mini|Rettungszeichen für Fluchtwege und Notausgänge nach ISO 7010 mini|Seit dem Loveparade-Unglück werden die Fluchtwege in Deutschland auch auf Großveranstaltungen (wie hier während der Johannisnacht 2012 in Mainz) prominenter ausgezeichnet.
Ein Fluchtweg ist ein besonders gekennzeichneter Weg – meist innerhalb eines Gebäudes – der im Falle einer notwendigen Flucht schnell und sicher ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führt. Der Hauptzweck eines Fluchtwegs ist die Selbstrettung. Einen Ausgang, der direkt ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führt, nennt man Notausgang.
In Deutschland sind Fluchtwege in der ASR A2.3ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan. (PDF; 58 kB) abgerufen im Juni 2016 (Technische Regeln für Arbeitsstätten) für Arbeitsstätten geregelt. Der Begriff Fluchtweg nach ASR A2.3 entspricht aber dem des Rettungsweges, wie er im deutschen Baurecht (u. a. Musterbauordnung, Muster-Versammlungsstättenverordnung, Muster-Verkaufsstättenverordnung) verwendet wird. Die Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen ist in der ASR A1.3 geregelt und entspricht der DIN EN ISO 7010.
Fluchtwege sind entlang des Verlaufs mit selbstleuchtenden oder beleuchteten Piktogrammen nach ASR A1.3 gekennzeichnet. Die Kennzeichnung ist oft mit einer Sicherheitsbeleuchtung gekoppelt. Diese Wege müssen so bemessen sein, dass die Personen, die sich zum Zeitpunkt einer besonderen Gefahr (z. B. Brand, Massenpanik) in einem Gebäude oder einem anderen Objekt aufhalten, dieses möglichst schnell verlassen können. Fluchtwege dürfen weder verstellt noch verschlossen werden.
Dies grenzt sie von Rettungswegen ab, die den Transport von Verletzten ermöglichen müssen. Häufig ist der Verlauf von Flucht- und Rettungswegen identisch. Reine Rettungswege dürfen in der Regel nur von Einsatzkräften betreten werden. Ein Betreten durch Nicht-Einsatzkräfte ist nur auf ausdrückliche Anordnung z. B. eines Brandschutzbeauftragten zulässig.
Allgemeines Das Bauordnungsrecht stellt an Fluchtwege je nach Sonderbau und Wertigkeit des jeweiligen Fluchtwegs (Treppenhäuser sind z. B. höherwertig als Flure) unterschiedliche Anforderungen an Abtrennung mit Brand- oder Rauchschutztüren bzw. Brandwänden und -decken zu Bereichen mit höherer Brandgefahr und Minimierung von Brandlasten in den Fluchtwegen (schwer entflammbare oder nicht brennbare Bodenbeläge etc.). Versorgungsleitungen (z. B. Kabel) dürfen nur in sehr eingeschränkter Menge durch Fluchtwege verlegt werden. Im Regelfall sind elektrische Notbeleuchtung und Fluchtwegkennzeichnung erforderlich. Türen in Fluchtwegen dürfen während der Betriebszeiten eines Gebäudes in der Regel nicht verschlossen sein beziehungsweise müssen sich einfach mit einem Handgriff öffnen lassen. Um Panikfallen zu verhindern, bietet es sich an, dass die Türen in Fluchtrichtung öffnen. Hierzu besteht jedoch meist keine rechtliche Vorgabe. Lediglich Notausgangtüren müssen nach außen aufschlagen.
Der Verlauf von Flucht- und Rettungswegen wird in großen Gebäuden meist auf Flucht- und Rettungswegplänen dargestellt.
Gewisse Bauordnungen oder Verordnungen lassen gegebenenfalls auch einen Verschluss von Flucht- oder Rettungswegen in Deutschland zu. Allerdings gibt es auch Vorschriften und einschlägige Normen, die einen Verschluss zu jeglichem Zeitpunkt verbieten.
Der Fluchtweg muss so ausgeführt sein, dass sich Personen auch bei einer Verrauchung des Weges nicht verletzen oder verirren können. Deshalb sind Fluchtwege sowie deren Verlauf und Ausführung ein zentrales Element der Gebäudeerschließung. Schwierig ist dies oft in Einkaufszentren, da sich dort viele ortsunkundige Personen aufhalten und es viele teils unübersichtliche und enge Gänge gibt.
Für die Mindestabmessungen von Rettungswegen gibt es Verordnungen, Normen und Richtlinien, die beim Bau von Gebäuden zwingend einzuhalten sind. Sie richten sich nach der Art und Nutzung des Gebäudes.
