mini|Heinrich Müller mini|Heinrich Müller (1941) mini|Besprechung über den Bombenanschlag im Bürgerbräukeller in München am 8. November 1939 durch Georg Elser, von links nach rechts: Franz Josef Huber, Arthur Nebe, Heinrich Himmler, Reinhard Heydrich und Heinrich Müller page=2|mini|Müller im Protokoll der Wannsee-Konferenz Heinrich Alois Müller („Gestapo-Müller“; * 28. April 1900 in München; † vermutlich am 1. oder 2. Mai 1945, nach der Sterbeurkunde: Ende April / Anfang Mai 1945)Der Eintrag im Sterberegister des Standesamts Mitte zu Berlin lautet: „Er ist Ende April / Anfang Mai 1945 in Berlin verstorben.“ () war ein deutscher Mitarbeiter der Geheimen Staatspolizei (Gestapo, Amt IV im Reichssicherheitshauptamt (RSHA)) und ab Oktober 1939 Leiter dieser Behörde, zuletzt im Range eines SS-Gruppenführers und Generalleutnants der Polizei.

Leben Heinrich Müller wurde in München in eine katholische Familie geboren. Sein Vater Alois Müller war Gendarmeriebeamter. Nach der Mittelschule absolvierte er eine Lehre als Flugzeugmonteur. Seine Mutter war Anna Müller geb. Schreindl.

Müller meldete sich 1917 als Kriegsfreiwilliger zur bayerischen Armee und kam zur Fliegertruppe. Als Flugzeugführer wurde er mehrfach, u. a. mit dem Eisernen Kreuz I. Klasse, ausgezeichnet und 1919 als Unteroffizier entlassen.

Im selben Jahr wurde Müller bei der Polizeidirektion München als Hilfsarbeiter eingestellt.Gerhard Paul, Klaus-Michael Mall: Die Gestapo. Mythos und Realität. Primus Verlag, Sonderausg. 2003, S. 255/256. Er bemühte sich sehr in diesem Tätigkeitsbereich voranzukommen, so holte er 1923 an der Kreisrealschule in München die „Einjährigenprüfung“ nach.

1924 heiratete er Sophie Dischner. Aus der Ehe gingen zwei Kinder hervor: Reinhard (1927) und Elisabeth Müller (1936). Nach der Geburt der Tochter, die das Down-Syndrom hatte, entfremdete sich das Ehepaar allerdings voneinander und lebte seit Ende der 30er Jahre voneinander getrennt. Müller hatte zwischen 1939 und 1945 eine außereheliche Beziehung mit der Bahnbeamtin Anna Schmid.

Die Prüfungen für den mittleren Polizeidienst im Mai 1929 hatte er als erster mit der Note „Sehr gut“ bestanden. Daraufhin wurde er am 1. Juli 1929 zum Polizeisekretär befördert. Vermutlich war er schon sehr frühzeitig, etwa ab 1925, in der Münchner Politischen Polizei, der dortigen Abteilung VI, eingesetzt und mit der Bekämpfung kommunistischer Organisationen betraut. Ein früherer Kollege beschrieb ihn als sachlichen und energischen Polizisten, der zielbewusst die ihm gestellten Aufgaben erfüllte, insgesamt „ein gut qualifizierter Beamter der Weimarer Republik“.Shlomo Aronson: Reinhard Heydrich und die Frühgeschichte von Gestapo und SD. Auch: Studien zur Zeitgeschichte, Band 2, Deutsche Verlagsanstalt Stuttgart 1971, S. 96f.

Als Heinrich Himmler und Reinhard Heydrich wenige Wochen nach der nationalsozialistischen Machtergreifung im Frühjahr 1933 die Kontrolle über die bayerische Polizei übernommen hatten, wurde Müller in die im März 1933 neugegründete Bayerische Politische Polizei (BPP) übernommen, die sich die Bekämpfung der weltanschaulichen Gegner der Nationalsozialisten im bayerischen Raum vorgenommen hatte.

Heydrich wurde im April 1934 zum Leiter des Geheimen Staatspolizeiamtes in Berlin ernannt, und damit zum Leiter der Politischen Polizei in Preußen, dem weitaus größten deutschen Teilstaat. Er nahm mehrere seiner Mitarbeiter aus der Bayerischen Politischen Polizei mit nach Berlin: Die sogenannte Bajuwaren-Brigade mit Müller, Reinhard Flesch, Josef Meisinger, Jakob Beck und Franz Josef Huber festigte Heydrichs Position im Geheimen Staatspolizeiamt (Gestapa).

