Als neue Länder (auch neue Bundesländer, östliche oder ostdeutsche Bundesländer) werden die deutschen Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bezeichnet. Die 1990 erfolgte Bildung dieser Länder gilt als Voraussetzung für den Beitritt Ostdeutschlands zur Bundesrepublik Deutschland, da hierfür ein föderales System erforderlich war. Rechtsgrundlage stellte das Ländereinführungsgesetz vom 22. Juli 1990 dar. Dieses formte auf Beschluss der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik aus den 14 zentralistisch regierten DDR-Bezirken (ohne Ost-Berlin) die neuen Länder.Verfassungsgesetz zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik – Ländereinführungsgesetz vom 22. Juli 1990 im Gesetzblatt der DDR, Teil I Nr. 51 vom 14. August 1990, S. 955 ff. (Digitalisat). Der im Gesetz vorgesehene Termin des 14. Oktober 1990 wurde mit dem Einigungsvertrag auf den 3. Oktober vorgezogen, so dass die neuen Länder gleichzeitig mit der deutschen Einigung von 1990 entstanden. Abs. 1 i. V. m. Anlage II Kapitel II Abschnitt II EV; vgl. dazu Michael Richter: Die Bildung des Freistaates Sachsen. Friedliche Revolution, Föderalisierung, deutsche Einheit 1989/90, Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2004, S. 737; Martin Heckel: Wo war das Volk? Zur Verfassunggebenden Gewalt des Volkes im Einigungsgeschehen, in: ders. (Hrsg.): Die innere Einheit Deutschlands inmitten der europäischen Einigung. Deutschlands Weg 50 Jahre nach dem Kriege, Mohr, Tübingen 1996, S. 13 ff. Die Beendigung der zentralistischen Staatsstruktur war eine Hauptforderung der friedliche Revolution in der DDR.

Beim Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland lebten in den neuen Ländern zuzüglich Ost-Berlins etwa 17 Millionen Einwohner. Die allgemeine demografische Entwicklung in Deutschland und die Abwanderung von mehr als zwei Millionen Menschen in die alten Länder verminderte diese Anzahl auf weniger als 15 Millionen.

Bezeichnungen Zu unterscheiden sind die Bezeichnungen ostdeutsche Länder (bzw. Ostdeutschland seit 1990) und Beitrittsgebiet, letzteres schließt begrifflich zwingend den Ostteil der Stadt Berlin ein, ebenso die 1993 an Niedersachsen gefallenen Gebiete von Mecklenburg-Vorpommern. Wesentlich häufiger, allerdings überwiegend umgangssprachlich, werden die fünf Länder zusammenfassend als Ostdeutschland bezeichnet, worunter zudem das gesamte Land Berlin oder teilweise nur das ehemalige Ost-Berlin fällt, und was durch gewandelten Sprachgebrauch einen annähernd neutralen Klang bekommen hat. Das Amt des Beauftragten der Bundesregierung für die Angelegenheiten der neuen Länder wurde 2021 in Beauftragter der Bundesregierung für Ostdeutschland umbenannt.

Entsprechend ihrer Anzahl wurde neben dem juristischen Terminus „Beitrittsgebiet“ auch die Bezeichnung fünf neue Länder 1990 eingeführt, um jenen medial zu vermeiden. In den Jahren nach der Vereinigung oder Wende wurden diese Gebiete – zum Teil scherzhaft – mit folgenden Bezeichnungen versehen (bzw. bezeichneten sich auch selbst so): Neufünfland (eine Anspielung auf Neufundland), Fünfneuland, FNL, Beitrittsländer, DunkeldeutschlandWas ist „Dunkeldeutschland“?, welt.de, 27. August 2015., Ossiland oder Anschlussgebiet. Die beiden letztgenannten Begriffe umfassen auch Ost-Berlin. Als Gegenteil hierzu wurde das Gebiet der alten Bundesrepublik Altbundesländer oder scherzhaft gebrauchte Bundesländer genannt.

Auch der Begriff Mitteldeutschland erfährt derzeit einen auflebenden Gebrauch – vor allem durch den Wunsch der Politiker in Sachsen und Thüringen, sich vom wirtschaftlich schwächeren Nordosten abzugrenzen. Insbesondere der Mitteldeutsche Rundfunk benutzt diese Bezeichnung, um das Sendegebiet (Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) zusammenfassend zu bezeichnen. Der Begriff betont dabei meist einen (gedachten) Kulturraum und nicht die geographische Mitte Deutschlands.

