Zauberformel nennt man die 1959 zustande gekommene parteipolitische Zusammensetzung des siebenköpfigen Schweizer Bundesrates (Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft) mit dem Verteilschlüssel 2:2:2:1. Die drei Parteien mit der grössten ParteistärkeBundesamt für Statistik: Anteil Wählerstimmen, die eine Partei erhalten hat, am Total aller abgegebenen gültigen Stimmen. erhielten zwei, die mit der viertgrössten einen Sitz. Die Zauberformel soll eine proportionale Vertretung aller Bürger gewährleisten und ist Ausdruck einer Konkordanzregierung, diese wiederum ein Teil der Konkordanzdemokratie in der Schweiz. Sie ist eine Konvention, die nicht rechtlich verankert ist und mithin jederzeit verändert oder abgeschafft werden kann.
Der Bundesrat bestand ab der Wahl 1959 aus je zwei Mitgliedern der Parteien FDP, CVP (heute Die Mitte) und SP sowie einem Mitglied der SVP (damals BGB). Die Zusammensetzung des Schweizer Bundesrates in dieser Form währte bis 2003. Danach wechselte ein Sitz der CVP zur SVP. Die neue Zusammensetzung der 2:2:2:1-Formel galt bis 2008: Nachdem beide SVP-Bundesräte ausgetreten waren, war die SVP, obwohl stimmenstärkste Partei, 2008 zunächst mit keinem, ab Ende 2008 mit nur einem Bundesrat vertreten. Seit 2015 setzt sich der Bundesrat wie vor 2008 zusammen. Von 2019 bis 2023 wurde die Zauberformel erneut nicht mehr eingehalten, sofern man das Ergebnis der Nationalratswahlen als Grundlage nimmt: Die Grünen stiegen in den Nationalratswahlen zur viertstärksten Partei auf, erhielten jedoch keinen Sitz im Bundesrat.srf.ch In der Vereinigten Bundesversammlung, dem Wahlorgan des Bundesrates, lag die CVP dank ihrer stärkeren Vertretung im Ständerat allerdings nach wie vor vor den Grünen. Bei den Nationalratswahlen 2023 wurde wieder die Mitte viertstärkste Partei.
Entstehung des Begriffs In den Diskussionen im Vorfeld der Wahlen von 1959 wurde die neue Zusammensetzung des Bundesrates häufig einfach «Formel» genannt (z. B. in der National-Zeitung vom 20. November 1959). Erst in der NZZ, der als FDP-naher Publikation die neue Formel, die einen Sitzverlust für die FDP bedeutete, ein Dorn im Auge war, nannte NZZ-Chefredaktor und FDP-Nationalrat Willy Bretscher sie im Abendblatt vom 26. November 1959 ironisch «die seit Jahren herumgebotene magische Formel 2:2:2:1». Die Wortschöpfung wurde sofort aufgenommen, so am 28. November im Volksrecht und – sogar im Titel – im Landboten sowie am 8. Dezember im Blick, die französische Entsprechung «la formule magique 2-2-2-1» am 1. Dezember in der La Suisse, die italienische «formula magica» am 11. Dezember in der Gazzetta Ticinese. Die NZZ schrieb am 3. Dezember, «die vor der Ernte stehende ‹magische Formel› des Proporz-Bundesrates scheint zwar da und dort ihren attraktiven Zauber einzubüssen». Von da an war es nur noch ein kleiner Schritt zum Begriff «Zauberformel». Als offensichtlich erster verwendete ihn ein anderer prominenter Gegner der Formel, der frühere Präsident der Konservativ-Christlichsozialen Partei Max Rohr, am 4. Dezember im Aargauer Volksblatt. Rohrs Zuschrift samt dem Begriff «Zauberformel» wurde in der Folge von vielen anderen Zeitungen aufgegriffen, zuerst wiederum von der NZZ am 7. und am 10. Dezember. Am 19. Dezember, nach der Wahl, vermeldete sie dann im Titel den «Sieg der ‹Zauberformel›» und etablierte den Begriff damit endgültig. Der Urheber der Zauberformel, Martin Rosenberg, Generalsekretär der Konservativ-Christlichsozialen Volkspartei, kritisierte den Begriff anfänglich; «die Ermöglichung des Beizuges aller aufbauwilligen Kräfte» könne «kaum als ‹Zauber› bezeichnet werden».Martin Rosenberg: Der 17. Dezember 1959. In: Vaterland. 18. Dezember 1959, 2. Blatt. Der Begriff, der von den Gegnern der Zauberformel durchaus ironisch-abwertend gemeint war, verlor mit der Zeit diese negative Konnotation, und Rosenberg benutzte ihn in der Folge selbst.Martin Rosenberg: Sinn und Zweck der «Zauberformel». In: Im Spannungsfeld der Politik. Festgabe für Dr. Martin Rosenberg zu seinem 60. Geburtstag (Redaktion: Alois Hartmann), Konservativ-Christlichsoziale Volkspartei der Schweiz, Bern 1968, 180 S., S. 158–162.
