Ein Falschalarm oder Fehlalarm ist eine irrtümliche oder missbräuchliche Alarmierung beispielsweise von Feuerwehr, Rettungsdienst oder der Polizei, die zu keinem oder einem unnötigen Einsatz, einem so genannten Falschalarmeinsatz führt.
Begriffsabgrenzung In Deutschland wird die Bezeichnung Fehlalarm häufig verwendet, obwohl der nach DIN VDE 0833-1 (Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall) vorgesehene Begriff Falschalarm ist. Laut Begriffsbestimmung der DIN VDE 0833-1 ist ein Falschalarm ein Alarm, dem keine Gefahr zugrunde liegt. Die deutsche Fassung der CEN/TS 54-14 definiert einen Falschalarm als einen Brandalarm, der aus anderen Gründen als einem Brand ausgelöst wird. In Österreich wird der Begriff Fehlalarm jedoch in verschiedenen Gesetzestexten, abgeleitet von auf Grund von Fehlern erhaltenen Alarm, verwendet, während der Ausdruck Falschalarm aus rechtlicher Sicht nicht vorkommt.
Zum Teil wird argumentiert, dass das Wort „Fehl“ auf einen technischen Fehler hinweist, wie es bei einem technischen Alarm der Fall ist. Ein böswilliger Alarm oder Täuschungsalarm ist die Folge einer Handlung eines Menschen und nicht auf einem technischen Fehler begründet. Auch daher ist der „übergeordnete“ Begriff „Falschalarm“ berechtigt, da oft vorher nicht bekannt ist, was die Ursache des Alarmes war. Argumentatoren könnten nach Berechnung eines „Fehlalarmes“ zum Schluss kommen, dass es ja gar kein Fehlalarm gewesen sei, weil ja ein Alarm vorlag, der zwar falsch war, jedoch keinen „fehlenden“ Alarm (also „Fehlalarm“) darstellte. Die Begründung dürfte allerdings rechtlich kaum haltbar sein. In Deutschland wird daher empfohlen, den richtigen Rechtsbegriff nach den anerkannten Regeln der Technik, also den Normen, zu verwenden, dies vor allem in Gebührenordnungen der Behörden.
Klassifizierung in Deutschland Ein Falschalarm kann folgendermaßen allgemein klassifiziert werden: Technischer Alarm, oft auch landläufig als Blinder Alarm bezeichnet: Der Begriff ist in der Normenreihe DIN VDE 0833 zwar nicht definiert, trägt jedoch zur Angabe der Ursache eines Falschalarmes bei. Ursache kann beispielsweise ein defekter Brandmelder oder seine Störung z. B. durch elektromagnetische Felder (EMV) sein. Böswilliger Alarm: Auch dieser Begriff ist in der Normenreihe DIN VDE 0833 nicht definiert. Gemeint ist die missbräuchliche Alarmierung oder das Vortäuschen einer Gefahrenlage oder einer Straftat. Der Alarm wurde aufgrund einer absichtlichen Einwirkung ohne tatsächliches Erfordernis ausgelöst, z. B. an einem Druckknopfmelder oder durch Falschauslösung eines Rauchmelders, z. B. mittels Haarspray. Der Missbrauch von Notrufen ist in Deutschland strafbar ( StGB), aber auch über die Notruftelefonnummern. Täuschungsalarm: Dieser Begriff ist in der DIN VDE 0833-1 definiert als Falschalarm, der durch Vortäuschung einer physikalischen und/oder chemischen Kenngröße eines automatischen Melders entstanden ist. Der Brandmelder bzw. die Alarmanlage wurde somit durch Effekte getäuscht, die einer realen Gefahr ähnlich sind, wie Zigarettenrauch, Schweißen oder Küchendämpfe. Folgende organisatorische und technische Maßnahmen wirken sich positiv auf die Reduzierung der Täuschungsalarm-Anzahl aus:Haltmeier, Marcel (2014): Reduktion der Feuerwehreinsätze durch die Verringerung von Täuschungsalarmen automatischer Brandmeldeanlagen. Krems, 16. Oktober 2014 (PDF; 7,3 MB) Einrichtung eines Brandschutzbeauftragten Unterweisung und Information Umbauarbeiten unter Einbeziehung von Brandschutz-Spezialisten Umgang mit Fremdfirmen Interventionsschaltung und Interventionsdienst Technischer Zustand der Brandmeldeanlage (Instandhaltung und Revision) Ausnahmen vom Schutzumfang Definition von sogenannten „Non Fire Situations“. In Versuchen werden Situationen erzeugt, die physikalische oder chemische Kenngrößen produzieren aber keinen Brand darstellen (z. B. Schweißen). Moderne Mehrfachsensor-Brandmelder werden dann – mit den aus den Versuchen gewonnenen Daten – parametriert, um zu vermeiden, dass die Brandmelder bei diesen Umgebungsbedingungen einen Brandalarm melden.
