Das Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (StabG) vom 8. Juni 1967, nichtamtlich auch Stabilitäts- und Wachstumsgesetz oder nur Stabilitätsgesetz, konkretisiert das Staatsziel des Gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts aus Abs. 2 GG. Es definiert politische Instrumente, mit denen diese Ziele erreicht werden sollen.Stabilitätsgesetz/Konzertierte Aktion/Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit, Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland der Bundeszentrale für politische Bildung. Seither wurden mehrfach erfolglos Vorschläge für grundlegende Reformen des Gesetzes und für eine Neuausrichtung der Ziele vorgebracht.

Geschichte mini|Ludwig Erhard als Wirtschaftsminister, 1963 mini|Karl Schiller, 1969

Die Regierungszeit der Bundeskanzler Konrad Adenauer (1949–1963) und Ludwig Erhard (1963–1966) war von einem langanhaltenden Wirtschaftsaufschwung (auch „Wirtschaftswunder“ genannt) geprägt. Ab Ende der 1950er Jahre herrschte Vollbeschäftigung und es gab Wachstumsraten von über vier Prozent.

1966/67 stagnierte zum ersten Mal nach der Währungsreform 1948 das Bruttoinlandsprodukt. Die Arbeitslosenquote stieg aus dem Zustand der Vollbeschäftigung auf über 2 Prozent.Claus-Martin Gaul: Konjunkturprogramme in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland: Einordnung und Bewertung der Globalsteuerung von 1967 bis 1982, Info-Brief WD 5 - 3010 - 009/09, Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, 2009. S. 9–10. Am 1. Dezember 1966 trat die Regierung Kiesinger, eine große Koalition, ihr Amt an. Eine Leitfigur der deutschen Wirtschaftspolitik wurde der neue Wirtschaftsminister Karl Schiller (SPD), dessen keynesianisches Denken die ordoliberale Ära des früheren Wirtschaftsministers und Bundeskanzlers Ludwig Erhard ablöste (siehe auch Keynesianismus in Deutschland).

Die Bezeichnung Stabilität im Namen des Gesetzes bezieht sich darauf, dass ein gleichmäßiges Wirtschaftswachstum ohne größere Konjunkturschwankungen erzielt werden soll. Hierin kommt das in den 1960er Jahren die wirtschaftspolitische Diskussion beherrschende Gedankengut der Globalsteuerung zum Ausdruck, dem zufolge der Staat in der Lage ist, durch den Einsatz wirtschaftspolitischer Instrumente konjunkturelle Schwankungen auszugleichen. Die systematische Beeinflussung der genannten volkswirtschaftlichen Zielgrößen sollte die Wirtschaftspolitik in Richtung einer an John Maynard Keynes orientierten Prozesspolitik verlagern.Globalsteuerung, Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Seither wurden mehrfach erfolglos Vorschläge für grundlegende Reformen des Gesetzes und für eine Neuausrichtung der Ziele vorgebracht, siehe Abschnitt #Kritik am Stabilitätsgesetz.

Durch die Einführung des Europäischen Binnenmarkts und den Stabilitäts- und Wachstumspakt der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion hat das deutsche Gesetz an Bedeutung verloren.Gerold Schmidt: Der EG-Binnenmarkt und das Stabilitätsgesetz. Zur Außerkraftsetzung des „Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft“ durch das Inkrafttreten des Binnenmarktes. In: RIW. 39. Jg., 1993, S. 921–928. Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union enthält in das Ziel, „stabile Preise, gesunde öffentliche Finanzen und monetäre Rahmenbedingungen sowie eine dauerhaft finanzierbare Zahlungsbilanz“ zu gewährleisten. Laut des EU-Vertrags wirkt sie „auf die nachhaltige Entwicklung Europas auf der Grundlage eines ausgewogenen Wirtschaftswachstums und von Preisstabilität, eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt, sowie ein hohes Maß an Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualität hin.“

Inhalt mini|Magisches Viereck der Wirtschaftspolitik

In seinem Paragraph 1 bestimmt es gesamtwirtschaftliche Ziele, die öffentliche Haushalte in Deutschland bei ihren Entscheidungen beachten sollen:

Preisniveaustabilität hoher Beschäftigungsstand außenwirtschaftliches Gleichgewicht stetiges und angemessenes Wirtschaftswachstum

Diese Ziele sind bekannt als magisches Viereck der Wirtschaftspolitik. Für jedes dieser wirtschaftspolitischen Ziele können Indikatoren festgelegt werden.

