mini|Cognac in einem typischen Weinbrandschwenker Weinbrand ist ein Gattungsbegriff für Spirituosen aus einem Weindestillat. Als Handelsbezeichnung ist der Begriff „Weinbrand“ EU-rechtlich definiert und insbesondere vom Branntwein und anderen Spirituosen abgegrenzt., Anhang II.
Geschichte Destillate aus Wein gehören zu den ältesten Spirituosen der Welt. Vermutlich wurden bereits seit 1000 n. Chr. im Gebiet der heutigen Türkei höherprozentige alkoholische Getränke aus Wein gebrannt.J. Westermeyer: Cross-cultural studies on alcoholism. In: H. W. Goedde: Alcoholism: Biomedical and genetic aspects. Pergamon Press, New York, S. 305–311. In Europa verbreiteten sich Weindestillate im Hochmittelalter und wurden zunächst vor allem zu medizinischen Zwecken genutzt.Gundolf Keil: Der deutsche Branntweintraktat des Mittelalters: Texte und Quellenuntersuchungen. In: Centaurus. Band 7 1960/1961, S. 53–100. Für das 12. Jahrhundert ist die Weindestillation mit Salz belegt. Im 13. Jahrhundert erfolgte mit der Entwicklung der Destillationstechnik die weitere Verbreitung von Literatur zur Alkoholgewinnung (vor allem als Weingeist bzw. Weinbrand) und von Alkoholrezepten. Bedeutende Verfasser sind etwa Petrus Hispanus, Taddeo Alderotti, ein Pseudo-Albertus Magnus, Vitalis de Furno, Arnaldus de Villanova und Johannes de Rupescissa.Udo Benzenhöfer: Johannes’ de Rupescissa „Liber de consideratione quintae essentiae omnium rerum“ deutsch. Studien zur Alchemia medica des 15. bis 17. Jahrhunderts mit kritischer Edition des Textes (= Heidelberger Studien zur Naturkunde der frühen Neuzeit. Band 1). Steiner, Wiesbaden/Stuttgart 1989, ISBN 3-515-05388-3 (Zugleich Philosophische Dissertation, Universität Heidelberg, 1988), S. 20–21 und öfter.
Begriffsgeschichte Über das mittelniederdeutsche brandewīn entstand der englische Begriff brandy wine. Dieser zu „Brandy“ verkürzte Name wird in vielen europäischen Ländern wie England, Italien und Spanien benutzt, im Deutschen beispielsweise oft in Cocktailrezepten.Etymologisches Wörterbuch des Deutschen. 8. Auflage. Deutscher Taschenbuchverlag, 2005, ISBN 3-423-32511-9. Die einschlägige EU-Verordnung setzt heute Brandy und Weinbrand gleich.
Bis ins frühe 20. Jahrhundert wurde Weinbrand im Deutschen in der Regel als „Cognac“ bezeichnet und zwar unabhängig davon, ob er aus der Region Cognac kam oder nicht. Den Begriff „Weinbrand“ (vgl. frühneuhochdeutsch brantewin und ähnliche WortbildungenHerbert Schöppler: Ein Lob des Branntweins aus dem 16. Jahrhundert. In: Mitteilungen zur Geschichte der Medizin und der Naturwissenschaften. Band 13, 1914, S. 443 f.) gibt es erst etwa seit der Wende zum 20. Jahrhundert.
Im Jahre 1900 befasste sich der „Verband selbstständiger öffentlicher Chemiker“ mit der Untersuchung und Beurteilung von Cognac, einschließlich der Frage, ob als Cognac nur reine Weindestillate bezeichnet werden dürften, die keinen Industrie- oder Agraralkohol aus anderer Herkunft enthielten. Die Beratungen fanden unter Beteiligung mehrerer Vertreter der Cognac-Industrie statt. Auf der 6. Hauptversammlung des Verbandes 1901 in Gera wurde ein Kriterienkatalog angenommen, in dem es unter anderem heißt:
Cognac, welcher unter einer Bezeichnung in den Verkehr gebracht wird, die den Anschein erwecken muss, dass es sich um reines Weindestillat handelt, darf seinen Alkoholgehalt nur dem Destillat aus Wein oder Tresterwein verdanken. Die Versammlung erklärt, dass sie den Namen „Cognac-Weinbrand“ als eine geeignete Bezeichnung für derartigen Cognac ansieht.Zeitschrift für öffentliche Chemie. 7, 1901, S. 393.
