Die Provinz Westfalen war von 1815 bis 1918 eine Provinz des Königreichs Preußen und von 1918 bis 1946 eine Provinz des Freistaats Preußen.

Der Staat Preußen wurde nach dem Wiener Kongress durch die Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden vom 30. April 1815 in zehn Provinzen eingeteilt, eine davon war Westfalen. Provinzialhauptstadt war Münster.Wilhelm Grabe: „Mit der sorgfältigsten Schonung der bestehenden Verhältnisse“ – Die Einrichtung der Kreise in Rheinland-Westfalen 1816. In: Claudia Maria Arndt, Wilhelm Grabe, Stephen Schröder (Red.): Von der preußischen Obrigkeit zur bürgerlichen Selbstverwaltung. Herausgegeben vom Landkreistag Nordrhein-Westfalen. Düsseldorf 2016, S. 13–23, hier S. 17. In der neuen Provinz waren zahlreiche ehemals eigenständige Territorien mit unterschiedlichen Traditionen und Konfessionen vereinigt. Zwar entwickelte sich, von der Provinzialverwaltung gefördert, allmählich eine Art gemeinsames „Westfalenbewusstsein“. Dennoch blieben die inneren Unterschiede groß. Dies gilt sozial- und wirtschaftsgeschichtlich für die verschiedenen Lebenswelten im industrialisierten, städtischen Westfalen und dem landwirtschaftlichen, dörflichen Westfalen. Daneben blieben die Konfessionsgrenzen von erheblicher Bedeutung. Unterschiede wie diese schlugen sich unter anderem in einer sehr differenzierten politischen Kultur nieder.

Gründung und Struktur Die Entstehung der Provinz Westfalen war ein Ergebnis des Wiener Kongresses von 1815. Unmittelbarer Vorläufer war das Generalgouvernement zwischen Weser und Rhein. Obwohl die preußische Krone bereits seit langem Territorialbesitz in Westfalen hatte, machte Friedrich Wilhelm III. keinen Hehl daraus, dass ihm die Einverleibung des Königreichs Sachsen lieber gewesen wäre. Tatsächlich verschob sich durch die Gründung der Provinzen Westfalen und der Rheinprovinz der Schwerpunkt in wirtschaftlicher und demografischer Hinsicht nach Westen. Gleichzeitig nahm die Zahl der Katholiken im bislang fast ausschließlich protestantischen Preußen deutlich zu. Am Anfang der preußischen Herrschaft hatte die Provinz etwa 1,1 Millionen Einwohner. Davon waren etwa 56 % Katholiken und 43 % Protestanten sowie etwa 1 % Juden.

Die Provinz umfasste im Wesentlichen die bereits vor 1800 zu Preußen gehörigen Gebietsteile Fürstentum Minden, die Grafschaften Mark und Ravensberg, Tecklenburg sowie die nach 1802/1803 an Preußen gelangten Hochstifte Münster und Paderborn sowie einige kleinere Herrschaften, darunter Grafschaft Limburg. Durch den Wiener Kongress wurden Preußen im Jahre 1815 die 1810 von Frankreich annektierten Gebiete des Fürstentums Salm und die südlichen Landesteile des Herzogtums Arenberg zugewiesen. Am 15. Juli 1816 kam noch das ehemals kurkölnische Herzogtum Westfalen hinzu, das der Großherzog von Hessen-Darmstadt gemäß den Entscheidungen des Wiener Kongresses abtrat.Wilhelm Grabe: „Mit der sorgfältigsten Schonung der bestehenden Verhältnisse“ – Die Einrichtung der Kreise in Rheinland-Westfalen 1816. In: Claudia Maria Arndt, Wilhelm Grabe, Stephen Schröder (Red.): Von der preußischen Obrigkeit zur bürgerlichen Selbstverwaltung. Herausgegeben vom Landkreistag Nordrhein-Westfalen. Düsseldorf 2016, S. 13–23, hier S. 18. 1817 folgten die Wittgensteiner Fürstentümer Sayn-Wittgenstein-Berleburg und Sayn-Wittgenstein-Hohenstein sowie das Fürstentum Nassau-Siegen.

