Gertrud Herrich (* um 1556; † 21. Februar 1626 bei Mandern), genannt Herrichs Traud, war eine Krämerin aus Niederkell bei Mandern im Schwarzwälder Hochwald im Landkreis Trier-Saarburg und das bekannteste Opfer der Hexenverfolgung im Hochwald des Kurfürstentums Trier. Ihr wurde nachgesagt, dass sie eine Hexe sei. Herrichs Traud hatte vier Kinder: Johannes, Kuno, Eva und Barbel. Über eine Heirat und Verehelichung sind keine Daten zu erheben. Ihr Fall ist sehr gut belegt und untersucht durch Dittmar Lauer.

Erster Prozess Um 1595/96 kam es zu einem ersten Verfahren und Folter wegen Hexerei. Dieses Verfahren wurde allerdings eingestellt, da sie schwanger war. Nach diesem Prozess blieb sie weiterhin „im Geschrei“. Dieser Ausdruck umschreibt, dass sie im Dorf oder in der Umgebung als Hexe bekannt und „verschrien“ war.

Zweiter Prozess Im Jahr 1625/26 wurde Herrichs Traud, während der zweiten großen Verfolgungswelle im Kurfürstentum Trier, erneut der Hexerei beschuldigt. Nachdem ein neuer Hexenausschuss gewählt worden war, floh sie in die umliegenden Wälder, um ihr Leben zu schützen.

Mit dem Bekanntwerden des Hexenausschusses soll sie ausgerufen haben:

Ach Gott, eß ist umb mich geschehen

Herrichs Traud wurde durch kurfürstliche Landesschützen im Wald aufgespürt, festgenommen und auf die Burg Grimburg verbracht. Dort saß die mittlerweile siebzigjährige in Haft und beteuerte während der Verhöre wiederholt ihre Unschuld und flehte die Richter an, dass sie nicht zaubern könne.

Die Ankläger bezichtigten sie:

ein zeit hero mit dem abscheuligen laster derzauberey verdechtig gewest

Zeugen gaben zu Protokoll:

beclagtin eine lange zeit ihm geschrey gangen, ein hexen zue sein

Um ein Geständnis zu erlangen, wurde die Foltermethode „In die Schnur stellen“ eingesetzt. Dazu band man die Hände auf dem Rücken zusammen, befestigte einen zehn Pfund (etwa 4–5 Kilogramm) schweren Stein an ihr und zog sie dann über eine Leiter in die Höhe. Durch das Überstrecken der Arme und das zusätzliche Gewicht werden starke Schmerzen in den Schultergelenken und ein Verengen des Brustkorbs herbeigeführt.

Sie soll während der Folter folgende Aussage getroffen haben:

Wan sie zauberen konte, were sie doch nit allein.

Nach der Folter „besagte“ (Besagung = Aussage/Beschuldigung gegen Personen) Herrichs Traud 14 Männer und Frauen. Darunter waren Peters Theiß Frau Greth, die ebenfalls siebzigjährige Butter Sun (Susanna) aus Niederkell, die selbst zwei Jahre später als Hexe hingerichtet wurde. Auch der Hochgerichtsschöffe Marxen Theiß zu Mandern wurde von Herrich besagt. Da ihm bewusst war, dass durch eine Besagung auf ihn ein eigenes Hexenverfahren zukommen könnte, ließ er seinen Namen in den Protokollen löschen. Der Prozess endete mit einem Schuldspruch durch eine erzwungene Aussage von ihr durch Folter. Zusätzlich wurden alte Besagungen herangezogen, in denen Herrichs Traud belastet wurde, um als weitere Beweise zu dienen.

Im Urteil wurde dabei festgehalten, dass ihr die Gnade durch Erhängen verwehrt blieb und sie zum Tod durch lebendiges Verbrennen verurteilt wurde.

nach kayßers Caril des fünften haltsgerichts ordtnung Recht zu sprechen

Streit in der Familie Zu dieser Zeit mussten alle anfallenden Prozesskosten von der Familie aufgebracht werden. Dies führte zum Streit innerhalb der Familie. Die Tochter Eva, die auf der Seite ihrer Brüder stand, stellte fest:

solt sie verbrent werden, so geht ein große kosten auff, welch uns an den bettelstab bringt

Während die Tochter Barbel die Auslieferung von ihren Geschwistern verlangte:

eß sey ja beßer, zeitlig alß ewig zu verderben

Die Prozesskosten im Kurtrierischen waren so hoch, dass der Erzbischof Christoph von Sötern einschritt und anordnete, die Kosten

auf ein erträgliches und billigs Mass zu begrenzen.

Hinrichtung Die Hinrichtung erfolgte lebend. Dazu wurde eine Brandhütte aufgebaut. Darin befand sich ein Pfahl, an dem die Verurteilte angekettet wurde und herum wurde Reisig und Holz wie eine Hütte aufgebaut, so, dass im Inneren ein Hohlraum entstand. Dies hatte mehrere Vorteile: weniger Holzverbrauch als ein Scheiterhaufen höhere Verbrennungstemperaturen Kontrollierte Verbrennung Abschirmung des Hinrichtungsvorgangs

Für das Kurfürstentum Trier, die Eifel und das heutige Saarland sind Brandhütten mehrfach belegt.

Zu Beginn wurde das Urteil verlesen:

Ist also in die hütte geführt und daselbst zue äschen verbrent worden.

Literatur Dittmar Lauer: Die Hexe von Niederkell. Der Prozeß gegen Herrichs Traud von Niederkell im Jahre 1626. Dittmar Lauer: Hexenverfolgung im Hochwald. In: Hochwälder Hefte zur Heimatgeschichte. Doppelheft 23/24, Nonnweiler 1988 Dittmar Lauer: Hexenverfolgung im Schillinger Kirchspiel. Trier 1988

Weblinks Aufsatz von Dittmar Lauer: Die Hexe von Niederkell Eifelverein Trier: Auf den Spuren des Hexenwahns

Kategorie:Opfer der Hexenverfolgung Kategorie:Hingerichtete Person (17. Jahrhundert) Kategorie:Geboren im 16. Jahrhundert Kategorie:Gestorben 1626 Kategorie:Frau