mini|Wilfrid Schreiber – Bild: BKU Wilfrid Schreiber (* 17. September 1904 in Brüssel; † 23. Juni 1975 in Köln) war ein deutscher Wirtschaftstheoretiker.

Er gilt als „Vater der dynamischen Rente“. Er entwickelte 1954 im Auftrag des Bundes Katholischer Unternehmer (BKU) einen Entwurf zur Reform der Gesetzlichen Rentenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland, der 1957 (in wesentlich abgewandelter Form) dem Bundestag als sogenannter Generationenvertrag zum Beschluss vorgelegt wurde. Hauptmerkmale dieses Systems sind das Umlageverfahren und die automatische Koppelung der Rentenhöhe an das Niveau der Arbeitseinkommen. Auf die Unterschiede zwischen der beschlossenen Reform und dem Konzept von Schreiber wird im Abschnitt „Generationenvertrag“ eingegangen.

Leben Wilfrid Schreiber studierte zunächst Geistes- und Naturwissenschaften in Köln, Bonn, Aachen und München und betätigte sich ab 1927 als Schriftsteller, Journalist und Rundfunk-Programmgestalter. Schreiber ist vor allem durch seine wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Kompetenz hervorgetreten. Er trat zum 1. Mai 1933 der NSDAP bei (Mitgliedsnummer 2.045.590),Bundesarchiv R 9361-IX KARTEI/39540173 schloss sich auch der SA an und war ein „hochrangiger Akteur im Propagandaapparat des Nationalsozialismus“. Dieser Teil seiner Biografie wurde lange in Veröffentlichungen von und über Schreiber verheimlicht und erst 2011 aufgedeckt. 1949 bis 1959 war er Geschäftsführer und wissenschaftlicher Berater des Bundes Katholischer Unternehmer. Als Privatdozent an der Universität Bonn lehrte er seit 1955 Wirtschaftstheorie, Sozialpolitik und Statistik. 1962 wurde er als Ordinarius auf den Lehrstuhl für Sozialpolitik an der Universität Köln berufen. Sein Institut entwickelte sich zur Hochburg in dieser Disziplin. Zu seinen Doktoranden zählt Guy Kirsch. Schreiber wurde 1972 emeritiert und starb 1975 in Köln.

Die historische Situation In den 1950er Jahren war eine grundlegende Wende in der Sozialpolitik notwendig geworden. Mit der Wirtschaft ging es sichtlich aufwärts (Wirtschaftswunder). Ihr stetiges Wachstum bescherte einen bescheidenen Wohlstand für große Teile der Bevölkerung. Trotzdem gab es noch Armut und Bedürftigkeit in erschreckendem Ausmaß, vor allem als Nachwirkung des Zweiten Weltkrieges. 4,5 Millionen Kriegsopfer mussten versorgt werden. Zugleich wurde die junge Bundesrepublik mit einem starken Zustrom von Flüchtlingen und Zuwanderern konfrontiert. Außerdem konnte die Arbeitslosigkeit nur allmählich abgebaut werden. 1953 gab es immerhin noch 1,5 Millionen Erwerbslose. Die Kriegsgefallenen hatten Witwen und Waisen hinterlassen und fielen als Beitragszahler der Sozialversicherungen aus. Private Spar- und Versicherungsguthaben waren durch die Währungsreform von 1948 im Verhältnis 10:1 entwertet worden. Auch die Kapitaldecke der gesetzlichen Rentenversicherung war dadurch weitgehend vernichtet worden – zum zweiten Mal seit der Geldentwertung durch die Hyperinflation in der Weimarer Republik. Die gesetzlichen Renten – kaum mehr als Taschengelder – mussten durch staatliche Zuschüsse aufrechterhalten werden. In dieser Situation bedeutete Rentenreform komplette Erneuerung, bei der alle Rechnungsgrundlagen verändert werden mussten. Auf Anraten Schreibers wurde in der bundesdeutschen Rentenpolitik ein bedeutender Schritt vollzogen: Der Abschied vom bestehenden Kapitaldeckungsverfahren. Neben der Einführung der dynamischen Umlagefinanzierung wurde ein Anstieg der Renten um durchschnittlich 65 Prozent vollzogen.

Der „Generationenvertrag“ Der Schreiber-Plan wurde 1955 als „Vorschlag zur Sozialreform“ vom Bund Katholischer Unternehmer unter dem Titel „Existenzsicherheit in der industriellen Gesellschaft“ herausgegeben. Darin ist die Idee des Generationenvertrages enthalten. Schreiber nimmt Bezug auf die Mackenroth-These, der zufolge sämtliche Sozialausgaben nicht durch Rücklagen, sondern nur durch laufende Einnahmen finanziert werden können. In diesem Sinne hielt Schreiber den Altersverbrauch einer kapitalgedeckten Rücklage für ein „Zehren von der Substanz“, die sich zwar ein vermögender Privatmann, nie aber eine dynamische, generationenübergreifende Volkswirtschaft leisten könne.

