Ein Studienbeitrag, auch Studiengebühr, (umgangssprachlich scherzhaft Campusmaut) ist ein Beitrag, den Studenten regelmäßig entrichten müssen, um am Studium teilnehmen zu können. Die Beiträge sollen die Kosten des Studiums reduzieren, die dem staatlichen oder privaten Träger der Hochschule entstehen.

Nicht vom Begriff Studiengebühr(en) sind andere Beträge erfasst, die ebenfalls bei der Rückmeldung regelmäßig erhoben werden, so der Sozialbeitrag (oft auch Semesterbeitrag genannt) für die Studierendenschaft oder das Studentenwerk.

Außerdem erheben einige Hochschulen aufgrund rechtlicher Vorgaben oder eigener Satzungen Gebühren für Prüfungen, die Bewerbung an den Hochschulen, Auswahlverfahren, Benutzung von Einrichtungen, Exkursionen oder für den Sachmittelverbrauch bei Praktika. Diese können in ihrer Höhe und Wirkung Studiengebühren gleichen.

Begrifflichkeiten Im juristischen Sinne wird eine Gebühr stets für eine in Anspruch genommene fremde Leistung bezahlt. Studienbeiträge sind nicht an eine tatsächliche Nutzung gebunden, sondern eröffnen den Zahlenden die Möglichkeit der Nutzung. Mit dem Studienbeitrag beteiligen sich Studenten an den Kosten ihres Studiums, die dem Träger der Hochschule entstehen. Diesen Kosten steht – meist – ein beiderseitiger Nutzen (jetziger und/oder zukünftiger) gegenüber: Angelehnt an das marktwirtschaftliche Modell des Humankapitals wird das Studieren als Investition begriffen, für die ein Gegenwert bezahlt werden muss. Dabei spielt die vom Studenten geleistete Arbeit keine maßgebliche Rolle.

2012 verlor ein Absolvent einer privaten Hochschule einen Prozess gegen selbige in zweiter Instanz (Landgericht Arnsberg, Az. I-3S 104/12): In nur vier Semestern hatte der Bankkaufmann seinen Master-Abschluss erreicht. Danach stellte er seine Zahlungen an die Hochschule ein; diese klagte – erfolgreich – auf Weiterzahlung der Gebühren.Süddeutsche.de: Turbo-Student muss volle Gebühren zahlen

Beispielsweise in Skandinavien wird diese von Studenten geleistete Arbeit entlohntStudienkosten und -finanzierung im internationalen Vergleich In: FAZ vom 24. Januar 2005, um die Herausbildung einer zukünftigen Arbeitskraft zu fördern.

Die DDR zahlte vielen Studenten ein Grundstipendium.

Beide Ideen – Bildung als Investition oder Bildung als zu vergütende Arbeit – widersprechen dem humboldtschen Bildungsideal, nach dem Bildung – ohne Renditeabsichten – Selbstzweck ist. Analog zur in Deutschland – noch weitgehend – kostenlosen öffentlichen Schulausbildung fordern viele, auch für das Studium keine Studiengebühren oder ähnliches zu erheben und/oder die Elternabgaben für Kindertagesstätten, Kindergärten, Kinderläden und Kinderkrippen abzuschaffen.

Modelle Da die Ansichten darüber divergieren, ob, wofür und unter welchen Umständen Studiengebühren angemessen sind, gibt es auch verschiedene Modelle, ob und wie sie erhoben und wann sie bezahlt werden sollten.

Finanzierung durch Kredite Bei einigen Modellen wird die Gebühr erst ab einer gewissen Studiendauer beispielsweise über Langzeitstudiengebühren oder ein Studienkonto oder bei fehlendem Studienerfolg erhoben. Um den häufig finanzschwachen Studenten die Bezahlung der Gebühren zu ermöglichen, sehen einige Modelle Studentenkredite vor: die Kreditnehmer können die Gebühren sowie Zinsen tilgen, sobald sie nach Studienende finanziell dazu in der Lage sind. Denkbar ist auch, eine Rückzahlung erst dann zu verlangen, wenn und solange eine gewisse Gehaltsgrenze überschritten wird.

