Der Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) berät das deutsche Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Fragen des Arbeitsschutzes bei der Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln und beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen.

Aufgaben Der ABS wird in Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) mit dieser Umsetzung beauftragt. Er bekam damit den Auftrag der Beratung in allen Fragen des Arbeitsschutzes für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln und für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und ist beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) angesiedelt.

§ 21 (5) BetrSichV führt die näheren Aufgaben des Ausschusses auf:

Ermittlung des Standes von Wissenschaft und Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln und für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und daraus entsprechende Regeln und sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse ermitteln

Abstimmung der Arbeit im Bereich überwachungsbedürftiger Anlagen mit dem Technischen Ausschuss für Anlagensicherheit

Ermittlung von Regeln um die gestellten Anforderungen der Verordnung zu erfüllen

Beratung des zuständigen Ministeriums in Fragen der betrieblichen Sicherheit

Zusammensetzung Der Ausschuss besteht aus 21 Mitgliedern, die jeweils durch einen Stellvertreter vertreten werden können. Die Mitglieder werden aus folgenden gesellschaftlichen Gruppen ausgewählt:

Öffentliche und private Arbeitgeber

Gewerkschaften

Länderbehörden

Träger der gesetzlichen Unfallversicherung

Zugelassenen Überwachungsstellen

Hochschule und Wissenschaft

Die Geschäftsführung liegt bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Um die fachbezogene Arbeit zu verbessern wurden seitens des Gesetzgebers Unterausschüsse vorgesehen. Ein Koordinierungsgremium ist für die interne Abstimmung und Beteiligung sowie die Abstimmung mit anderen Regelwerksetzern verantwortlich.

Unterausschüsse Der ABS gliedert sich in 4 Unterausschüsse.Struktur und Arbeitsweise des ABS (auch Organigramm) Informationen auf der Website der BAuA; abgerufen am 10. Juni 2026 Unterausschuss 1: Arbeitsmittel Unterausschuss 2: Überwachungsbedürftige Anlagen – Prozessanlagen Unterausschuss 3: Überwachungsbedürftige Anlagen – Aufzugsanlagen Unterausschuss 4: Physikalische Einwirkungen

Weblinks Homepage des ABS

Literatur Norbert Kollmer / Thomas Klindt / Carsten Schucht: Arbeitsschutzgesetz: ArbSchG mit BetrSichV, BaustellV, LasthandhabV, PSA-BV, BiostoffV, MuSchArbV, LärmVibrationsArbSchV, OStrV, ArbMedVV, ArbStättV, EMFV (Kommentierung auch des § 21 BetrSichV), Kommentar, 4. Auflage, München 2021, Verlag: C.H.BECK, ISBN 978-3-406-75383-1.

Einzelnachweise

Kategorie:Deutsche Organisation (Arbeitsschutz)