Die sächsische Kanzleisprache (auch Meißner Kanzleideutsch) entwickelte sich im Zeitalter des deutschen Humanismus. Sie bildete eine Voraussetzung für ein den Dialekten übergeordnetes allgemeines Standarddeutsch,Adolf Bach: Geschichte der deutschen Sprache, §173,174 Bedeutung der Kanzleisprache: „Neben den Kanzleisprachen und der Sprache der Schriften Luthers blieb deren obersächs. Heimatraum für die Ausrichtung der werdenden nhd. Gemeinsprache auf lange von Wichtigkeit. […] Das Meißnische gab die Richtschnur ab für das gesprochene, mehr noch für das geschriebene Deutsch.“ wie es Martin Luther in seiner Bibelübersetzung von 1522 verwirklichte. Die sächsische Kanzleisprache – und somit auch das daraus entstandene Standarddeutsch – ist eine Ausgleichssprache auf der Grundlage spätmittelalterlicher ostmitteldeutscher und ostoberdeutscher Dialekte.
Der Verfall der mittelhochdeutschen höfischen Dichtung bedeutete ein vorläufiges Ende der gemeinsprachlichen Bestrebungen.Adolf Bach: Geschichte der deutschen Sprache §121 (§110). In Mittel- und Oberdeutschland bestanden nach dem Untergang der Sprache des Rittertums über den Mundarten stehende, nur bedingt einheitliche landschaftliche Verkehrs- und Geschäftssprachen, insbesondere die Sprachen der fürstlichen und städtischen Kanzleien.Adolf Bach: Geschichte der deutschen Sprache §122.
Der gewaltige Einfluss der Bibelübersetzung Luthers auf die deutsche Schriftsprache beruht zum einen darauf, dass Luther in der Mundart seiner mitteldeutschen Heimat aufgewachsen war, die sprachgeografisch zwischen den nord- und süddeutschen Dialekten eine Mittlerstelle einnimmt. Die Vertrautheit Luthers mit dem Sprachgebrauch der sächsischen Kanzlei bildete zum anderen einen weiteren vereinheitlichenden Faktor bei der Schaffung der neuhochdeutschen Schriftsprache.Martin Luther: Tischreden. Weimarer Ausgabe, Kap. 70: „Ich habe keine gewisse, sonderliche, eigene Sprache im deutschen, sondern brauche der gemeinen deutschen Sprache, dass mich beide, Ober- und Niederländer, verstehen mögen. Ich rede nach der sächsischen Kanzlei, welcher nachfolgen alle Fürsten und Könige in Deutschland. […] Darum ist sie auch die gemeinste deutsche Sprache. Kaiser Maximilian und Kurfürst Friedrich, Herzog von Sachsen, haben im ganzen römischen Reiche die deutschen Sprachen also in eine gewisse Sprache gezogen.“ Ebenso wesentlich ist, dass der Osten des deutschen Sprachgebiets bei der Vereinheitlichung der Schriftsprache schneller voranschritt als der politisch viel stärker zersplitterte Westen.Rudolf Bentzinger: Die Kanzleisprachen. In: Werner Besch, Anne Betten, Oskar Reichmann, Stefan Sonderegger (Hrsgg.): Sprachgeschichte. Ein Handbuch zur Geschichte der der deutschen Sprache und ihrer Erforschung. 2., vollständig neu bearbeitete und erweiterte Auflage. de Gruyter, Berlin / New York 2000, Sp. 1665–1673, hier Sp. 1670.
Die Orthographie der sächsischen Kanzleisprache breitete sich schnell in den mittel- und niederdeutschen Regionen aus, während man im oberdeutschen Süden im 16. Jahrhundert in der maximilianischen Kanzleisprache schrieb, aus der sich noch im 17. Jahrhundert die oberdeutsche Schreibsprache entwickelte, die im Süden erst ab etwa 1750 von den neuhochdeutschen Formen verdrängt wurden. Allerdings waren die Übereinstimmungen dieser beiden größten Kanzleien des deutschsprachigen Raums so „gravierend (Unterschiede gibt es vor allem bei ie bzw. i für mittelhochdeutsch ie und bei der p- und b-Schreibung), daß sie »als verschiedene Ausprägungen ein und desselben Archisystems interpretierbar« sind.“Rudolf Bentzinger: Die Kanzleisprachen. In: Werner Besch, Anne Betten, Oskar Reichmann, Stefan Sonderegger (Hrsgg.): Sprachgeschichte. Ein Handbuch zur Geschichte der der deutschen Sprache und ihrer Erforschung. 2., vollständig neu bearbeitete und erweiterte Auflage. de Gruyter, Berlin / New York 2000, Sp. 1665–1673, hier Sp. 1670, Zitat aus Hans Moser: Die Kanzlei Maximilians I. Graphematik eines Schreibusus (= IBK. Band 5). 2 Bände. Innsbruck 1977, hier S. 277. So stellte schon Martin Luther fest: „Kaiser Maximilian und Kurf[ürst] Friedrich, H[erzog] zu Sachsen etc. haben im römischen Reich die deutschen Sprachen also in eine gewisse Sprache gezogen.“Rudolf Bentzinger: Die Kanzleisprachen. In: Werner Besch, Anne Betten, Oskar Reichmann, Stefan Sonderegger (Hrsgg.): Sprachgeschichte. Ein Handbuch zur Geschichte der der deutschen Sprache und ihrer Erforschung. 2., vollständig neu bearbeitete und erweiterte Auflage. de Gruyter, Berlin / New York 2000, Sp. 1665–1673, hier Sp. 1670, zitiert nach der Weimarer Ausgabe, Tischreden Band I, S. 525.
Literatur Heinrich Bach: Die thüringisch-sächsische Kanzleisprache bis 1325. 2 Bände, Kopenhagen 1937–1943 (Nachdruck 1972). Rudolf Bentzinger: Die Kanzleisprachen. In: Werner Besch, Anne Betten, Oskar Reichmann, Stefan Sonderegger (Hrsgg.): Sprachgeschichte. Ein Handbuch zur Geschichte der der deutschen Sprache und ihrer Erforschung. 2., vollständig neu bearbeitete und erweiterte Auflage. de Gruyter, Berlin / New York 2000, Sp. 1665–1673. Hermann Glaser, Jakob Lehmann, Arno Lubos: Wege der deutschen Literatur. Eine geschichtliche Darstellung. Ullstein Buch 323. Adolf Bach: Geschichte der deutschen Sprache. 8. Auflage. Quelle & Meyer, Heidelberg 1965. Martin Luther: Tischreden. Weimarer Ausgabe.
Einzelnachweise
Sachsische Kanzleisprache Kategorie:Kultur (Sachsen) Kategorie:Diplomatik