mini|hochkant=1.4|Die Teilung des Römischen Reiches nach dem Tode Kaisers Theodosius I. in Weströmisches und Oströmisches Reich im Jahre 395 mini|hochkant=1.4|West- und Ostrom im Jahre 476
Das sogenannte Weströmische Reich, auch Westrom oder Westreich (lat. Hesperium Imperium), entstand im Jahre 395 durch die sogenannte Reichsteilung von 395 im spätantiken Römischen Reich in zwei Verwaltungseinheiten mit je einem Kaiser. Der Regierungssitz in Westrom war zunächst Mailand und dann Ravenna (ausnahmsweise residierten die weströmischen Kaiser auch noch in der Stadt Rom). Die Kaiser des Oströmischen Reichs (auch Ostrom oder Byzantinisches Reich) residierten in Konstantinopel.
Formal handelte es sich bei Westrom nie um einen eigenständigen Staat, sondern lediglich um die Westhälfte des unteilbaren Imperium Romanum. Die Politik in beiden Reichshälften konnte sich jedoch erheblich unterscheiden, zumal vor allem im Westen die Kaiser bald in Abhängigkeit von hohen Militärs gerieten. Ostrom wurde nach dem Untergang Westroms eigenständig und stellte die ungebrochene Fortsetzung des römischen Staates dar.
Als Ende des Weströmischen Reiches wird in älterer Literatur meist die Absetzung des Kaisers Romulus Augustus (spöttisch „Romulus Augustulus“ genannt) durch den meuternden weströmischen Heerführer Odoaker im Jahr 476 gesehen. Der Zeitpunkt ist in der neueren Forschung umstritten. Mögliche Endpunkte sind:
der August 475 mit der Vertreibung des letzten vom oströmischen Augustus Zeno als legitim anerkannten weströmischen Kaisers Julius Nepos durch den weströmischen Feldherrn Orestes;
der September 476 mit der Absetzung des jugendlichen Usurpators und Gegenkaisers Romulus Augustus durch den meuternden weströmischen Heerführer Odoaker;
das Jahr 480 mit der Ermordung des in die Provinz Dalmatia geflohenen Julius Nepos, der sich trotz Vertreibung weiterhin als Augustus (Kaiser) Westroms betrachtet hatte und als solcher vom oströmischen Kaiser anerkannt war;
der Untergang des Reiches von Soissons im Jahre 486 oder 487 infolge der Niederlage des Römers Syagrius in der Schlacht bei Soissons gegen den Franken Chlodwig I.;
die Ermordung Odoakers durch Theoderich 493 und der anschließende Beginn der ostgotischen Herrschaft über Italien;
die 554 erfolgte Abschaffung des weströmischen Hofes durch Justinian I., da die meisten staatlichen Institutionen, insbesondere der Senat und der (nun kaiserlose) weströmische Hof, auch nach 476 noch jahrzehntelang fortbestanden hatten;
der Einfall langobardischer Krieger in Italien im Jahr 568, durch den große Teile der Apenninhalbinsel der kaiserlichen Herrschaft entzogen wurden.
Überblick mini|hochkant=1.4|Das Weströmische Reich nach der Reichsteilung von 395 Bereits im späten 3. Jahrhundert war ein Mehrkaisertum mit regionaler Aufgabenteilung die Regel geworden, und seit dem Tod Konstantins I. 337 waren die beiden Hälften des Römischen Reichs zumeist von mindestens zwei Kaisern regiert worden. Den Westen beherrschten (zum Teil als Usurpatoren): Konstantin II. (337–340), Constans (340–350), Magnentius (350–353), Julian (als Caesar, 355–360), Valentinian I. (364–375), Gratian (375–383), Magnus Maximus (383–388), Valentinian II. (383–392) und Eugenius (392–394). Diese für die Verwaltung und Verteidigung des Westens zuständigen Kaiser hatten dabei allerdings zumeist in Gallien (Trier) residiert; erst Valentinian II. und Theodosius I. hatten Mailand bevorzugt.
