Saint-Barthélemy (, , auch St. Barths, St. Barts, St. Barth oder Saint-Barth genannt) ist eine Insel der Kleinen Antillen. Es ist seit Juli 2007 ein eigenständiges französisches Überseegebiet mit dem Status einer Collectivité d’outre-mer. Seit dem 1. Januar 2012 zählt es zu den mit der Europäischen Union assoziierten Überseeischen Ländern und Hoheitsgebieten.

Geographie Im Nordwesten liegt die teilweise französische, teilweise niederländische Insel St. Martin (), im Süden befinden sich St. Kitts sowie die niederländischen Inseln Sint Eustatius und (im Südwesten) Saba. In Ostsüdost liegt Barbuda.

Die Insel hat eine Fläche von  km² und Einwohner (Stand ) und damit Einwohner pro km². Die höchste Erhebung ist mit der Morne de Vitet im Osten der Insel.

Zu Saint-Barthélemy gehören außer der Hauptinsel diverse kleinere unbewohnte Nebeninseln, u. a. Île Fourchue (0,99 km²), Île Chevreau (Île Bonhomme) (0,62 km²), Île Frégate (0,29 km²), La Tortue (L’Ecalle) (0,4 km²), Île Toc Vers (0,15 km²), Île le Boulanger, Île Coco, Mancel (La Poule et les Poussins), Île Pelé, Pain de Sucre, Île Petit-Jean und Les Grenadins.

Politik Politischer Status

Saint-Barthélemy ist seit dem 15. Juli 2007 eine Collectivité d’outre-mer gemäß Artikel 74 der französischen Verfassung mit einem individuellen Sonderstatus, der durch Loi organique vom 21. Februar 2007 festgelegt wurdeLoi organique n° 2007-223 du 21 février 2007 portant dispositions statutaires et institutionnelles relatives à l'outre-mer (1) und Teil des Code général des collectivités territoriales bildet.Code général des collectivités territoriales, sixième partie, livre II: Saint-Barthélemy Es übt die Kompetenzen aller drei Ebenen der französischen collectivités territoriales (Gebietskörperschaften) (Regionen, Départements und Gemeinden) selbst aus.

Institutionen Die innere Organisation der collectivité der Saint-Barthélemy ähnelt abgesehen von der Terminologie den gewöhnlichen französischen Gebietskörperschaften. Die Organe der Gebietskörperschaft sind der Conseil territorial (Territorialrat), der Präsident des Conseil territorial, der Conseil exécutif (Exekutivrat) und der Conseil économique, social, culturel et environnemental (Wirtschafts-, Sozial-, Kultur- und Umweltrat).Code général des collectivités territoriales, sixième partie, livre II, titre II: Les institutions der la collectivité

Der Conseil territorial ist die direkt gewählte, beschlussfassende Volksvertretung der Gebietskörperschaft. Er hat 19 Mitglieder, die alle 5 Jahre über geschlossene Listen in potentiell zwei Wahlgängen gewählt werden. Das aktive Wahlrecht haben dabei die auf Saint-Barthélemy ansässigen französischen Staatsangehörigen, das passive Wahlrecht zusätzlich auch solche französischen Staatsangehörigen, die auf Saint-Barthélemy direkte Steuern zahlen, weil sie dort z. B. Immobilien besitzen, während bestimmte Staatsbeamten, Richter und Beamten der Gebietskörperschaft durch Inkompatibilitätsregeln von der Kandidatur ausgeschlossen sind. Die eingereichten Listen müssen jeweils 22 Kandidaten, die abwechselnd Frauen und Männer sein müssen, in einer festen Reihenfolge umfassen, wobei der Spitzenkandidat zugleich als Listenverantwortlicher fungiert. Im ersten Wahlgang erhält eine Liste, die die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen und die Stimmen von mindestens einem Viertel der Wahlberechtigten erhalten hat, eine Mehrheitsprämie von einem Drittel der Sitze, während die übrigen Sitze nach Verhältniswahlrecht unter allen Listen vergeben werden. Hat keine Liste im ersten Wahlgang die absolute Stimmenmehrheit erhalten, so findet ein zweiter Wahlgang statt, in dem nur diejenigen Listen erneut antreten können, die im ersten Wahlgang mindestens 10 Prozent der Stimmen erhalten haben, oder, falls nur eine oder keine Liste 10 Prozent der Stimmen erhalten hat, die beiden stärksten Listen. Die Listen können dabei geändert werden, um Kandidaten von Listen aufzunehmen, die im ersten Wahlgang mindestens fünf Prozent der Stimmen erhalten haben und selbst nicht erneut antreten, wobei die Entscheidung über den erneuten Antritt oder gegebenenfalls darüber, auf welcher anderen Liste die Kandidaten einer nicht erneut antretenden Liste kandidieren können, beim jeweiligen Spitzenkandidaten liegt. Im zweiten Wahlgang erhält diejenige Liste, die die meisten Stimmen erhalten hat, eine Mehrheitsprämie von einem Drittel der Sitze, während die übrigen Sitze unter allen Listen nach Verhältniswahlrecht vergeben werden. Falls es während der Wahlperiode zu Vakanzen kommt, rücken die Kandidaten derselben Liste in der festgelegten Reihenfolge nach. Ist die Liste erschöpft und beträgt der Zeitraum bis zur nächsten regulären Wahl mehr als sechs Monate, so finden Nachwahlen für den oder die vakanten Sitze statt, wobei bei einem oder zwei vakanten Sitzen das Mehrheitswahlrecht, bei mindestens drei vakanten Sitzen die Kombination von Mehrheitsprämie und Verhältniswahlrecht wie bei regulären Wahlen gilt.Code électoral, livre VI, titre II: Saint-Barthélemy

