mini|Die Ilmenauer Feuerwache Die Feuerwehr ist in ganz Deutschland über die Notrufnummer 112 erreichbar. Zentraler Ort für Ausrüstung und Fahrzeuge ist die Feuerwache bzw. das Feuerwehrhaus.
Der Verantwortungsbereich der Feuerwehren wird in Deutschland in der Landesgesetzgebung durch die jeweiligen Feuerwehr-, Brandschutz- bzw. Hilfeleistungsgesetze geregelt. Daneben kann die Feuerwehr als öffentliche Einrichtung auch im Rahmen der Amtshilfe für andere Behörden tätig werden.
Die Tätigkeiten und die Aufgaben eines einzelnen Feuerwehrangehörigen mit anderen im Verbund sind länderübergreifend in den Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV) festgelegt. Feuerwehren existieren dabei in verschiedenen Organisationsformen. Neben den kommunalen Formen Freiwillige Feuerwehr (deutschlandweit verpflichtend in jeder Gemeinde vorhanden), Berufsfeuerwehr (in 114 Städten zusätzlich zur dortigen Freiwilligen Feuerwehr vorhanden, siehe Liste der deutschen Städte mit einer Berufsfeuerwehr) und der seltenen Pflichtfeuerwehr werden in Betrieben Werk- oder Betriebsfeuerwehren unterhalten.
Aufgaben Die Aufgaben der Feuerwehr umfasst den abwehrenden Brandschutz und den vorbeugenden Brandschutz sowie die Hilfeleistung bei Unfällen und Notständen.
Das Einsatzspektrum verschiebt sich besonders bei den Freiwilligen Feuerwehren immer mehr zur Hilfeleistung. Schon jetzt machen die Hilfeleistungen 2/3 aller Einsätze aus.
Im Bereich der Berufsfeuerwehren wird die Sicherstellung des Rettungsdienstes zum Teil noch als Aufgabe mit übernommen.
Die Feuerwehren vieler Städte und Gemeinden bieten für die verschiedene Altersklassen eine Brandschutzerziehung an. Die Brandschutzerziehung wird der Altersstufe, Herkunft und dem Bildungsgrad angepasst. Hauptsächlich wird der Umgang mit den Löschmitteln wie z. B. Feuerlöschern, das Absetzen eines Notrufes mit den 5-W-Fragen oder aber auch einfach nur das richtige Verhalten bei Bränden geschult. Die Schulung kann auch schon mit Kindern im Kindergarten durchgeführt werden.
Organisation mini|Deutscher Feuerwehrverband In Deutschland liegt das Feuerwehrwesen in der Gesetzgebungskompetenz der Länder. Während technische Ausstattung und Ausbildung aufgrund bundeseinheitlicher Feuerwehr-Dienstvorschriften und Normen nahezu einheitlich sind, ergeben sich hinsichtlich Organisation und Finanzierung zahlreiche Unterschiede. Von daher ist es nahezu unmöglich, von der „Feuerwehr in Deutschland“ zu sprechen. Es ist vielmehr erforderlich, die Feuerwehr in den einzelnen Bundesländern zu betrachten.
Die Feuerwehren sind über ihre Stadt-, Kreis- und ggf. Bezirksfeuerwehrverbände in den Landesfeuerwehrverbänden der 16 Bundesländer organisiert. Die nationale Dachorganisation ist der Deutsche Feuerwehrverband, dem die Bundesgruppen Berufsfeuerwehr und die Bundesgruppe Werkfeuerwehr angegliedert sind. Für die Jugendfeuerwehren ist die Dachorganisation die Deutsche Jugendfeuerwehr.
Freiwillige Feuerwehr {| |+ Leitspruch |- | align="right" | Gott zur Ehr’ || – dem Nächsten zur Wehr
Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr steht grundsätzlich jedem offen. Bei den Freiwilligen Feuerwehren ist allerdings nur der Ein- und Austritt freiwillig, alle anderen Tätigkeiten sind verpflichtend, Regelungen über allgemeine Voraussetzungen sind vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben. Jedoch gibt es für die einzelnen Abteilungen in der Freiwilligen Feuerwehr gewisse Voraussetzungen, die für eine Aufnahme erfüllt sein müssen. Über die Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr entscheidet die Gemeinde als Träger der Feuerwehr.
