Beatrix von Meißen (* 1. September 1339 auf der Wartburg; † 25. Juli 1399 in Seußlitz) war eine Angehörige des Hauses Wettin und spätestens seit 1365 bis zu ihrem Tod Äbtissin des Klarissenklosters Seußlitz an der Elbe. Sie war die zweitälteste Tochter des Markgrafen Friedrich II. der Ernsthafte von Meißen und der Mechthild (Mathilde) von Bayern, einer Tochter Kaiser Ludwigs des Bayern.

Ein 1343 geschlossener Ehevertrag mit Bernhard IV. von Anhalt-Bernburg kam nicht zur Ausführung; 1350 wurde die Elfjährige in Seußlitz eingekleidet. Nach dem Rücktritt ihrer Vorgängerin Katharina von Dohna wurde sie zur Äbtissin gewählt und am 9. Mai 1365 von Papst Urban V. im Amt bestätigt. Ihre mindestens 34-jährige Amtszeit ist durch eine dichte Reihe von Besitz- und Rechtsgeschäften belegt, in denen sie regelmäßig als „Schwester der Fürsten von Meißen“ auftritt. Beatrix ist neben Margarete von Sachsen eine von nur zwei Seußlitzer Äbtissinnen aus dem landesherrlichen Haus.

Name Die zeitgenössische Überlieferung nennt sie ohne Herkunftsnamen schlicht Beatrix, Äbtissin zu Seußlitz; die Urkunden schreiben den Klosterort Suselicz, Suzelicz oder Zuzelicz. Zur Kennzeichnung ihres Standes verwenden die Urkundenformulare durchweg die Wendung „Schwester der Fürsten (beziehungsweise Markgrafen) von Meißen“. Die moderne landesgeschichtliche und genealogische Literatur führt sie als Beatrix von Meißen beziehungsweise als Tochter Friedrichs des Ernsthaften.

Herkunft und Familie Beatrix wurde nach der sogenannten Oschatzer bzw. Seußlitzer Fortsetzung der Tabula in capella principum am Tag des heiligen Ägidius (1. September) 1339 auf der Wartburg geboren: Beatricem secundam in Wartberg in die sancti Egidii anno domini MCCCXXXIX. Ihre Eltern hatten 1328 in Nürnberg geheiratet; aus der Ehe gingen neun Kinder hervor. Den Namen Beatrix trug bereits ihre Großmutter mütterlicherseits, Beatrix von Schlesien-Schweidnitz, die erste Gemahlin Ludwigs des Bayern.

Zu ihren Geschwistern zählten die Markgrafen Friedrich III. der Strenge († 1381), Balthasar († 1406) und Wilhelm I. der Einäugige († 1407), der Erzbischof Ludwig von Meißen († 1382) sowie die Schwestern Elisabeth († 1375), verheiratet mit Burggraf Friedrich V. von Nürnberg, und die 1345 in Dresden geborenen Zwillinge Anna und Clara. Anna wurde nach derselben Quelle bereits als Kleinkind „mit ihrer Amme“ nach Seußlitz gebracht und starb dort 1363.

Der Vater starb am 18. November 1349 auf der Wartburg, die Mutter bereits am 2. Juli 1346; Beatrix war beim Tod des Vaters zehn Jahre alt.

Verlöbnis und Klostereintritt Am 15. März 1343 wurde eine Eheberedung zwischen der damals dreijährigen Beatrix und Bernhard IV. von Anhalt-Bernburg geschlossen. Die Ehe kam nicht zustande; Bernhard starb am 28. Juni 1354 unvermählt. Warum die Verbindung scheiterte, ist nicht überliefert; der Tod des Vaters 1349 und die anschließende Neuordnung der wettinischen Heiratspolitik unter den älteren Brüdern dürften eine Rolle gespielt haben.

Weniger als ein Jahr nach dem Tod des Vaters wurde Beatrix in Seußlitz eingekleidet. Die Seußlitzer Fortsetzung der Tabula vermerkt: Domna Beatrix vestita est in Suselicz anno domini MCCCL anno infra octavam nativitatis sancte Marie – die Einkleidung erfolgte demnach 1350 innerhalb der Oktav von Mariä Geburt (8. September); Otto Posse setzt dafür den 15. September 1350 an. Beatrix war zu diesem Zeitpunkt elf Jahre alt.

Die Versorgung nachgeborener Fürstentöchter in einem landesherrlich geprägten Kloster ersparte dem Haus Wettin eine standesgemäße Mitgift und band zugleich ein reich begütertes Adelskloster an die Dynastie. Seußlitz war 1268 von Markgraf Heinrich dem Erlauchten gestiftet worden und diente den Wettinern seit dem 13. Jahrhundert als Aufenthalts- und Begräbnisort.