Manchmal sind auch Übermittlungsfehler (Unzuständigkeit bezüglich des Einsatzortes oder falsche Annahmen) Grund für einen Falschalarm.
In Deutschland führt die DIN VDE 0833-2 folgende mögliche technische Maßnahmen zur Vermeidung von Falschalarmen in Brandmeldeanlagen auf: Zweimeldungsabhängigkeit durch zwei Brandmeldern oder zwei Meldergruppen komplexe Bewertung von Brandkenngrößen wie beispielsweise ein Brandkenngrößen-Mustervergleich Mehrfachsensor-Brandmelder Die DIN VDE 0833-2 schlägt als personelle Maßnahme zur Vermeidung von Falschalarmen in Brandmeldeanlagen vor, unter bestimmten Bedingungen die Weiterleitung der Brandmeldungen an die Feuerwehr um max. 3 Minuten zu verzögern, um eine Überprüfung des Alarmzustandes durch eingewiesene Personen zu ermöglichen.
Brandmelder Bei der Feuerwehr ist eine häufige Ursache für Falschalarme, dass ein Brandmelder bei Heißarbeiten (beispielsweise Schweißen) nicht abgeschaltet wurde. Im Umkehrfall kommt es aber auch zu echten Bränden ohne Alarm, weil solche Brandmelder nach den Arbeiten nicht rechtzeitig reaktiviert werden.
Auch technische Defekte der Brandmeldeanlagen können einen Falschalarm auslösen.
Einbruchmelder
Bei Einbruchmeldeanlagen ist eine häufige Ursache für Falschalarme, dass bei der Konzeption und der Umsetzung die sogenannte Zwangsläufigkeit nicht umgesetzt wurde. So kann ein scharfgeschaltetes Objekt beispielsweise betreten werden, ohne die Anlage vorher unscharf zu schalten, wodurch ein Alarm ausgelöst wird.
Es gibt jedoch auch Anlagen, die mit Infraschall- bzw. Luftdruck-, Luftvolumen- oder Raumresonanzfrequenz-Technik, also mit einer Art „Druckmesser“ arbeiten, womit beim Öffnen von z. B. Fenstern oder Türen kurzzeitig entstehende geringe Luftdruckschwankungen erkannt werden und zum Alarm führen sollen.
Oft werden jedoch auch unbrauchbare Techniken zur Alarmerkennung benutzt, wie z. B. die Auswertung von Luftdruckänderungen, Luftvolumenänderungen, Raumresonanzfrequenzänderungen oder (Infraschallwellen). Die Problematik steckt in der Abgrenzung eines echten Auslösekriteriums von einem üblicherweise vorkommenden Umwelteinfluss. Infraschallquellen sind beispielsweise Windkraftanlagen, vorbeifahrende Fahrzeuge, Waschmaschinen, Kühlschrank und Öl- und Gasheizungen. Druckschwankungen (Infraschallwellen) treten jedoch auch z. B. bei Gewitter oder starkem Wind auf. Aufgrund dessen kann es häufig zu Falschalarmen kommen, die auch durch Veränderung der Einstellung der Empfindlichkeit nicht behoben werden können, da sonst die Gefahr besteht, dass ein Einbruch nicht erkannt werden kann. Aus diesem Grund werden solche Anlagen nicht von den einschlägigen Verbänden sowie von der Polizei empfohlenSind Infraschallanlagen sichere Alarmanlagen? KfW. Abgerufen am 24. September 2021.. Zudem entsprechen sie nicht den einschlägigen Normen für Einbruchmeldeanlagen (EMA) nach DIN VDE 0833-3DIN VDE 0833-3 (VDE 0833-3):2020-10 DKE. Abgerufen am 24. September 2021. bzw. Gefahrenwarnanlagen (GWA) nach DIN VDE V 0826-1DIN VDE V 0826-1 (VDE V 0826-1):2018-09 DKE. Abgerufen am 24. September 2021..
Auch auf die richtige Auswahl der Melder (Sensoren) ist zu achten. So kann es bei einem Vibrations-Sensor auch z. B. durch das Bohren der Handwerker bei Arbeiten am Gebäude einen Alarm auslösen.
Technische Ursachen aufgrund von Defekten kommen eher weniger vor.
