Medikamente für nahe Angehörige für Kosten, die nach einer (angeblichen) Festnahme des Betrügers in einem anderen Land entstanden seien als Hilfestellung nach einem (angeblichen) Überfall bei einer Geschäftsreise in einem anderen Land. „Bitte um einen Gefallen, da alles gestohlen wurde.“