Der Präsident des Conseil territorial führt einerseits dessen Vorsitz und ist andererseits auch Oberhaupt der Exekutive. Er wird vom Conseil territorial auf der ersten Sitzung nach dessen Wahl gewählt, wobei in den ersten beiden Wahlgängen die Stimmen der absolute Mehrheit der Mitglieder und im dritten Wahlgang die relative Mehrheit erforderlich ist. Er kann während der Wahlperiode des Conseil territorial nur durch konstruktives Misstrauensvotum abgewählt werden.

Der Conseil exécutif besteht aus dem Präsidenten des Conseil territorial, vier Vizepräsidenten und zwei weiteren Mitgliedern. Die sechs weiteren Mitglieder des Conseil exécutif werden vom Conseil territorial für dieselbe Amtsperiode wie der Präsident gewählt, wobei eine Friedenswahl stattfindet, sofern die Anzahl der Kandidaturen nicht die Anzahl der gesetzlichen Mitglieder überschreitet, während andernfalls das Verhältniswahlrecht nach Listen gilt. Die Vergabe der Ämter innerhalb des Conseil exécutif erfolgt sodann durch Mehrheitsbeschluss des Conseil territorial.

Der Conseil économique, social, culturel et environnemental ist ein beratendes Gremium aus Vertretern von Berufsgruppen, Gewerkschaften, Vereinigungen des wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Lebens und Umweltschutzorganisationen, wobei die Liste der vertretenen Organisationen durch den französischen Überseeminister festgelegt wird. Er muss vom Conseil territorial vor wichtigen Beschlüssen angehört werden.

Staatliche Verwaltung Die Vertreter der französischen Regierung in Saint-Barthélemy, dessen Funktion der des Präfekten entspricht, trägt einfach den Titel représentant de l'Etat.Code général des collectivités territoriales, sixième partie, livre II, titre Ier, chapitre II: Le représentant de l'Etat Diese Funktion wird de facto in Personalunion vom Präfekten von Guadeloupe ausgeübt, der in Saint-Barthélemy und Saint-Martin von einem préfet délégué mit Sitz in Saint-Martin vertreten wird.

Vertretung im französischen Parlament

Saint-Barthélemy bildet für die Wahlen zur französischen Nationalversammlung zusammen mit Saint-Martin den Wahlkreis Saint-Barthélemy und Saint-Martin, während es im französischen Senat getrennt von diesem durch einen Senator vertreten wird. Das Wahlkollegium für die Wahl des Senators besteht dabei aus den Mitgliedern des Conseil territorial, dem Abgeordneten der Nationalversammlung und dem amtierenden Senator selbst.Code électoral, livre VI, titre II, chapitre IV: Dispositions applicables à l'élection du sénateur de Saint-Barthélemy (Articles LO500 à L502)

EU-rechtlicher Status

EU-rechtlich ist Saint-Barthélemy seit dem 1. Januar 2012 eines der Überseeischen Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) der Europäischen Union. Es ist damit mit der EU assoziiert und hat zollfreien Zugang zum Binnenmarkt, ist jedoch nicht Teil des Gebietes der EU, in dem das gewöhnliche EU-Recht unmittelbar Geltung hat. Es behält jedoch den Euro als gesetzliches Zahlungsmittel. Saint-Barthélemy gehört nicht zum Schengen-Raum. Die auf Saint-Barthélemy ansässigen französischen Staatsangehörigen sind ebenso wie alle französischen Staatsangehörigen EU-Bürger und wahlberechtigt zum Europaparlament.