Ein realisierter Ansatz sind nachgelagerte Studiengebühren, wie sie 1989 in Australien unter dem Namen Higher Education Contribution Scheme (HECS) eingeführt wurden. Die Studenten erhalten ein zinsloses Darlehen und zahlen die Gebühren erst dann zurück, wenn sie ein Mindesteinkommen erreicht haben (in Australien ab 12.400 € Brutto-Jahreseinkommen). Alternativ ist eine Vorleistung des Studenten mit nachfolgender Erstattung durch staatliche Gelder möglich.

Insgesamt haben alle Ansätze grundsätzlich gemeinsam, dass sie entweder eine Mehrbelastung der Studenten oder ihre Verschuldung in Kauf nehmen.

Absolventensteuer Über die Einführung einer Absolventensteuer als Alternative zu Studiengebühren wird unter anderem im Vereinigten Königreich diskutiert.

Studiengebühren in verschiedenen Staaten Australien

In Australien wurden Studiengebühren 1989 (wieder) eingeführt. Die Höhe betrug zunächst einheitlich 1.800 Australische Dollar (AUD) pro Jahr, wurde seitdem jedoch angehoben und nach Fächern ausdifferenziert. Im Jahr 2000 betrug die Gebühr 3.463 bis 5.593 AUD pro Jahr. 2008 kostete ein anderthalbjähriges Masterstudium an der Australian National University ungefähr 15.000 AUD. (Steuer)-Ausländer zahlen in der Regel den doppelten Betrag, da ihre Eltern die australischen Hochschulen nicht über Steuern in Australien mitfinanzieren. Derzeit betragen die Studiengebühren für internationale Studierende ca. 6.000 bis 10.000 AUD pro Semester für ein Auslandssemester bzw. 10.000 bis 13.000 AUD pro Semester für Programme mit einem akademischen Abschluss (z. B. Bachelor oder Master).

Wer die Gebühr sofort bezahlt, bekommt 25 % erlassen. Für die Übrigen gibt es ein unechtes Kreditmodell, dessen Rückzahlungsmodalitäten an das Einkommen gekoppelt sind. Das so genannte Higher Education Contribution Scheme (HECS) ist im Kern ein Aufschlag auf die Einkommensteuer und in seiner Wirkung ein zinsloser Kredit, der jedoch an die Inflationsraten angepasst wird.

Darüber hinaus steht es den Universitäten frei, bis zu 25 % der Studienplätze gegen Sofortzahlungen von mehr als 10.000 AUD jährlich anzubieten. Im Jahr 2001 machten bereits neun Hochschulen in Australien davon Gebrauch und stellen für die Zahler des höheren Betrags geringere Zulassungsvoraussetzungen (NC) auf. Damit gestaltet sich der Zugang zu den Hochschulen für finanziell besser gestellte Studenten deutlich einfacher.

Eine zentrale Kritik am australischen Modell ist die Tatsache, dass Frauen erheblich länger ihre Studiengebühren zurückbezahlen als Männer. Ferner besagt eine Studie der australischen Hochschullehrergewerkschaft, dass die Studiengebühren nicht zu einer besseren Ausstattung der Hochschulen geführt haben, da sich der Staat zunehmend aus der Finanzierung der Hochschulen zurückgezogen habe.

Dänemark Das Studium an den dänischen Hochschulen ist in der Regel gebührenfrei. In einzelnen speziellen Bildungsangeboten wie dem MBA werden jedoch Studiengebühren fällig. Die Kosten hierfür liegen bei rund 26.000 € für einen einjährigen Vollzeit-MBA.

Dänische Studenten besitzen Anspruch auf ein Grundeinkommen, das sogenannte „Statens Uddannelsesstøtte“. Einzige Voraussetzung für das „Statens Uddannelsesstøtte“ ist die Vollendung des 18. Lebensjahrs und die Ausübung einer unbezahlten Ausbildung (z. B. ein Studium). Diese Förderung erhalten ca. 93 % der dänischen Studenten. Das deutsche BAföG erhalten zum Vergleich nur ungefähr 25 % der Studenten. Die monatliche Förderung beträgt für bei den Eltern lebende Studenten 330 €, für auswärts lebende ca. 610 €. Die maximale Förderungsdauer liegt bei 70 Monaten. Zusätzlich zum Grundeinkommen sind staatliche Darlehen von maximal 310 € monatlich möglich.