In den folgenden Jahren begann das Wort in der Produktkennzeichnung benutzt zu werden. 1907 meldete die Firma Asbach & Co. ein Etikett für Asbach „alt“ als Wort-Bildmarke an, auf dem die Behauptung zu lesen stand:
Asbach „alt“ ist ein echter alter Weinbrand-Cognac erzeugt aus edlen erlesenen Weinen.Werner Betz: Weinbrand. In: Zeitschrift für deutsche Wortforschung. 18, 1962, S. 186. – in der abrufbaren Wiedergabe der Marke ist das Wort „Cognac“ allerdings entfernt worden.
Mit dem Weingesetz von 1909Weingesetz vom 7. April 1909 (RGBl. S. 393). wurde in § 18 festgelegt, dass die Bezeichnung „Kognak“ nur für Trinkbranntwein zulässig war, dessen Alkohol ausschließlich aus Wein gewonnen wurde. Die Bezeichnung „Weinbrand“ wurde in dem Gesetz nicht erwähnt; ihre qualifizierende Funktion war im Übrigen durch die strengere Vorschrift hinfällig geworden. Nichtsdestoweniger wurde sie weiterhin verwendet.
Nach der deutschen Niederlage im Ersten Weltkrieg zwang Frankreich das deutsche Reich, den in Frankreich geltenden Schutz für bestimmte Herkunftsangaben zu respektieren (der sogenannte Champagnerparagraph des Versailler Vertrages); dazu zählte unter anderem die Bezeichnung „Cognac“ als Herkunftsangabe der Region Cognac. Da sie somit als Name für reine Weindestillate nicht mehr zur Verfügung stand, novellierte der Reichstag 1923 das Weingesetz und führte die Bezeichnung „Weinbrand“ zu diesem Zweck ein:
§ 18. Trinkbranntwein, dessen Alkohol ausschließlich aus Wein gewonnen und der nach Art des Kognaks hergestellt ist, darf im geschäftlichen Verkehr als Weinbrand bezeichnet werden. […]in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Februar 1923 (RGBl. I, S. 107).
Damit war „Weinbrand“ die gesetzlich festgelegte Bezeichnung und erlangte breite Bekanntheit.
Definition Weinbrand ist EU-weit ein geschützter Begriff für eine Spirituose, deren Alkoholinhalt vollständig aus Wein stammt. Der Alkoholgehalt des ursprünglichen Weindestillats beträgt 52 bis 86 % Vol. Alkohol. Der Mindestalkoholgehalt muss 36 Vol.-% betragen.
Nach den Begriffsbestimmungen für Spirituosen sind Brandy und Weinbrand Spirituosen, die aus Branntwein mit oder ohne Zusatz von Weindestillat, das zu weniger als 94,8 Volumenprozent destilliert ist, gewonnen wird, sofern dieses Destillat höchstens 50 Prozent des Alkoholgehalts des Fertigerzeugnisses ausmacht, einen Gehalt an flüchtigen Bestandteilen von mindestens 125 Gramm/100 Liter reinen Alkohols und einen Methanolgehalt von höchstens 200 Gramm/100 Liter reinen Alkohols aufweist, die in Eichenholzfässern gereift sind (mindestens sechs Monate, wenn das Fassungsvermögen der Fässer unter 1000 Litern liegt, mindestens zwölf Monate bei Verwendung größerer Fässer), die einen Mindestalkoholgehalt im Allgemeinen von 36 Vol.-% haben (für deutschen Weinbrand: 38 Vol.-%) denen in keinerlei Form weiterer Ethanol landwirtschaftlichen Ursprungs zugesetzt wurde. – Die Bundesbehörde der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
Aromazusätze sind verboten, sofern diese nicht nach traditionellen Verfahren in den jeweiligen Herstellungsländern erlaubt sind. So können teilweise Auszüge aus Vanilleschoten zur Abrundung des Geschmacks beigegeben werden. Ebenfalls erlaubt ist der Zusatz von bis zu 3 Vol.-% Zucker sowie von Zuckercouleur. Die Farbe ist daher kein Qualitätsmerkmal.
Nicht unter den EU-rechtlichen Begriff von „Brandy“ oder „Weinbrand“ fallen weißer Weinbrand, der nicht in Holzfässern gelagert wird und deshalb keine Farbe annimmt, Frucht-Brandys (nicht identisch mit Obstbränden) müssen die Bezeichnung der verwendeten Frucht tragen und zählen zu den Likören, zum Beispiel „Cherry Brandy“.