Daher empfiehlt die Polizei nur von anerkannten Akkreditierungsstellen zertifizierte Überfall- und Einbruchmeldeanlagen unter Einhaltung der DIN VDE 0833-1 und DIN VDE 0833-3 ab dem Grad 2 und höher einzusetzen. Die Normen fordern, dass Alarme grundsätzlich an eine beauftragte hilfeleistende Stelle (z. B. Notruf- und Serviceleitstelle) weitergeleitet werden. Von dort findet, bevor die Polizei verständigt wird, zunächst eine Alarmverifikation (Alarmvorprüfung) statt, was in der Regel unnötige Alarmeinsätze der Polizei vermeidet und somit Falschalarmgebühren einspart.
Kostenübernahme In Deutschland ist ein Falschalarm, der einen Feuerwehr- oder Polizeieinsatz nach sich zieht, in der Regel kostenpflichtig. Personen, die vorwerfbar einen Falschalarm auslösen, sind schadenersatzpflichtig und strafrechtlich verantwortlich (, StGB). Hat die alarmierende Person aus bestem Wissen und Gewissen gehandelt und ist kein Vorsatz erkennbar, so übernimmt die Allgemeinheit die Kosten. Insofern besteht kein Grund, die Feuerwehr bei vermuteter, aber nicht gesicherter Gefahr nicht zu alarmieren.
Die Polizei in Hessen stellt bei einem Polizeieinsatz bei Falschalarm 200 € in Rechnung. Als Alarm gilt dabei die Auslösung einer Alarm-, Gefahrenmelde-, Signal-, Warn- oder Notrufanlage, eines Notrufsystems oder einer vergleichbaren Anlage oder eines vergleichbaren Systems einschließlich technischer Störungen oder Unterbrechungen des Übertragungsweges zur Alarmweiterleitung. Falsch ist der Alarm, wenn von der Polizei Anhaltspunkte für eine Straftat oder eine Gefahrenlage nicht festgestellt werden (siehe 5311 der Verwaltungskostenordnung).(Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport (VwKostO - MdIS))
Seit Juli 2016 verzichtet die Polizei in NRW bei privaten Hausbesitzern auf eine Gebühr für Falschalarme. „Moderne Sicherheitstechnik ist ein wichtiges Mittel gegen Einbruchskriminalität“, erläuterte Innenminister Ralf Jäger. „Es wäre deshalb kontraproduktiv, Hausbesitzer für Falschalarme (Fehlalarme) weiter zur Kasse zu bitten. Wir wollen die Menschen in NRW ermutigen, sofort die 110 zu wählen, wenn ihnen etwas verdächtig vorkommt.“
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft hat die Kosten für einen Feuerwehreinsatz, ausgelöst durch einen Falschalarm eines Brandmelders, zu tragen.Verwaltungsgericht Schleswig Urteil vom 27. Mai 2003, Az. 3 A 133/02. Dies ist unabhängig davon, ob der Mieter oder Vermieter den Brandmelder eingebaut hat. Der Vermieter muss für den Schaden aufkommen.Amtsgericht Hannover Az. 537 C 17077/05.
Es ist ein Irrglaube, dass das Vorliegen einer Zertifizierung einer Alarmanlage vor der Erhebung einer Gebühr bei einem Falschalarm schützt.
„Wenn eine technische Schutzeinrichtung nicht ordnungsgemäß funktioniert und damit einen Polizeieinsatz auslöst, müsse der Betreiber damit rechnen, für den Einsatz eine Gebühr zahlen zu müssen, unabhängig davon, ob eine selbst gebaute oder eine professionelle und geprüfte Anlage ausgelöst habe“ sagt Dietmar Schorn vom Kriminalkommissariat Kriminalprävention der Polizei Düren.
Mario Heinemann, Sprecher des Polizeipräsidiums in Brandenburg, stellt fest, dass auch die beste Alarmanlage nicht gegen Fehler gefeit sei. Deshalb würden Gerichte auch immer wieder Einsprüche von Betroffenen ablehnen, die sich gegen entstandene Gebührenbescheide wehren. Oft wird argumentiert, dass ihre Alarmanlage zertifiziert sei oder der Falschalarm nicht eindeutig nachgewiesen werden konnte. „Trotzdem muss [der Betreiber] für den unnötigen Einsatz zahlen. Eigentum verpflichtet.“
Die Polizei in Hessen erläutert den Betroffen nach einer Falschalarmeinsatz die Zusammenhänge für die Berechnung u. a. wie folgt: Falschalarm: Wer zahlt den Polizeieinsatz und warum? Ein Einbruch stellt für die Betroffenen nicht nur einen materiellen Schaden, sondern vielmehr einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre dar, den es gemeinsam zu verhindern gilt. Die Verhinderung von Einbruchsdiebstählen ist ein wichtiges Anliegen der hessischen Polizei. Die von Ihnen installierte Einbruchmeldeanlage, aber insbesondere auch aufmerksame Nachbarn oder Passanten können helfen, einen Einbruch zu verhindern. Was ist ein Falschalarm?