Das Amtsgericht Gronau war ein königlich Hannoversches Amtsgericht mit Sitz in Gronau (Leine).

Geschichte Nach der Revolution von 1848 wurden im Königreich Hannover mit dem am 1. Oktober 1852 in Kraft tretenden hannoverschen Gerichtsverfassungsgesetz vom 8. November 1850 die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft.Gesetz über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 () Das Amtsgericht wurde daraufhin mit der Verordnung vom 7. August 1852 die Bildung der Amtsgerichte und unteren Verwaltungsbehörden betreffend als königlich hannoversches Amtsgericht gegründet. Es umfasste das Amt Gronau.Hannoversche Gesetzgebung über Staats- und Gemeinde-Verwaltung, 1852, S. 32, 41, online Das Amtsgericht war dem Obergericht Hildesheim untergeordnet.Verzeichnis der Obergerichte, Anlage zur Verordnung zur Ausführung der §§ 14, 15 und 35 des Gesetzes über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 vom 7. August 1852, abgedruckt in: Gerhard Adolf Wilhelm Leonhardt: Die Justizgesetzgebung des Königreichs Hannover: unter besonderer Berücksichtigung der Regierungs- und ständischen Motive zum practischen Gebrauche, Band 3, 1852, S. 135 online

Im Jahre 1859 wurde das Amtsgericht Gronau aufgelöst und sein Sprengel dem Amtsgericht Elze unterstellt.Verordnung vom 31. März 1859 zur Bildung der Gerichte; abgedruckt in: Christian Hermann Ebhardt: Gesetze, Verordnungen und Ausschreiben für das Königreich Hannover: aus dem Zeitraume von 1813 bis 1839. Vierte Folge. 1856–1862: Abtheilung I. Rechts-Sachen, Band 12, 1863, S. 308, online

Einzelnachweise

Leine Kategorie:Gronau (Leine) Kategorie:Organisation (Landkreis Hildesheim) Kategorie:Gerichtsgründung 1852 Kategorie:Aufgelöst 1859