Das Gericht Burkhards war eine Verwaltungseinheit und ein Gerichtsbezirk im Mittelalter und in der frühen Neuzeit in der Grafschaft Nidda, später ein Gerichtsbezirk der Landgrafschaft Hessen, dann der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt und zuletzt des daraus hervorgegangenen Großherzogtums Hessen.

Geschichte Spätestens ab 1311 war das Dorf Burkhards, heute Stadtteil von Schotten im mittelhessischen Vogelsbergkreis, Sitz eines Centgerichts. Der erste urkundliche Hinweis darauf findet sich in dem am 3. Februar 1311 geschlossenen Ehekontrakt des Grafen Johann I. von Ziegenhain mit Lukardis, der Erbtochter Engelberts I., des letzten Grafen von Nidda, zu deren Mitgift Einkünfte („Gefälle“) aus den Gerichten Burkhards und Crainfeld gehörten. Lehnsherr beider Gerichte, deren Geschichte eng miteinander verknüpft blieb, war das Kloster Fulda, und Gerichtsherren waren die Grafen von Nidda als Vögte des Klosters.

Schon im November 1332 versetzte der Fuldaer Fürstabt Heinrich VI. die Gerichte Burkhards und Crainfeld, nebst Stadt und Burg Herbstein, an die Herren von Lehrbach („Louberbach“) und von Frischborn. 1378 verpfändete Fürstabt Konrad IV. die Hälfte der beiden Gerichte an zwei Lehrbacher. Es folgten eine Anzahl weiterer Verpfändungen, wobei die Jahresdaten und die jeweiligen Pfandinhaber nicht immer in allen Quellen übereinstimmen. Pfandinhaber in der Zeit von 1387 bis 1497 waren u. a. Albrecht und Heinrich von Merlau, die Riedesel zu Eisenbach, Eberhard III. von Eppstein-Königstein, Asmus und Hans von Dörnberg,Hofmeister des Landgrafen Heinrich III. von Hessen-Marburg. die Brüder Walter, Philipp, Daniel und Ludwig von Frischborn und die Grafen und Brüder Johann II. und Gottfried IX. von Ziegenhain-Nidda.

1497/98 schließlich verkaufte Fürstabt Johann II. beide Gerichte an Landgraf Wilhelm III. von Oberhessen. Mit dessen Tod im Jahre 1500 fiel sein Erbe an den in Niederhessen regierenden Vetter Wilhelm II., der damit die gesamte Landgrafschaft Hessen wieder in einer Hand vereinigte. Mit dem Erbe kam auch die fuldische Vogtei über die beiden Gerichte an ihn und 1452 kaufte er die Gerichtsherrschaft und entledigte sich damit der fuldischen Lehnshoheit. De facto lag die Herrschaft schon längst in landgräflicher Hand, denn bereits 1437 hatte Johann II., der letzte Graf von Ziegenhain und Nidda, seine Besitzungen, und damit auch die Gerichte Burkhard und Crainfeld, dem Landgrafen Ludwig I. zu Lehen aufgetragen, und mit seinem Tod am 14. Februar 1450 waren beide Grafschaften und die Gerichte Burkhards und Crainfeld endgültig an Hessen gefallen.

1537 wurde das Gericht Burkhards dem hessischen Amt Nidda zugeteilt. Bei der Teilung der Landgrafschaft Hessen nach dem Tod des Landgrafen Philipp I. im Jahre 1567 kam das Amt Nidda an Landgraf Ludwig IV. von Hessen-Marburg. Nach dessen kinderlosem Tod 1604 kam es an seinen Neffen Ludwig V. und somit an die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt.

Ab 1787 wurden die seit 1774 administrativ zusammengefassten Ämter Nidda und Lißberg, und damit auch die Gerichte Burkhards und Crainfeld, von einem Amtmann, einem Gerichtsschultheißen und einem Gerichtsschreiber verwaltet, deren Amtssitz das nicht mehr für herrschaftliche Jagden genutzte Jagdschloss Zwiefalten bei Eichelsachsen war. Das Gericht Burkhards verlor damit seine Funktion. Es wurde 1810 letztmals schriftlich erwähnt, und im Zuge der Verwaltungsreformen im Großherzogtum Hessen von 1821 wurde es schließlich auch formell aufgehoben.

Die Gerichtsstätte befand sich ursprünglich in der Gemarkung von Eichelsachsen und erst ab etwa 1718 war sie dann in Burkhards. Bis ins frühe 16. Jahrhundert war ein Centgraf Vorsteher des Gerichts, danach ein Gerichtsschultheiß.

Zugehörige Orte Die Zugehörigkeit der dem Gericht Burkhards unterstehenden Orte änderte sich im Laufe der Zeit nur unwesentlich. Im Jahre 1537 waren es Burkhards, Busenborn, Eichelsachsen, Eschenrod, Hartmannshain, Herchenhain, Kaulstoß, Sichenhausen und Wingershausen. Eine urkundliche Notiz aus dem Jahre 1517 nennt auch die Wüstung Bleidenstadt, oberhalb von Streithain am Hillersbach, sowie „zu dem Eckhardis“, östlich von Wingershausen und Eichelsachsen, im Tal des Eckardsbachs.

Das im Jahre 1555 vom Gerichtsobmann Melchior von Jossa, später Schultheiß des Gerichts Burkhards,Carl Knetsch: Die Herren von Jossa und andere Geschlechter des Namens in Hessen und Nassau, S. 21 den Rentmeistern Reinhard Abel (Nidda) und Merckbach (Grünberg) angelegte und in der Folge sorgsam weitergeführte Salbuch des GerichtsBurkhards und seine Geschichte, Webseite der Stadt Schotten nannte die folgenden Orte als zum Gerichtsbezirk gehörig: Burkhards, Busenborn, Eichelsachsen, Eschenrod, Hartmannshain, Herchenhain, Kaulstoß, NübelWüstung an der Nidda unterhalb von Schotten., Enkharts (heute Sichenhausen), (Alt)-Sichenhausen1555 bereits wüst; oberhalb von Sichenhausen. und Wingershausen.

1622 werden genannt: Burkhards, Busenborn, Eichelsachsen, Eschenrod, Hartmannshain, Herchenhain, Kaulstoß, Nübel, Enkharts, (Alt-)Sichenhausen, Wingershausen sowie neu dabei Breungeshain. 1717 und 1779 werden die gleichen Orte genannt.

Ohne Nennung von Jahresdaten werden in verschiedenen Quellen ein paar weitere Orte bzw. Wüstungen als dem Gericht zugehörig bezeichnet: Volkmarshausen, StaffelsauBurkhards und seine Geschichte, Webseite der Stadt Schotten und das in der Nähe des Alte Burg (Vogelsberg) gelegene Hofgut Winnoltsfelth.Dorfrundgang in Schottens Ortsteil Burghards (2016)

Literatur

Fußnoten

Burkhards Kategorie:Ehemalige Verwaltungseinheit (Hessen) Kategorie:Verwaltungsgliederung (Großherzogtum Hessen) Kategorie:Grafschaft Nidda Kategorie:Landgrafschaft Hessen Kategorie:Landgrafschaft Hessen-Darmstadt Kategorie:Geschichte (Mittelhessen) Kategorie:Aufgelöst 1821 Kategorie:Schotten (Stadt)