Bund Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland200x200px Basisdaten LeitenderGeistlicher: PräsesHenrik Otto Mitgliedschaft: IFFEC, VEF,ACK Bundeskreise: 24 Gemeinden: 500 Gemeinden Gemeindeglieder: 40.904 (Stand: 31.12.2023) Gründungsjahr: 1874 Anschrift: Goltenkamp 458452 Witten Internetauftritt: www.feg.de

Der Bund Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland (Bund FeG) ist eine evangelische Freikirche. Der Bund ist kongregationalistisch organisiert. Als Zusammenschluss selbstständiger Ortsgemeinden (FeG) versteht er sich als „geistliche Lebens- und Dienstgemeinschaft“. Der Bund Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland ist Mitglied im Internationalen Bund Freier Evangelischer Gemeinden (International Federation of Free Evangelical Churches, IFFEC). Der Bund ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Witten (Ennepe-Ruhr-Kreis).

Ursprung und Geschichte mini|hochkant|Hermann Heinrich Grafe in jungen Jahren mini|Witten: Vorne Gemeindehaus, hinten Bundeshaus mini|Freie evangelische Gemeinde Holstenwall (Hamburg) mit Emblem des Gemeindebundes; seit 2014 „CityChurch Hamburg“ mini|Wuppertal-Vohwinkel mini|Erfurt mini|Ottobrunn Die erste Freie evangelische Gemeinde im deutschsprachigen Raum wurde am 22. November 1854 von dem Kaufmann Hermann Heinrich Grafe zusammen mit fünf weiteren Männern in Elberfeld, heute ein Stadtteil von Wuppertal, gegründet.Ansgar Hörsting, Arndt Schnepper: Das FeG-Buch. Profil und Perspektiven der Freien evangelischen Gemeinden in Deutschland. 3. Auflage. SCM Bundes-Verlag, Witten 2010, S. 27. Grafe entwickelte seinen theologischen Zentralbegriff der „freien Gnade“ vor dem Hintergrund von Erfahrungen, die er in der – von Adolphe Monod gegründeten – Église évangélique in Lyon sammeln konnte. Die christliche Gemeinde sollte auf dem „Terrain der freien Gnade Gottes in Christo Jesu“ aufgebaut sein, denn sie bildet die Grundlage, auf der sich alle Kinder Gottes versammeln. Sie begründet auch die „Einheit der Kinder Gottes“, für die Grafe im Sinne der 1846 in London begründeten Evangelischen Allianz eintrat. Der Einheitsgedanke korrespondierte bei Grafe mit dem Prinzip der „Trennung von der Welt“, womit er die Unterscheidung und Scheidung von Glaubenden und Nichtglaubenden bezüglich der Gemeindemitgliedschaft meinte, die er in den Volks- und Landeskirchen als nicht gegeben ansah. Seine Auffassung von der Einheit der Gemeinde der Glaubenden und Bekennenden, die den Leib Christi darstellen, spiegelt sich in seinem bekanntesten Lied wider:

Ein einig Volk von Brüdern, / das ist das Volk des Herrn, verzweigt in seinen Gliedern, doch eins in seinem Kern; von oben her geboren, / vom heil’gen Geist getränkt, von Gott selbst auserkoren, / der liebend sein gedenkt.

Zentrum der durch Christus verbürgten Einheit ist das Abendmahl, das die vielen Kinder Gottes zu der einen Gemeinschaft des Leibes Christi zusammenschließt. Grafe vertrat die Meinung, dass das Abendmahl gemäß der Bibel exklusiv für diejenigen vorgesehen ist, die persönlich an Jesus Christus glauben und um die Vergebung ihrer Sünden durch das Sterben und die Auferstehung Jesu Christi wissen. Er wehrte sich gegen die Praxis der evangelischen Kirche, das Abendmahl ohne Hinweis oder Rückfrage an jeden Gottesdienstbesucher auszuteilen. Ihm war es wichtig, den Gottesdienstbesuchern klarzumachen, dass die Befreiung von der Sünde nicht durch das Ritual, sondern durch die persönliche Beziehung zu Jesus Christus bewirkt wird. Als Grafe feststellte, dass er mit seiner Ansicht in der Kirche auf taube Ohren stieß, sah er, nachdem ein Zusammengehen mit den Baptisten sich als nicht realisierbar erwiesen hatte, als einzige Konsequenz und als „Akt des Gewissens“ die Gründung einer alternativen Gemeinde nach neutestamentlichem Vorbild, in der alle Glaubenden – unabhängig von sonstigen Lehrmeinungen – Mitglied sein können.