Die fünf neuen Bundesländer

Die neuen Länder sind (12), (13), (14), (15), (16).

In Klammern steht der amtliche Regionalschlüssel des jeweiligen Landes.

Sonderfall Berlin

Berlin war bereits vor 1990 ein Land (in Art. 23 GG a.F. und GG konkret als Groß-Berlin bezeichnet), das jedoch bis dahin nur aus West-Berlin bestand. Im Zuge der deutschen Wiedervereinigung wurde dieses Land um Ost-Berlin und West-Staaken erweitert. Gemäß Vier-Mächte-Abkommen war Berlin (West) zwar kein integraler Bestandteil der Bundesrepublik Deutschland und durfte von ihr nicht regiert werden, es wurde jedoch von dieser als Land betrachtet und mit einigen Einschränkungen (alliiertes Vorbehaltsrecht) auch so behandelt. Daher zählt Berlin nicht zu den neuen Ländern.

Bei Untersuchungen zur Entwicklung des Beitrittsgebietes nach der Wiedervereinigung wird das Gebiet des ehemaligen Ost-Berlins meist gesondert zu den fünf neuen Bundesländern betrachtet, insbesondere auch, da sich aufgrund der spezifischen urbanen Struktur und der Wiedervereinigung innerhalb der Stadt andere Herausforderungen ergaben.

Geschichte → Hauptartikel zur Geschichte der neuen Länder vor 1945: Geschichte Deutschlands, Mecklenburg, Brandenburg, Berlin, Geschichte Berlins, Preußen, Geschichte Thüringens und Geschichte Sachsens → Hauptartikel zur Geschichte 1945–1990: Sowjetische Besatzungszone (SBZ), Geschichte der Deutschen Demokratischen Republik und Ost-Berlin → Hauptartikel zur Geschichte nach 1990: Ostdeutschland seit 1990

Vorgeschichte

mini|Die alten Länder in der SBZ und der frühen DDR (lila umrandet) im Vergleich zu den Ländern in ihren Grenzen (rot) bei deren Neugründung zum 3. Oktober 1990. Ost-Berlin war kein eigenes Land in der SBZ und gehörte auch 1990 nicht zu den fünf neuen Ländern.

Nach dem Zweiten Weltkrieg waren auf Anordnung der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland Länder auf dem Gebiet der späteren DDR eingerichtet worden. Im Zuge der „weiteren Vervollkommnung des sozialistischen Verwaltungsaufbaus“, faktisch eine Abschaffung des Föderalismus und eine straffe Zentralisierung, wurde den Ländern am 23. Juli 1952 aufgetragen, ihre Aufgaben an 15 Bezirke und 217 Kreise abzugeben. Dabei wurden historisch gewachsene Strukturen zugunsten eines Zuschnitts der Bezirke nach ökonomischen und sicherheitspolitischen Gesichtspunkten beseitigt und die Länder somit faktisch aufgelöst.

Neubildungsprozess der Länder 1990 Anzahl und grober Zuschnitt der neuen Länder Im Laufe der friedlichen Revolution in der DDR kam, insbesondere in den Gebieten Sachsens und Thüringens, eine Art Heimatgefühl auf und damit einhergehend auch Forderungen, diese Länder wiederzuerrichten. In den Staaten fand man eine gemeinsame Identität und ein neues Selbstverständnis. Die Regierung Modrow reagierte darauf im Dezember 1989 mit der Einrichtung einer Kommission zur „Verwaltungsreform“, einer Expertengruppe von DDR-Staatsrechtlern, Wirtschaftswissenschaftlern und Soziologen. Sie verstand dies eher als ein Auflehnen gegen den Zentralismus, so wurde an eine Bildung von Ländern mit eigenen hoheitlichen Befugnissen zunächst nicht gedacht.

Die nach der ersten freien Volkskammerwahl vom 18. März 1990 gebildete Regierung unter Ministerpräsident Lothar de Maizière setzte sich als Ziel die Auflösung der bisherigen zentralistischen Struktur mit den Bezirken zugunsten einer föderalen Struktur mit Ländern, nicht zuletzt weil die Existenz solcher Strukturen Grundvoraussetzung für den Beitritt zur Bundesrepublik war. Die Expertenkommission empfahl eine Diskussion in den Medien, um die Bürger stärker mit einzubeziehen; so kam das Thema an die Öffentlichkeit. Die Meinungen gingen dabei stark auseinander; es gab Vorschläge von zwei bis elf Ländern, die geschichtlich begründet wurden, ein Großteil davon erwiesen sich jedoch als nicht überlebensfähig oder kommunalpolitisch nicht umsetzbar, wie beispielsweise ein Land Lausitz oder (Vor-)Pommern.