Instrumente des StabG

Als Instrumente zur Reaktion auf konjunkturelle Schwankungen wurden mit dem StabG eingeführt: die Konjunkturausgleichsrücklage: mit ihr wird in Zeiten der Hochkonjunktur ein Teil der Steuereinnahmen stillgelegt; in Rezessionsphasen werden diese Rücklagen aufgelöst und für Nachfrageprogramme verwendet; der Konjunkturzuschlag: In Zeiten der Hochkonjunktur werden die Steuern vorübergehend erhöht und in Rezessionsphasen werden diese Gelder an die Steuerzahler rückerstattet.

Außerdem wurde die mittelfristige Finanzplanung eingeführt und der Finanzplanungsrat, in dem Bund, Länder und Gemeinden ihre Ausgabenpläne aufeinander abstimmen.

In der konzertierten Aktion besprachen Regierung, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Sachverständigenrat und Bundesbank wirtschaftspolitische Themen und versuchten zu Konsenslösungen zu kommen. Die konzertierte Aktion scheiterte Ende der siebziger Jahre am Streit über die betriebliche Mitbestimmung.

Ein weiteres auf dem Stabilitätsgesetz basierendes Koordinationsinstrument ist der Konjunkturrat mit Vertretern von Bund, Ländern und Gemeinden.

Kritik am Stabilitätsgesetz Seit der Verabschiedung des Stabilitätsgesetzes wurden die dort definierten gesamtwirtschaftlichen Ziele der Bundesrepublik Deutschland und die Wirkung des Gesetzes kritisiert und kontrovers diskutiert. Im Kontext der Debatte wurden unter anderem Reformvorschläge angebracht oder die Ablösung des Gesetzes durch neue Gesetze gefordert. Uneinigkeit zwischen Reformbefürwortern und -kritikern herrscht insbesondere in den folgenden Themen:

Ziele und Zielgewichtung des StabG Zielkonflikte Indikatorensystem Koordinierungsverfahren und -institutionen

Eine weitere fundamentale Kritik an der Wirksamkeit und damit Sinnhaftigkeit des StabG ergibt sich außerdem aus der Einführung des Europäischen Binnenmarkts und dem Stabilitäts- und Wachstumspakt der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion. Durch diese Einführungen hat das deutsche Gesetz wesentlich an Bedeutung verloren.

Diskussion um Ziele und Zielgewichtung Eine Ursache für die Uneinigkeit über die Ziele, die das StabG verfolgen soll, ist die Uneinigkeit über dessen Intention.

Reformkritiker sehen das StabG als Notfallinstrument für konjunkturelle Schwankungen. Das Gesetz soll folglich einen Handlungsrahmen für einen Teilbereich der Konjunkturpolitik schaffen, indem schnelle konjunkturpolitische Maßnahmen möglich sind. Das Gesetz soll es ermöglichen die Zeitspanne zwischen der politischen Entscheidung und dem Inkrafttreten der Maßnahme zu verkürzen, um schneller agieren zu können. Die Stabilisierung der Konjunktur sei auf Schnelligkeit angewiesen. Die Umsetzung wirtschaftspolitischer Maßnahmen im Rahmen regulärer Gesetzgebungsverfahren würde jedoch mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Nach dem Verständnis der Reformkritiker erhebt das Gesetz dementsprechend keinen Anspruch auf eine umfassende und vollständige Definition aller Ziele des gesamten wirtschaftspolitischen Handelns. Die definierten Ziele würden sich nur auf einen Teilbereich der makroökonomischen Konjunkturpolitik beziehen und der Fokus des StabG auf seiner Funktion als beschleunigtes Umsetzungsverfahren liegen.

Für Reformbefürworter nimmt das Gesetz eine zentrale Rolle im Kontext des wirtschaftspolitischen Denkens und Handelns ein. Es definiert den gesamtwirtschaftlichen Zielkatalog und gibt dadurch den Rahmen für die Debatte über und die Bewertung von wirtschaftspolitischen Handlungen durch Öffentlichkeit, Experten und Politiker vor. Außerdem sieht das StabG per Gesetzestext eine Gleichzeitigkeit der Zielerreichung vor. Diese Gleichzeitigkeit wird aus Sicht der Reformbefürworter durch den Fokus auf das Wachstumsziel nicht erreicht. Auch führe diese Gewichtung dazu, dass in der Debatte das Wachstumsziel in den Vordergrund tritt, während gleichrangige soziale und ökologische Ziele zurücktreten würde, sodass wirtschaftspolitische Entscheidungen primär unter Wachstumsaspekten bewertet werden würden. Eine wachstumsfixierte Wirtschaftspolitik führe jedoch zu der Ausbeutung und Zerstörung der natürlichen Ressourcen und damit der wirtschaftlichen Grundlage.

