Wien gliedert sich politisch in 23 Gemeindebezirke (Stadtbezirke). Von den Wienern werden die Bezirke entweder mit ihren Namen (wie „Hernals“) oder mit ihren Nummern bezeichnet („17. Bezirk“ oder auch „Der Siebzehnte“, schriftlich auch „Wien 17“ oder (veraltet) „Wien XVII“). Diese Nummern befinden sich auf jedem Straßenschild vor dem Straßennamen (etwa „17., Pezzlgasse“) und bilden auch die zweite und dritte Stelle der Postleitzahl (1010 für den 1. Bezirk bis 1230 für den 23. Bezirk). Umgangssprachlich wird manchmal anstelle der Bezeichnung „Bezirk“ auch „Hieb“ verwendet. mini|hochkant=2|zentriert|Wiener Gemeindebezirke
Gemeindebezirk und Bezirksteil (Definitionen) Der Wiener Gemeindebezirk ist nicht mit dem Begriff des politischen Bezirks der sonstigen österreichischen Verwaltungsgliederung vergleichbar, der einen Amtsbereich einer Bezirkshauptmannschaft mit etlichen Gemeinden darstellt: Die Gemeinde Wien steht als Statutarstadt (auch) im Range eines politischen Bezirks, die Gemeindebezirke werden einer Ortschaft vergleichbar gesehen: So wie in manchen Gegenden Ortsvorsteher als lokale Vertreter des Bürgermeisters amtieren, werden Gemeindebezirke von Bezirksvorstehern geführt.
Die Bezirke werden weiter in Bezirksteile untergliedert; sie haben zum Teil historische Bedeutung. In den Innenbezirken (2.–9.) sowie im 20. sind es die Vorstädte, aus denen 1850 diese Bezirke gebildet wurden. In den Außenbezirken sind Bezirksteile in der Regel die Orte, aus denen die Bezirke entstanden sind und mit den Katastralgemeinden des Grundbuchs deckungsgleich. Für neu entstandene Bezirksteile wurden gelegentlich Namen zuerst privatwirtschaftlich angewandt und später auch amtlich benützt (siehe z. B. Nordbahnviertel, Quartier Belvedere, Sonnwendviertel, Seestadt Aspern).
Geschichte hochkant=1.2|mini|Vereinigtes Wappen Wiens (H. Ströhl, 1902)
Die Stadt und ihre Vorstädte Die ursprüngliche Stadt Wien bestand nur aus dem von den Stadtmauern umgebenen Gebiet, heute der Großteil des 1. Bezirks, der Inneren Stadt. Bis heute ist, wenn Wiener in Wien davon sprechen, „in die Stadt zu fahren“, zumeist der 1. Bezirk gemeint. Ab dem 15. Jahrhundert erfolgte auch vor der Stadtmauer eine intensivere Besiedlung. Am Beginn der Türkenbelagerung 1529 wurden die mittelalterlichen Vorstädte niedergebrannt, um dem Feind keine Deckung zu bieten. Die später entstandenen neuzeitlichen Vorstädte waren rechtlich der jeweiligen Grundherrschaft unterstehende Ortschaften. 1683 wurden die Vorstädte bei der zweiten Türkenbelagerung erneut stark in Mitleidenschaft gezogen. 1704 wurde im Bereich des heutigen Gürtels der Linienwall zu ihrem Schutz errichtet. (Der Begriff Linie stammt aus der militärischen Befestigungstechnik; im konkreten Fall bezeichnete er auch eine Umsatzsteuergrenze.)
1850: Vorstädte eingemeindet, Vororte selbstständig 1848/49 wurden die grundherrschaftlichen Rechte abgelöst, die Ortschaften zu Gemeinden. § 2 des Provisorischen Gemeindegesetzes 1849 bestimmte: Vorstädte haben mit der eigentlichen Stadt eine einzige Ortsgemeinde zu bilden.RGBl. Nr. 17 vom 17. März 1849, S. 203 f. 1850 wurden die Stadt und 34 Vorstädte daher zusammengeschlossen; die Stadtmauer wurde erst ab 1858 demoliert. Die früheren Vorstädte wurden in die Bezirke 2 bis 8 eingeteilt.
Durch Teilungen entstanden später zehn Bezirke: 1861 wurde der 5. Bezirk vom 4. Bezirk abgetrennt, dadurch wurden die Bezirke 5–8 zu den Bezirken 6–9. 1874 wurden die außerhalb des neu konzipierten Gürtels gelegenen Teile des 4. und 5. Bezirks zum 10. Bezirk zusammengefasst (der 1892 und 1954 erweitert wurde).
Außerhalb des Linienwalls befanden sich die sogenannten Vororte, die teilweise – wie z. B. Währing – bereits zu kleineren Städten herangewachsen waren. Da der Linienwall eine Steuergrenze war, an der Einfuhren in die Stadt und die Vorstädte der Verzehrungssteuer unterworfen wurden, war das Leben in den Vororten deutlich billiger. Aus diesem Grund und weil einige Vororte längst zu selbstbewussten Gemeinden geworden waren, die ihre Autonomie durchaus schätzten, zogen sich die Verhandlungen zur Eingemeindung circa 20 Jahre hin.
