Generalmajor ist ein militärischer Dienstgrad, unter anderem in Deutschland und Österreich. Gegenstücke in anderen Streitkräften wie der Schweizer Armee sind Divisionär und Divisionsgeneral.
Etymologie Die Bezeichnung „Generalmajor“ (auch die entsprechenden, ähnlich- oder gleichlautenden englischen und anderssprachigen Bezeichnungen) setzt sich aus den Begriffen „General“ und „Major“ zusammen. Bevor im 18. Jahrhundert französierende Dienstgradbezeichnungen in deutschsprachige Streitkräfte Einzug hielten und die Dienstgradbezeichnung „Major“ die Bezeichnung „(Feld-)Wachtmeister“ verdrängte, war die Dienstgradbezeichnung „General(feld)wachtmeister“ üblich. Analog der Reihung Major-Oberstleutnant-Oberst ist der Generalmajor auf höherer Führungsebene dem höherrangigen General und dem Generalleutnant (seinerseits Stellvertreter des Generals) als „dritter Mann“ zugeteilt. Da die Dienstgradabzeichen eines Generalmajors in vielen Streitkräften, darunter die Bundeswehr oder die Streitkräfte der Vereinigten Staaten, häufig zwei Sterne zeigen, wird der Generalmajor umgangssprachlich häufig auch als „Zweisternegeneral“vgl. auch „Einsternegeneral“, „Dreisternegeneral“, „Viersternegeneral“. bezeichnet.
Bundeswehr
Der Dienstgrad Generalmajor wird durch den Bundespräsidenten mit der Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten auf Grundlage des Soldatengesetzes festgesetzt.
Befehlsbefugnis und Dienststellungen In der Bundeswehr ist der Generalmajor ein Offiziersdienstgrad, der gemäß der Zentralen Dienstvorschrift (ZDv) A-1420/24 „Dienstgrade und Dienstgradgruppen“ zur Dienstgradgruppe der Generale zählt. Aufgrund der Zugehörigkeit zur Dienstgradgruppe der Generale können Soldaten im Dienstgrad Generalmajor auf Grundlage des § 4 („Vorgesetztenverhältnis auf Grund des Dienstgrades“) der Vorgesetztenverordnung innerhalb der dort gesetzten Grenzen Soldaten der Dienstgradgruppen Mannschaften, Unteroffizieren ohne und mit Portepee, Leutnanten, Hauptleuten und Stabsoffizieren Befehle erteilen.
Die Generalmajore dienen wie die meisten Generale vorwiegend auf Stabsposten und in der Regel nicht in der „kämpfenden“ Truppe als militärische Führer. Typisch sind Verwendungen in leitenden Funktionen als Abteilungsleiter besonders wichtiger Abteilungen in Kommandobehörden, im Ministerium oder in Einrichtungen der NATO. Generalmajore sind Amtschef oder Kommandeure besonders wichtiger Ämter und höherer Kommandobehörden, die häufig direkt unterhalb der Führungsstäbe des jeweiligen militärischen Organisationsbereichs oder bei der NATO angesiedelt sind. Die Kommandeure der beiden wichtigsten Lehreinrichtungen der Bundeswehr (Zentrum Innere Führung und Führungsakademie der Bundeswehr) sind ebenfalls Generalmajore. Sie sind ferner Chef des Stabes im Kommando Heer, Kommando Luftwaffe und im Kommando Streitkräftebasis. Im Kommando Einsatzverbände Luftwaffe, Multinationales Kommando Operative Führung und im Einsatzführungskommando sind Generalmajore stellvertretende Kommandeure (bzw. stellvertretende Befehlshaber) und teils Chef des Stabes. Einige wenige Generalmajore werden in der Truppe auch „klassisch“ als militärische Führer von Großverbänden eingesetzt. Typische Verwendungen im Heer sind Divisionskommandeur oder stellvertretender Kommandierender General. Aufgrund der geschilderten und ähnlicher Dienststellungen können Soldaten im Dienstgrad Generalmajor in den in der Vorgesetztenverordnung aufgezählten Fällen allen dienstlich oder fachlich unterstellten Soldaten Befehle erteilen. (Divisions-)kommandeure, Amtschefs usw. sind als Einheitsführer Disziplinarvorgesetzter der ihnen truppendienstlich unterstellten Soldaten gemäß Wehrdisziplinarordnung.