Zu beachten ist, dass Westrom formal niemals ein eigener Staat war. Nicht das Römische Reich war aufgeteilt worden, sondern das Kaisertum. Seit dem Tod Jovians Anfang 364 gab es stets mindestens zwei Augusti, und seit dem Bürgerkriegssieg über Magnus Maximus 388 gab es endgültig zwei Kaiserhöfe im Imperium Romanum. Für die Zeitgenossen, die ja längst an ein Mehrkaisertum gewöhnt waren, unterschied sich die Teilung von 395 daher nicht von den früheren – dass sie die letzte sein würde, war nicht absehbar. Vielmehr schien gerade der Umstand, dass Arcadius und Honorius Brüder waren und gemeinsame Gesetze erließen, die Reichseinheit zu garantieren. Die Bezeichnung „Weströmisches Reich“ ist in der Spätantike selten und erst ab dem frühen 6. Jahrhundert bei Marcellinus Comes„Hesperium Romanae gentis imperium“ (Marc. Com. ad ann. 476). häufiger greifbar; nach vorherrschender zeitgenössischer Auffassung gab es stets nach wie vor nur ein Römisches Reich unter zwei gemeinsam regierenden Herrschern und es gab weiterhin nur ein römisches Bürgerrecht. Eine Spaltung des Reiches in zwei unabhängige Hälften war 395 nicht beabsichtigt und erfolgte auch nicht. Der spätantike Geschichtsschreiber Eunapios von Sardes äußerte dazu: „Die Kaiser regieren in zwei Körpern ein einziges Reich“.Eunapios, Historien, Fragment 85 (Blockley). Aus diesem Grund beanspruchten die Kaiser in Ost und West auch stets ein Mitspracherecht, wenn nach dem Tod des Augustus im jeweils anderen Reichsteil die Nachfolge geregelt werden musste. Kam es im Westen zu längeren Thronvakanzen, so galt der in Konstantinopel residierende Kaiser automatisch auch als Herrscher über den verwaisten Reichsteil, so etwa von 465 bis 467 und nach 480.
Ebenso wie der „Anfang“ Westroms ist auch sein „Ende“ problematisch. Eine zunehmende Zahl von Althistorikern vertritt heute die Auffassung, dass es sich bei den Ereignissen der Jahre 475–480 lediglich um einen Militärputsch handelte: Somit sei damals zwar das weströmische Kaisertum, nicht jedoch der im Kern intakte, wenn auch zuletzt weitgehend auf Italien und den Alpenraum beschränkte „Staat“ Westrom untergegangen. Die zivile Verwaltung und der weströmische Senat bestanden nach 476 fast bruchlos fort und gingen erst nach 550 unter. Und zudem war der Westen formal nicht kaiserlos: Nach 480 sahen sich die in Konstantinopel residierenden Kaiser als Herrscher des Gesamtreiches, und ihre Ansprüche wurden im 6. Jahrhundert im Westen in der Regel auch noch grundsätzlich anerkannt. Phasen, in denen in Italien längere Zeit kein Kaiser residiert hatte, hatte es dabei bereits im 4. Jahrhundert gegeben. Aus diesem Grund kann man daher auch die auf 476 folgenden Jahrzehnte bis zur Auflösung des weströmischen Hofes im Jahr 554 bzw. bis zum Einfall der Langobarden im Jahr 568, der viele antike Strukturen endgültig vernichtete und die staatliche Einheit Italiens für Jahrhunderte beendete, als Bestandteil der weströmischen Geschichte auffassen.
Geschichte
Die Zeit des Honorius Obwohl das Weströmische Kaisertum nach 395 nur 81 Jahre Bestand hatte, hatten es insgesamt zwölf allgemein anerkannte Herrscher und zudem noch drei (nach anderer Auffassung vier) Usurpatoren inne.
Honorius war der jüngere Sohn von Kaiser Theodosius I., dem letzten Kaiser, der beide Reichshälften einige Monate lang faktisch gemeinsam regiert hatte. Honorius war bei seinem Regierungsantritt 395 noch ein Kind, deshalb hatte Theodosius vermutlich den Heermeister Stilicho, Sohn eines romanisierten Vandalen und einer Römerin, zu seinem Vormund eingesetzt. Stilicho beanspruchte die Regentschaft aber nicht nur im Westen, sondern auch im Osten des Reiches; dies dürfte Kreisen am Hofe des Honorius durchaus recht gewesen sein, da man sich hier nicht dem senior Augustus Arcadius unterordnen wollte.