Vorgeschichte 1848–1890 Von der Gründung des Bundesstaates 1848 bis 1890 besetzte die radikal-liberale Parteienfamilie alle sieben Bundesratssitze, wobei diese Parteienfamilie Strömungen von rechts über das Zentrum bis nach links umfasste und das Parlament schon damals darauf achtete, alle ausgewogen zum Zuge kommen zu lassen. Die katholisch-konservative Opposition galt den Radikal-Liberalen nach dem Sonderbundskrieg von 1847 als romhörig, die Sozialdemokraten galten als Internationalisten. Beide Gruppierungen wurden deshalb von der Macht im Bundesstaat zunächst ausgeschlossen. Erst die im Fraktionsprogramm von 1883 erklärte Bereitschaft zur konstruktiven Zusammenarbeit, d. h. zur Abkehr von der bisher praktizierten Fundamentalopposition, öffnete den Katholisch-Konservativen die Möglichkeit zur Teilnahme an der Macht im Bundesrat. Bei den Sozialdemokraten brauchte es dazu 1935 die Streichung des Ziels der Diktatur des Proletariats aus ihrem Parteiprogramm und das Bekenntnis zur militärischen Landesverteidigung.
Bemerkung: Das obligatorische Referendum gilt seit 1848 für alle Teil- oder Totalrevisionen der Bundesverfassung (BV). Ein fakultatives Referendum kann seit 1874 von einer Anzahl von Stimmberechtigten oder Kantonen bei allen Bundesgesetzen und bei bestimmten Bundesbeschlüssen verlangt werden.
1891–1942 1891 verlor der Freisinn in der damals zentralen Frage der Eisenbahnverstaatlichung eine wichtige Referendumsabstimmung, worauf der Freisinnige Emil Welti zurücktrat und seine Partei den Sitz der bisherigen katholisch-konservativen Opposition überliess. Mit dem Luzerner Nationalrat Josef Zemp trat damit erstmals ein Katholisch-Konservativer in den Bundesrat ein. Als Chef des Eisenbahndepartements vertrat er, obwohl einst Gegner der Verstaatlichungspolitik, die Politik des Gesamtbundesrates mit.
1891, Volksinitiative Mit Einführung der Volksinitiative (auf Teilrevision der Verfassung) auf Bundesebene öffnete sich die Landespolitik weiteren Kreisen. In den 1830er-Jahren haben die Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Thurgau, Schaffhausen, Luzern und St. Gallen die Volksinitiative eingeführt, die auch in die Bundesverfassung von 1848 Eingang fand. Ab den 1860er-Jahren verbreiteten sich in den Kantonen die Möglichkeiten von Initiativen (Teilrevision der Verfassung, Gesetzesinitiative). Ein 1872 abgelehnter Verfassungsentwurf auf Bundesebene sah die Gesetzesinitiative vor. Nach wiederholten entsprechenden Forderungen und einer am 3. August 1880 eingereichten «Volks-Initiative»,Bundeskanzlei: Bundesbeschluss betreffend den durch das Volksbegehren vom 3. August 1880 gestellten Antrag auf Revision der Bundesverfassung gaben die Katholisch-Konservativen aufgrund der mit dem Referendum gewonnenen Erfahrungen im 1884 ihren Widerstand auf und so wurde 1891Direkte Demokratie: Die Volksinitiative ist eine Erfolgsgeschichte, NZZ, 5. Juli 2016 die Volksinitiative auf Teilrevision der Verfassung eingeführt.
1919, Proporzwahl 1919, mit der Einführung des Proporzwahlrechts für den Nationalrat, verloren die Radikal-Liberalen die absolute Mehrheit im Parlament. Die Christlichdemokraten erhielten in der Folge mit Jean-Marie Musy (als Nachfolger des zurückgetretenen Freisinnigen Gustave Ador) einen zweiten Sitz. Der Freisinn war immer noch die wählerstärkste Partei (28,8 %), die Sozialdemokraten bereits die zweitstärkste (23,5 %); die Christlichdemokraten und die neugegründete BGB kamen auf 21 % bzw. 15,3 %. 1928 zogen die Sozialdemokraten mit den Freisinnigen gleich (27,4 %), in den Folgejahren waren sie bis 1979 und nochmals 1995 die wählerstärkste Partei (1983–1991 wieder die Freisinnigen, ab 1999 die SVP). 1929 folgte nach dem Tod des freisinnigen Bundesrates Karl Scheurer mit Rudolf Minger der erste Vertreter der BGB (der späteren SVP), womit sich die Bürgerblock-Regierung unter Ausschluss der Sozialdemokraten formiert hatte (vier Radikal-Liberale, zwei Christlichdemokraten, ein BGB-Vertreter).