Mit der Gründung wurde die neue als Teil der preußischen Reformen entstandene Verwaltungsgliederung aus Gemeinde-, Kreis-, Regierungsbezirks- und Provinzialverwaltungen eingeführt. Die administrative Eingliederung in den preußischen Gesamtstaat wurde vor allem vom ersten Oberpräsidenten Ludwig von Vincke betrieben. Die Provinz Westfalen bestand aus einem nahezu geschlossenen Gebiet von 20.215 km² (Stand 1939) und war verwaltungsmäßig in die Regierungsbezirke Arnsberg, Minden und Münster gegliedert. Die Vorgabe von Staatskanzler Karl August von Hardenberg beim Zuschnitt der Kreise lautete, sie so zu bilden, „daß niemand leicht weiter als zwei bis drei Meilen zum Sitze der Kreisbehörde hat und also, ohne auswärts zu übernachten, seine Geschäfte bei derselben abmachen kann“.Durchführungsverordnung vom 3. Juli 1815 zur Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden vom 30. April 1815, zitiert in Wilhelm Grabe: „Mit der sorgfältigsten Schonung der bestehenden Verhältnisse“ – Die Einrichtung der Kreise in Rheinland-Westfalen 1816. In: Claudia Maria Arndt, Wilhelm Grabe, Stephen Schröder (Red.): Von der preußischen Obrigkeit zur bürgerlichen Selbstverwaltung. Herausgegeben vom Landkreistag Nordrhein-Westfalen. Düsseldorf 2016, S. 13–23, hier S. 19.

1851 und auch während der Weimarer Republik wurden die Grenzen der Provinz geringfügig verändert.

Insgesamt sorgte die preußische Verwaltung für eine Angleichung der politischen Institutionen und Verwaltungseinrichtungen. Im Rechtswesen gab es zunächst jedoch Unterschiede. In den meisten Teilen Westfalens wurde das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten (PrALR) die rechtliche Grundlage. Im Herzogtum Westfalen und den beiden Wittgensteiner Grafschaften galten weitgehend die alten regionalen Rechtstraditionen weiter, ehe mit Wirkung zum 1. Januar 1900 das Bürgerliche Gesetzbuch eingeführt wurde.

Verwaltungsgliederung Zur Verwaltungsgliederung siehe auch Regierungsbezirke und Kreise in Westfalen und zur Entwicklung auf der Gemeindeebene die Listen der Gemeinden Westfalen: A–E, F–K, L–R, S–Z

Heute noch existierende Stadt- und Landkreise sind fett geschrieben.

Regierungsbezirk Arnsberg Landkreise Kreis Altena Kreis Arnsberg Landkreis Bochum (bis 1929, anschließend Eingemeindungen in die Stadtkreise Bochum, Dortmund, Herne und Witten) Kreis Brilon Landkreis Dortmund (bis 1928, anschließend Eingemeindungen in die Stadtkreise Castrop-Rauxel, Dortmund, Herne und Lünen) Ennepe-Ruhr-Kreis (ab 1929) Landkreis Gelsenkirchen (von 1885 bis 1926, anschließend Eingemeindungen in die Stadtkreise Bochum, Gelsenkirchen, Herne, Wanne-Eickel und Wattenscheid) Landkreis Hagen (bis 1929, anschließend Aufteilung auf die Stadtkreise Hagen und Witten sowie auf den Ennepe-Ruhr-Kreis) Kreis Hamm (bis 1930) Kreis Hattingen (von 1885 bis 1929, anschließend Aufteilung auf den Stadtkreis Bochum und den Ennepe-Ruhr-Kreis) Landkreis Hörde (von 1887 bis 1929, anschließend Aufteilung auf die Stadtkreise Dortmund und Witten sowie die Kreise Iserlohn und Hamm) Kreis Iserlohn Kreis Lippstadt Kreis Medebach (bis 1818, anschließend Aufteilung auf die Kreise Brilon und Eslohe) Kreis Meschede (trug bis 1831 den Namen Kreis Eslohe) Kreis Olpe (trug bis 1819 den Namen Kreis Bilstein) Kreis Schwelm (von 1887 bis 1929, anschließend in den Ennepe-Ruhr-Kreis eingegliedert) Kreis Siegen Kreis Soest Kreis Unna (ab 1930) Kreis Wittgenstein

Stadtkreise

Bochum (ab 1876) Castrop-Rauxel (ab 1928) Dortmund (ab 1875) Gelsenkirchen (von 1897 bis 1928, anschließend im Regierungsbezirk Münster) Hagen (ab 1887) Hamm (ab 1901) Herne (ab 1906) Hörde (von 1911 bis 1928, anschließend in den Stadtkreis Dortmund eingemeindet) Iserlohn (ab 1907) Lüdenscheid (ab 1907) Lünen (ab 1928) Siegen (ab 1923) Wanne-Eickel (ab 1926) Wattenscheid (ab 1926) Witten (ab 1899)

Regierungsbezirk Minden Landkreise

Kreis Bielefeld Kreis Brakel (bis 1831, anschließend in den Kreis Höxter eingegliedert) Kreis Bünde (bis 1831, anschließend Aufteilung auf die Kreise Herford und Lübbecke) Kreis Büren Kreis Halle (Westfalen) Kreis Herford Kreis Höxter Kreis Lübbecke (trug bis 1832 den Namen Kreis Rhaden) Kreis Minden Kreis Paderborn Kreis Warburg Kreis Wiedenbrück

Stadtkreise

Bielefeld (ab 1878) Herford (ab 1911) Minden (bis 1817, anschließend in den Kreis Minden eingegliedert)

