Elsabeth von Manderscheid-Blankenheim (* 3. April 1544; † 3. September 1586) war von 1575 bis 1578 Fürstäbtissin des Stifts Essen.
Leben und Wirken Elsabeth war die Tochter von Graf Arnold I. von Manderscheid-Blankenheim und Margarete von Wied-Runkel.
Sie wurde am 11. Juli 1575 als Nachfolgerin der am 28. Juni 1575 verstorbenen Äbtissin Irmgard von Diepholz gewählt. Sie hatte zuvor seit mindestens 1560 dem Essener Stift angehört und war dort seit 1563 Dechantin. Auch ihre Schwester Elisabeth von Manderscheid-Blankenheim gehörte dem Stift an und wurde 1561 Dechantin, 1562 Pröbstin und 1588 Äbtissin des Stifts Essen. Eine weitere Schwester, Margarete Elisabeth von Manderscheid-Blankenheim, war Äbtissin in Gerresheim, Freckenhorst und Schwarzenrheindorf und fungierte von 1598 bis 1604 ebenfalls als Fürstäbtissin in Essen.
Elsabeth verzichtete bereits nach drei Jahren auf ihr Amt als Fürstäbtissin. Ihre Nachfolgerin Elisabeth von Sayn hatte ihr für ihren Verzicht 1500 Reichstaler versprochen. Ob dies der Auslöser für den Rücktritt war und ob die Summe tatsächlich gezahlt wurde, ist nicht bekannt. Der Rücktritt erfolgte am 14. Mai 1578 im Beisein ihres Bruders Johann IV. von Manderscheid-Blankenheim, Bischof zu Straßburg.
Am 18. Dezember 1578 heiratete Elsabeth Wierich VI. von Daun-Falkenstein, Herr von Burg Broich (Mülheim an der Ruhr) und Haus Bürgel (Monheim am Rhein). Dieser war Protestant und eng mit ihrem Bruder Graf Hermann von Manderscheid-Blankenheim befreundet. Sie bekamen vier Kinder: Margarete (* 1579), Walburga (* 1580), Johann Adolf (* 1582) und Wirich (* 1582).
Elsabeth von Manderscheid-Blankenheim starb am 3. September 1586. Ihr Ehemann heiratete 1596 ihre jüngere Schwester Anna Margaretha. Er wurde im Zuge des Achtzigjährigen Kriegs am 11. Oktober 1598 von spanischen Soldaten erstochen.
Einzelnachweise
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