Nonne in Seußlitz Als Konventualin erscheint Beatrix gemeinsam mit ihrer Schwester Anna in zwei Versorgungsakten ihrer Brüder:

1356 übereignete Markgraf Friedrich III. dem Kloster Seußlitz für die Zeit nach dem Tod des amtierenden Pfarrers Hartmann die Pfarrei Oschatz mit allem Zubehör. Die Einkünfte sollten zunächst seinen im Kloster lebenden Schwestern Beatrix und Anna und erst nach deren Tod dem gesamten Konvent zufließen. Am 22. März 1363 stellten die Markgrafen von Meißen eine Urkunde aus, mit der sie „ihren Schwestern Anna und Beatrix, Nonnen in Seußlitz“, einen Jahreszins von 20 Schock 14 Groschen in der Hayner Pflege auf Lebenszeit überwiesen.

Beide Vorgänge zeigen, dass die Fürstentöchter im Konvent eine eigene, von der Landesherrschaft finanzierte Pfründe besaßen. Der Konvent von Seußlitz blieb von der Observanzbewegung unberührt und behielt bis ins frühe 16. Jahrhundert den Charakter eines adligen Damenstifts franziskanischer Prägung, in dem Armutsgelübde und strenge Klausur nur in gemilderter Form galten.

Äbtissin von Seußlitz Wahl und päpstliche Bestätigung 1365 Der genaue Zeitpunkt der Wahl ist nicht überliefert; sie fällt zwischen den Amtsverzicht ihrer Vorgängerin und den 9. Mai 1365. An diesem Tag stellte Papst Urban V. für Beatrix eine Amtsbestätigung aus, deren Narratio den Vorgang ungewöhnlich genau schildert:

Auf Bitten der früheren Äbtissin Katharina von Dohna hatte der Papst kurz zuvor (nuper) das alleinige Recht zur Ernennung der Seußlitzer Äbtissin an sich gezogen. Katharina gab das Amt daraufhin in die Hände Ulrichs, des Provinzialministers der Franziskaner in der Provinz Saxonia, zurück. In Unkenntnis der päpstlichen Reservation wählte der Konvent Beatrix zur Äbtissin, und der Provinzialminister bestätigte die Wahl. Nachdem der Fehler bekannt geworden war, wandte sich Beatrix selbst an die Kurie. Der Papst bestätigte sie – „um das Kloster nicht einer langen Vakanz auszusetzen“ und in Anbetracht ihrer Eignung für das Amt – im Amt der Äbtissin.

Der Vorgang belegt zugleich, dass das Kloster ordensrechtlich dem Provinzialminister der sächsischen Franziskanerprovinz unterstand, und dokumentiert einen der wenigen unmittelbaren Eingriffe der avignonesischen Kurie in die inneren Verhältnisse des Konvents.

Amtsführung Aus der Amtszeit der Beatrix hat sich im Bestand 10001 Ältere Urkunden des Sächsischen Staatsarchivs eine dichte Reihe von Urkunden erhalten, in denen sie als Ausstellerin oder Empfängerin erscheint. Sie zeigen eine Äbtissin, die den Grundbesitz des Klosters planmäßig arrondierte und dabei eng mit ihren Brüdern und Neffen zusammenwirkte:

1382 erwarb das Kloster die Vorwerke Porschütz und Wyseroda; in einem Zueignungsbrief übertrugen Balthasar, Wilhelm I., Friedrich IV., Wilhelm II. und Georg „ihrer Schwester und Tante Beatrix, Äbtissin, und der Sammlung zu Suselicz“ das Vorwerk Porschütz. 1383 quittierten Otto und Gotze Schof der „Beatrix, Äbtissin zu Zuzelicz, der Fürsten von Meißen Schwester“ und ihren Bürgen – darunter Friedrich von Polenz – den Empfang von sechs Schock Groschen in Dresden und ließen das betreffende Gut vor Markgraf Wilhelm I. auf. Am 20. Oktober 1387 stellten „Beatrix, Schwester der Markgrafen zu Meißen, Äbtissin, Gertrud, Vicaria, und der ganze Konvent“ dem Oschatzer Pfarrer Nikolaus Schwenckenstein aus Chemnitz einen Gunstbrief aus: Er hatte fortan und zeitlebens statt der bisher üblichen zwölf nur noch zehn Schock Groschen Freiberger Münze an das Kloster zu entrichten. Weitere Erwerbungen und Belehnungen betrafen unter anderem Güter zu Merschwitz, das der Konvent von Johann von Polenz kaufte, sowie Zuwendungen der Burggrafen von Meißen und Grafen von Hartenstein, Meinher VI. und Berthold. Der letzte bekannte Rechtsakt datiert vom 29. Juni 1399, als Christian von Möllendorf an „Beatrix, Äbtissin zu Zuselicz, Schwester [der Fürsten von Meißen]“ verkaufte – knapp vier Wochen vor ihrem Tod.