Regierungsbezirk Münster Landkreise

Kreis Ahaus Kreis Beckum Kreis Borken Kreis Coesfeld Kreis Lüdinghausen Kreis Münster Kreis Recklinghausen Kreis Steinfurt Kreis Tecklenburg Kreis Warendorf

Stadtkreise

Bocholt (ab 1923) Bottrop (ab 1921) Buer (von 1912 bis 1928, anschließend in den Stadtkreis Gelsenkirchen eingemeindet) Gelsenkirchen (ab 1928) Gladbeck (ab 1921) Münster Osterfeld (von 1922 bis 1929, anschließend in den Stadtkreis Oberhausen im Regierungsbezirk Düsseldorf der Rheinprovinz eingemeindet) Recklinghausen (ab 1901)

Reaktionen auf die Gründung der Provinz mini|Ludwig von Vincke – Erster Oberpräsident der Provinz Westfalen

Die Errichtung der Provinz Westfalen stieß in den betroffenen Regionen auf unterschiedliche Reaktionen. In den bereits altpreußischen Gebieten wie Minden-Ravensberg oder der Grafschaft Mark gab es teilweise Freudenkundgebungen über die Rückkehr in den alten Staatsverband. Im Siegerland erleichterte die protestantische Konfession die Akzeptanz der preußischen Regierung. Besonders skeptisch stand man in den ehemaligen katholischen Hochstiften Münster, Paderborn und dem Herzogtum Westfalen den neuen Landesherren gegenüber. Gerade auch der katholische Adel, der in den alten geistlichen Staaten eine hervorragende Rolle gespielt hatte, blieb überwiegend ablehnend. Jacob Venedey sprach noch zwanzig Jahre nach der Provinzgründung von „Musspreußen“.Jacob Venedey: Preußen und das Preußentum. Mannheim 1839, S. 202, zit. nach Conrad: Westfalen im Vormärz. S. 5.

Tatsächlich war die Eingliederung in den preußischen Staat mit Problemen verbunden. Der verwaltungsmäßigen Vereinheitlichung standen zu Beginn der Provinzgeschichte die sogenannten Standesherren entgegen. Diese Gruppe der mediatisierten Fürsten bewahrte bis weit ins 19. Jahrhundert hinein Sonderrechte. Sie behielten in gewissem Ausmaß das Gerichtsrecht oder die Aufsicht über Schulen und Kirchen. Das zweite zentrale Problem hinsichtlich einer rechtlichen Vereinheitlichung war die Frage der Ablösung gutsherrlicher Rechte durch die Bauern im Rahmen der Bauernbefreiung. Zwar kam es 1820 zu einem Gesetz, das die Ablösung durch Geldrenten ermöglichte, aber daneben gab es zahlreiche Einzelregelungen und regionale Bestimmungen. Die Ablösung blieb bis 1848 umstritten und führte auf den Provinziallandtagen des Vormärz regelmäßig zu erheblichen Konflikten, da sie vor allem den Rittergutsbesitzern Vorteile brachte.vergl. zur Ablösefrage etwa: Keinemann: Westfalen im Zeitalter der Restauration. S. 59–68. Die Unsicherheit der ländlichen Besitzverhältnisse war eine Ursache für die ländlichen Unruhen zu Beginn der Revolution von 1848. Auf längere Sicht haben sich Befürchtungen, dass die Bauern durch den Großgrundbesitz verdrängt werden könnten, nicht bestätigt. Stattdessen blieben die beiden preußischen Westprovinzen mit Abstand die Gebiete mit dem geringsten Anteil an Gutsbesitz.

Zur Akzeptanz Preußens trug zu Beginn die Reformpolitik bei, die auf die Durchsetzung einer „bürgerlichen Ordnung“ abzielte. Dazu zählte die Schaffung einer berechenbaren Verwaltung und Justiz, das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen, die Emanzipation der Juden und die Befreiung der Wirtschaft von markthemmenden Zunftordnungen. Die bildungsbürgerlichen Eliten nicht nur aus dem protestantischen, sondern auch aus dem katholischen Westfalen erkannten die preußische Regierung zunächst als Motor des Fortschritts an. Auf längere Sicht hatte die Zusammenführung so unterschiedlicher Territorien in eine Provinz auch identitäts- und bewusstseinsbildende Folgen. Im Laufe des 19. Jahrhunderts erinnerte man sich zwar immer noch an die Vergangenheit der alten Territorien, daneben entwickelte sich – von der preußischen Regierung bewusst gefördert – auch ein westfälisches Selbstverständnis. Freilich stand dieses stets auch in Konkurrenz zum sich allmählich entwickelnden Nationalstaatsgedanken.

Westfälische Verfassungsdiskussion und Restaurationszeit mini|Titelblatt von Sommers Verfassungsentwurf von 1819