Bei der Herstellung von portugiesischem Portwein vermischt man den angegorenen Traubenmost vor der Lagerung mit Weinbrand. Auch beim spanischen Sherry wird vor der Abfüllung in Fässer der Alkoholgehalt durch Weinbrand erhöht, um längere Lagerzeiten zu ermöglichen.
Abgrenzung Weinbrand/Branntwein Nicht verwechselt werden sollte der Begriff Weinbrand mit dem Begriff Branntwein. Im deutschen Sprachraum stellt Branntwein spätestens seit dem 19. Jahrhundert eher den (vor allem steuerrechtlichen) Überbegriff für alle Spirituosen sowie Mischungen aus Spirituosen ab einem definierten Alkoholgehalt dar. Beim steuerrechtlichen Branntwein handelt es sich daher oft nicht um ein Destillat aus Wein, sondern aus einer Vielzahl zucker- und stärkehaltiger Ausgangsprodukte. Hierzu gehören Obst, Getreide oder Kartoffeln (Siehe auch: Agraralkohol). Andererseits definiert das neuere EU-Recht Branntwein sehr wohl wieder als Weindestillat.
Erzeugerländer und Produkte Deutschland Ein Weinbrand deutscher Provenienz ist der seit 1892 in Rüdesheim am Rhein hergestellte „Asbach Uralt“. Ein anderer Weinbrand aus Deutschland ist „Chantré“ aus Eltville am Rhein. Das nach dem Geburtsnamen der Frau des Familienunternehmers Ludwig Eckes benannte Getränk wird seit 1953 vertrieben. Die Marke gehört den Sektkellereien Rotkäppchen-Mumm.
Wenn Weinbrand die Bezeichnung „Deutscher Weinbrand“ trägt, ist ein Mindestalkoholgehalt von 38 Vol.-% vorgeschrieben. Zudem muss „Deutscher Weinbrand“ eine amtliche Prüfungsnummer auf dem Etikett aufweisen.Webseite des Landwirtschaftsministeriums Baden-Württemberg. Da „Asbach Uralt“ und „Chantré“ nur einen Alkoholgehalt von 36 % aufweisen und keine amtliche Prüfnummer besitzen, handelt es sich namensrechtlich bei beiden nicht um „Deutschen Weinbrand“. Anders verhält es sich bei der Marke „Zinn 40“ aus dem Haus Eckes.
„Wilthener Goldkrone“ aus Wilthen in der Oberlausitz in Sachsen ist zum einen wegen seiner 28 Vol.-% kein Weinbrand, zum anderen, weil es sich um einen Weinbrandverschnitt handelt, der aus Weinbranddestillat und einem Zusatz von Agraralkohol besteht. Auf dem Etikett ist er als „Spirituosenspezialität“ deklariert, die bereits in der DDR gebrannt wurde, hierzu gehörte ebenfalls der „Meeraner Urahn“. Die heute zur Hardenberg-Wilthen AG gehörende Marke „Wilthener Goldkrone“ stammt allerdings aus einem Haus mit einer Weinbrandtradition seit Mitte des 19. Jahrhunderts. So bietet Hardenberg-Wilthen ebenfalls Weinbrände in VSOP- und XO-Qualität an („WILTHENER Nr. 1“).
Frankreich Aufgrund der wechselvollen deutsch-französischen Begriffsgeschichte von Cognac und „Weinbrand“ weicht die augenblicklich noch verbreitete deutsche Bezeichnung vieler Spirituosen aus französischen Weindestillaten als „Weinbrand“ vom geltenden EU-Recht ab. So sind die als Eau-de-vie de vin geografisch geschützten Spirituosen wie der Eau-de-vie de vin de Cognac als „Branntwein“ geschützt.
Weinbrände aus Weinen der Departements Charente und Charente-Maritime können als Cognac bezeichnet werden. Der Brennvorgang erfolgt in zwiebelförmigen Brennblasen. Die Mindestlagerung beträgt 30 Monate in Holzfässern aus Eichenholz aus den Wäldern des Limousin. Cognac muss einen Alkoholgehalt von mindestens 40 Volumenprozent aufweisen.
Weinbrände aus dem Gebiet Gascogne heißen Armagnac. Dieser wird, im Gegensatz zu Cognac, nicht im Doppelbrandverfahren („Destillation Charentaise“), sondern in einem einmaligen Brenndurchgang erzeugt. Bei der sogenannten „Méthode Armagnac“ werden Rohbrand und Feinbrand in einem einzigen Brennprozess kombiniert. Auch Armagnac ist eine geschützte geografische Herkunftsbezeichnung für französische Weinbrände.
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