Ein Beispiel aus Deutschland:
In Gebäuden werden für jede Nutzungseinheit mit Aufenthaltsräumen (z. B. Wohnung) zwei Rettungswege gefordert, wobei oft die Rettungsgeräte der Feuerwehr (tragbare Leitern, Drehleiter) den zweiten Rettungsweg bilden. Da mit diesen Rettungsgeräten nur eine geringe Personenanzahl im Gefahrenfall gerettet werden kann, ist in Gebäuden, bei denen mit einer größeren Personenzahl zu rechnen ist (z. B. Versammlungsstätten) ein zweiter baulicher Rettungsweg notwendig. Bei Gebäuden über der Hochhausgrenze müssen in der Regel beide Rettungswege über zwei notwendige Treppen oder einen Rettungstreppenraum (u. a. überdruckbelüftet) realisiert werden, da nicht jedes Geschoss mit den Leitern der Feuerwehr erreicht werden kann.
Ein bedeutendes Thema ist der Fluchtweg bei Tunnelanlagen oder auf Autobahnen innerhalb von Lärmschutzwänden. Oft weisen besondere Piktogramme auf Richtung und Länge der Fluchtwege hin, um die Wahl der Fluchtrichtung zu erleichtern. Fehlende Fluchtwege können bei einem Brand zu einer Katastrophe führen. Beispielsweise mussten bei der Brandkatastrophe der Gletscherbahn Kaprun 2 die Passagiere eines brennenden Zuges durch einen mit Brandgasen gefüllten Tunnel flüchten. 155 Menschen starben hierbei, lediglich 12 Passagiere konnten sich retten.
Die Kennzeichnung von Rettungswegen sollte nach der aktuell gültigen DIN EN ISO 7010 erfolgen. Zur internationalen Verständlichkeit sind nur noch Schilder mit Piktogrammen zu verwenden. Textschilder wie z. B. „Notausgang“ sollten vermieden werden. Zudem sind vor allem bei langen Fluchtwegen sowie großen Räumen die Erkennungsweiten zu beachten.Erkennungsweiten für Rettungsschilder auf rettungsschilder.eu. Abgerufen am 24. Februar 2014.
Bauliche Möglichkeiten Leiter mini|Rettungsleiter an einem Fabrikgebäude in Amsterdam, 2009 Die einfachste Möglichkeit um einen Fluchtweg für erhöhte Stockwerke zu bauen, ist eine Stahlleiter (Feuerleiter), die von einem Podest senkrecht nach unten führt.
Vorteile Geringe Kosten Platzsparende Bauweise Wartungs- und verschleißarm Kann zum Auf- und Abstieg benutzt werden
Nachteile Kann von körperbehinderten Personen möglicherweise nicht benutzt werden Absturzgefahr (kann mit einem Rückenschutz jedoch vermindert werden) Eventuell Auslösung von Höhenangst Schwierigere Benutzung bei Nässe und Glätte (kann mit einem wasserdichten Käfig vermieden werden, dieser ist aber teuer und verdeckt möglicherweise Licht von außen) Anstrengende Benutzung Langsamer Personenfluss
Treppe mini|hochkant|Fluchttreppe an einem Hochhaus in São Paulo, 2008 Eine verbesserte Variante der Leiter ist eine Treppe (entweder außerhalb des Gebäudes oder innerhalb), die (ähnlich wie eine Leiter) Ebene für Ebene nach unten führt. Häufigste Ausführung des Fluchtweges in Gebäuden, oft auch regulär benutzbar.
Vorteile Kann auch von körperbehinderten Personen (evtl. mit permanenter Hilfe) benutzt werden Schutz gegen Nässe und Glätte möglich Erzeugt (falls das Treppenhaus keine Fenster hat) keine Höhenangst Kann zum Auf- und Abstieg benutzt werden
Nachteile Teurer und größerer Platzbedarf als Leiter Sturz- und Verletzungsgefahr beim schnellen Herunterrennen
Rutsche mini|Evakuierungsrutsche an einem Kindergarten, 2008 Eine Röhrenrutsche aus stabilem Material (z. B. Metall oder besser: Kunststoff), die entweder direkt oder auch von Ebene zu Ebene nach unten führt.
Vorteile Schnelle Rettung Kaum Verletzungsgefahr Problemlose Benutzung durch körperlich behinderte Personen (lediglich der Start erfordert vielleicht Hilfe)
Nachteile Sehr teuer Viel Platzbedarf Kann Klaustrophobie (umgangssprachlich: Platzangst) und Schwindelgefühle auslösen Ausstieg bei hohen Geschwindigkeiten schwierig Falls die Röhre mehrere Einstiege hat: Gefahr des Zusammenprallens von Benutzern verschiedener Einstiege Muss eine Röhrenrutsche sein (erhöht den Preis noch einmal), damit man nicht aus der Rutschbahn nach oben herausfliegt Nur Nutzung als Fluchtweg, da kein Aufstieg möglich
Unterschiedliche Definitionen deutschsprachiger Länder bzw. Landesteile Deutschland Flucht- und Rettungswege
In Vorschriften, Produktbeschreibungen und Richtlinien wird oftmals auch der Begriff Flucht- und Rettungsweg benutzt.