Unabhängig von der öffentlichen Debatte entwarf die Expertenkommission erste eigene Vorschläge. Kriterien waren dabei vor allem die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit, aber auch der Bezug auf eine historische Identität. Zunächst plante man mit einem „starken“ Sachsen unter Einschluss Thüringens und einem „starken“ Brandenburg. Der erste konkrete Vorschlag (A), ein Zwei-Länder-Modell, war nicht öffentlich und wurde bereits in der ersten Debatte im Ministerrat abgewählt. Die Trennung wäre hierbei durch eine Ost-West-Linie nördlich von Magdeburg und südlich von Berlin und Frankfurt/Oder erfolgt.

Im April 1990 folgten zwei neue Vorschläge der Expertenkommission mit jeweils vier Ländern. Vorschlag B sah ein Thüringen ähnlich dem heutigen vor, ein Sachsen unter Einschluss des Südteils des heutigen Sachsen-Anhalts (Trennung in Anlehnung an das historische Sachsen vor 1815 auf Höhe Dessau/Köthen/Quedlinburg) und ein Brandenburg mit dem nördlichen Sachsen-Anhalt sowie ein Mecklenburg(-Vorpommern), ähnlich dem heutigen. Vorschlag C glich im Wesentlichen Variante B, nur dass die Trennlinie im heutigen Sachsen-Anhalt nördlich von Magdeburg gezogen wurde, womit die Altmark Brandenburg zugeordnet worden wäre und Magdeburg mit Umland Sachsen. In beiden Varianten sollten die Randgebiete jeweils näher untersucht und danach über eine Zugehörigkeit entschieden werden. Alle diese Vorschläge basierten auf den DDR-Bezirken und gingen davon aus, die neuen Länder durch deren Zusammenführung bilden zu können. Durch diese Herangehensweise entstanden insbesondere im heutigen Sachsen-Anhalt Kollisionen. Aufgrund dessen stießen diese Vorschläge in einer Besprechung mit den Bezirksführungen auf heftigen Widerstand der Bezirke Halle und Magdeburg, so wurden auch die Vier-Länder-Varianten verworfen, obwohl sie bereits die Zustimmung aller Minister hatten.

Innerhalb von wenigen Tagen arbeitete man die Vorlage dann zu einer Fünf-Länder-Variante um. Dabei orientierte man sich, wie bisher, an den Bezirksgrenzen, aber auch an den Ländern, die bereits bis 1952 in der DDR existiert hatten. So entstand aus den Gebieten, die man bisher unter Sachsen und Brandenburg aufteilen wollte, das Land Sachsen-Anhalt. Dieses Modell wurde von der Regierung bestätigt, auch um sich fortan mehr auf das schnelle Erreichen der Deutschen Einheit und weniger auf zermürbende Gebietsdiskussionen konzentrieren zu können, obwohl diese Variante teilweise für ökonomisch nicht überlebensfähig gehalten wurde. Im Mai 1990 ging dieser Kompromiss dann durch die Volkskammer. Nachfolgend wurden kleine „Gebietskämpfe“ an den bisher nur vorbehaltlich grob gezogenen Grenzen entfacht.

Strittige Randgebiete und Fertigstellung Hoch strittig war die Situation von 15 Kreisen, „Krawallgebiete“ genannt, diese lagen in den Grenzregionen und waren auf Anhieb nicht eindeutig zuzuordnen. Um deren Status zu klären, entschied man sich am 2. Mai 1990 zunächst, dort Volksabstimmungen über die künftige Landeszugehörigkeit durchführen zu lassen. Am 6. Juni wandelte die Regierung die verbindlichen Volksentscheide jedoch in nicht-bindende Bürgerbefragungen mit rein empfehlender Wirkung um, um die bei den Kommunalwahlen am 6. Mai neu und erstmals frei gewählten Kreistage nicht zu übergehen. Von da an hatten diese die Entscheidungsgewalt über die Landeszugehörigkeit der „Krawallgebiete“ inne.

Nachdem Versuche seitens der Regierung, die im Länderneubildungsprozess hinderlichen Bezirkstage zur Selbstauflösung zu bewegen, gescheitert waren, löste die Volkskammer die Bezirkstage am 31. Mai mit sofortiger Wirkung auf. Die Bezirksverwaltungen blieben allerdings erhalten, um Wirtschaft und Verkehr sowie Ver- und Entsorgung aufrechtzuerhalten.