Auflage bezeichnet: verschiedene Rechtsinstitute, insbesondere Auflage (Justiz), ein Rechtsinstrument der Strafverfolgung Auflage (Jugendstrafrecht), ein Rechtsmittel des deutschen Jugendrechts Auflage (Verwaltungsrecht), eine belastende Nebenbestimmung zu einem Verwaltungsakt Auflage (Zivilrecht), eine Anordnung bei einer Schenkung oder in einer letztwilligen Verfügung Auflage (Ornament), in der Kunst das mit einer Matrize aufgedrückte oder als Einzelteil applizierte Relief als Verzierung Auflage (Publikation), im Buch- und Verlagswesen die Gesamtzahl der gleichzeitig hergestellten Vervielfältigungsstücke von Printmedien Auflage (Reproduktion), im Druckwesen die Gesamtheit der identischen Abzüge von einer Druckvorlage Beschichtung

Siehe auch:

Wundauflage, ein Verbandmaterial einen Überzug auf Gegenständen aus einem bestimmten Material, siehe Plattieren