mini|Hängen der Verräter von Jan Piotr Norblin Das Höchste Kriminalgericht Polen-Litauens war während des Kościuszko-Aufstands 1794 in Polen-Litauen eingerichtetes letztinstanzliches Kriminalgericht.

Geschichte Der Oberste Nationale Rat berief das Gericht am 17. Juni 1794 mit zwei Kammern, jeweils eine für die Krone des Königreichs Polen und das Großfürstentum Litauen, ein. Beide Kammern bestanden aus 16 Richtern, wobei in jedem Spruchkörper sieben Richter saßen. Am 27. Juni 1794 wurden die Richter gewählt und vom Rat berufen. Das Gericht sollte über Amtsträger der Regierung und höchsten Verwaltung sowie im Fall von Landesverrat richten. Es verurteilte unter anderem die Mitglieder der Konföderation von Targowica zum Tod durch den Strang, Infamie, Vermögensverfall sowie Amtsenthebung. Die meisten Urteile wurden nur in effigie am 29. September 1794 auf dem Warschauer Altstädter Marktplatz vollstreckt. Mit der Niederschlagung des Warschauer Aufstands wurde das Gericht Ende des Jahres 1794 aufgelöst.

Siehe auch Verfassungsgeschichte Polens Polnische Aufklärung

Literatur Akty Powstania Kościuszki wyd. Szymon Askenazy i Włodzimierz Dzwonkowski, Kraków 1918, cz. I, s. 328-332.

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