Deutschland

Einen Zugang zur Hochschule ganz ohne Kosten gab es selbst vor Einführung der Studiengebühren nicht. Der Semesterbeitrag ist obligatorisch und wird im Härtefall erlassen. Die Studiengebühren sind hiervon klar zu trennen und werden zusätzlich erhoben. Semesterbeiträge sind Verwaltungsbeiträge. Sie beinhalten an vielen Universitäten auch Beiträge für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel in Form eines Semestertickets. Studiengebühren sind Mittel, die Studierende an die Universität zahlen. Die Studiengebühren unterliegen in einigen Bundesländern einer Zweckbindung. So dürfen Studiengebühren in Bayern ausschließlich zur Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen eingesetzt werden.

Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, den auch Deutschland unterzeichnet hat, fordert im Sinne des Rechts auf Bildung, dass „der Hochschulunterricht auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit, jedermann gleichermaßen entsprechend seinen Fähigkeiten zugänglich gemacht werden muß“ (Art. 13.2.c).

Das Hochschulrahmengesetz (HRG) des Bundes schloss allgemeine Studiengebühren aus. Gegen dieses im Jahr 2002 novellierte Gesetz klagten die unionsgeführten Bundesländer Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Hessen, Saarland, Hamburg, Bayern und Sachsen, die darin einen unzulässigen Eingriff des Bundes in die Gesetzgebungskompetenz der Länder im Kultusbereich sahen. Die klagenden Bundesländer führten als Grund ihres Ganges nach Karlsruhe an, dass der Bund seine Gesetzgebungskompetenz überschritten und in die Länderkompetenz eingegriffen habe. Bildung war und ist im föderalen System der Bundesrepublik Aufgabe der Länder. Aufgrund der sehr verschiedenen Ausgestaltungen im deutschen Hochschulbereich sah das Grundgesetz zum damaligen Zeitpunkt allerdings für den Bildungsbereich eine Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes vor, um „gleichwertige Lebensbedingungen“ zu wahren.

Das Bundesverfassungsgericht gab den klagenden Ländern am 26. Januar 2005 dahingehend Recht, dass der Bund ihnen nicht verbieten kann, Studiengebühren zu erheben. Seitdem ist der rechtliche Status von Studiengebühren in Deutschland unklar. Denn wenn auch der Bund den Ländern nicht verbieten kann, Studiengebühren zu erheben, ist noch nicht endgültig geklärt, inwiefern Studiengebühren internationalen sowie nationalen Richtlinien widersprechen. Hiermit befassen sich derzeit die Gerichte.

Nach der Urteilsverkündung wurden in sieben Bundesländern (Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland) Gesetze zur Einführung allgemeiner Studiengebühren verabschiedet. Die Studiengebühren führten zu Protesten und waren ein beliebtes Angriffsziel der Opposition bei Landtagswahlen.Studiengebühren-Satire des grünen Landtagskandidaten Henning Schürig (Baden-Württemberg 2006) In den meisten Gebührenländern mussten die Studenten ab dem Sommer 2007 pro Semester in der Regel 500 € an ihre Hochschule überweisen. Wirtschaftsverbände hatten jedoch in der Vergangenheit noch weitaus höhere Gebühren (2500 € oder mehr pro Jahr) gefordert. Mit dem Ziel, als erstes Bundesland die Studiengebühren wieder aufzuheben, nahm der Hessische Landtag am 3. Juni 2008 einen entsprechenden Gesetzesentwurf an, in dem der entscheidende Satz zur Abschaffung der Studiengebühren allerdings fehlte. Da das verabschiedete Gesetz damit nur die Abschaffung des Stipendiensystems zur Folge gehabt hätte, lehnte Ministerpräsident Koch eine Unterzeichnung zunächst ab.Christoph Hickmann: Koch führt Ypsilanti vor. In: sueddeutsche.de, 5. Juni 2008 (Süddeutsche Zeitung, 6. Juni 2008). Daraufhin wurde das Gesetz nachgebessert und am 17. Juni 2008 vom hessischen Landtag erneut beschlossen. Koch unterschrieb das Gesetz, welches am 1. Juli 2008 in Kraft trat.Studenten-Presse.com: Koch unterschreibt Gesetz gegen Studiengebühren.

Ein neuer Gesetzesentwurf der Bayerischen Staatsregierung sieht vor, Hochschulen die Erhebung von Gebühren in Höhe von bis zu 2000 € für berufsbegleitende Studiengänge zu ermöglichen. Die maximale Gebührenhöhe soll nach dem Willen des Gesetzesentwurfes die Staatsregierung per Verordnung regeln.Salamitaktik in Bayern.