mini|hochkant|Der junge Philipp von Hessen in Hofkleidung, ohne Herrschaftsinsignien (Kopie von Hans Krell 1534 nach einem verlorenen Original wohl Lucas Cranachs des Älteren, Wartburg-Stiftung)Berthold Hinz: Die Ikonographie Philipps von Hessen, Marburg 2004, S. 4.rahmenlos|zentriert|150px|klasse=skin-invert-image

Philipp I. von Hessen, auch Philipp der Großmütige genannt (* 13. November 1504 in Marburg; † 31. März 1567 in Kassel), regierte von 1518 bis 1567 die Landgrafschaft Hessen. Er war neben dem dominierenden Kurfürsten Johann Friedrich von Sachsen eine der beiden Führungspersönlichkeiten des Schmalkaldischen Bundes. Dieser Bund, der von 1531 bis 1547 bestand, war der politisch-militärische Arm des Protestantismus im Heiligen Römischen Reich.

Es hatte aber nichts mit Religion zu tun, dass Philipp zu einem Gegner des altgläubigen Kaisers Karl V. aus dem Haus Habsburg wurde. Im Erbschaftsstreit zwischen Hessen und Nassau um die Grafschaft Katzenelnbogen entschieden kaiserliche Kommissare 1523 zugunsten von Nassau, und Karl V. forderte die Umsetzung dieses Urteils ein. Das hessische Kernterritorium um Kassel und Marburg war arm. Philipp wollte deshalb auf keinen Fall auf die Einnahmen aus Katzenelnbogen verzichten. Viele Reichsfürsten hatten es missbilligt, dass der geächtete Herzog Ulrich von Württemberg aus seinem Herzogtum vertrieben worden war, das seit 1519 unter habsburgischer Verwaltung stand. Deshalb wählte Philipp dieses Thema, um gegen Habsburg zu opponieren. Er berief sich auf die Libertät der Reichsstände, die der Kaiser missachtete. Philipp plante langfristig und konfessionsübergreifend Ulrichs Rückführung nach Stuttgart. Dabei musste er auf den Schmalkaldischen Bund verzichten, denn der sächsische Kurfürst unterstützte sein Vorhaben nicht. Französische Hilfsgelder ermöglichten es Philipp und Ulrich 1534 trotzdem, Truppen zu werben und den habsburgischen Statthalter zu besiegen. Ulrich erhielt sein Herzogtum zurück, Philipp gewann an Prestige.

Danach kehrten sich die Rollen innerhalb des Schmalkaldischen Bundes um. Johann Friedrich von Sachsen verfolgte im Nordwesten des Reichs eine antihabsburgische Politik. Philipp dagegen suchte die Annäherung an Kaiser Karl V. Er wollte das Erreichte sichern, hatte als Landgraf auch nicht die Ressourcen eines Kurfürsten und teilte vor allem Kursachsens territorialpolitische Interessen nicht. Nach der Niederlage des Bundes im Schmalkaldischen Krieg musste sich Philipp dem Kaiser unterwerfen (Fußfall von Halle, 18. Juni 1547) und war fünf Jahre in kaiserlicher Haft, bis der von seinem Schwiegersohn Moritz von Sachsen organisierte Fürstenaufstand Karl V. 1552 zur Flucht zwang. Eine Bedingung der Sieger im Passauer Vertrag war die Freilassung Johann Friedrichs von Sachsen und Philipps von Hessen.

Philipp steht für eine Fürstenreformation, die sich in mehreren Punkten kritisch von Kursachsen absetzte. Er war ein Parteigänger Martin Luthers, aber offen für Impulse aus Zürich (Huldrych Zwingli) und Straßburg (Martin Bucer). 1529 lud er die bedeutendsten Reformatoren zum Marburger Religionsgespräch, um einen Konsens in Glaubensfragen herbeizuführen als Grundlage für politische und militärische Kooperation. Die reichsrechtlich eigentlich geforderte Todesstrafe für Täufer exekutierte Philipp in Hessen nicht, beteiligte sich jedoch an der Niederschlagung anderer Strömungen der radikalen Reformation im Bauernkrieg. Als Gründer der nach ihm benannten Philipps-Universität Marburg und der vier hessischen Hohen Hospitäler setzte Philipp bildungs- und sozialpolitische Impulse.

Name Der hessische Landgraf trug den Namen seines Taufpaten Philipp II. von Waldeck. Die Namenswahl kann auch den Anspruch der Landgrafen auf das umstrittene Katzenelnboger Erbe unterstreichen, da die Linie der Grafen von Katzenelnbogen mit dem Tod Philipps des Älteren 1479 erloschen war.Eckhart G. Franz: Landgraf Philipp der Großmütige: Fürst, Staat und Kirche im Umbruch vom Mittelalter zur Neuzeit, 2004, S. 1.