Gemeindepartnerschaft , Provinz Norrbottens län, Schweden, seit 1977.

Geschichte Die Insel war ursprünglich vom indigenen Volk der Kariben (Arawak) besiedelt, die ihr den Namen Ouanalao gaben. 1493 wurde sie von Christoph Kolumbus auf dessen zweiter Reise entdeckt und zu Ehren seines Bruders Bartolomeo nach dessen Namenspatron, dem Apostel Bartholomäus, benannt. Die Spanier besiedelten die Insel in der Folgezeit jedoch nicht, und so war sie nur auf dem Papier in spanischem Besitz. Über den Verbleib der Urbevölkerung ist wenig bekannt. Zum einen Teil starb sie wahrscheinlich an aus Europa eingeschleppten Krankheiten, die sich auch ohne Zutun der Spanier von Insel zu Insel verbreiteten, zum anderen Teil wurde sie von diesen auch aktiv bekämpft und vermutlich wie von zahlreichen anderen kleinen Antilleninseln auch zur Zwangsarbeit nach Hispaniola verschleppt.

1648 wurde die zu dem Zeitpunkt lediglich von 170 Europäern und 50 afrikanischen Sklaven besiedelte Insel von dem französischen Malteserritter Phillippe de Longvilliers de Poincy besetzt. 1651 verkaufte die französische Krone ihre Ansprüche auf die Insel an den Orden von Malta. Ab 1659 ließen sich vor allem aus der Normandie und der Bretagne stammende französische Kolonisten auf Saint-Barthélemy nieder. Für den damals sehr gewinnbringenden Anbau von Zuckerrohr war das Klima zu trocken. Aus diesem Grund wurde auch keine größere Zahl von afrikanischen Sklaven auf die Insel gebracht, was die Bevölkerungsstruktur bis heute von derjenigen benachbarter Inseln unterscheidet. Die Lage im Norden der Kleinen Antillen war jedoch strategisch interessant, weshalb sich Saint-Barthélemy mit seinem geschützten Hafen beim Hauptort Le Carénage (wörtlich: Platz zum Reparieren des Kiels) zu einer Anlaufstation für Piraten entwickelte. Die wenigen Bewohner lebten vom Fischfang, der Viehzucht, dem Salzsieden und dem Anbau von Baumwolle und Indigo.

1784 überließ König Ludwig XVI. die als relativ wertlos geltende Insel König Gustav III. von Schweden im Tausch gegen ein Handelsrecht in Göteborg.Walter Adolphe Roberts: The French in the West Indies. Bobbs-Merrill, Indianapolis 1942, S. 125. Am 7. März 1785 wurde die Insel von den Schweden in Besitz genommen und der Hauptort Le Carénage wurde zu Ehren des schwedischen Königs in Gustavia umbenannt. Saint-Barthélemy hatte jedoch keine Quellen, sodass Wasser von den Nachbarinseln importiert werden musste. Durch Gewährung eines Freihafenstatus blühte der Hafen auf (siehe auch Schwedischer Sklavenhandel und Schwedische Westindien-Kompanie), bis 1852 ein großes Feuer weite Teile Gustavias zerstörte. In US-Handelsstatistiken aus dieser Zeit wird die Insel als „Schwedisch-Westindien“ geführt. Die Einwohner blieben auch unter schwedischer Herrschaft mehrheitlich französischstämmige Europäer mit ihren Sklaven, wodurch weiterhin ein französisches Patois gesprochen wurde.

mini|links|Karte von 1801 mit den14 historischen quartiers In der Zeit vom 19. März 1801 bis zum 10. Juli 1802 war Saint-Barthélemy von britischen Truppen besetzt und stand unter britischer Zwangsverwaltung. Alle freien Bürger der Insel mussten einen Treueeid auf den englischen König ablegen. Diese militärische Aktion der Briten fand zeitgleich und aus gleichem Anlass statt wie die britische Okkupation Dänisch-Westindiens.