thumb|Katharine Jefferts Schori während ihrer Amtszeit als Presiding Bishop der US-amerikanischen Episkopalkirche (2010) Frauenordination (oder Frauenweihe) bezeichnet die Zulassung von Frauen zu allen oder einigen geistlichen Ämtern in einer Kirche oder einer anderen Glaubensgemeinschaft des Christentums. In den meisten evangelischen, anglikanischen, altkatholischen Kirchen und anderen christlichen Gemeinschaften wurde im Laufe des 19. und 20. Jahrhunderts die Zulassung weiblicher Kandidaten zu den geistlichen Ämtern eingeführt. Die Ordination von Frauen ist ein kontroverses Thema in der interkonfessionellen Ökumene und teilweise auch innerhalb einzelner Kirchen oder Kirchengemeinschaften. In manchen Kirchen sind Frauen nur zu bestimmten Ämtern zugelassen.

Historische Entwicklung Vorchristliche Tradition Im antiken Judentum war der priesterliche Dienst im Tempel auf die männlichen Nachkommen Aarons, die Aaroniten aus dem Stamm Levi, beschränkt und kannte im Gegensatz zu heidnischen Religionen kein Frauenpriestertum. Frauen gelten zudem im traditionellen Judentum während bestimmter Zeiten im Zusammenhang mit Menstruation und Geburt als rituell unrein.

Frühes Christentum Zur Übernahme des rein männlichen Opferpriestertums aus dem Judentum kam im Frühchristentum der Gedanke, dass Frauen nicht die Eucharistie in persona Christi („in Person Christi“), des „Bräutigams“ gegenüber der als weiblich gedachten Gemeinde (der „Braut Christi“), zelebrieren können. Die von Jesus Christus auserwählten zwölf Apostel, die nach traditionellem Verständnis den Kern des christlichen Bischofsamtes und Priestertums bildeten (Apostolische Sukzession), waren allesamt Männer.

Historisch ist eine Frauenordination nur in der Bewegung der Montanisten, die später als Häretiker beurteilt wurden, nachweisbar. Auch die Ordination von Frauen wurde in der zeitgenössischen Auseinandersetzung für die Verurteilung der Montanisten maßgeblich herangezogen. Andere historische Belege sind zumindest unklar.

Hinsichtlich der Frage des ur- und frühchristlichen Verständnisses von Kirchenamt und Priestertum ist ein wissenschaftlicher und mitunter ideologischer Disput im Gange, ob diese Institute bereits im Urchristentum in jenem Sinne vorhanden waren, der ihnen von den vorreformatorischen Kirchen beigelegt wird, oder ob es sich dabei um Entwicklungen in nachapostolischer Zeit handelt. Damit verbunden ist die Frage, ob es im Urchristentum eine Frauenordination begrifflich überhaupt geben konnte.

Das geistliche Amt der Diakonin stand Frauen bereits zur Zeit des Neuen Testaments offen. So enthält der Römerbrief eine Empfehlung für die Diakonin Phoebe aus der Gemeinde von Kenchreä . Strittig ist jedoch, ob die bloße Bezeichnung einer Person als diákonos („Diener“ oder „Dienerin“) bereits bedeutet, dass sie das kirchliche Weiheamt des Diakonats innehat. Biblische Quellen (beispielsweise ) und andere frühchristliche Zeugnisse wie die Apostolischen Konstitutionen lassen darauf schließen, dass der Diakonat sowohl für Männer als auch für Frauen in der frühen Christenheit keine Vorstufe zum Priesteramt, sondern ein eigenständiger Dienst war.

Aus den folgenden Jahrhunderten sind einige teilweise sehr einflussreiche Diakoninnen bekannt. Plinius der Jüngere erwähnt in einem Brief an Kaiser Trajan (ca. 110 n. Chr.) zwei Diakoninnen (ministrae), die frühchristliche Rituale leiteten.Plin. Ep. 10.96.8: Quo magis necessarium credidi ex duabus ancillis, quae ministrae dicebantur, quid esset veri, et per tormenta quaerere. Im westlichen Rom der Antike waren noch zu Beginn des dritten Jahrhunderts Frauen im liturgischen Dienst der Kirche tätig, wobei Witwen vom Diakonat ausgeschlossen und nur für den Gebetsdienst zugelassen waren.Hippol., Trad. apost. 1.11.1–5 (sah.): Hippolyt erwähnt darin die Sonderregelung für Witwen, die nicht ordiniert, sondern namentlich für den Gebetsdienst berufen wurden, wobei sie ausdrücklich von den priesterlichen Diensten wie Opfergaben und Diakonat ausgeschlossen waren.

