mini|Hinrichtung der Verräter von Jan Piotr Norblin Das Kriminalgericht des Herzogtums Masowien war ein während der Anfangsphase des Kościuszko-Aufstands 1794 in Polen-Litauen eingerichtetes Kriminalgericht.

Geschichte Der Provisorische Rat des Herzogtums Masowien berief unmittelbar nach dem vorläufigen Erfolg des Warschauer Aufstands das Gericht am 22. April 1794 mit dem Gerichtsbezirk der Stadt Warschau und der Woiwodschaft Masowien ein. Das Gericht bestand aus 20 Richtern und sollte über Landesverrat und Verschwörung gegen den Aufstand richten. Es verurteilte die in Warschau verbliebenen Mitglieder der Mitglieder der Konföderation von Targowica (Joseph Kasimir Kossakowski, Piotr Ożarowski, Józef Ankwicz und Józef Zabiełło) zum Tode. Unter dem Druck der Aufständischen wurden die Urteile bereits am 9. Mai 1794 auf dem Warschauer Altstädter Marktplatz vollstreckt. Da sich die weiteren Verfahren hinzogen, wurden die weiteren Angeklagten von den aufgebrachten Bürgern am 28. Juni 1794 gelyncht. Der Oberste Nationale Rat löste daraufhin das Gericht auf und berief an seiner Stelle das Militärkriminalgericht, das hauptsächlich aus Polnischen Jakobinern bestand. In den königstreuen Kreisen ging daraufhin die Befürchtung um, das Gericht könne sich zu einem polnischen Revolutionstribunal nach französischem Vorbild entwickeln.

Literatur Bogusław Leśnodorski: Polscy jakobini. Karta z dziejów insurekcji 1794 roku. Warszawa: Książka i Wiedza, 1960 Akty Powstania Kościuszki wyd. Szymon Askenazy i Włodzimierz Dzwonkowski, Kraków 1918 cz. II, S. 99–100.

Kategorie:Kościuszko-Aufstand Kategorie:Polen-Litauen Kategorie:Rechtsgeschichte (Polen) Kategorie:Historisches Gericht (Litauen) Kategorie:Recht (Ukraine) Kategorie:Rechtsgeschichte der Frühen Neuzeit Kategorie:Gerichtsgründung 1794 Kategorie:Aufgelöst 1794