Dort übernahm Müller, der zu dieser Zeit auch in die SS eintrat (SS-Nummer 107.043), zusammen mit seinem ehemaligen Münchener Vorgesetzten Flesch zunächst die Gesamtleitung der Unterabteilung II 1 sowie die Leitung der Referate II 1 A („Kommunistische und Marxistische Bewegung und deren Nebenbewegungen“) und II 1 H („Angelegenheiten der Partei und der ihr angeschlossenen Verbände“). Infolge der Rückkehr Fleschs nach München 1935 übernahm er von ihm auch die Leitung des Referates II 1 B („Konfessionelle Verbände, Juden, Freimaurer, Emigranten“). 1936 wurde Müller schließlich zum stellvertretenden Chef des Amtes Politische Polizei im Hauptamt Sicherheitspolizei ernannt, in dem das Gestapa im Zusammenhang mit der fortschreitenden Bündelung der polizeilichen Machtmittel zu dieser Zeit aufging.

1939 inszenierte er den angeblichen Überfall polnischer Soldaten auf den Rundfunksender Gleiwitz, der Hitler den Vorwand zum Überfall auf Polen lieferte. Ab Oktober 1939 war er Chef des Amtes IV (Gestapo) des Reichssicherheitshauptamtes im Rang eines SS-Oberführers, sein letzter Rang war ab November 1941 SS-Gruppenführer und Generalleutnant der Polizei.

Als Leiter der Gestapo war Müller an nahezu allen Kriegsverbrechen führend beteiligt, die im Reichssicherheitshauptamt geplant, vorbereitet und organisiert wurden.

Ab Anfang September 1939 gab er Anweisungen zur „Sonderbehandlung“ (Ermordung) politischer Gegner. Er übermittelte am 5. April 1945 dem Kommandanten des KZ Dachau, Eduard Weiter, den von Hitler erteilten Mordbefehl am Widerstandskämpfer Georg Elser.

Haupttäter bei der NS-Judenverfolgung

1939 trat Müller der NSDAP (Mitgliedsnummer 4.583.199) bei und wurde Geschäftsführer der „Reichszentrale für jüdische Auswanderung“. Sie organisierte die Ausraubung und Deportation von Juden aus Deutschland, die zunächst diskriminiert, dann beraubt und ermordet wurden.

Am 20. Januar 1942 war er einer von 15 hochrangigen Teilnehmern an der Wannseekonferenz in Berlin. Ihm unterstand auch das von Adolf Eichmann geleitete „Judenreferat“ (IV B 4). An der Planung und Ausführung des Völkermords an den Juden in der Sowjetunion war er bis ins Detail beteiligt. Müller formulierte in Reinhard Heydrichs Auftrag Befehle an die Einsatzgruppen und war für die Abfassung der „Ereignismeldungen“ zuständig, zu denen die Berichte der SS-Einsatzgruppen zusammengefasst wurden. Müller war einer der mächtigsten Schreibtischtäter des NS-Regimes.

Verbleib nach Kriegsende Bereits in den 1950er Jahren stellten einige westdeutsche Behörden Nachforschungen nach Müllers Aufenthalt an. Seit etwa Anfang 1960 wurden diese von der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen in Ludwigsburg koordiniert. Am 7. Januar 1961 erließ das Amtsgericht Berlin-Tiergarten einen Haftbefehl für Heinrich Müller. Er wurde des gemeinschaftlichen Mordes an einer bis dahin unbestimmten Anzahl von Menschen beschuldigt. Das Gericht ging somit von der Möglichkeit aus, dass Müller noch am Leben sei. Verwiesen wurde dabei auch auf die zahlreichen Zeitungsberichte, denen zufolge er nach Kriegsende angeblich im Nahen Osten, in Rumänien, Albanien sowie Südamerika und Südafrika gesehen wurde. Noch 1996 erschien im rechtsextremen Druffel-Verlag ein Buch, in dem über Müllers Flucht in die Schweiz und seine angebliche spätere Tätigkeit für US-amerikanische Geheimdienste berichtet wird. Es enthält Quellenfälschungen, weist zahlreiche Widersprüche auf und ist „voller Verharmlosungen der NS-Vernichtungspolitik und zugleich voll von Herabwürdigungen der Opfer des NS-Regimes.“

Zudem gab es Gerüchte, dass Müller bereits vor 1945 mit sowjetischen Geheimdiensten in Funkkontakt stand und sich daher nach Kriegsende in die Sowjetunion abgesetzt hätte. Als Urheber dafür gilt der Chef des SD-Auslandsnachrichtendienstes, Walter Schellenberg, dem eine Rivalität mit Müller nachgesagt wurde. Er äußerte derartige Vermutungen in Vernehmungen durch den US-amerikanischen Nachrichtendienst OSS. Seine Angaben wurden jedoch sowohl von Ernst Kaltenbrunner, Müllers direktem Vorgesetzten, als auch von seinem Mitarbeiter Heinz Pannwitz bestritten.