1890–1892, 1904–1906: Vororte eingemeindet mini|Straßenschild in der Louis-Häfliger-Gasse im 21. Bezirk Erst als Kaiser Franz Joseph bei der Eröffnung des Türkenschanzparks in der Gemeinde Währing (heute 18. Bezirk) 1888 eine vermutlich von seinem k.k. Ministerpräsidenten und Jugendfreund Eduard Taaffe inspirierte, Aufsehen erregende Rede über die erhoffte baldige hielt, wurde das Vorhaben entscheidungsreif gemacht: Am 19. Dezember 1890 wurde das niederösterreichische Landesgesetz über die Eingemeindung von 34 Vororten und die Einteilung der Stadt in nunmehr 19 Bezirke beschlossen,LGBl. f. NÖ. Nr. 45 / 1890, S. 55 am 1. Jänner 1892 hatten die Magistratischen Bezirksämter der neuen Bezirke 11 bis 19 und die anderen angepassten Verwaltungsstrukturen in Wirksamkeit zu treten.Kundmachung des k.k. Statthalters vom 9. Dezember 1891, LGBl. f. NÖ. Nr. 60 / 1891, S. 235 1900 wurde der 20. Bezirk vom 2. abgetrennt. Ende 1904 mit Landesgesetz beschlossen,LGBl. f. NÖ. Nr. 1 / 1905, S. 1 wurde die auf der östlichen Donauseite (am linken Donauufer) gelegene Großgemeinde Floridsdorf mit fünf weiteren Gemeinden und einigen Gemeindeteilen 1905/1906 als 21. Bezirk Teil von Wien. Das neue Bezirksamt für den 21. Bezirk nahm am 1. Jänner 1906 den Betrieb auf.Kundmachung des k.k. Statthalters vom 28. Dezember 1905, LGBl. f. NÖ. Nr. 169 / 1905, S. 222 Bis dahin hatte sich Wien nur im 2. Bezirk, der bis 1938 bis zum ehemaligen Hauptarm des Stromes, der Alten Donau, reichte, auf das linke Donauufer erstreckt.
1938: 97 Gemeinden eingemeindet mini|Karte von Groß-Wien: Nach dem „Anschluss“ im Jahr 1938 wurden durch Beschluss der Reichsregierung vom 1. Oktober mit Wirkung vom 15. Oktober 1938Gesetz über Gebietsveränderungen im Lande Österreich vom 1. Oktober 1938, Gesetzblatt für das Land Österreich Nr. 443 vom 6. Oktober 1938, S. 2227 ff. 97 niederösterreichische Ortschaften eingemeindet. Damit wurde Wien mit einer Fläche von 1215 km² zur „flächengrößten deutschen Stadt“. Das Ausmaß der Eingemeindungen galt bis zum Inkrafttreten der 1946 beschlossenen Gebietsänderungen im Jahr 1954 und führte zur Bezeichnung Groß-Wien. Dieses war in 26 Bezirke gegliedert. Neue Bezirke waren: 14. Bezirk: Penzing. Der frühere 14. Bezirk, Rudolfsheim, wurde mit Fünfhaus (15.) vereint, der frühere 13. zweigeteilt und erweitert. 22. Bezirk: Groß-Enzersdorf 23. Bezirk: Schwechat 24. Bezirk: Mödling 25. Bezirk: Liesing 26. Bezirk: Klosterneuburg
Die Orte Breitenfurt, Laab im Walde, Perchtoldsdorf, Vösendorf und Hennersdorf blieben nicht beim Bezirk Mödling, sondern wurden dem 25. Bezirk, Liesing, zugeschlagen. Die neuen Außenbezirke wurden als Landbezirke mit den Randgemeinden bezeichnet.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde im Juni 1946 in Wien, in Niederösterreich und im Nationalrat verfassungsgesetzlichGebietsänderungsgesetz, BGBl. 110 / 1954 beschlossen, einen Großteil der Eingemeindungen rückgängig zu machen, doch scheiterte das Inkrafttreten der diesbezüglichen Gesetze am Widerstand der sowjetischen Vertreter im Kontrollrat. Daraufhin entstand folgender Kompromiss: Die Bürger dieser Bezirke durften Mandatare für den niederösterreichischen Landtag wählen, diese hatten aber dort kein Stimmrecht. Andererseits verblieben die Randgemeinden in Wien und unter Wiener Verwaltung, hatten aber keine Vertretung im Wiener Gemeinderat.
1954: 80 Gemeinden ausgeschieden 1954 stimmten auch die sowjetischen Vertreter der Besatzungsmächte der Wiederausgliederung vieler Randgemeinden zu; die 1946 beschlossenen Gesetze wurden kundgemacht und traten am 1. September 1954 in Kraft. Zu dieser Zeit hatten sich die Bürger vielfach aber schon an die Zugehörigkeit zu Wien gewöhnt. Wien selbst warb auch um ihr Verbleiben im Stadtverband. Es fanden sogar nichtoffizielle Volksabstimmungen statt, wie in Mödling und Klosterneuburg.