„Der Großmütige“, lateinisch Magnanimus, war zu Philipps Lebzeiten und danach eine schmückende Bezeichnung, die vielen Fürsten beigelegt wurde, besonders in der neulateinischen Dichtung. Gemeint war damit nicht Edelmut, sondern Tatkraft und Kühnheit. Erst Mitte des 17. Jahrhunderts wurde „Der Großmütige“ zum festen Beinamen Philipps von Hessen.Wilhelm Schmitt: Landgraf Philipps Beiname „Der Großmütige“. In: Zeitschrift für hessische Geschichte und Landeskunde 64 (1953), S. 144–147.

Leben Kindheit Als Philipp am 13. November 1504 im Marburger Schloss zur Welt kam, galt er bereits als künftiger Landgraf. Der Fortbestand des Hauses Hessen-Brabant hing von ihm ab: 1493 dankte Wilhelm I. wegen Geisteskrankheit ab, 1500 starb Wilhelm III. bei einem Jagdunfall. Beide hatten keine Söhne. Übrig blieb Wilhelm II., der nun die ungeteilte Landgrafschaft regierte,Vgl. Richard A. Cahill: Philipp of Hesse and the Reformation, Mainz 2001, S. 13 f.: “Wilhelm I’s affliction and Wilhelm III’s misfortune proved to be Wilhelm II’s windfall; the size of his principality doubled as he inherited southern Hesse.” ein kinderloser Witwer. Am 20. Oktober 1500 heiratete er die fünfzehnjährige Anna von Mecklenburg.Vgl. zu dieser Ehe Bernd Moeller: Hessen in Deutschland um 1500, Marburg 2005, S. 1–3. Annas Schwester Sophie von Mecklenburg (1481–1503) war mit dem späteren Kurfürsten Johann von Sachsen verheiratet; Philipp von Hessen und Johann Friedrich von Sachsen, die beiden Hauptleute des Schmalkaldischen Bundes, waren daher Cousins. Das Paar hatte drei Kinder: Elisabeth (1502–1557), Margarethe (1503–1504) und eben Philipp. Bereits vor Philipps Geburt zeigten sich bei seinem Vater die Symptome der Syphilis, die 1509 zum Tod führte.Thomas Fuchs: Kindheit und Jugend in unruhiger Zeit, Neustadt an der Aisch 2004, S. 478; Bernd Moeller: Hessen in Deutschland um 1500, Marburg 2005, S. 4.

Um die vormundschaftliche Regentschaft brach ein erbitterter Kampf zwischen der Landgräfin und den hessischen Ständen und insbesondere der hessischen Ritterschaft aus. Von 1509 bis 1514 wohnte Philipp im Haushalt des von den Ständen gewählten Landhofmeisters und Vormundschaftsregenten Ludwig I. von Boyneburg in Kassel, während seine Mutter mit der Tochter Elisabeth auf ihrem Wittum in Felsberg lebte. In der Auseinandersetzung mit den Ständen argumentierte Anna damit, dass die Gesundheit und Erziehung ihres Sohnes vernachlässigt werde. Er verbrachte seine Kindheit in einer Art Lerngruppe mit gleichaltrigen Adligen und wurde wohl standesgemäß in ritterlichen Fertigkeiten, Latein, Mathematik und biblischer sowie allgemeiner Geschichte unterrichtet.Pauline Puppel: Der junge Philipp von Hessen, 2005, S. 56 f. und 59. Anna erlangte 1514 selbst die Regentschaft. Auf ihren Antrag erklärte Kaiser Maximilian am 2. März 1518 Philipp mit 13½ Jahren für mündig, der formelle Lehensempfang sollte aber erst drei Jahre später erfolgen. Im April 1519 bescheinigte der junge Landgraf seiner Mutter, ihn selbst gut erzogen und das Land gut regiert zu haben. Damit endete nach einer Übergangszeit ihre Regentschaft.Pauline Puppel: Der junge Philipp von Hessen, 2005, S. 60.

Neu auf der Bühne des Reichs mini|500px|Der Norden des Heiligen Römischen Reichs (1547). Man sieht die zentrale Lage der Landgrafschaft Hessen (rot umrandet), die mit den Grafschaften Ziegenhain und Nidda ein geschlossenes Territorium im heutigen Nordhessen bildet, die Grafschaft Nassau als westlichen Nachbarn und noch weiter westlich die von beiden beanspruchte Ober- und Untergrafschaft Katzenelnbogen am Mittelrhein (hier ebenfalls rot umrandet)