mini|Honorius als Feldherr; Elfenbeindiptychon von 406 Die Herrschaft des Honorius war instabil. Bereits 395 meuterten die westgotischen Foederaten, und 397 erhob sich der Befehlshaber Gildo in der Provinz Africa, die eine der reichsten römischen Provinzen war und die Kornkammer Westroms darstellte. Wenngleich Gildos Rebellion, hinter der der oströmische Hof stand, recht schnell niedergeschlagen werden konnte, sollte dies nur der Anfang einer ganzen Reihe von Erhebungen darstellen, mit denen Westrom konfrontiert wurde. Nach der Invasion der erneut meuternden Westgoten 402 auf der Italischen Halbinsel zog Honorius mit seinem Hof von Mediolanum (Mailand) nach Ravenna, welches als uneinnehmbar galt. Stilicho musste derweil Truppen von den Grenzen abziehen, um Italien verteidigen zu können: Im Bürgerkrieg zwischen Eugenius und Theodosius I. war 394 ein großer Teil der weströmischen Truppen vernichtet worden; dies rächte sich nun, da es Westrom an regulären Soldaten mangelte, um die Folgen der sogenannten Völkerwanderung zu bewältigen. Auf der britischen Insel rebellierten derweil die Soldaten, die sich im Stich gelassen fühlten, unter Marcus und Gratian (406/407) sowie Konstantin III. (407–411); die Truppen setzen nach Gallien über und überließen die Bevölkerung – die sich weiterhin als Römer ansah – sich selbst bzw. den bald darauf einsetzenden angelsächsischen Angriffen, wobei die Angelsachsen anfangs jedoch in kleinen Gruppen vor allem als Söldner nach Britannien kamen, um im Dienst der dortigen Römer die Nordgrenze zu verteidigen.
Inmitten des Bürgerkriegs kam es zum Zusammenbruch der entblößten Rheingrenze: Am 31. Dezember 406 fielen beim Rheinübergang Vandalen, Sueben und die (ursprünglich) iranischen Alanen, wohl auf der Flucht vor den Hunnen, in Nordgallien ein; fränkische „Foederati“ und römische Grenztruppen („Limitanei“), die sich ihnen entgegenstellten, wurden geschlagen. Zudem war 405 ein gotisches Heer unter Radagaisus in Italien eingefallen, welches jedoch von Stilicho vernichtet werden konnte. 408 starb überraschend der Ostkaiser Arcadius, und jetzt ließ Honorius, nunmehr der senior Augustus im Gesamtreich, seinen Berater und Heermeister Stilicho, den eigentlich starken Mann im Westen, aus Furcht vor dessen Macht ermorden. Nun aber fehlte dem Reich ein kompetenter militärischer Anführer, so dass die rebellischen westgotischen foederati unter ihrem Anführer Alarich, nachdem ihnen die von der Regierung in Ravenna versprochenen Landzuweisungen wiederholt versagt wurden, im Jahre 410 Rom plünderten, was nachhaltige Folgen für das Selbstvertrauen der Römer und die Autorität der Regierung in Ravenna hatte.
Die Usurpationen banden derweil zusätzliche Kräfte: Konstantin III., zudem Jovinus in Gallien sowie der römische Senator Priscus Attalus 409/410 und 414/415, der der Kandidat der westgotischen Söldner war. 409 fielen die Sueben, Alanen und Vandalen unter Ausnutzung der Wirren in Hispanien ein. Die Westgoten, nun wieder Verbündete Ravennas, vernichteten jedoch in der Folgezeit Teile der in Hispanien eingedrungenen Vandalen. Unter dem machtbewussten Heermeister und späteren kurzzeitigen Kaiser Flavius Constantius konnten die Römer die Lage ab 411 zunächst stabilisieren, Usurpationen beenden und viele der eingedrungenen germanischen Gruppen vorerst unter Kontrolle bringen und in ihre Dienste nehmen. So wurden die Westgoten 418 als foederati in Aquitanien angesiedelt, womit man sich in Ravenna ein inneres Bollwerk gegen Aufstände und zugleich einen kampfstarken Verband gegen die äußeren Feinde sowie die Vandalen und Sueben erhoffte. Die Westgoten verhielten sich denn auch – insgesamt betrachtet – tatsächlich loyal, was sie freilich nicht von Plünderungen und Kriegszügen abhielt, um ihren Einflussbereich zu vergrößern; zu einem regelrechten Bruch des Vertrags von 418 sollte es jedoch erst in den späten 60er Jahren des 5. Jahrhunderts kommen, als die weströmische Zentralmacht kollabierte.
Constantius (III.) hatte zwar seine Rivalen um die Macht nacheinander ausschalten und eine Einheirat in das Kaiserhaus erzwingen können; er starb aber bereits im Herbst 421 nach nur wenigen Monaten Herrschaft, bevor er seine Erfolge ausbauen und konsolidieren konnte. Sein Tod hinterließ im Westen ein Machtvakuum, das Honorius nicht zu füllen vermochte.
Innere Machtkämpfe und der Krieg mit Attila