mini|Kraftfahrzeug fährt auf einen Fahrradstreifen und anschließend auf einen mit Zeichen 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge) gesperrten Abschnitt Unter einem Verkehrsverstoß versteht man ein Fehlverhalten im Straßenverkehr, das heißt ein Zuwiderhandeln gegen eine einschlägige Rechtsnorm des Straßenverkehrsrechts.

Einteilung Verkehrsverstöße können entweder eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Für die Einordnung ist die Schwere des Verstoßes maßgeblich.Verkehrsverstoß Anwalt online.de, abgerufen am 18. Januar 2020

Straftaten im Straßenverkehr werden nach dem Strafgesetzbuch (StGB) und dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) mit Freiheitsstrafe, Geldstrafe, der Verhängung eines Fahrverbots oder dem Entzug der Fahrerlaubnis geahndet, Ordnungswidrigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) mit Geldbuße und in bestimmten Fällen einem Fahrverbot. Die Höhe der verhängten Geldbußen und die Dauer eines etwaigen Fahrverbots richten sich nach der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung - BKatV) vom 14. März 2013 (BGBl. I S. 498) und dem in der Anlage dazu enthaltenen Bußgeldkatalog ( BKatV).

Die meisten Verkehrsverstöße mit Kraftfahrzeugen und Fahrrädern, aber auch von Fußgängern werden mit Buß- oder Verwarnungsgeld geahndet. Mit Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung am 15. Juni 2019 ergaben sich für Verkehrsverstöße mit Elektrokleinstfahrzeugen teils neue Tatbestände, teils wurden bestehende geändert.Kraftfahrtbundesamt: 26. Juni 2019, PDF (129 kB)

Im Jahr 2018 standen rund 250 000 registrierten Straftaten mehr als 4,5 Mio. Ordnungswidrigkeiten gegenüber.

Zuständigkeit und Verfahren Nach deutschem Recht wird unterschieden:

1.) Verkehrsordnungswidrigkeit a) Verwarnungsbereich (5–35 €) mündliche Verwarnung oder Verwarnungsverfahren (Erhebung eines Verwarnungsgeldes), im letztgenannten Fall bei Einspruchserhebung erfolgt das Bußgeldverfahren (die Verwarnung wird in eine Ordnungswidrigkeitenanzeige geändert) Verfolgung durch Bußgeldbehörde, bei Einspruchserhebung durch Justiz b) Anzeigenbereich (über 35 €) Verfolgung durch Bußgeldbehörde, bei Einspruchserhebung durch Justiz 2.) Verkehrsstraftat Sachbearbeitung/Ermittlungen im Rahmen des Legalitätsprinzips, Abgabe an Justiz

Die deutsche Polizei ist bei Verkehrsordnungswidrigkeiten sowohl Verfolgungsbehörde als auch Bußgeldbehörde bei Verstößen gegen die StVO und das StVG. In Deutschland kann die Polizei gemäß dem Opportunitätsprinzip jede Verkehrsordnungswidrigkeit nach pflichtgemäßem Ermessen von der Verfolgung absehen oder mündlich eine Verwarnung aussprechen (letzteres nur bei Ordnungswidrigkeiten bis zu einem Regel-Ahndungssatz bis 35 EUR).

Vollstreckung Nach dem EU-Rahmenbeschluss über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen werden auch im EU-Ausland gegen deutsche Autofahrer verhängte Sanktionen in Deutschland vollstreckt.Andreas J.Tryba: Die Vollstreckung europäischer Bußgeldbescheide in Deutschland. Halterhaftung vs. Fahrerhaftung 2014

Datenspeicherung im Fahreignungsregister Seit dem 2. Januar 1958 werden alle rechtskräftigen Entscheidungen über Verkehrsstraftaten und Verkehrsordnungswidrigkeiten von Kraftfahrern mit einer deutschen Fahrerlaubnis im Fahreignungsregister (FAER) gespeichert und nach einem Punktesystem bewertet ( Abs. 3 StVG, FeV). Das Kraftfahrt-Bundesamt führt dieses auch Verkehrssünderkartei genannte Register und erstellt und veröffentlicht auch nationale Statistiken. Mitteilungen gem. Abs. 3 Nr. 3 StVG über rechtskräftige Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit sind mit der Tatbestandsnummer des Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs für Verkehrsordnungswidrigkeiten (BT-KAT-OWI) elektronisch an das Fahreignungsregister zu übermitteln.BT-KAT-OWI, 3.2 Mitteilung an das Fahreignungsregister (FAER).

Verkehrsstraftaten werden unter anderem im Kriminalaktennachweis (Polizei) und im Zentralen Staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister (Justiz) sowie bei der Straßenverkehrsbehörde (Fahrerlaubnisbehörde) gespeichert.

Einzelnachweise

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