Grafe und seine Mitstreiter begründeten ihren Austritt aus der Landeskirche mit einer Grundsatzentscheidung. Sie kritisierten, dass in einer Volkskirche nicht primär eine freie und bewusste Glaubensentscheidung über die Kirchenzugehörigkeit entscheidet. Zunächst bildeten sich Abendmahlsgemeinschaften, die die Kommunion als Gemeinschaft von Glaubenden verstanden wissen wollten und somit gegen eine gemeinsame Mahlfeier von Gläubigen und Nicht-Gläubigen waren. „Wo das Abendmahl regelmäßig gefeiert wird, da ist auch eine Gemeinde“, hielt Grafe in seinem Tagebuch fest. 20 Jahre nach Gründung der ersten Freien evangelischen Gemeinde schlossen sich 22 Gemeinden (Abendmahlsgemeinschaften) zusammen und gründeten 1874 die Vereinigung der Freien Evangelischen Gemeinden und Abendmahlsgemeinschaften. Der heutige Name Bund Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland wurde 1928 angenommen.Erich Geldbach: Freikirchen – Erbe, Gestalt und Wirkung. Bensheimer Hefte 70. 2. Auflage. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2005, S. 227.

Die weitere Entwicklung des Gemeindebundes wurde stark von Friedrich Fries (1856–1926) und der Freien evangelischen Gemeinde Witten beeinflusst. Durch seine Initiativen entstanden neben einigen neuen Gemeinden das freie evangelische Diakoniewerk Bethanien (1896), das zunächst in Wetter (Ruhr) seinen Sitz hatte, sowie der Bundes-Verlag (1887).

Im Jahr 1904 entstand die Inland-Mission des Bundes Freier evangelischer Gemeinden. 1912 wurde unter Otto Schopf in Vohwinkel, heute ein Stadtteil von Wuppertal, eine Predigerschule gegründet.

Von großer Bedeutung für das Wachstum des Bundes Freier evangelischer Gemeinden war der Anschluss der Hamburger Holstenwallgemeinde (Stiftung Freie evangelische Gemeinde in Norddeutschland) mit 3000 Mitgliedern. Diese hatte sich 1934 durch den Austritt des Hamburger Gemeinschaftsverbandes aus der dortigen evangelischen Landeskirche gebildet. Dieser Verband, der auch über zahlreiche Zweiggemeinden im Umland Hamburgs verfügte, brachte auch ein eigenes Diakoniewerk, das Mutterhaus Elim, in den Freien evangelischen Gemeindebund ein.

In der Zeit des Nationalsozialismus wurden zwar die weltanschaulichen Aspekte des Nationalsozialismus weitgehend abgelehnt, gleichzeitig jedoch auf der Grundlage eines einseitigen Verständnisses von (Zwei-Reiche-Lehre) Gehorsam gegenüber der politischen Macht gefordert und praktiziert.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden einige neue diakonische Einrichtungen gegründet. 1946 zog das Predigerseminar (später: Theologisches Seminar Ewersbach) unter seinem Rektor Walter Quiring nach Ewersbach um. Inzwischen hat die Einrichtung den Status einer Fachhochschule und trägt den Namen Theologische Hochschule Ewersbach.

Am 16. September 1950 entstand auf Betreiben des Pastors Walter Böhme der Bund Freier evangelischer Gemeinden in der DDR.Karl Heinz Voigt: Freikirchen in Deutschland (19. und 20. Jahrhundert). Evangelische Verlagsanstalt, Leipzig 2004, ISBN 3-374-02230-8, S. 215. Dieser Bund bestand bis 1990.Präsiden des Bundes. auf: feg.de, abgerufen am: 10. August 2012.

