mini|Das älteste Bild von Bruder Klaus (Ausschnitt), lebensgrosses Gemälde von 1492 auf einem Altarflügel der alten Pfarrkirche Sachseln, heute im Museum Bruder Klaus Niklaus von Flüe, Nikolaus von der Flühe oder Bruder Klaus (* 1417 im Flüeli, Obwalden; † 21. März 1487 im Ranft ebenda) war ein einflussreicher Schweizer Einsiedler, Asket und Mystiker, zuvor Bergbauer, Politiker, Richter und Soldat. Er gilt als Schutzpatron der Schweiz und wurde 1947 heiliggesprochen.

Leben mini|Geburtshaus des Niklaus von Flüe mini|Das Wohnhaus des Niklaus von Flüe

Niklaus von Flüe wurde in eine Obwaldner Bauernfamilie geboren. Sein Vater war Heinrich von Flüe, seine Mutter hiess Hemma Ruobert. Von 1440 bis 1444 nahm Niklaus von Flüe als Offizier am Alten Zürichkrieg teil.Christian Sieber: Der Vater tot, das Haus verbrannt. Der Alte Zürichkrieg aus der Sicht der Opfer in Stadt und Landschaft Zürich. In: Peter Niederhäuser, Christian Sieber (Hrsg.): Ein «Bruderkrieg» macht Geschichte. Neue Zugänge zum Alten Zürichkrieg (= Mitteilungen der Antiquarischen Gesellschaft in Zürich. Bd. 73, Neujahrsblatt 170). Chronos, Zürich 2006, S. 65–88. (Im Exkurs dieses Artikels, S. 79–82, geht es um Nikolaus von Flüe und seine Erfahrungen durch den Alten Zürichkrieg.) Nach dem Krieg heiratete er Dorothea Wyss, mit der er zehn Kinder hatte. Er lebte als für damalige Verhältnisse wohlhabender Bauer, war Ratsherr des Kantons und Richter seiner Gemeinde.

Im Oktober 1467 – das jüngste Kind war noch kein Jahr alt, der älteste Sohn Hans schon zwanzig, so dass dieser als Bauer die Familie ernähren konnte – verliess Niklaus mit dem Einverständnis seiner Frau seine Familie, um Einsiedler zu werden. Er pilgerte zunächst Richtung Hochrhein. Nachdem er auf seiner Wanderung der Legende nach im Windental oberhalb Liestals eine Vision erlebt hatte, kehrte er um und liess sich dann in der Ranftschlucht, nur wenige Minuten von seinem Haus, als Einsiedler nieder. Deshalb wird er von der Bildenden Kunst als hagerer, bärtiger Mann (vgl. Abb.) mit Stock und dem Bätti dargestellt, einer Gebetsschnur mit 50 Perlen (den Rosenkranz gab es damals noch nicht).

In seiner Klause führte er als Bruder Klaus ein intensives Gebetsleben. Der Schwerpunkt seiner Betrachtungen war die Vertiefung in das Leiden Christi. Immer wieder will er von intensiven Visionen heimgesucht worden sein, die ersten sollen sogar schon im Mutterleib stattgefunden haben. Angeblich nahm er in den letzten 19 Jahren seines Lebens ausser der heiligen Kommunion nichts zu sich und trank lediglich Wasser. Dies bestätigte der zuständige Bischof nach einer Untersuchung. Anderen Quellen zufolge hat Niklaus von Flüe auf Fragen, ob er tatsächlich nichts (weiteres) konsumiert habe, dies verneint oder nicht bestätigt.Vgl. Robert Durrer: Bruder Klaus. Die ältesten Quellen über den seligen Nikolaus von Flüe, sein Leben und seinen Einfluss. 2 Bde. Sarnen 1917–1921 (Nachdruck 1981), Bd. I, S. 64 (an Hans von Waldheim): «God weiß» und I, 347 (an Trithemius): «Ego nunquam dixi, nec dico me nihil comedere» und I, 512 (Koelhoffische Chronik): «[…] ob er leibliche Speise empfienge und esse, worauf er antwortete: it were im allit zoweder».

Einige seiner Nachkommen bekleideten hohe Ämter und erwarben politischen Einfluss. Besonders bekannt ist sein Enkel Konrad Scheuber (1481–1559), der als Landammann und Richter, aber auch als kluger Kopf und gottesfürchtiger Eremit in die Geschichte der Schweiz einging.

Am 21. März 1487 starb Bruder Klaus im Alter von etwa 70 Jahren. Sein erster Biograph Heinrich Wölfli schrieb um 1501, dass er an einer schweren Krankheit litt und nach hartem Todeskampf auf dem Boden seiner Zelle starb. Bereits bei der Weihe der oberen Ranftkapelle, die an die Einsiedlerzelle im Ranft angebaut ist, hatte Generalvikar und Weihbischof Thomas Weldner von Konstanz (Titularbischof von Agathopolis) am 27. April 1469 verfügt, «dass Bruder Klaus von Flüe nach seinem Tod in seiner Pfarrkirche begraben werden soll». Dies war für einen Laien in ländlichen Gegenden absolut aussergewöhnlich. Er wurde daher in der alten Pfarrkirche Sachseln beigesetzt. Am 28. August 1679 wurde der Eichensarg mit den Gebeinen von Bruder Klaus in die neue Pfarr- und Wallfahrtskirche überführt. Seit 1934 befinden sich die Reliquien des Bruder Klaus im freistehenden «Bruder-Klausen-Altar» im Chor dieser Kirche.