Reformbefürworter sehen in dem Gesetz folglich weniger ein Instrument für Konjunkturpolitik, sondern viel mehr eine Zieldefinition für wirtschaftspolitisches Handeln. Bestärkt werden sie in ihrer Sichtweise noch durch die Tatsache, dass die im Gesetz festgehaltenen Instrumente in Form von Konjunkturmaßnahmen bereits seit Mitte der 1970er Jahre Anwendung keine Anwendung mehr fanden, obwohl es zu weiteren Rezessionen kam.

Auf Basis dieser Sichtweise fordern die Reformbefürworter die Ausweitung der im StabG formulierten Ziele oder eine Neudefinition der Ziele, die auf dem Drei-Säulen-Modell der Nachhaltigkeit aufbauend, auch die Ziele ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit umfasst. Zielvorschläge der Befürworter sind unter anderem:

Bewahrung oder Wiederherstellung der ökologischen Grundlagen des Wirtschaftens (ökologisches Gleichgewicht), Erwerbsarbeit für alle bei gleicher Teilhabe von Frauen und Männern, Preisniveaustabilisierung, außenwirtschaftliches Gleichgewicht, gleichmäßigere Einkommens- und Vermögensverteilung (Vorschlag Bündnis 90/Die Grünen, 1990) Erhaltung und Verbesserung der natürlichen Lebensgrundlagen, Erleichterung des wirtschaftlichen Strukturwandels, Abbau des regionalen Wirtschaftsgefälles, gleichmäßigere Einkommens- und Vermögensverteilung und vorsorgender Verbraucherschutz (Vorschlag SPD, 1991)

Wohlstand und ökonomische Nachhaltigkeit, Nachhaltigkeit/Zukunftsfähigkeit der Staatstätigkeit und der Staatsfinanzen, Soziale Nachhaltigkeit, Ökologische Nachhaltigkeit („Neues Magisches Viereck“)

Sie beabsichtigen mit der Ausweitung oder Neudefinition der Ziele eine Veränderung des wirtschaftspolitischen Debattenfokus anzustoßen, sodass Aspekte der ökologischen und soziale |sozialen Nachhaltigkeit gleichgewichtet mit der ökonomischen Nachhaltigkeit in die Entscheidungsfindungsprozesse politischer Entscheidungsträger einfließen. An diese Absicht anknüpfend stehen die Forderungen, das Gesetz umzubenennen in

Gesetz für eine ökologisch-soziale Wirtschaft (Förderung der umwelt- und sozialverträglichen Entwicklung der Wirtschaft – GösW) Stabilitäts- und Wohlstandsgesetz Wohlstands- und Nachhaltigkeitsgesetz Stabilitäts- und Nachhaltigkeitsgesetz.

Reformkritiker sehen die Forderung nach der rechtlichen Verankerung ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit vor den Herausforderungen der aktuellen wirtschaftspolitischen Situation als gerechtfertigt an. Sie sind jedoch der Meinung, dass soziale und ökologische Ungleichheiten nicht über ein beschleunigtes Umsetzungsverfahren zu beseitigen wären. Die hiermit assoziierten Ziele der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit seien nur langfristig und erst nach ausgiebigem Diskurs zu erreichen. Sie schlagen daher vor, diese Ziele über ein reguläres Gesetzgebungsverfahren zu sichern und das StabG in seiner aktuellen Form zu belassen. Auch betonen die Reformkritiker, dass die im StabG festgelegten Instrumente für eine Erweiterung des Zielkanons, wie ihn die Reformbefürworter fordern, völlig unzureichend seien.

Diskussion um Zielkonflikte Dem magischen Viereck, das sich aus den vier Zielen des StabG zusammensetzt, wird ein implizierter Zielkonflikt zugeschrieben. Nicht alle Ziele seien gleichzeitig erreichbar, wie es die Entwicklung der wirtschaftlichen Situation in der BRD in den vergangenen Jahren gezeigt hätte.