Die bereits 1945/46 getroffene politische Entscheidung blieb aber aufrecht: 17 Ortschaften verblieben somit bei Wien, 80 Ortschaften kamen zurück zu Niederösterreich (Bezirke Mödling und Wien-Umgebung). Wien verlor dadurch zwei Drittel seiner Fläche, die nunmehr 415 km² betrug. Die Bezirke 23, 24 und 26 wurden aufgelöst, der 22. Bezirk (umbenannt in Donaustadt) und der 25. Bezirk (als neuer 23. Bezirk) blieben in verkleinerter Form bestehen.
Relikte von Groß-Wien sind heute noch bei Strom, Gas und Telefon sichtbar. Die Stromversorgung der Randgemeinden erfolgt größtenteils nach wie vor durch Wiener Netze und nicht durch Netz Niederösterreich. Kledering, Mauerbach, Perchtoldsdorf, Schwechat, Vösendorf und andere Randgemeinden bilden nach wie vor einen Teil des Wiener Telefonnetzes mit der Vorwahl 01 (bzw. +43-1 aus dem Ausland).
Bezirke und Bezirksteile Da sich das heutige Stadtgebiet durch zahlreiche Eingemeindungen ehemaliger Vorstädte und Vororte ergab, findet man deren Namen und die Namen einstiger Orte noch immer auf dem Stadtplan. Bis heute bestehen in einigen Teilen der Stadt baulich sowie mental abgrenzbare Nachbarschaften bzw. Wohngegenden, Viertel oder Quartiere, ortsüblich Grätzl genannt. Besonders deutlich sichtbar ist dies in den Außenbezirken, wo sich oft die traditionellen Ortskerne (z. B. Kaiserebersdorf, Mauer, Hütteldorf, Grinzing) erhalten haben.
Die Bezirke 1 bis 9 gelten als Innenbezirke (auch innerhalb des Gürtels gelegen bezeichnet, obwohl das für den 2. und Teile des 3. Bezirks nicht stimmt). Oft wird auch der 20. Bezirk dazugezählt (etwa beim einschlägigen Dehio), da er vom 2. Bezirk abgespalten wurde und auch eine eher innerstädtische Siedlungsstruktur ohne alte Ortskerne aufweist. Alle anderen, insbesondere die Bezirke 10 bis 19, werden als Außenbezirke bezeichnet. Für den 21., 22. und 23. Bezirk wird auch die Bezeichnung Randbezirke verwendet.
Im Laufe der Jahrzehnte wurden Bezirksgrenzen nicht nur 1938 geändert. So gelangte z. B. der Teil der Alservorstadt südlich der Alser Straße, 1850 Teil des heutigen 9. Bezirks, 1862 zum 8. Bezirk. In den am westlichen Gürtel gelegenen Bezirken wurden 1905 Bezirksgrenzen, die noch aus der Zeit des Linienwalls in Parallelgassen verliefen, an den Gürtel verlegt.Kundmachung des k.k. Statthalters im Erzherzogtume Österreich unter der Enns vom 7. Juni 1905, LGBl. f. NÖ. Nr. 101 / 1905, S. 87) (So kam z. B. die Wiener Volksoper vom 18. in den 9. Bezirk.) Der Exerzierplatz Schmelz, dessen unverbauter Rest sich heute im 15. Bezirk befindet, zählte einst zu drei anrainenden Bezirken. Der Ort Albern an der Donau musste aus besatzungsrechtlichen Gründen 1954 und 1956 den Bezirk wechseln. Die Grenze zwischen 21. und 22. Bezirk wurde 1954 großräumig nordwärts verlegt. In den letzten dreißig Jahren erfolgten kleinere Grenzverschiebungen, um Infrastruktureinrichtungen wie den Naschmarkt (2009 ganz zum 6.) einem statt zwei Bezirken zuordnen zu können.
Obwohl er die wenigsten Einwohner hat, zählt der 1. Bezirk mit 108.679 Erwerbstätigen (inkl. Selbständige) die meisten Arbeitnehmer. Grund für diese hohe Arbeitsplatzdichte ist einerseits der Tourismus, der die Geschäftsstraßen und -gassen belebt, andererseits die gute Erreichbarkeit im Zentrum der Stadt, für viele Firmen speziell im Dienstleistungsbereich ein wichtiger Standort- und Prestigefaktor.
Die Donaustadt, der 22. Bezirk, ist flächenmäßig und nach Einwohnern der größte Bezirk. Er umfasst 10.230 Hektar Fläche und Einwohner. Aufgrund der großen Fläche zählt die Donaustadt allerdings auch zu den am dünnsten besiedelten Bezirken. Einzig der 13. Bezirk im Westen der Stadt, Hietzing, weist mit Einwohnern pro km² eine noch geringere Bevölkerungsdichte auf, weil der fast unbesiedelte Lainzer Tiergarten (25 km²) zum Bezirk gehört.