Die Urkunden lassen erkennen, dass die Äbtissin nach außen selbständig handelte, für Käufe eigene Bürgen aus dem meißnischen Adel stellte und die landesherrliche Zustimmung ihrer Brüder als Lehnsherren einholte. Der Oschatzer Pfarrer blieb dem Kloster bis 1537 abgabepflichtig; die von Beatrix 1387 vorgenommene Neuregelung hatte damit langfristigen Bestand.

Tod und Grablege Beatrix starb am 25. Juli 1399, dem Fest des Apostels Jakobus des Älteren, in Seußlitz. Die Nachricht ist über die Inschrift ihrer Grabplatte überliefert, die eine Randnotiz des 16. Jahrhunderts in einer Petrus Albinus zugeschriebenen Handschrift (Nachrichten von Dresden, heute Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden, Q. 133) festhält: A. d. 1399 in die s. Jacobi obiit domina venerabilis Beatrix abbatissa. In lapide sepulchrali Suselicii.

Sie wurde damit in der Seußlitzer Klosterkirche bestattet, in der schon im 13. Jahrhundert Angehörige des Stifterhauses ihre Grablege gefunden hatten; auch ihre Schwester Anna war dort 1363 beigesetzt worden. Die Grabplatte ist nicht erhalten. Beim barocken Umbau der Kirche 1726 wurden nach dem Bericht des Albums der Rittergüter und Schlösser die Bilder und Inschriften der Grabsteine abgeschliffen und die Platten als Fußbodenbelag verwendet; die 1903 im Kirchenfußboden aufgefundenen und neu aufgestellten Platten stammen von anderen Bestatteten.

Einordnung Für die Zeit zwischen 1277 und 1543 sind in Seußlitz dreizehn Äbtissinnen namentlich überliefert. Die Herkunft der ersten drei ist unbekannt; von den zehn übrigen entstammten acht dem Adel und nur zwei dem landesherrlichen Haus – Beatrix und im 15. Jahrhundert Margarete von Sachsen, eine Tochter des Kurfürsten Friedrich II. Beide Amtszeiten waren außergewöhnlich lang und fielen jeweils mit Phasen intensiver Besitzvermehrung zusammen.

Der Lebenslauf der Beatrix ist typisch für die geistliche Versorgung wettinischer Fürstentöchter im Spätmittelalter: einem früh geschlossenen, dann gescheiterten Eheprojekt folgte der Eintritt in ein Familienkloster, in dem die Fürstin standesgemäß leben konnte, weil der Konvent die Ordensreform nicht angenommen hatte. Zugleich sicherte die Besetzung des Äbtissinnenamtes mit einer Schwester der regierenden Markgrafen dem Haus Wettin unmittelbaren Einfluss auf ein Kloster, das als Grablege und Memorialort ohnehin eng an die Dynastie gebunden war.

Literatur Otto Posse: Die Wettiner. Genealogie des Gesammthauses Wettin Ernestinischer und Albertinischer Linie mit Einschluss der regierenden Häuser von Grossbritannien, Belgien, Portugal und Bulgarien. Giesecke & Devrient, Leipzig/Berlin 1897, S. 60 f. sowie Beilage V (Digitalisat). Paul Markus: Das Klarissenkloster zu Seußlitz. In: Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Stadt Meißen. Band 7, 1909, S. 79–122; Fortsetzung (1386 bis 1544) ebenda, Band 11, Heft 2, 1931, S. 155 ff. Wolfgang Huschner: Äbtissin versus Pfarrer. Konflikte um inkorporierte Pfarrkirchen der Klarissenklöster Ribnitz und Seußlitz. In: Alexander Sembdner, Christoph Volkmar (Hrsg.): Nahaufnahmen. Landesgeschichtliche Miniaturen für Enno Bünz zum 60. Geburtstag (= Schriften zur sächsischen Geschichte und Volkskunde. Band 67). Leipziger Universitätsverlag, Leipzig 2021, ISBN 978-3-96023-409-8, S. 81–102. Enno Bünz, Dirk Martin Mütze, Christian Schuffels, Alexander Sembdner, Sabine Zinsmeyer (Hrsg.): Sächsisches Klosterbuch. Die mittelalterlichen Klöster, Stifte und Kommenden im Gebiet des Freistaates Sachsen. Band 3 (= Quellen und Materialien zur sächsischen Geschichte und Volkskunde. Sonderband 1). Leipziger Universitätsverlag, Leipzig 2025, ISBN 978-3-86583-816-2, S. 1369–1414. Volker Honemann (Hrsg.): Geschichte der Sächsischen Franziskanerprovinz von der Gründung bis zum Anfang des 21. Jahrhunderts. Band 1: Von den Anfängen bis zur Reformation. Ferdinand Schöningh, Paderborn 2015, ISBN 978-3-506-76989-3, S. 286–294. Sabine Zinsmeyer: Frauenklöster in der Reformationszeit. Lebensformen von Nonnen in Sachsen zwischen Reform und landesherrlicher Aufhebung. Franz Steiner, Stuttgart 2016, ISBN 978-3-515-11542-1.