Ernennung, Besoldung und Altersgrenze Gesetzliche Grundlagen für die Ernennung zum Generalmajor setzt die Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) und ergänzend die Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) 20/7. Im Detail sind die Laufbahnen dort aber nur bis zum Dienstgrad Oberst reglementiert. Die Ernennung zum Generalmajor ist dagegen im Wesentlichen eine vom Dienstherrn aufgrund der Eignung und Leistung des Soldaten zu treffende Entscheidung, die kaum weiteren Voraussetzungen unterliegt. Zum Generalmajor werden in der Praxis üblicherweise nur Berufsoffiziere ernannt.Zum Generalmajor können im Grunde Soldaten auf Zeit, Berufssoldaten und Reservisten ernannt werden, wobei in der Praxis (zumal im Frieden) fast nur Berufsoffiziere zum Generalmajor befördert werden. Beispiele für die Ernennung zum Generalmajor d. R. sind (im Gegensatz zu →Brigadegeneralen d. R.) in der Bundeswehr nicht bekannt. Generale a. D. sind im Übrigen auch Reservisten. Sie werden aber üblicherweise nicht weiter befördert und leisten auch keine Wehrübungen. In der Praxis ist die Beförderung eines Reservisten zum Generalmajor zudem ausgeschlossen, weil keine entsprechende Planstellen ausgeplant wurden und daher keine im Sinne der Soldatenlaufbahnverordnung in Verbindung mit der ZDv 20/7 sinngemäß (nicht formal) geforderte Beorderung erfolgen kann. Im Sinne der Soldatenlaufbahnverordnung ist ferner die Zugehörigkeit zur Laufbahngruppe der Offiziere naheliegend, obwohl auch dies nur implizit erschlossen werden kann, denn alle Generale werden im Sinne der Anordnung des Bundespräsidenten weiter zu den Offizieren gezählt. Im Geltungsbereich der Soldatenlaufbahnverordnung sind Beförderungen der Offiziere nur innerhalb einer Laufbahn der Laufbahngruppe der Offiziere möglich. Auch wenn die Laufbahnen der Laufbahngruppe über den Oberst hinausgehend in der Soldatenlaufbahnverordnung nicht näher beschrieben sind, erfolgt die Beförderung in einen Dienstgrad der Dienstgradgruppe der Generale sinngemäß in Fortsetzung einer der Laufbahnen der Offiziere. Praktisch ausgeschlossen ist die Beförderung von Offizieren einer der Laufbahnen des militärfachlichen Dienstes, des Geoinformationsdienstes oder des Militärmusikdienstes. Ihre Beförderung ist in der Praxis ausgeschlossen, da keine entsprechenden Planstellen ausgewiesen werden. Die Laufbahn im militärfachlichen Dienst endet in der Praxis und in der Beschreibung der Soldatenlaufbahnverordnung beim Stabshauptmann. Für Militärmusikoffiziere ist aufgrund der begrenzten Planstellen höchstens der Dienstgrad Oberst zu erreichen. Im Geoinformationswesen ist der oberste Fachvorgesetzte Brigadegeneral. Nach der Soldatenlaufbahnverordnung gilt sinngemäß, dass die Dienstgrade in der Anordnung des Bundespräsidenten beschriebenen Reihenfolge regelmäßig durchlaufen werden sollten und eine Mindestdienstzeit im vorangehenden Dienstgrad von mindestens einem Jahr die Regel sein sollte;Mindestdienstzeiten seit Ernennung zu einem vorangehenden Dienstgrad sind formal also keine Voraussetzungen. Theoretisch könnte der Dienstgrad Generalmajor auch von Obersten und Brigadegeneralen „übersprungen“ werden oder bereits kurz nach Ernennung zum Oberst bzw. Brigadegeneral erreicht werden; theoretisch möglich ist auch eine Einstellung mit dem Dienstgrad Generalmajor. Ein seltenes Beispiel für einen dieser „Sonderfälle“, das uneingeschränkt auf Heeres- und Luftwaffenuniformträger und den Dienstgrad Generalmajor übertragbar wäre, ist Ulrich Weisser, der 1992 zunächst zum Flottillenadmiral ernannt wurde und noch im selben Jahr zum Vizeadmiral ernannt wurde. Weisser übersprang den Dienstgrad Konteradmiral, vgl. in der Praxis waren Generalmajore zuvor mehrere Jahre Brigadegenerale. In der Praxis haben die meisten Generalmajore den Lehrgang Generalstabs-/Admiralstabsdienst an der Führungsakademie der Bundeswehr oder einen äquivalenten Lehrgang an einer entsprechenden Einrichtung eines anderen Landes absolviert.Beachte auch: ZDv 20/7 auf Grundlage der Soldatenlaufbahnverordnung ()
Generalmajore werden nach der Bundesbesoldungsordnung (BBesO) mit B 7 besoldet.
Als besondere Altersgrenze für Generalmajore wurde die Vollendung des 62. Lebensjahres festgesetzt.Die Altersgrenzen wurden mit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz 2009 neu bestimmt, vgl. insbes. Änderungen betreffend SG und Übergangsbestimmungen gem. SG. Vgl.