Eine Freiwillige Feuerwehr muss nicht nur aus freiwilligen Kräften bestehen. Neben den freiwilligen Kräften (ehrenamtliche Einsatzkräfte) gibt es in einigen Feuerwehren auch hauptamtliche Kräfte. Durch die hauptamtlichen Kräfte wird aus der Freiwilligen Feuerwehr keine Berufsfeuerwehr. Die hauptamtlichen Kräfte sind Angestellte oder Kommunalbeamte der Gemeinde oder Stadt, je nach Landesgesetz. Sie übernehmen meist die Funktion eines Gerätewartes oder Führungsfunktionen in der Feuerwehr, aber in erster Linie sollen sie die Tagesbereitschaft in den Gemeinden sicherstellen.
Abteilungen Die Freiwillige Feuerwehr ist in verschiedene Abteilungen unterteilt und wird von einem Abteilungsleiter geführt. Diese sind aber alle dem Leiter der Feuerwehr unterstellt. Der Leiter der Feuerwehr führt neben der Einsatzabteilung häufig auch die Alters- und Ehrenabteilung selbst.
Kinderfeuerwehr Die Kinderfeuerwehr als eigenständige Abteilung ist in der Gesetzgebung noch relativ neu. Diesen Ansatz gab es in einigen Bundesländern schon vorher, nur unter anderen Bezeichnungen, z. B. junge Brandschutzhelfer. Ziel der Kinderfeuerwehr ist es, Kinder schon früh für die Feuerwehr zu begeistern und in spielerischer Art und Weise eine Brandschutzerziehung durchzuführen, wobei die spielerische Art und Weise hier im Vordergrund steht und nicht der Feuerwehrdienst. Ein Mindesteintrittsalter ist gesetzlich nicht vorgegeben. Es gibt nur eine Empfehlung, die Kinderfeuerwehr mit sechs Jahren zu beginnen.
Jugendfeuerwehr Die Jugendfeuerwehr ist für Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 18 Jahren vorgesehen; dies kann von Bundesland zu Bundesland aber unterschiedlich sein. Es werden aber auch die ersten Grundlagen für den Dienst in der Einsatzabteilung vermittelt. Diese Grundlagen werden in Wettkämpfen auf Gemeinde-, Kreis-, Landes- und Bundesebene auf Handlungssicherheit und Schnelligkeit gegeneinander gemessen.
Die Jugendlichen können in der Jugendfeuerwehr auch die Jugendflamme ablegen. Sie wird in drei Stufen verliehen und spiegelt den Ausbildungsstand der Jugendlichen wider. Die höchste Auszeichnung in der Jugendfeuerwehr ist die Leistungsspange.
Einsatzabteilung Zur Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr muss eine körperliche und geistige Eignung vorhanden sein. Je nach Gesetzeslage und örtlichen Gegebenheiten (Ausrüstung) kann ein ärztliches Attest, eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach G26.3 (für Atemschutzgeräteträger) und/oder ein Führungszeugnis verlangt werden.
Der aktive Dienst kann in einigen Ländern schon mit 16 Jahren beginnen (i. A. außerhalb des Gefahrenbereiches), in anderen Ländern erst ab 18 Jahren; wobei der Einsatz als Atemschutzgeräteträger grundsätzlich erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr erlaubt ist. Da der Dienst körperlich sehr viel abverlangt, gibt es auch bei Freiwilligen ein bestimmtes Höchstalter für den Einsatzdienst. Meist endet er mit dem Erreichen des 60. oder 65. Lebensjahres.
Alters- und Ehrenabteilung Nach Ausscheiden aus dem aktiven Dienst wechseln ehrenamtliche Angehörige der Einsatzabteilung größtenteils in eine Alters- und Ehrenabteilung. Neben den Kameraden, die aus der Einsatzabteilung wechseln, sind hier auch Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, die wie z. B. körperlich für den Dienst in der Einsatzabteilung aufgrund einer Behinderung nicht geeignet sind oder aufgrund eines Umzuges aus dem Ort nicht mehr als Einsatzkraft zur Verfügung stehen oder als Ehrenmitglieder aufgrund von besonderen Verdiensten ernannt wurden.