Glaube und Lehre Freie evangelische Gemeinden leiten ihr Selbstverständnis vom Neuen Testament her. Danach gehören zur Gemeinde Jesu nur solche, die eine persönliche Glaubensentscheidung für die Nachfolge Jesu getroffen haben. Freie evangelische Christen verstehen sich als mit allen Menschen, die sich zu Jesus Christus als ihrem Herrn bekennen, geschwisterlich verbunden. Die genauen theologischen Positionen der selbstständigen (Orts-)Gemeinden können in Einzelheiten voneinander abweichen. In der Verfassung des Bundes Freier evangelischer Gemeinden ist seit 1974 das Apostolische Glaubensbekenntnis als gemeinsames Bekenntnis festgehalten. Das Handeln und der Glaube sollen an der Bibel orientiert sein, die von Gott genutzt wurde und wird, sich den Menschen zu offenbaren. Der Glaube ist, gemäß , nicht das Ergebnis einer Leistung der Glaubenden, sondern Gottes Geschenk und Wirken des Heiligen Geistes. Gott selbst bildet die Gemeinde, indem er durch seinen Geist Menschen ungeachtet ihrer Herkunft, Geschlecht, Bildung etc. erwählt, bekehrt, beruft und zur Gemeinde zusammenfügt. Da der Mensch nicht über das Handeln Gottes bestimmen kann, kann er auch nicht einen anderen zum Glauben zwingen. Darum verstehen sich Freie Evangelische Gemeinden als Freiwilligkeitsgemeinden, die für Gewissensfreiheit nach innen und außen einstehen sowie für die Trennung von Kirche und Staat mit voller Religions- und Glaubensfreiheit in einem weltanschaulich neutralen und demokratischen Staat.

Hinsichtlich der Taufe setzen die Freien evangelischen Gemeinden einen anderen Akzent als die mit ihnen ansonsten vielfältig verbundenen Baptistengemeinden. Zwar lehren sie wie diese, dass eine Taufe erst nach der persönlichen Glaubensentscheidung eines Menschen erfolgen kann, respektieren aber, wenn jemand, der an Jesus Christus gläubig geworden ist, seine Kindertaufe nachträglich als gültig ansieht. Die Gläubigentaufe ist für die Freien evangelischen Gemeinden deshalb keine Voraussetzung für die Gemeindemitgliedschaft. Bei der Taufe wird der Täufling mit dem ganzen Körper untergetaucht; dies kann auch in einem natürlichen Gewässer geschehen. Dabei stirbt symbolisch der „alte Mensch“ und der bzw. die Glaubende hat Anteil an Tod und Auferstehung Jesu Christi. Die Gemeinde übernimmt Verantwortung dafür, dass der oder die Getaufte auch weiterhin auf dem Glaubensweg begleitet wird. Der eigentlich Handelnde ist Gott, der die Menschen zu einem Leib zusammenführt. In den meisten Gemeinden gibt es eine Kindersegnung, die nicht eine Taufe ersetzen soll, sondern an das Handeln Jesu erinnert, wie es in berichtet ist.

Am 18. September 2010 beschloss der FeG-Bundestag, die Vertreterversammlung aller Gemeinden und Pastoren, in Dietzhölztal-Ewersbach mit einer Mehrheit von 76,3 Prozent, den Ortsgemeinden die Berufung und Anstellung von Frauen als Pastorinnen freizustellen. Bereits 2008 war darüber abgestimmt worden, aber die notwendige Zweidrittelmehrheit knapp verfehlt. Die ablehnende Minderheit kritisierte, dass die Bibel den Männern die Letztverantwortung in Leitung und Lehre übertragen habe.Freie evangelische Gemeinden: Weg frei für Pastorinnen. Online-Artikel (), ursprünglich von der christlichen Nachrichtenportal Idea.de vom 18. September 2010.

Die Freien evangelischen Gemeinden sehen die Bibel als authentisches Zeugnis des Redens und Handelns Gottes in der Geschichte an. Sie verstehen Gottes Wort als Grundlage und Orientierungspunkt für alles Reden und Handeln im persönlichen Leben, in Gemeinde und Gesellschaft.

FeG-Verlautbarungen Die FeG Bundesleitung und weitere Bereiche des Bundes FeG geben in unregelmäßigen Abständen Verlautbarungen zu geistlichen Fragen und gesellschaftlichen Zeitströmungen heraus, die den Charakter von wegweisenden Empfehlungen für die Gemeindeleitungen und Mitglieder in den selbstständigen Ortsgemeinden haben. Einige Beispiele dieser Verlautbarungen sind: Das Evangelium Gottes von Jesus Christus. Zum Verständnis des Evangeliums in Freien evangelischen Gemeinden. – Grundlagentext der Erweiterten Bundesleitung im Bund FeG (September 2020) Gottes Wort im Menschenwort – Grundlagentext der FeG Bundesleitung zum Schriftverständnis in Freien evangelischen Gemeinden (April 2018) Schützen und Begleiten – Initiative zum Schutz vor Gewalt und Missbrauch (November 2018)

Kritik und Gegendarstellung