Das Landschaftsschutzgebiet Bachtäler und Quellbereiche im Stadtwald Lügde mit etwa 72 ha Flächengröße lag im westlichen Stadtgebiet von Lügde. Es wurde 1994 mit dem Landschaftsplan Nr. 12 Schwalenberger Wald durch den Kreistag des Kreises Lippe als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen.Kreis Lippe: Landschaftsplan Nr. 12 Schwalenberger Wald Detmold 1994 S. 93ff Bei der 1. Änderung des Landschaftsplanes Nr. 12 Schwalenberger Wald wurde das Landschaftsschutzgebiet dem Naturschutzgebiet Schwalenberger Wald zugeschlagen.

Beschreibung Das Landschaftsschutzgebiet Bachtäler und Quellbereiche im Stadtwald Lügde umfasste einen Waldbereich mit mehreren flächenhaften Quellaustritten und Oberläufen zweier schmaler namenloser Bäche. Die Quellaustritte befinden sich in ausgeprägten nassen Bereichen. An den Quellaustritten kommen Quellanzeiger vor. Die beiden Bachläufe sind teilweise tief eingekerbt. In Landschaftsschutzgebiet stockt Buchenwald und Fichtenwald im Süden.

Schutzzwecke für das LSG Laut Landschaftsplan erfolgte die Ausweisung des LSG „zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes in ökologisch besonders wertvoll strukturierten Bereichen mit Wasser-, Klima- und Biotopschutzfunktionen,“ „zur Erhaltung und Wiederherstellung von Quellbereichen und naturnahen Fließgewässern, Grünland und naturnahen Waldbereichen unterschiedlicher Feuchtestufen, Feldgehölzen, Hecken und Obstwiesen,“ „zur Erhaltung morphologisch ausgeprägter Bereiche zur Sicherung der landschaftlichen Eigenart und Vielfalt für die Erholung,“ „zur Erhaltung wertvoller Biotopkomplexe aus Wald-Grünlandbereichen, Fließgewässern und Quellen mit wichtigen Trittstein- und Vernetzungsfunktionen,“ „zur Erhaltung und Wiederherstellung wichtiger Rückzugsräume für die bedrohte Tier- und Pflanzenwelt,“ „zur Sicherung der das Orts- und Landschaftsbild gliedernden und belebenden und die dörflichen Siedlungsstrukturen prägenden Freiraumelemente.“

Rechtliche Vorschriften Im Landschaftsschutzgebiet ist unter anderem das Errichten bzw. Anlegen von Bauten und Fischteichen verboten. Grün- und Brachland darf nicht in eine andere Nutzungsart umgewandelt oder umgebrochen werden. Es ist im LSG verboten, Hunde frei laufen zu lassen, ausgenommen ist die ordnungsgemäße Jagd und Hof- und Gartenbereiche. Obstbäume auf Obstwiesen und Einzelbäume dürfen nur gefällt werden, wenn dies einvernehmlich mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt wurde und entsprechende Ersatzbäume gepflanzt werden.

Siehe auch Liste der Landschaftsschutzgebiete im Kreis Lippe

Literatur Kreis Lippe: Landschaftsplan Nr. 12 Schwalenberger Wald. Detmold 1994

Einzelnachweise

Kategorie:Schutzgebietsgründung 1994 Bachtäler und Quellbereiche im Stadtwald Lügde Kategorie:Ehemaliges Landschaftsschutzgebiet im Kreis Lippe