mini|Porträt, Wilhelm Friedrich Graf von Bocholtz zugeschrieben

Wilhelm Friedrich Graf von Bocholtz, auch Wilhelm Friedrich von Bocholtz-Meschede und Friedrich Wilhelm von Bocholtz (* 27. April 1768; † 27. Februar 1835), war ein westfälischer Adliger, Grundbesitzer sowie Hof- und Staatsbeamter im Königreich Westphalen. Er war Staatsrat, Großzeremonienmeister am Hof König Jérôme Bonapartes, Großkanzler des Ordens der Westphälischen Krone und zuletzt Staatsminister.

Leben Wilhelm Friedrich von Bocholtz war der älteste Sohn von Theodor Werner Freiherr von Bocholtz und dessen Ehefrau Maria Theresia, geborene Freiin von der Asseburg. Ein Ehevertrag von 1793 bezeichnet ihn als Sohn Theodor Werners und der bereits verstorbenen Maria Theresia und nennt ihn als Kämmerer und Drosten der Paderborner Ämter Wünnenberg und Büren.Eheberedung zwischen Wilhelm Friederich Freiherr von Bocholtz und Caroline Freifräulein von und zu Weichs, 2./6. Juli 1793, Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank, LWL-Archivamt für Westfalen, P Urk. 458. Bereits 1790 hatte ihn der Mainzer Kurfürst Friedrich Karl Joseph von Erthal zum Kämmerer ernannt.Ernennung Wilhelm Friderichs Freiherr von Bocholtz zum Kämmerer, 7. Oktober 1790, Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank, LWL-Archivamt für Westfalen, P Urk. 453.

Am 18. Juni 1793 erhielt Wilhelm Friedrich eine kaiserliche Namen- und Wappenvereinigung unter dem Namen „Bocholtz-Meschede“. Sein Vater wurde am 10. Juli 1803 in Berlin in den preußischen Grafenstand erhoben, wodurch auch Wilhelm Friedrich den Grafentitel führte.Gothaisches Genealogisches Taschenbuch der Gräflichen Häuser. Justus Perthes, Gotha 1942, S. 95.

Wann Bocholtz in den Dienst des neu gegründeten Königreichs Westphalen trat, ist nicht genau bekannt. Am 14. Juli 1808 ist er jedoch bereits als Mitglied des Staatsrates belegt: Gemeinsam mit Karl August von Malchus legte er den Reichsständen einen Gesetzentwurf über die Staatsschulden vor.Le Moniteur westphalien, Nr. 88 vom 19. Juli 1808, Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek. Eine Urkunde von 1813 hielt rückblickend fest, dass er König Jérôme zu diesem Zeitpunkt seit fünf Jahren diente.Ernennung zum Staatsrat auf Lebenszeit, 27. Februar 1813, Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank, LWL-Archivamt für Westfalen, P Urk. 475.

Spätestens Anfang 1810 war Bocholtz Großzeremonienmeister des königlichen Hofes. In dieser Funktion wurde er durch Dekret vom 24. Januar 1810 zum Ritter des Ordens der Westphälischen Krone ernannt.Le Moniteur westphalien, Nr. 12 vom 27. Januar 1810, Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek. Am 14. November 1810 folgte die Ernennung zum Kommandeur und am 1. Januar 1813 zum Großkommandeur des Ordens.Ingeborg Schnelling-Reinicke: Westfälischer Adel im Königreich Westphalen. Quellen zur Erforschung des westfälischen Adels im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz. Die westphälische Titelkommission und der Orden der westphälischen Krone. In: zeitenblicke. 9 (2010), Nr. 1. Schnelling-Reinicke konnte anhand des Familienarchivs von Bocholtz-Asseburg zudem feststellen, dass es sich bei dem in den Ordensquellen genannten Großzeremonienmeister nicht um dessen Vater Theodor Werner, sondern um dessen Sohn Wilhelm Friedrich handelte.

Am 27. Februar 1813 ernannte Jérôme ihn zum Staatsrat auf Lebenszeit. Mit Dekret vom 24. April 1813 wurde Bocholtz, damals Großzeremonienmeister und Großkommandeur des Ordens, zum Großkanzler des Ordens der Westphälischen Krone ernannt.Le Moniteur westphalien, Nr. 114 vom 25. April 1813, Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek. Kurz vor dem Ende des Königreichs ernannte ihn Jérôme schließlich durch Dekret vom 17. Oktober 1813 zum Staatsminister.Le Moniteur westphalien, Nr. 282 vom 19. Oktober 1813, Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek.

Bocholtz war außerdem Träger des Großkreuzes der Ehrenlegion. Bereits 1811 wird er als „Groß-Adler der Ehrenlegion“ bezeichnet.Alfred Bruns: Die Jugend des Dietrich Graf von Bocholtz 1812–1825. In: Westfälische Zeitschrift. Band 138, 1988, S. 283–342, hier S. 286.

Familie Bocholtz heiratete 1793 Caroline Freiin von und zu Weichs.Eheberedung vom 2./6. Juli 1793, Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank, LWL-Archivamt für Westfalen. Aus der Ehe gingen vier Kinder hervor: Dieterich, Auguste, Clotilde und Hermann. Sie werden namentlich in einem 1818 zwischen Wilhelm Friedrich und seinem Vater geschlossenen Erb- und Familienfideikommissvertrag genannt.Erb- und Familienfideikommissvertrag, 24. Oktober 1818, Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank, LWL-Archivamt für Westfalen, P Urk. 480.

Nach dem Tod seines Vaters 1822 übernahm Wilhelm Friedrich dessen Nachlass und die alten Bocholtzer und Mescheder Familiengüter.Familienarchiv von Bocholtz, Internet-Portal „Westfälische Geschichte“, LWL-Archivamt für Westfalen.

Wilhelm Friedrich von Bocholtz starb am 27. Februar 1835 im 67. Lebensjahr nach kurzer Krankheit infolge eines „Nervenschlages“. Eine archivgestützte Untersuchung nennt zugleich vier Kinder und das 42. Ehejahr.Annika Dötsch: Zur Kranken- und Totengeschichte des rheinischen Adels (1780–1840), S. 52. Der in älteren genealogischen Angaben und auch auf dem ihm zugeschriebenen Porträt genannte Todestag im Jahr 1837 ist demnach falsch.

Literatur

Einzelnachweise

Kategorie:Minister (Königreich Westphalen) Kategorie:Staatsrat des Königreichs Westphalen Kategorie:Großkommandeur des Ordens der Westphälischen Krone Kategorie:Mitglied der Ehrenlegion (Großkreuz) Wilhelm Friedrich Kategorie:Titulargraf Kategorie:Geboren 1768 Kategorie:Gestorben 1835 Kategorie:Mann