Das Landschaftsschutzgebiet Oberes Marpetal ist ein Landschaftsschutzgebiet (LSG) mit etwa 9,8 ha Flächengröße und liegt im Gebiet der lippischen Stadt Blomberg in Nordrhein-Westfalen. Es wurde 2005 mit dem Landschaftsplan Nr. 11 Blomberg durch den Kreistag des Kreises Lippe als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.Kreis Lippe: Landschaftsplan Nr. 11 Blomberg Detmold 2005 S. 76ff

Beschreibung Im Landschaftsschutzgebiet Oberes Marpetal liegen das Marpetal und angrenzendes Grünland in der Talaue östlich von Großenmarpe. Westlich grenzt das Naturschutzgebiet Passadetal direkt an. Mehrere Bauernhöfe grenzen direkt an das Schutzgebiet. Die Auentalkanten sind zum größten Teil gehölzbestanden. An der Marpe stehen Ufergehölze oder Röhricht. Im Bereich von Hestrup liegen mehrere Teiche. Östlich der Einmündung der Selbecker Straße in die L 758 (Straße Windbusch) befinden sich sehr steile, extensiv genutzte Weiden. In einem Buchen-Eichenbestand drückt Hangwasser aus dem Berg und bildet eine feuchte Niederung.

Schutzzwecke für das LSG Laut Landschaftsplan erfolgte die Ausweisung des LSG „zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes in ökologisch besonders wertvoll strukturierten Bereichen mit Wasser-, Klima- und Biotopschutzfunktionen,“ „zur Erhaltung und Wiederherstellung von Quellbereichen und naturnahen Fließgewässern, Grünland und naturnahen Waldbereichen unterschiedlicher Feuchtestufen, Feldgehölzen, Hecken und Obstwiesen,“ „zur Erhaltung morphologisch ausgeprägter Bereiche zur Sicherung der landschaftlichen Eigenart und Vielfalt für die Erholung,“ „zur Erhaltung wertvoller Biotopkomplexe aus Wald-Grünlandbereichen, Fließgewässern und Quellen mit wichtigen Trittstein- und Vernetzungsfunktionen,“ „zur Erhaltung und Wiederherstellung wichtiger Rückzugsräume für die bedrohte Tier- und Pflanzenwelt,“ „zur Sicherung der das Orts- und Landschaftsbild gliedernden und belebenden und die dörflichen Siedlungsstrukturen prägenden Freiraumelemente.“

Verbote Im Landschaftsschutzgebiet gelten verschiedene Verbote. Es ist untersagt, „Hunde außerhalb von Wegen frei laufen zu lassen sowie Hundesportübungen durchzuführen“. Obstbäume dürfen nur aus Obstwiesen und als Einzelbäume entfernt werden, „sofern dieses vorab einvernehmlich mit der unteren Landschaftsbehörde abgestimmt wurde und entsprechender Ersatz geleistet wird“. Es besteht das Verbot, „Grün- oder Brachland in eine andere Nutzungsart umzuwandeln oder umzubrechen.“ „Außerhalb der Hof- und Gartenbereiche dürfen keine gebietsfremden Gehölze, sonstige Pflanzen oder entwicklungsfähige Teile hiervon“ angepflanzt werden. Es dürfen auch keine baulichen Anlagen errichtet und Fischteiche angelegt werden. Es ist nicht gestattet, „Schmuckreisig- und Weihnachtsbaumkulturen außerhalb des Waldes oder Baumschulen anzulegen. Im Gebiet sind Aufschüttungen, Verfüllungen, Abgrabungen, Ausschachtungen, Sprengungen oder andere die Oberflächengestalt des Bodens verändernde Maßnahmen verboten.“

Siehe auch Liste der Landschaftsschutzgebiete im Kreis Lippe

Literatur Kreis Lippe: Landschaftsplan Nr. 11 Blomberg. Detmold 2005

Weblinks

Einzelnachweise

Kategorie:Schutzgebietsgründung 2005 Oberes Marpetal