OpenCaseLaw (unter der Domain opencaselaw.ch) ist die frei zugängliche Datenbank und technische Infrastruktur zur Recherche im schweizerischen Recht. Sie bietet eine Websuche, einen frei verfügbaren maschinenlesbaren Rechtsprechungsdatensatz und Schnittstellen zur Einbindung in Anwendungen mit Sprachmodellen. Das Center for Legal Data Science der Universität Zürich bezeichnet den Rechtsprechungsdatensatz als den grössten offenen Datensatz schweizerischer Rechtsprechung. Entwickelt wurde das Angebot vom Schweizer Rechtsanwalt Jonas Hertner als Open Source-Projekt.
Datensatz Nach Angaben des Projekts erschliesst OpenCaseLaw veröffentlichte Entscheide eidgenössischer und kantonaler Gerichte, Entscheide von Regulierungs- und Aufsichtsbehörden des Bundes sowie ausgewählte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Hinzu kommen Bundes- und kantonale Erlasse, Botschaften des Bundesrats, ausgewählte Bestände der Bundesverwaltungspraxis, frei zugängliche Gesetzeskommentare und Nachweise rechtswissenschaftlicher Publikationen aus schweizerischen Hochschulrepositorien und Fachzeitschriften. Bei den Publikationsnachweisen ist der Volltext verfügbar, soweit die jeweilige Lizenz dies zulässt.
Nach der Projektdokumentation sind die verschiedenen Quellengruppen je nach Bestand über Weboberflächen sowie öffentliche REST- und MCP-Schnittstellen recherchierbar; der separat herunterladbare maschinenlesbare Datensatz ist dagegen ein Rechtsprechungskorpus. Ein Leitfaden der Universität St. Gallen beschreibt unter anderem die Suche nach verwandten und später zitierenden Entscheidungen sowie die Recherche in Bundes- und Kantonserlassen.
Der Rechtsprechungsdatensatz fasst Entscheidungen unterschiedlicher amtlicher Publikationsstellen in einem strukturierten Korpus zusammen. Für eine wissenschaftliche Auswertung wurde daraus ein als dedupliziert beschriebener Bestand verwendet; die Datensätze verwiesen jeweils auf das Ursprungsgericht. Nach der Projektdokumentation enthält die Sammlung nur bereits veröffentlichtes Material; die zeitliche Abdeckung unterscheidet sich nach Gericht und Quelle.
Der Quellcode wird nach Angaben des Projekts unter der MIT-Lizenz veröffentlicht. Die CC0-Freigabe gilt laut Datensatzdokumentation nur für die von OpenCaseLaw geschaffene Aufbereitung und Metadaten, soweit das Projekt darüber verfügen kann. Das zugrunde liegende Quellenmaterial behält seinen jeweiligen rechtlichen Status; Texte des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sind von der Freigabe ausgenommen.
Rezeption und Verwendung Das Center for Legal Data Science der Universität Zürich führt OpenCaseLaw in seiner Übersicht frei zugänglicher Rechtsdatenbanken und bezeichnet es als den grössten offenen Datensatz schweizerischer Rechtsprechung. Nach der Beschreibung des Zentrums verbindet das Angebot öffentlich publizierte Schweizer Gerichtsentscheide und geltende Texte relevanter Erlasse in durchsuchbarer, zitationsverknüpfter und maschinenlesbarer Form. Ein Beitrag in den Proceedings des ACM Symposium on Document Engineering beschrieb OpenCaseLaw 2026 als frei zugängliche, täglich aktualisierte Infrastruktur zur Abfrage schweizerischer Rechtsprechung mit Schnittstellen für Sprachmodelle.
Ein ausdrücklich toolneutral angelegter, 39-seitiger Leitfaden der Universität St. Gallen verwendet OpenCaseLaw wiederholt als Beispiel für die Anbindung juristischer Datenbanken an allgemeine KI-Anwendungen und enthält einen dreiseitigen Einrichtungsanhang für den MCP-Connector. Der Leitfaden weist zugleich darauf hin, dass eine solche Datenbankanbindung das Risiko fehlerhafter KI-Ausgaben nicht beseitige und gefundene Entscheidungen anhand der amtlichen Originalquellen überprüft werden müssten.
Der Datenbestand von OpenCaseLaw wird im zentralen Datenkatalog von Swiss AI als Continuous Pre-Training-Datensatz für Apertus 1.5 geführt.;
Für eine 2026 in Jusletter veröffentlichte Untersuchung zu Prozesskosten kantonaler Berufungsverfahren diente der OpenCaseLaw-Datensatz als Ausgangskorpus. Von 8120 veröffentlichten Urteilen aus fünf Kantonen wurden 3368 vermögensrechtliche Berufungsentscheidungen aus den Jahren 2011 bis 2025 ausgewertet.
Zwei Beiträge in der Anwaltsrevue ordneten OpenCaseLaw 2026 als über eine Programmierschnittstelle an allgemeine KI-Modelle anbindbare Quelle und zur Illustration einer frei zugänglichen Entscheid-Datenbank ein.
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Einzelnachweise
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