1943–1950 Die Bedrohung des Landes durch das nationalsozialistische Deutschland in den 1930er und 1940er Jahren führte zu einem engen Zusammenschluss aller Bevölkerungsschichten. Vor allem setzte sich die Sozialpartnerschaft zwischen den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern durch, besonders eindrücklich im Friedensabkommen von 1937 in der Maschinen- und Metallindustrie. Diese Entwicklung bewirkte 1943 nach dem Rücktritt des Freisinnigen Ernst Wetter die Wahl des ersten Sozialdemokraten, Ernst Nobs (damals Zürcher Stadtpräsident).Hans-Peter Tschudi: Zauberformel – ein erfolgreiches Instrument, Gedanken zu Idee und Zukunft der Konkordanz. In: NZZ. S. 15, 9. Juli 1998. Der Bundesrat bestand fortan aus drei Radikal-Liberalen, zwei Christlichdemokraten, einem BGB-Vertreter und einem Sozialdemokraten. Da die christlichdemokratische Fraktion ungefähr gleich stark wie die freisinnige war, wurde den Christlichdemokraten als Kompensation der Bundeskanzlerposten zugestanden.
Bundesratswahlen Vorgeschichte – Bundeskanzlerwahl 1951 1951 war der Bundeskanzler nach dem Rücktritt des Christlichdemokraten Oskar Leimgruber neu zu wählen. Die Christlichdemokraten, deren Fraktion inzwischen grösser als die freisinnige war, reklamierten den Posten wie bisher als Kompensation für den im Vergleich mit den Freisinnigen fehlenden dritten Sitz für sich und portierten mit dem Thurgauer Oberrichter Josef Plattner eine aussenstehende Persönlichkeit. Die Freisinnigen pochten hingegen auf die traditionelle Politik der internen Beförderung und nominierten Charles Oser. Obwohl die BGB die christlichdemokratische Kandidatur unterstützte (während die SP Stimmfreigabe beschloss), wurde der Freisinnige Oser gewählt. Die Christlichdemokraten fühlten sich vom freisinnigen Seniorpartner in arroganter Weise brüskiert und begannen sich in ihrer Verärgerung den Sozialdemokraten zu nähern. Dies leitete nach der Zwischenetappe von 1954 schliesslich die Etablierung der Zauberformel von 1959 ein. Die Bundeskanzlerwahl von 1951 war also für die Entstehung der Zauberformel bedeutungsvoller, als man gemeinhin annimmt, und die Durchsetzung ihres Kandidaten erscheint in der Rückschau als ein taktischer Fehler der Freisinnigen.Urs Altermatt: Ein Amt von politischer Bedeutung – Zur bevorstehenden Wahl eines neuen Bundeskanzlers In: NZZ. S. 17, 3. Oktober 2007.
1953 1953 trat der sozialdemokratische Finanzminister Max Weber nach einer Abstimmungsniederlage überraschend zurück; es folgte die kurze Episode des freiwilligen Rückzugs der proportional untervertretenen Sozialdemokraten in den «Jungbrunnen der Opposition» (Walther Bringolf). An der Stelle von Weber wurde der Freisinnige Hans Streuli gegen den christlichdemokratischen Kandidaten Emil Duft gewählt, was die Entfremdung der Christlichdemokraten vom Freisinn weiter vergrösserte. Die sozialdemokratische Devise für eine Rückkehr in den Bundesrat blieb danach bis 1959 «Zwei Sitze oder keinen».Martin Pfister: Die Zauberformel – Erbe der dreissiger Jahre? – Der Weg zur politischen Konkordanz. In: NZZ. S. 15, 8. Dezember 1999.
1954 Die Bundesratswahlen von 1954 und 1959 gelten gemeinhin als das Meisterstück des gewieften Strategen und Taktikers Martin Rosenberg, Generalsekretär der Christlichdemokraten und Bundeshausredaktor des Vaterlands. Er strebte eine Zusammensetzung des Bundesrates mit zwei Freisinnigen, zwei Christlichdemokraten, zwei Sozialdemokraten und einem BGB-Vertreter an. Er wollte nach den Demütigungen von 1951 und 1953 die Übervertretung der Freisinnigen brechen und die Gleichstellung mit ihnen erreichen. Überdies war ihm klar, dass seine Partei als Juniorpartner in einer rein bürgerlichen Regierung weit weniger Einfluss ausüben konnte als in einem Bundesrat, in dem sie für Entscheide zwischen den Blöcken die Mehrheitsbeschafferin sein konnte.