Mittelalter Die Mutter des Papstes Paschalis I. (9. Jahrhundert) wird auf einem Mosaikbild in der Zeno-Kapelle der Kirche Santa Prassede als Episcopa Theodora bezeichnet. Diese Bezeichnung steht vermutlich mit einer römischen Tradition in Verbindung, die hier fortsetzt oder möglicherweise wiederbelebt wird, bei der direkte weibliche Verwandte mit einem prominenten männlichen Familienmitglied assoziiert werden.John Osborne: Rome in the ninth century. A history in art. Cambridge University Press, Cambridge, England 2023, ISBN 1-009-41542-5, S. 69–70. Episcopa kann als „Bischöfin“ übersetzt werden. Dass hier ein weiblicher Bischof dargestellt ist, wird von Dorothy Irvin vertreten.Rosemary Ganley: These stones shall speak: on pilgrimage with Dorothy Irvin in Rome. In: Catholic New Times. 30, Nr. 10 2006, S. 14.

In der Westkirche gab es Diakoninnen bis ins 8. Jahrhundert, in der Ostkirche bis ins 12. Jahrhundert. Als Grund für die Auflösung des Amtes wird vermutet, dass sich der Diakonat zunehmend als Vorstufe zum Priestertum entwickelte und weniger als eigenständiger Dienst angesehen wurde.

Im Mittelalter gab es nur in einigen Sekten wie Brüder und Schwestern des freien Geistes Tendenzen zur Frauenordination. Auch bei den häretischen Bewegungen jener Zeit war weithin ein Konsens über die Unmöglichkeit der Frauenordination gegeben.

Reformation und Neuzeit Im Zuge der Reformation kam es zu einer fundamentalen Änderung im Verständnis von Priestertum und Ordination. Trotzdem wurde die bisherige Praxis, ausschließlich Männer zu ordinieren, zunächst beibehalten. Überhaupt stand die Frauenordination aufgrund der in den christlich geprägten Gesellschaften bis ins 20. Jahrhundert hinein überall herrschenden Auffassung von der Verschiedenheit von Mann und Frau und den daraus resultierenden unterschiedlichen Aufgaben der Geschlechter nicht zur Debatte.

Eine Ausnahme war die frühe Praxis der Herrnhuter Brüdergemeine, in der Zinzendorf Priesterinnen, Presbyterinnen und Diakoninnen ordinierte. Nach seinem Tode wurde die Frauenordination nur noch für Diakoninnen bis etwa 1790 fortgeführt und dann bis ins 20. Jahrhundert eingestellt.

Im 19. Jahrhundert ließ auch die Heilsarmee Frauen zu allen Ämtern zu.

Moderne Die Haltung zur Frauenordination hat sich nach der Frauenbewegung des frühen 20. Jahrhunderts in manchen Kirchen verändert.

Bereits vor dem Zweiten Weltkrieg wurde die Frauenordination in einzelnen Glaubensgemeinschaften eingeführt: In der Kirche des Nazareners gibt es die Frauenordination seit der Gründung 1908. Im Oktober 1918 wurden in der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich die ersten Frauen in der Schweiz zu Pfarrerinnen ordiniert. In der Christengemeinschaft besteht die Frauenordination seit ihrer Begründung 1922. Bei den Mariaviten führte Bischof Jan Michael Kowalski ab 1929 die Frauenordination ein. Dies führte 1935 zur Spaltung der mariavitischen Bewegung, deren größerer Teil, die Altkatholische Kirche der Mariaviten (Płock), die Einführung der Frauenordination rückgängig machte, während die Katholische Kirche der Mariaviten (Felicjanów) sie beibehielt.

Im Zuge der Frauenemanzipation setzten in den 1960er Jahren auch in anderen reformatorischen Kirchen Bestrebungen zur Frauenordination ein. Seither müssen sich die jeweiligen Religionsgemeinschaften mit dieser Frage auf theologischer Ebene auseinandersetzen, um das Für oder Wider entsprechend begründen zu können. Für die vorreformatorischen Kirchen ist die göttliche Berufung in Gestalt des Weihesakraments ausschlaggebend, weswegen für die Frauenordination auch das Synonym Frauenweihe üblich geworden ist. Hingegen betrachten reformatorische Kirchen die Berufung ins ordinierte Amt als eine Angelegenheit der jeweiligen Kirche, die allein von Gottes Wort her in der jeweiligen Zeit ihre Regelungen trifft. Dabei gibt es jedoch erhebliche Differenzen in der Frage, inwiefern das Wort Gottes ohne Anpassungen an die jeweiligen Zeitumstände als verbindlich zu betrachten ist bzw. inwiefern eine Neuinterpretation als unzeitgemäß angesehener Bibelstellen auf dem Hintergrund einer sich wandelnden Gesellschaft möglich oder sogar geboten erscheint.