Gebet mini|Obere Ranftkapelle, links die angebaute Klause des Bruder Klaus

Nach der Überlieferung soll Niklaus von Flüe die folgenden Verse täglich gebetet haben:Quellen Bruder Klaus und Dorothea: Zur Geschichte des Gebets von Bruder Klaus, No. 67. Zitiert wird hier die heutige neuhochdeutsche Version Gebet des heiligen Bruder Klaus (PDF) auf nvf.ch, abgerufen am 11. Februar 2017

Mein Herr und mein Gott, nimm alles von mir, was mich hindert zu dir.

Mein Herr und mein Gott, gib alles mir, was mich führet zu dir.

Mein Herr und mein Gott, nimm mich mir und gib mich ganz zu eigen dir.

Für die Wort-Gottes-Feier in der Schweiz wurde das Gebet zur Bruder-Klausen-Litanei erweitert.

Politischer Einfluss mini|Von Flüe wird von Pfarrer Heimo um Vermittlung gebeten (Stanser Verkommnis)

Niklaus von Flüe erlangte weithin Bekanntheit als Seelsorger und geistlicher Berater nicht allein für die Landbevölkerung, sondern auch als Ratgeber für ausländische Staatsoberhäupter im Europa des 15. Jahrhunderts. So berichtet ein Sondergesandter des Herzogtums von Mailand in einem Brief an Ludovico Sforza von Besuchen beim Einsiedler, wo er politische Fragen diskutierte, und der Herzog bedankt sich in der Antwort für dessen liebenswürdige Grüsse.Quellen Bruder Klaus und Dorothea: Bernardino Imperiali, Sonderbotschafter Mailands, No. 33.

Niklaus von Flüe war auch als Mystiker an weltlichen Dingen interessiert. Er beobachtete die politischen Ereignisse und wurde in solchen Angelegenheiten um Rat gefragt.

Nach dem Historischen Lexikon der Schweiz gilt sein vermittelnder Einfluss am Stanser Verkommnis… imaginativ gegenwärtig. Das Stanser Verkommnis im zeitgeschichtlichen Kontext. heute als erwiesen: 1481 kam es auf der Tagsatzung in Stans zu einem schweren Konflikt zwischen Stadt- und Länderorten: den Städten Luzern, Zürich und Bern, die einem «Burgrecht» angehörten, auf der einen Seite, und den in einem «Landrecht» verbundenen Orten Uri, Schwyz, Unterwalden, Glarus und Zug auf der Gegenseite. Es drohte der Zerfall der Eidgenossenschaft. In der Nacht auf den 22. Dezember begab sich der Pfarrer von Stans, Heimo Amgrund, zu Niklaus von Flüe und kam mit einem bis heute unbekannten Rat zurück. Der Pfarrer veranlasste die Ratsherren, nochmals zusammenzutreten, und richtete ihnen die Botschaft des Einsiedlers aus. Daraufhin kamen die Ratsherren nach nur zwei Stunden zu einer Lösung. Es gab einen erneuerten Bundesschluss mit der Aufnahme der Kantone Freiburg und Solothurn in die Eidgenossenschaft.

Der Ratschlag «Macht den Zaun nicht zu weit!» und die neutralitätspolitische Maxime «Mischt Euch nicht in fremde Händel!» wurden ihm Jahre nach seinem Tod zugeschrieben. Erstmals bezeugt findet er sich in Johannes Salats Schrift über das Leben des seligen Bruder Klaus von 1537: «Item ouch vil sonderlicher warnung und ernstlicher räth, nämlich inn annemung orten und wytterung der Eygnoschafft, er zum dyckernmal [öftern Mal] gewarnt und ermant, o lieben fründ, machend den zun nit zuo wit, damit ir destbass inn frid, ruow, eynigkeyt und ewer sur erarnten löblichen fryheyt blyben mügend, beladend üch nit fremder sachen, bündend üch nit fremder herrschafft [usw.]»Frz. Jos. Schiffmann (Hrsg. und Einleitung): Das Leben des sel. Bruder Klaus von Johannes Salat, Gerichtsschreiber in Lucern. In: Der Geschichtsfreund. Band 23, S. 107–153; hier S. 145 (Digitalisat).