Bis 1965 lagen der Ludwigsburger Staatsanwaltschaft acht Zeugenaussagen vor, nach denen sich Heinrich Müller noch bis zum späten Abend des 1. Mai 1945 in der Reichskanzlei, in deren Bunkeranlage oder im Reichssicherheitshauptamt aufgehalten hatte. Ein neunter Zeuge, der Arzt Helmut Kunz, gab bei seiner Vernehmung am 21. Januar 1964 an, er hätte Müller letztmals zwischen 1:00 und 2:00 Uhr am 2. Mai 1945 im Bunker der Reichskanzlei gesehen. In allen zu diesem Zeitpunkt geführten Gesprächen hatte Müller erklärt, Berlin keinesfalls zu verlassen und vor allem nicht in russische Gefangenschaft gelangen zu wollen.

Am 15. Dezember 1945 stellte das damals im sowjetischen Sektor gelegene Standesamt Berlin-Mitte Müllers Sterbeurkunde aus. Danach sei er in den letzten Kampftagen im Bereich des Verwaltungsbezirks Mitte gefallen (diese Angabe wurde durch einen Randvermerk vom 10. Februar 1961 abgeändert auf: „Er ist Ende April / Anfang Mai 1945 in Berlin verstorben.“). Angezeigt hatte seinen Tod der Berliner Kriminalobersekretär Fritz Leopold (1880–1957), Leiter der Kriminalpolizeidienststelle innerhalb des Leichenschauhauses Berlin. Dem Amt übergeben wurden die bei der Leiche aufgefundenen vier Ausweise sowie drei Orden. 1949 gelangten diese in den Besitz der Deutschen Dienststelle (WASt). Die dabei angelegte Karteikarte erhielt den Vermerk, dass Müller auf dem jüdischen Friedhof in der Großen Hamburger Straße beigesetzt worden war (die Gestapo hatte die jüdischen Grabsteine dort bereits 1943 abräumen lassen). Aus heute nicht mehr nachvollziehbaren Gründen legte die WASt am 12. September 1955 für Müller eine neue Gräberkarteikarte an. Danach sei Müllers Leiche am 17. September 1945 auf dem damals im amerikanischen Sektor gelegenen Friedhof in Berlin-Neukölln, Lilienthalerstr. 3–5, Grablage 6-1-1, überführt worden. Erst 1958 wurden Müllers Angehörigen in Bayern von seinem Tod benachrichtigt, erhielten seine Ausweise und Orden ausgehändigt und wurden über die Grabstelle informiert. Wenig später ließen sie dort einen Grabstein für Müller aufstellen. Dieses Grab wurde am 25. und 29. September 1963 geöffnet, und das Berliner Landesinstitut für gerichtliche und soziale Medizin erstellte am 11. Februar 1964 unter der Leitung von Gerhard Rommeney ein Gutachten über die exhumierte Leiche. Danach befanden sich Knochenteile von mindestens sechs und höchstens zehn Personen im bezeichneten Grab. Der größte Teil der ursprünglich im Grab bestatteten Leiche war irgendwann entfernt worden. Bei dem in regelrechter Lagerung in der Grabsohle aufgefundenen Skelettteilen ließ sich nicht mit Sicherheit ausschließen oder nachweisen, dass sie Heinrich Müller zuzuordnen sind. Ein kriminaltechnisches Gutachten vom 21. Januar 1964 besagt hinsichtlich des Schulterstücks, also dem Rangabzeichen einer Offiziersuniform, das der ursprünglich im Grab bestatteten Leiche zuzuordnen ist, dass es sich um einen Generalleutnant oder einen Oberstleutnant gehandelt haben könnte. Kurt-Gerhard Klietmann, ein Experte für deutsche Ordens- und Uniformkunde, teilte dem Landesinstitut am 18. Februar 1964 mit, dass das Schulterstück, so wie es in der Zeitungen beschrieben wurde, einem Generalleutnant gehörte.