In der wirtschaftswissenschaftlichen Literatur wird meist darauf verwiesen, dass die Kapitaldeckung der bismarckschen Rentenversicherung durch Hyperinflation und Währungsreform vernichtet worden war. Schreibers These ging allerdings noch weit darüber hinaus. Schreiber hielt bereits die theoretische Möglichkeit einer hinreichenden, gesamtwirtschaftlichen Kapitaldeckung für Illusion. Die Vorstellung, privatwirtschaftliche Versicherungsmethoden in volkswirtschaftlichen Größenordnungen auf die gesetzliche Rentenversicherung anwenden zu können, betrachtete er als Irrtum. „Es fehlt offenbar gerade einem großen Kreis unserer Sachverständigen die Vorstellungskraft, sich von dem privatwirtschaftlichen Vorbild zu lösen“, so Schreiber und erklärte, „dass das versicherungsmathematische Deckungskapital eigentlich seit Bestehen der Sozialversicherung, spätestens aber seit 1918 immer nur frommer Wunsch gewesen und geblieben ist“ (S. 17Die Seitenangaben beziehen sich nicht auf die Originalschrift, sondern auf den verlinkten Nachdruck des Bundes Katholischer Unternehmer, in dem die Seiten etwas verschoben sind). Aus diesem Grund schlug Schreiber eine komplette Neuorientierung der gesetzlichen Rentenversicherung vor, indem des Kapitaldeckungsprinzips zugunsten eines neuartigen Umlage-Verfahrens preisgegeben werden sollte (S. 19).

Er verfolgte das Ziel, Zurechnungsregeln für die Verteilung des Arbeitseinkommens Erwerbstätiger einzuführen mit der Absicht, die individuellen Konsummöglichkeiten angemessen auf die drei Lebensphasen Kindheit und Jugend, Erwerbsphase und Alter aufzuteilen.Generationenvertrag. In: Gabler Wirtschaftslexikon. Aus der Gesamtheit der Arbeitseinkommen wird sowohl dem Kinde und Jugendlichen (vor Erreichung des 20. Lebensjahrs) wie dem Alten (nach Vollendung des 65. Lebensjahrs) ein maßgerechter Anteil zugesichert (S. 24). In der katholischen Soziallehre gegründet transformierte er damit das Modell der familiären Solidarität aus der vorindustriellen Gesellschaft, bei dem die Eltern die Kinder großzogen und dadurch den selbstverständlichen Anspruch erwarben, in ihrem Alter von den Kindern unterhalten zu werden (S. 33), auf die Bedingungen der industriellen Gesellschaft. Auch Kinderlose sollen Rentenansprüche gegenüber der nachfolgenden Generation erwerben und sich im Gegenzug angemessen an den Kinderkosten beteiligen. Nur mit Einführung sowohl der dynamischen Altersrente als auch der dynamischen Kindheits- und Jugendrente könne das Problem der Repartierung des Lebenseinkommens auch auf die „unproduktiven“ Lebensphasen Alter und Kindheit vollständig gelöst werden. (S. 33)

Der Plan Schreibers wurde durch die Rentenreform unter Adenauer 1957 nur zum Teil verwirklicht. Lediglich die jeweils erwerbstätige Arbeitnehmer-Generation wurde dazu verpflichtet, für die Rentner-Generation aufzukommen, ohne dass eine vergleichbare Verpflichtung geschaffen wurde, für die Kindergeneration zu sorgen. Während dadurch die Finanzierung der Renten vergesellschaftet wurde, blieb die finanzielle Last der Kindererziehung in der Familie bei den Eltern. Da der Rentenanspruch nicht an die Erziehungsleistung, sondern an Erwerbstätigkeit gebunden wurde, können Mütter oder Väter, die wegen der Kindererziehung nicht oder nur in geringerem Umfang erwerbstätig sind, nicht in der gleichen Höhe Rentenanwartschaften erwerben wie voll Erwerbstätige. Die Juristin Eva Marie von Münch kritisiert: Die Alterslast wurde kollektiviert, die Kinderlast blieb Privatsache. Mit dieser Konstruktion bestraft das geltende Rentenrecht die Familie und innerhalb der Familie ganz besonders die nicht oder nicht voll berufstätige Mutter.Eva Marie von Münch In: Ernst Benda u. a. (Hrsg.): Handbuch des Verfassungsrechts. de Gruyter, Berlin / New York 1994, ISBN 3-11-012279-0, S. 321.