Richter Rechtshistorische Betrachtungen heben hervor, dass Niklaus von Flüe als Richter und Vertreter vor Gericht eine kritische Haltung gegenüber Prozessformalismus einnahm und gütliche Einigungen bevorzugte. Er trat als Fürsprecher seiner Landsleute im Streit mit dem Pfarrer von Sachseln um den sogenannten «nassen Zehnten» (eine Steuer auf Obstbäume) aufRobert Durrer: Bruder Klaus. Die ältesten Quellen über den seligen Nikolaus von Flüe, sein Leben und seinen Einfluss. Band I, Sarnen 1917, S. 183. und wirkte als Schiedsrichter im Konflikt um die Kollaturrechte bei Pfarrwahlen in Stans.Robert Durrer: Bruder Klaus. Die ältesten Quellen über den seligen Nikolaus von Flüe, sein Leben und seinen Einfluss. Band I, Sarnen 1917, S. 17–20. Einer Überlieferung zufolge, die unter anderem vom Chronisten Johannes Salat (1537) und im Kanonisationsprozess von 1654 durch Jakob von Flüe festgehalten wurde, soll eine Vision den Ausschlag für seinen Rückzug von allen weltlichen Ämtern gegeben haben: Er habe gesehen, wie Feuerflammen aus dem Mund eines Richters kamen, der ein ungerechtes Urteil fällte.Hans Salat: Vom Leben und Geschichten des seligen Bruder Klausen (1537). In: Robert Durrer: Bruder Klaus. Band II, Sarnen 1921, S. 677; sowie Aussage von Jakob von Flüe im Kanonisationsprozess (1654). In: Robert Durrer: Bruder Klaus. Band II, Sarnen 1921, S. 999. Dieses Motiv fand auch Eingang in die bildende Kunst, so etwa im ältesten erhaltenen Bruderklausen-Zyklus des Augsburger Briefmalers Hans Steger oder in einem Gemälde von Balz Heymann aus dem Jahr 1821.Arnold F. Rusch: Niklaus von Flüe als Richter. In: AJP/PJA 6/2014, S. 879 f. (mit Abb.).

Rezeption Seligsprechung, Heiligsprechung und Gedenktag mini|hochkant|Bruder Klaus nach einem Stich von Martinus Martini aus dem Jahr 1592, Original im Stiftsarchiv Einsiedeln

Niklaus von Flües Grab in der Pfarrkirche Sachseln wurde schon bald nach seinem Tod zu einem der wichtigsten Pilgerorte der Schweiz. Im Jahre 1649 erteilte Papst Innozenz X. die Erlaubnis zur liturgischen Verehrung, was einer «gleichwertigen» Seligsprechung (beatificatio aequipollens) entspricht. Sein Nachfolger Clemens IX. bestätigte am 8. März 1669 die Erlaubnis zur liturgischen Verehrung von Bruder Klaus als Seligem, eingeschränkt auf die Pfarrkirche von Sachseln, und ordnete ausdrücklich an, dass frühere Verbote durch die Bischöfe von Konstanz aufgehoben seien. Durch Clemens X. wurde diese Erlaubnis am 26. September 1671 ausgeweitet auf alle eidgenössischen Städte und Gebiete im Bistum Konstanz in der Kirchenprovinz Mainz. Am 15. Mai 1947 erfolgte die Heiligsprechung. Obwohl sein Todestag der 21. März war, wurde bei der Heiligsprechung durch Papst Pius XII. der 25. September als offizieller Gedenktag festgelegt. Der Grund war, dass am 21. März bereits Benedikt von Nursia (Patron Europas) gefeiert wird. Der Gedenktag im Evangelischen Namenkalender ist gleichwohl der 21. März; an Benedikt von Nursia wird dort am 11. Juli erinnert.Frieder Schulz: Das Gedächtnis der Zeugen – Vorgeschichte, Gestaltung und Bedeutung des Evangelischen Namenkalenders. In: Jahrbuch für Liturgik und Hymnologie, Band 19. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1975, S. 69–104, Namenliste S. 93–104 (Digitalisat) Das Bruderklausenfest am 25. September ist im Kanton Obwalden ein gesetzlicher Feiertag. In der römisch-katholischen Kirche in der Schweiz hat der Tag den Rang eines Hochfests.

Schutzpatron Bruder Klaus ist der Schutzpatron des Kantons Obwalden und der Schweiz sowie der Katholischen Landjugendbewegung (KLJB), der Katholischen Landvolkbewegung (KLB), des Schweizerischen Studentenvereins und der Päpstlichen Schweizergarde.

«Wunder von Waldenburg» Am 13. Mai 1940 befürchtete die Schweiz einen deutschen Angriff. Über dem Ort Waldenburg erschien eine grosse, hell leuchtende Hand am Himmel. Die Menschen dachten an die schützende Hand des Landespatrons Bruder Klaus, und man sprach vom «Wunder von Waldenburg». Die Schweiz blieb vom Krieg verschont. Medienmitteilung der Bruder Klaus Gesellschaft zum Bruder Klaus Gedenktag am 13. Mai 2010.Freske in der Wallfahrtskirche Melchtal.

Bruder-Klaus-Kirchen und -Einrichtungen mini|links|hochkant|Bruder-Klaus-Kirche St. Gallen-Winkeln