Theologische Gesichtspunkte Die Frage der Gültigkeit einer Frauenordination berührt Bereiche sowohl der Ekklesiologie als auch der Sakramententheologie, die Frage der Zulässigkeit – bei schon vorausgesetzter prinzipieller Gültigkeit – darüber hinaus Fragen des praktischen Kirchenverständnisses (Kirchenrecht, Missionswesen, Pastoraltheologie).

Religionsgemeinschaften mit Frauenordination begründen in reformatorischer Tradition (sola scriptura) deren Gültigkeit und Zulässigkeit theologisch auch aus der Bibel und weisen einerseits auf die ihrer Meinung nach gegebenen biblischen Zeugnisse der Alten Kirche hin, andererseits auch auf den Grundsatz des allgemeinen Priestertums aller Christen. Einige altkatholische Kirchen führen als wichtigen Grund für die Frauenordination den Umstand an, dass in Jesus Christus der Mensch als Mann und Frau erlöst sei. Diese Botschaft der Erlösung könne im heutigen kulturellen Kontext unglaubwürdig wirken, wenn das Priesteramt weiterhin nur Männern vorbehalten bleibe.

Das kirchliche Lehramt der römisch-katholische Kirche lehnt die Frauenordination ab, wozu es sich auf die kirchliche Tradition beruft. Außerdem wird darauf verwiesen, dass der Priester bei der Heiligen Messe in persona Christi handele und daher männlich sein müsseAusnahmen gab es in den Staaten des Ostblocks. So weihte der tschechische Bischof Felix Maria Davídek in der tschechischen Untergrundkirche Ludmila Javorová zur Priesterin und ernannte sie zur Generalvikarin. und dass Frauen daher auch nicht die Homilie der Heiligen Messe halten könnten.Christ in der Gegenwart, Nr. 21/2016, S. 222 Ebenso lehnen auch die Lehrämter der orthodoxe Kirche und die der selbständig evangelisch-lutherische Kirche sowie die meisten evangelikalen Gemeinden die Frauenordination ab. Als wesentlicher Grund für die Ablehnung wird der fehlende Auftrag Jesu Christi genannt. Das katholische Lehramt sehe sich daher weder aus der Praxis Jesu noch aus der kirchlichen Tradition heraus ermächtigt, Frauen zum Priesteramt zuzulassen. Es weist auch darauf hin, dass ihr der Grund, weshalb Jesus keine der Frauen, die ihm nachfolgten und dienten, zu Apostelinnen machte, nicht geoffenbart ist.

Von Befürwortern einer Frauenordination wird dagegen der Römerbrief angeführt: Hier finden sich unter den Grußworten des Apostels die zumindest als διάκονος (diákonos) bezeichnete Phoebe . Im Römerbrief finde sich auch die Erwähnung einer Junia, „die berühmt […] unter den Aposteln“ sei . Die traditionelle Auslegung dieser Stelle sah darin allerdings den Akkusativ „Junian“ auf einen (in der Antike sonst so nicht belegten) Männernamen „Junias“ bezogen, der jedoch als Kurzform für den (durchaus gebräuchlichen) Männernamen „Junianus“ stehen soll (ähnlich wie von Paulus auch „Silas“ als Kurzform von „Silvanus“ benutzt worden sein soll). Auch Martin Luther geht an dieser Stelle von einem Männernamen aus. Diese traditionelle Auslegung wird allerdings heute nur von einem Teil der Exegeten vertreten. Weiter wird argumentiert, dass auch eine „Junia, die unter den Aposteln berühmt ist“, deshalb noch keineswegs das Apostelamt innegehabt haben müsse, sondern dem Wortsinn nach auch den Aposteln einfach besonders gut bekannt gewesen oder von ihnen besonders geschätzt worden sein könnte. Die Einheitsübersetzung von 1980 wiederum gibt als „Andronikus und Junias, […] sie sind angesehene Apostel“ wieder. In der revidierten Einheitsübersetzung von 2016 heißt es an dieser Stelle aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse „Junia“.

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