Auch die Forderung Schreibers, Rentenversicherungsbeiträge auch aus dem Einkommen aus selbständiger Tätigkeit zu erheben, wurde im Rentenversicherungsrecht nicht verwirklicht.

Umlageverfahren Hauptargument für Schreibers Umlageverfahren ist die proportionale Angleichung des Rentenniveaus an die wirtschaftliche Entwicklung der Arbeitseinkommen. Die soziale Sicherheit der dynamischen Rentenversicherung basiert auf der Teilhabe an der allgemeinen Wirtschaftsleistung der Gegenwart und folgt damit der gesellschaftlichen Wohlstandsentwicklung. Private Rücklagen hingegen betrachtete Schreiber als in der Vergangenheit angespartes Vermögen, welches sich durch Altersverzehr stetig verringert:

Um einer möglichst weiten Risikostreuung willen strebte Schreiber eine Renten-Ordnung an, die „nahezu das ganze Volk umfasst“. Er empfahl daher die Auflösung der bisher selbstständigen Versicherungsträger der Invaliden-, Angestellten- und Knappschafts-Rentenversicherung und ihr Aufgehen in einer einheitlichen „Rentenkasse des deutschen Volkes“. Für Schreiber war eine einheitliche, gesetzliche Pflichtversicherung den spezifischen Einzelversicherungen in doppelter Weise überlegen. Zum einen durch ihr gesamtwirtschaftliches Fundament, zum anderen dadurch, dass (unter Normalverhältnissen) keine Schrumpfung ihres Mitgliederbestandes zu befürchten ist, so dass die „Bildung von Deckungsreserven“ gänzlich überflüssig ist.

In der Stabilität von Umlageverfahren gegenüber Geldwertschwankungen sah Schreiber einen weiteren Vorteil. Während sich der Geldwert der Kapitalrücklage einer privaten Versicherung bereits bei geringster Inflation verkleinert und dies durch Zuwächse wettgemacht werden müsse, bleibe das Umlageverfahren davon völlig unbeeindruckt. Bei der dynamischen Umlagefinanzierung würden schließlich keine Geldwerte, sondern zukünftige Versorgungsansprüche erworben. Aus diesem Grund sei die gesetzliche Rentenversicherung resistent gegenüber möglichen Geldabwertungen – ein Argument, das in den fünfziger Jahren als besonders wichtig angesehen wurde. Inflation und Währungszusammenbruch gehörten schließlich zum erlebten politischen Bewusstsein.

Schreiber sah das Kapitaldeckungsverfahren als eine betriebswirtschaftliche Methode an, welche für die private Versicherungswirtschaft richtig ist, sich in der gesamtwirtschaftlichen Betrachtungsweise jedoch als falsch herausstellt. Im Gegensatz zur Privatwirtschaft sei bei einer öffentlich-rechtlichen Rentenanstalt, die nahezu das ganze Volk umfasst, keine Kapitaldeckung notwendig. „Man befreie die deutsche Sozialversicherung von den Katastrophenlasten […] aber ganz besonders von der irrigen Zwangsvorstellung, Deckungsreserven bilden zu müssen.“

Der „Schreiber-Plan“ Versicherungspflicht auch für Selbstständige und Besserverdienende Nach dem Schreiber-Plan sollte die „Gesamtheit aller Arbeitstätigen“ einbezogen werden, auch die „selbstständigen Arbeitstätigen“, wobei die Einkommensgrenze der Versicherungspflicht aufgehoben werden sollte. Die gesetzliche Rentenversicherung sollte damit auf ein möglichst großes Fundament gestellt werden, „um die Stetigkeit ihrer Rechnungsgrundlagen über alle möglichen Strukturveränderungen der Wirtschaftsgesellschaft und ihrer Zusammensetzung nach Beruf und Erwerbsart“ (S. 32) sicherzustellen.

„Vollmitglied der Rentenkasse des deutschen Volkes ist kraft Gesetzes jeder Bürger der Deutschen Bundesrepublik, der – als Arbeitnehmer oder Selbständiger – Arbeitseinkommen erzielt. (…) Empfänger höherer Einkommen verbleiben demnach dennoch Zwangsmitglieder, doch wird als Arbeitseinkommen in diesen Fällen nur das vierfache des jeweiligen durchschnittlichen Arbeitseinkommen zugrunde gelegt. (Ähnlich wie schon heute bei den Berufsgenossenschaften.)“ (S. 29)

Keine staatliche Zuschüsse