Diese Liste beschreibt die Gerichte im Königreich Hannover.
Übergangszeit ab 1814 Das Königreich Hannover setzte sich aus dem früheren Kurhannover sowie neu gewonnenen Gebieten zusammen. Historisch bestand dort eine Vielzahl von unterschiedlich organisierten Gerichten. In der Franzosenzeit waren diese Gerichte aufgelöst worden, die Patrimonialgerichtsbarkeit wurde abgeschafft und die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung wurde umgesetzt. Siehe Justizwesen im Königreich Westphalen und Gerichtsorganisation der Hanseatischen Departements.
Nach dem Zusammenbruch der französischen Herrschaft 1813/1814 wurde die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung auf der unteren Ebene grundsätzlich rückgängig gemacht und die Patrimonialgerichte, Ämter und Stadtgerichte wiederhergestellt. Oberstes Gericht war, wie in Kurhannover, das Oberappellationsgericht Celle. Als Mittelgerichte wurden einheitlich Justizkanzleien eingerichtet. Die früheren ständischen Hofgerichte wurden (bis auf das Hofgericht Stade) nicht wieder gebildet.
Gerade in den neu gewonnenen Gebieten, sowie in den vorgesehenen Standesherrschaften kam es teilweise zu Übergangsregelungen, die bis zur Mitte der 1820er Jahres dauerten.
Für das Herzogtum Arenberg-Meppen wurden in Bezug auf die Rechtsprechung erst zum 1. Januar 1815 die Friedensgerichte aufgehoben. Stattdessen wurden vier Justizkommissionen im Kreise Meppen und eine im Kreise Emsbüren (Amtsvogtei Emsbüren) als Eingangsgerichte eingerichtet: Die Justizkommission Meppen (Meppen, Wesuwe, Hesepe, Lathen). Die Justizkommission Haselünne (Haselünne, Herzlake, Holte, Bokeloh). Die Justizkommission Sögel (Sögel, Börger, Werlte, Lorup). Die Justizkommission Aschendorf (Aschendorf, Dörpen, Heede, Rhede, Papenburg). Die von Landsberg-Velensche Patrimonialgerichtsbarkeit in Papenburg wurde vorläufig nicht wiederhergestellt. Nach der Einrichtung der Standesherrschaft nahmen die herzoglichen Gerichte zum 10. April 1827 ihre Arbeit auf.Max Bär: Abriß einer Verwaltungsgeschichte des Regierungsbezirks Osnabrück, 1901, S. 195–211, Digitalisat.
Vor 1852 Diese Liste stellt die Gerichtsorganisation nach Ablauf der oben geschilderten Übergangszeit im Jahr 1836 dar. Änderungen sind unter Anmerkungen angegeben. Oberste Instanz blieb das Oberappellationsgericht Celle. Darunter bestanden folgende Justizkanzleien:
Gericht Sitz Sprengel Anmerkungen Justizkanzlei Aurich Aurich Fürstentum Ostfriesland und das Harlingerland Justizkanzlei Bentheim Bentheim Grafschaft Bentheim ab 1823 Justizkanzlei Celle Celle Fürstentum Lüneburg und der verbliebene Teil des Herzogtums Lauenburg Justizkanzlei Göttingen Göttingen Fürstentum Göttingen und Grubenhagen, den Harz und die Grafschaft Hohenstein Justizkanzlei Hannover Hannover Fürstentum Calenberg, Grafschaft Hoya und Diepholz und die ehemals hessischen Ämter Auburg, Freudenberg und Uchte Justizkanzlei Haselünne Haselünne Herzogtum Arenberg-Meppen ab 1827 Justizkanzlei Hildesheim Hildesheim Fürstentum Hildesheim einschließlich des Amtes Erichsburg, Amtes Hunnesrück und der Stadt Goslar Justizkanzlei Osnabrück Osnabrück Fürstentum Osnabrück und die Niedergrafschaft Lingen Justizkanzlei Stade Stade Herzogtum Bremen und Verden und das Land Hadeln
Bis 1832 bestand noch das Hofgericht Stade für das Herzogtum Bremen und Verden.
Mittelgerichte im Land Hadeln waren das Obergericht, das Justiz-Landgericht Otterndorf für die sieben Kirchspiele des Hochlandes, das Biergericht für die fünf Kirchspiele des Siellandes, das Oberstadtgericht und das Oberstadtappellationsgericht in Otterndorf für die Stadt Otterndorf.
Es bestand eine große Vielfalt an Untergerichten.
Königliche Ämter und Amtsvogteien Königliche Ämter und Amtsvogteien waren: