Georg Grahn (* 1833 in Hannover; † 15. Dezember 1889 in Clausthal-Zellerfeld) war ein preußischer Parlamentarier, Regierungs- und Landrat.
Leben Georg Grahn war seit 1859 als Bergamts-Assessor beim Forstamt in Clausthal tätig. 1867 nahm er eine Stelle als Regierungs-Assessor und Kommissar bei der Finanzdirektion in Hannover an. Seit 1878 war er als Justitiar in Hannover und seit 1881 als Kreishauptmann in Zellerfeld tätig, wo er zum Regierungsrat ernannt wurde. 1882 wurde er Mitglied im Preußischen Abgeordnetenhaus für die Freikonservative Partei. Am 1. April 1885 wurde er zum ersten Landrat des Landkreises Zellerfeld ernannt. Das Amt als Landrat übte er bis zu seinem Tod im Jahr 1889 aus, ihm im Amt folgte August Dencker.
Publikation 1867: Zusammenstellung der im Gebiete des ehemaligen Königreichs Hannover geltenden Bestimmungen über Forststrafgesetze (S. 80) google.books (Keine Vorschau)
Literatur Grundriss der Forstwissenschaft, Band 6, von Heinrich August von Cotta, Ernst von Cotta, Leipzig 1872, Arnoldsche Buchhandlung S. 407 Lehrbuch der Staatsforstwissenschaft für Forst- und Landwirthe, Verwaltungs- und Justizbeamte, von Joseph Albert, Berlin 1875, Verlag von Paul Parrey S. 372
Weblinks Grahn, Georg in Deutsche Biographie
13. April 1871 – Rente gegen Rechte III, in Harzer Fuhrherren
Kategorie:Landrat (Provinz Hannover) Kategorie:Mitglied des Preußischen Abgeordnetenhauses Kategorie:Regierungsrat Kategorie:Preuße Kategorie:Geboren 1833 Kategorie:Gestorben 1889 Kategorie:Mann