Ausbildung
Da die Feuerwehren einerseits effektiv und professionell arbeiten sollen, andererseits auch der Selbstschutz nicht zu kurz kommen darf, ist eine gute Ausbildung notwendig. Der größte Teil der Ausbildung erfolgt in der eigenen Feuerwehr. Die Ausbildung für jeden Feuerwehrangehörigen beginnt mit dem Lehrgang Truppmann Teil I (dem „Grundlehrgang“) und richtet sich nach den Vorgaben der Feuerwehr-Dienstvorschrift 2. Die Aus- und Weiterbildungen werden auf Gemeinde- oder Kreisebene sowie an den Landesfeuerwehrschulen durchgeführt. Um den Ausbildungsstand auf einem hohen Niveau zu halten, sind eine kontinuierliche Weiterbildung bzw. Wiederholung erlernter Sach-/Fachkenntnisse und Fertigkeiten notwendig. Die Übungssituationen sollten dabei möglichst realistisch sein. Dies lässt sich leider oft nur schwer realisieren, da sich nicht immer so leicht Übungsobjekte, die man einfach anzünden, oder Fahrzeuge, die man einfach zerschneiden kann, finden lassen. So bleiben die meisten Übungen nur ein Trockentraining, das den Feuerwehrleuten in Fleisch und Blut übergehen muss, um im Ernstfall richtig entscheiden zu können. Nur in wenigen Fällen können sogenannte Heißübungen durchgeführt werden; diese sind jedoch sehr wichtig, um Feuerwehrpersonal an den Umgang mit dem Feuer zu gewöhnen. Neben dieser praktischen Aus- und Fortbildung gehört auch ein entsprechend umfassendes theoretisches Wissen zu den notwendigen Grundlagen des Feuerwehrdienstes.
mini|Feuerwehrangehörige bei einer „heißen“ Übung im Brandcontainer mini|X. Internationale Feuerwehrsportwettkämpfe des CTIF 1993 in Berlin, Disziplin Hakenleitersteigen – Freiwillige Feuerwehren Durch die verstärkte Technisierung der gesamten Gesellschaft ist die Art der Einsätze wesentlich komplizierter geworden. So werden immer mehr Spezialisten benötigt. Aus diesem Grund bilden sich in manchen Feuerwehren Schwerpunkte heraus, wie zum Beispiel im Gefahrstoffabwehr oder im Strahlenschutz. Diese Feuerwehreinheiten können durch ihre spezifischen Fachkenntnisse Unterstützung leisten.
Feuerwehrsport Einige Feuerwehrleute der Freiwilligen Feuerwehr treffen sich neben der Übung und Einsatz z. B. auch zum Fußballspielen und nehmen auch an Turnieren teil.
Einsatzabteilung
Teilweise werden Feuerwehrleistungswettbewerbe durchgeführt. Dabei ist zwischen Leistungsabzeichen, die sich an den Dienstvorschriften zur Abarbeitung eines Löscheinsatzes oder Technischer Hilfeleistung anlehnen und eher sportlich orientierten Wettkämpfen zu unterscheiden. Sie werden bis zur „Ebene“ Weltmeisterschaft durchgeführt.
Seit dem Jahr 2010 können Angehörige einer Feuerwehr das Deutsche Feuerwehr-Fitness-Abzeichen (DFFA) erwerben. Das DFFA wird durch, von der Deutschen Feuerwehr-Sportföderation e. V. autorisierte Abnahmeberechtigte, abgenommen.
Jugendfeuerwehr
Bei der Jugendfeuerwehr ist der Bereich Wettbewerbe in mehrere Sparten unterteilt. Es existiert der Bundeswettbewerb, der auf Bundesebene mit der Deutschen Meisterschaft gleichzusetzen ist, bei dem sich die Mannschaften über Kreis- und Landesebene (ggf. auch Bezirksebene) qualifizieren. Ebenfalls als Deutsche Meisterschaft gilt die Qualifikation für den Internationalen Wettbewerb der Bundesentscheid. Diese Bundesentscheide zählen im jährlichen Wechsel zu den Veranstaltungshöhepunkten der Deutschen Jugendfeuerwehr, da dort mehrere Dutzend Teams aus ganz Deutschland gegeneinander antreten.
Neben den Wettbewerben gibt es auch Leistungsnachweise, in denen DJF-Mitglieder ihre Lernerfolge demonstrieren können. Dies sind die Leistungsspange sowie die Jugendflamme Stufe I bis III.Deutsche Jugendfeuerwehr im Deutschen Feuerwehrverband e. V. – Wettbewerbe auf https://jugendfeuerwehr.de
Gliederung der Freiwilligen Feuerwehr