Günther von Bünau (* 8. Januar 1710 in Merseburg; † 8. oder 9. JuniGünther von Bünau starb in der Nacht vom 8. Auf den 9. Juni 1758, so dass der Todestag insofern nicht genau feststeht (Jahns, S. 425, Anm. 2). 1758 in Wetzlar ?) war von 1753 bis zu seinem Tod Assessor (Richter) am Reichskammergericht.Jahns, S. 425.
Herkunft und Familie Vater von Günther von Bünau war der sachsen-merseburgische Hof- und Justizrat Rudolf von Bünau (1676–1710), seine Mutter Christiane Erdmuthe, geborene von Burkersroda. Sie hatten 1702 geheiratet.Jahns, S. 425. Günther von Bünau war ein nachgeborener Sohn. Sein älterer Bruder, Rudolf von Bünau (* 1703), erbte das Rittergut Kreypau. Zu einer Ehe oder Kindern von Günther von Bünau ist nichts bekannt.Jahns, S. 426.
Ausbildung Günther von Bünau studierte Rechtswissenschaft, zunächst ab 1725 in Wittenberg, dann in Leipzig. Er beendete das Studium ohne formalen Abschluss, was im 18. Jahrhundert durchaus üblich war.Jahns, S. 427.
Wirken Sein Berufseinstieg erfolgte 1731 als sachsen-merseburgischer Kammerjunker und Regierungsassessor. 1740 wechselte er in die Dienste des Kurfürstentums Braunschweig-Lüneburg und wurde dort königlich großbritannisch-kurbraunschweigischerKönig Georg II. von Großbritannien, war zugleich Kurfürst von Braunschweig-Lüneburg. Hof- und Kanzleirat in der Justizkanzlei in Hannover. Bereits 1741 wurde er zum Rat am Oberappellationsgericht in Celle befördert.Jahns, S. 427.
1751 trat der Inhaber der von Kurbraunschweig zu besetzenden Assessorenstelle am Reichskammergericht, Friedrich von Eyben von seinem dortigen Richteramt zurück, um eine anderweitige Karriere zu verfolgen. Er verließ das Reichskammergericht aufgrund seiner Verpflichtung zum „Nachdienst“Der „Nachdienst“ stellte eine Art Kündigungsfrist für ausscheidende Richter dar. 1752. So präsentierte Georg II., König von Königreich Großbritannien und Kurfürst von Braunschweig-Lüneburg, bereits Ende 1751 Günther von Bünau als Nachfolger. Das Zulassungsverfahren vor dem Reichskammergericht zog sich über das Jahr 1752 hin und Günther von Bünau leistete am 26. Januar 1753 seinen Amtseid. Er verblieb dort bis zu seinem Tod.Jahns, S. 428.
Literatur Sigrid Jahns: Das Reichskammergericht und seine Richter. Verfassung und Sozialstruktur eines höchsten Gerichts im Alten Reich – Teil 2, Band 1: Biografien (= Friedrich Battenberg, Albrecht Cordes, Ulrich Eisenhardt, Peter Oestmann, Wolfgang Sellert (Hg.): Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich, Band 26). Böhlau, Köln u. a. 2003. ISBN 3-412-06503-X Gerhard Georg Wilhelm Vogel: Censura Gerhardii Georgii Francisci Wilhelmi L. B. De Vogelius über die Prob-Relation des Herrn Guntherus von Bunau. Wetzlar 1752.Beurteilung der juristischen Proberelation des Günther von Bünau; mit Familienwappen (hebis).
Anmerkungen
Einzelnachweise
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