Zum Thema Flucht- bzw. Rettungswege sind unterschiedliche teilweise sich widersprechende Landes- bzw. Fachbauordnungen, staatl. Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Regeln, Richtlinien, Berufsgenossenschaftliche Vorgaben (Vorschriften, Regeln, Informationen), Ausführungsbestimmungen und Normen zu berücksichtigen.
Italien (Südtirol) In den Dekreten werden Fluchtwege genannt. Die Sicherheitszone entspricht dem deutschen „gesicherten Bereich“.
Liechtenstein
Die Brandschutznorm der Schweiz wurde in Liechtenstein übernommen.
Luxemburg Flucht- und Rettungswege. Beide Begriffe werden gebraucht.
Österreich Der Unterschied wird in Österreich so definiert, dass man über einen Fluchtweg einen Gefahrenbereich mit eigener Kraft verlassen können muss, während man bei einem Rettungsweg in der Lage sein muss, einen Gefahrenbereich mit fremder Hilfe zu verlassen.2er Rettungsweg (PDF; 172 kB) Unterlagen des NÖ Landesfeuerwehrverbandes vom 11. November 2008, abgerufen am 25. Februar 2014.
Als Kennzeichnung ist die ÖNORM EN ISO 7010 seit dem 1. Oktober 2012 gültig.
Schweiz
Baurechtliche Anforderungen Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.3 Die Mindestbreite eines Fluchtwegs beträgt 90 cm bei einer Höchstzahl von 5 Personen, die ihn im Bedarfsfall benutzen. Bei bis zu 20 Personen beträgt die Breite 1 m, bei bis zu 200 Personen 1,2 m, bei bis zu 300 Personen 1,8 m und bei bis zu 400 Personen 2,4 m. Durch Türen darf die Mindestbreite von Fluren um höchstens 15 cm eingeschränkt werden, soweit die lichte Breite nicht weniger als 80 cm beträgt. Die lichte Höhe muss mindestens 2 m betragen, an Türen 195 cm. Manuell betätigte Türen in Notausgängen müssen in Fluchtrichtung aufschlagen. Manuelle Schiebe- und Karusselltüren sind nicht zulässig (wohl aber bestimmte automatische Türen, siehe Fluchtwegschiebetür). Türen im Verlauf von Fluchtwegen und Notausstiege müssen sich leicht und ohne besondere Hilfsmittel öffnen lassen. Verschließbare Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen bedürfen besonderer mechanischer Entriegelungseinrichtungen oder einer automatischen Steuereinheit (Fluchttürterminal), die durch Betätigungselemente (z. B. Türdrücker, Panikstange, Panikschloss, Paniktreibriegel oder Stoßplatte) jederzeit leicht in Fluchtrichtung zu öffnen sind. Alternativ möglich sind bauordnungsrechtlich zugelassene elektrische Verriegelungssystemen mit Not-Auf-Taste, welche bei Stromausfall selbstständig entriegeln. Automatische Türen im Verlauf von Fluchtwegen sind in Räumen ohne besondere Brandgefährdung zulässig, wenn sie den bauordnungsrechtlichen Anforderungen entsprechen (soweit sie sich nicht in Notausgängen befinden, die ausschließlich im Notfall benutzt werden). Sie dürfen gegen die Fluchtrichtung aufschlagen, soweit eine gesonderte Gefährdungsbeurteilung dies erlaubt. Treppen im Verlauf von ersten Fluchtwegen müssen gerade verlaufen, d. h. sie dürfen an keiner Stelle gewendelt sein. Weniger als drei Stufen sind im Verlauf von Fluchtwegen nicht zulässig. Schrägrampen dürfen maximal 6 % geneigt sein. Notausstiege müssen im Lichten mindestens 90 cm in der Breite und mindestens 120 cm in der Höhe weit sein. Gegebenenfalls sind Aufstiegshilfen erforderlich (z. B. Podest, Treppe, Steigeisen oder Haltestangen zum Überwinden von Brüstungen). Führt der zweite Fluchtweg über eine Dachfläche, so muss diese den bauordnungsrechtlichen Anforderungen an Rettungswege entsprechen (z. B. hinsichtlich Tragfähigkeit, Feuerwiderstandsdauer und Umwehrungen).