mini|Landschaftsschutzgebiet Bachtal südlich Finkenborn
Das Landschaftsschutzgebiet Bachtal südlich Finkenborn ist ein Landschaftsschutzgebiet (LSG) mit etwa 26,8 ha Flächengröße und liegt im Gebiet der lippischen Stadt Lügde in Nordrhein-Westfalen. Es wurde 2005 mit dem Landschaftsplan Nr. 13 Lügde durch den Kreistag des Kreises Lippe als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.Kreis Lippe: Landschaftsplan Nr. 13 Lügde Detmold 2005 S. 92ff
Beschreibung Das Landschaftsschutzgebiet Bachtal südlich Finkenborn liegt am nordwestlichen Dorfrand von Sabbenhausen. Im Gebiet liegt eine etwa 1800 Meter lange Bachaue mit einem Bach, der zum Wörmke-Bach nach Süden fließt. Im Nordbereich fließen zwei Quellarme zusammen. Die beiden Quellbereiche selber sind durch Fassung der westlichen Quelle und Aufstau zu einem Teich stark beeinträchtigt. Im östlichen Abschnitt ist das Kerbtal zudem durch eine Aufschüttung eines Wegedamms so stark beeinträchtigt, dass die Durchgängigkeit des Gewässers nicht mehr gegeben ist. Der Bach ist weitgehend begradigt und im unteren Bereich fließt der Bach westlich entlang einer größeren Teichanlage. Im Haupttal liegen Grünlandbereiche, teils Magergrünland, und Waldabschnitte. Auch einige Feldgehölze, kleinere Gebüschgruppen und Hecken kommen vor. Ein etwa 750 Meter langer Seitenarmbach des Schutzgebietes geht bis an die Grenze von Niedersachsen. Der bis zu einen Meter breite Bachlauf ist hier meist unverbaut und naturnah. An ihm stehen großteils Gehölze, er weist aber auch Abschnitte auf, die wiesenbachartig ausgeprägt sind.
Schutzzwecke für das LSG Laut Landschaftsplan erfolgte die Ausweisung des LSG „zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes in ökologisch besonders wertvoll strukturierten Bereichen mit Wasser-, Klima- und Biotopschutzfunktionen,“ „zur Erhaltung und Wiederherstellung von Quellbereichen und naturnahen Fließgewässern, Grünland und naturnahen Waldbereichen unterschiedlicher Feuchtestufen, Feldgehölzen, Hecken und Obstwiesen,“ „zur Erhaltung morphologisch ausgeprägter Bereiche zur Sicherung der landschaftlichen Eigenart und Vielfalt für die Erholung,“ „zur Erhaltung wertvoller Biotopkomplexe aus Wald-Grünlandbereichen, Fließgewässern und Quellen mit wichtigen Trittstein- und Vernetzungsfunktionen,“ „zur Erhaltung und Wiederherstellung wichtiger Rückzugsräume für die bedrohte Tier- und Pflanzenwelt,“ „zur Sicherung der das Orts- und Landschaftsbild gliedernden und belebenden und die dörflichen Siedlungsstrukturen prägenden Freiraumelemente.“
Rechtliche Vorschriften Im Landschaftsschutzgebiet sind unter anderem das Errichten von Bauten und das Anlegen von Fischteichen verboten. Grün- und Brachland darf nicht in eine andere Nutzungsart umgewandelt oder umgebrochen werden. Es ist im LSG verboten, Hunde frei laufen zu lassen, ausgenommen sind die ordnungsgemäße Jagd sowie Hof- und Gartenbereiche. Obstbäume auf Obstwiesen und Einzelbäume dürfen nur gefällt werden, wenn dies einvernehmlich mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt wurde und entsprechende Ersatzbäume gepflanzt werden.
Siehe auch Liste der Landschaftsschutzgebiete im Kreis Lippe
Literatur Kreis Lippe: Landschaftsplan Nr. 13 Lügde. Detmold 2005
Weblinks
Einzelnachweise
Kategorie:Schutzgebietsgründung 2005 Bachtal südlich Finkenborn