Dienstgradabzeichen
Das Dienstgradabzeichen für Generalmajore zeigt goldenes Eichenlaub und zwei goldene Sterne als Schulterabzeichen. Die Unterlagen der Schulterklappen (bei Heeresuniformträgern entsprechend auch die Flachlitzen)Beachte zur vorschriftswidrigen Trageweise der Waffenfarbe die Anmerkungen im → Kapitel zur Waffenfarbe der Generale im Artikel „Waffenfarbe“ sind hochrot.
Äquivalente, nach- und übergeordnete Dienstgrade Den Dienstgrad Generalmajor führen nur Heeres- und Luftwaffenuniformträger. Marineuniformträger (außer Sanitätsoffiziere) derselben Rangstufe führen den Dienstgrad Konteradmiral. Die ranggleichen Sanitätsoffizierdienstgrade sind die nach Uniformträgerbereich unterschiedlich lautenden Dienstgrade Generalstabsarzt bzw. Admiralstabsarzt (erste Dienstgradbezeichnung für Heeres- und Luftwaffenuniformträger; letzte Dienstgradbezeichnung für Marineuniformträger). In den Streitkräften der NATO ist der Generalmajor zu allen Dienstgraden mit dem NATO-Rangcode OF-7 äquivalent.
Im Sinne der ZDv 14/5 und der Anordnung des Bundespräsidenten ist der Generalmajor über dem rangniedrigeren Brigadegeneral bzw. Flottillenadmiral und unter dem ranghöheren Generalleutnant bzw. Vizeadmiral eingeordnet (erste Dienstgradbezeichnung jeweils für Heeres- und Luftwaffenuniformträger; zweite Dienstgradbezeichnung für Marineuniformträger). Die zum Brigadegeneral ranggleichen Sanitätsoffizierdienstgrade sind die nach Approbationsrichtung und Uniformträgerbereich unterschiedlich lautenden Dienstgrade Generalarzt, Generalapotheker bzw. Admiralarzt (erste beiden Dienstgradbezeichnungen für Heeres- und Luftwaffenuniformträger; letzte Dienstgradbezeichnung für Marineuniformträger). Die zum Generalleutnant ranggleichen Sanitätsoffizierdienstgrade sind die nach Approbation und Uniformträgerbereich unterschiedlich lautenden Dienstgrade Generaloberstabsarzt bzw. Admiraloberstabsarzt (erste Dienstgradbezeichnung für Heeres- und Luftwaffenuniformträger; letzte Dienstgradbezeichnung für Marineuniformträger).
Nationale Volksarmee
In der Nationalen Volksarmee und den anderen bewaffneten Organen der Deutschen Demokratischen Republik war der Generalmajor (GenMaj auch GM) der niedrigste Dienstgrad in der höchsten Gruppe der Offiziersdienstgrade. Wörterbuch zur deutschen Militärgeschichte, 1. Auflage (Liz.5, P189/84, LSV:0547, B-Nr. 746 635 0), Militärverlag der DDR (VEB) – Berlin, 1985, S. 231 General ... Der Dienstgradinhaber hatte in der Regel eine akademische Ausbildung an der Generalstabsakademie der UdSSR in Moskau (heute: Militärakademie des Generalstabes der Streitkräfte der Russischen Föderation). Die Ranginsignien, Schulterstück, Arabesken, Lampassen, Waffenfarben etc. wurden, nach Lesart der Staats- und Parteiführung, als Fortsetzung der militärischen Traditionen der Weimarer Republik weitgehend beibehalten.
Das Schulterstück bestand aus zwei geflochtenen goldfarbenen Schnüren mit dünner Einlage aus einer etwas dünneren silbernen Doppelschnur, auf Tuchunterlage in zugehöriger Waffenfarbe. Der fünfzackige Rangstern (ø = 17,5 mm) für Generalsränge bis Armeegeneral (auch Konteradmiral bis Flottenadmiral), unterscheidet sich deutlich vom viereckigen Rangstern für Offiziere und Fähnriche (ø = 12,5 mm). Die Untergrundfarbe für Schulterstücke, Lampassen, Arabesken und Paspelierung bezeichnete die Zuordnung zur betreffenden Teilstreitkraft bzw. Truppengattung. Der dem GenMaj entsprechende Dienstgrad der Volksmarine war Konteradmiral.
Gemäß NATO-Rangcode war der Generalmajor der NVA mit OF-6 eingestuft und entsprach damit dem Brigadegeneral der Bundeswehr.
Waffenfarben LaSK = Hochrot (auch MfS und ZV) LSK/LV = Himmelblau Grenztruppen = Grün
Reichsheer, Reichswehr und Wehrmacht