Als Philipp 1518 seine Regierung antrat, vereinte er auf seine Person verschiedene Herrschaftsrechte; die wichtigsten waren: Landgraf von Hessen, Graf von Katzenelnbogen, Graf von Diez, Graf von Ziegenhain und Graf von Nidda. Sie reichten teils weit über sein Kernterritorium hinaus, während er dort durch Rechte, Besitz und Ansprüche Anderer eingeschränkt war. Besonders konfliktträchtig waren die Befugnisse des Mainzer Erzbischofs. Er übte die geistliche Jurisdiktion in fast dem ganzen Herrschaftsgebiet Philipps aus, hatte in Hessen aber nur isolierte und umstrittene Besitztümer (am wichtigsten: Fritzlar) und war dort kaum präsent. Bernd Moeller spricht daher von einer „Bischofsferne“ der hessischen Bevölkerung in vorreformatorischer Zeit.Bernd Moeller: Hessen in Deutschland um 1500, Marburg 2005, S. 9–11. Vgl. Christine Reinle: Reformation als Zäsur? Berlin/Boston 2018, S. 511.

Das hessische Kernland um Kassel und Marburg war arm: karge Böden, kaum Bergbau, keine größeren Städte. Aber durch Erbfall waren die hessischen Landgrafen 1479 in den Besitz der Grafschaft Katzenelnbogen gekommen und verfügten seitdem durch die Rheinzölle und die Rheinfähren bei Sankt Goar über eine sprudelnde Geldquelle.Herbert Kemler: Philipp der Großmütige: Landgraf – Reformator – Bigamist, S. 44 f.; Christine Reinle: Reformation als Zäsur? Berlin/Boston 2018, S. 506.

Philipp übernahm die Ratgeber seines Vaters und seiner Mutter, die seiner Regierung in den ersten Jahren Stabilität gaben:Herbert Kemler: Philipp der Großmütige: Landgraf – Reformator – Bigamist, S. 44.

Balthasar von Weitolshausen, genannt Schrautenbach († 1529), Johann Feige von Lichtenau, den Philipp zu seinem Kanzler berief († 1543), Hermann IV. Riedesel zu Eisenbach († 1529).

Nach Jahren einer unruhigen Regentschaft, mit einem jugendlichen Fürsten an der Spitze, schien Hessen für den Reichsritter Franz von Sickingen eine ideale Beute. Am 8. September 1518 übersandte er dem Landgrafen einen Fehdebrief und fiel gleichzeitig in Hessen ein. Mit seinen Söldnergruppen durchstreifte er Katzenelnbogen und stellte rund 40 Orte vor die Wahl, ob sie niedergebrannt werden oder sich freikaufen wollten. Auf diese Weise erpresste er fast 15.000 Gulden.Reinhard Scholzen: Franz von Sickingen (1481–1523): Fehde als Geschäftsmodell. In: Michael Matheus (Hrsg.): Reformation in der Region: Personen und Erinnerungsorte (= Mainzer Vorträge. Band 21). Steiner, Stuttgart 2018, S. 53–74, hier S. 64 f. Der junge Landgraf war ohnmächtig, weil Sickingen in der hessischen Ritterschaft Sympathisanten hatte – eine Folge der Konflikte zwischen Landgräfin Anna und den Ständen.Horst Carl: Hessen und seine Nachbarn, Neustadt an der Aisch 2004, S. 45. Er rief die verbündeten Fürsten zur Hilfe, die sich unter Vorwänden entschuldigten. Sickingen drang bis nach Darmstadt vor. Der Markgraf von Baden vermittelte einen Friedensschluss (23. September 1518), bei dem Philipp Sickingens Forderungen akzeptieren musste, darunter eine Sofortzahlung von 35.000 Gulden.Richard A. Cahill: Philipp of Hesse and the Reformation, Mainz 2001, S. 41. Umgehend ließ Philipp diesen ihm abgepressten Vertrag vom Kaiser für nichtig erklären. Die 35.000 Gulden waren allerdings verloren.Jean-Yves Mariotte: Philipp der Großmütige von Hessen (1504–1567), Marburg 2018, S. 34 f.

Durch die Grafen von Nassau wurde Philipps Herrschaft juristisch herausgefordert. Denn sie beanspruchten das Erbe des Landgrafen Wilhelm III. für sich – vor allem die reiche Grafschaft Katzenelnbogen, aber auch die Grafschaften Diez, Ziegenhain und Nidda sowie einige Ämter in Oberhessen. Für Philipp ging es darum, die Herrschaftsrechte seines Vaters zu behaupten. Gab er Katzenelnbogen aus der Hand, schränkte er seine politischen Möglichkeiten empfindlich ein. Er strebte die Mitgliedschaft im Schwäbischen Bund an, um sich abzusichern, was Nassau zu verhindern suchte. Durch den Beitritt 1519 festigte Philipp seine Position.Jan Martin Lies: Zwischen Krieg und Frieden, Göttingen 2013, S. 38 f.; Richard A. Cahill: Philipp of Hesse and the Reformation, Mainz 2001, S. 49 f.